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Klage gegen die Bundeskanzlerin u.A.

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Kamikatze

Deutscher Bundeskanzler
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Strafanzeige ./. Strafantrag

Strafantrag oder Strafanzeige, beides ist dgl., es liegt darin kein Unterschied.
Kannst Du den Unterschied nicht begreifen, oder willst Du es partout nicht?

Für Strafanzeigen gilt das Monopol der Staatsanwaltschaft, welche dafür zuständig ist. Hierbei womöglich der Generalbundesanwalt. ...
Oh, welche "Sachkenntnis" !!!

Strafanzeige kann jeder erstatten, sie ist sogar anonym möglich. Es gibt auch die Möglichkeit der Selbstanzeige.

Der Thread-Eröffner schrieb allerdings davon, dass er erwäge, "Strafantrag" zu stellen.
Strafantrag ist etwas anderes, als Strafanzeige.
Die Bedingungen für einen "Strafantrag" sind im Strafgesetzbuch geregelt. Neben den "Offizialdelikten", die "von staats wegen" verfolgt werden, gibt es "Antragsdelikte", die nur auf Antrag eines "Antragsberechtigten" verfolgt werden (siehe §77 StGB), das ist in der Regel ein "Geschädigter". ...
Für beides - Strafanzeigen und Strafanträge (siehe § 158 StPO) - trifft allerdings Deine vormalige Behauptung "gilt das Monopol der Staatsanwaltschaft" nicht zu.

Nochmals:
"Strafanträge" sind zudem nur von "Antragsberechtigten" bei sog. "Antragsdelikten" möglich und erforderlich, damit die "Ermittlungsbehörde" aktiv wird. Ein weiterer Unterschied ist, dass Strafanträge vom Antragsteller zurückgezogen werden können, Strafanzeigen nicht.

Die von 'sensemann' genannten Delikte ("Beihilfe" zu) "versuchter Totschlag" und "herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" sind aber keine Antragsdelikte, also würde eine Strafanzeige
 
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Für beides - Strafanzeigen und Strafanträge (siehe § 158 StPO) - trifft allerdings Deine vormalige Behauptung "gilt das Monopol der Staatsanwaltschaft" nicht zu.

Bei einer Strafanzeige oder Strafantrag (beides ist dgl.) entscheidet grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, ob sie anklagt oder nicht.
 

Demonstranz

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Kann mir mal einer von euch Erzähltfritzen die Rechtsnorm aufzeigen , nach der die Bundeskanzlerin und Bundestagsabgeordnete in der Causa politisch getroffene Entscheidung einem Strafverfahren unterworfen werden könnte...????????

Ja könnt ihr datttt ........???

Zeich maaaaaa.....!!

:)
 
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Kann mir mal einer von euch Erzähltfritzen die Rechtsnorm aufzeigen , nach der die Bundeskanzlerin und Bundestagsabgeordnete in der Causa politisch getroffene Entscheidung einem Strafverfahren unterworfen werden könnte...????????
Darum gehts hier nicht. Hier gehts um Masturbation :giggle:
 

Kamikatze

Deutscher Bundeskanzler
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Bei einer Strafanzeige oder Strafantrag (beides ist dgl.) entscheidet grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, ob sie anklagt oder nicht.
Ach je, mach Dich doch nicht immer lächerlicher,
nur weil Du den Unterschied nicht begreifen kannst, oder Deinen Irrtum nicht zugeben willst!

Nun kommst Du also mit "Anklage" und somit einem anderen Begriff, von dem Du vorher gar nicht geschrieben hattest!

Ich verrate Dir noch etwas:
"das Gericht" entscheidet dann, ob es die Anklage "zulässt" und ein "Hauptverfahren eröffnet" und fällt an dessen Ende in der Regel auch ein Urteil oder stellt das Verfahren ein.
 
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Nun kommst Du also mit "Anklage" und somit einem anderen Begriff, von dem Du vorher gar nicht geschrieben hattest!

Ich verrate Dir noch etwas:
"das Gericht" entscheidet dann, ob es die Anklage "zulässt" und ein "Hauptverfahren eröffnet" und fällt an dessen Ende in der Regel auch ein Urteil oder stellt das Verfahren ein.

1. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber, ob sie aufgrund von hinreichendem Tatverdacht anklagt. Falls ja, reicht sie die Anklageschrift beim zuständigen Strafgericht ein.

2. Über das Thema "das Gericht", Zulassung, Eröffnung u.s.w., geht es in diesem Thread nicht.

3. Ansonsten kannst du dir deine Verbalinjurien sparen. :)
 

Demonstranz

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1. Ich glaube, du solltest da nicht mitreden... dort, wo du keine Ahnung von hast.

2. Das ist so zu sehen, wie niemand über deine Form des theologischen Denkens redet, der davon keine Ahnung haben will....
 

Kamikatze

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1. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber, ob sie aufgrund von hinreichendem Tatverdacht anklagt. Falls ja, reicht sie die Anklageschrift beim zuständigen Strafgericht ein.
Na, wenigstens etwas hast Du mal richtig erfasst - gratuliere!

Wenn Du dann auch noch den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag mitbekommst, hast Du hier noch etwas gelernt!

Joachim der Hellseher schrieb:
2. Über das Thema "das Gericht", Zulassung, Eröffnung u.s.w., geht es in diesem Thread nicht.
Es geht bekanntlich darum, dass der Threadstarter sensemann erwägt, "Strafantrag gegen unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel und anderen wegen der begangenen Straftaten der Asylanten zu stellen die Frau Merkel ins Land geholt hat."
und sich "über Tipps und Beurteilung der Chancen freuen" würde.

Und die Chancen kann man gleich "Null" setzen, das der Bundestag ihre "Immunität" aufheben müsste, damit überhaupt richtig "ermittelt" werden dürfte.
 
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interrogativ

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Kopp-los als Argumentationsgrundkage und ein Threaderöffner, der so doof ist, dass er nixxe Ahnung hat von dem, wer wie wen verklagen kann...

Ein Faden, der als Sammelbecken der Kaputtniks in D dienen kann......also los ! Haut rein, lamientiert und hoffentlich verklagt einer Frau Merkel persönlich ........das gibt ein blaues Wunder.

Lach......interrogativ gefragt: D , wo sind deine Knallköpfen...???? ...Antwort aus dem Kyffhäuser.......HIER !

na, bist du wieder agro, bist du wieder agro?

Du kleiner Erdnuckel, 👋🏻so und jetzt leg' dich schlafen 🤒
 

interrogativ

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1. Ich glaube, du solltest da nicht mitreden... dort, wo du keine Ahnung von hast.

2. Das ist so zu sehen, wie niemand über deine Form des theologischen Denkens redet, der davon keine Ahnung haben will....

na, du Stammler vor dem Herren, hast du deine Smarties abgesetzt, hast du deine Smarties abgesetzt, du!
 

fluffi

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach den jüngsten Ereignissen in der Bundesrepublik Deutschland erwäge ich Strafantrag gegen unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel und anderen wegen der begangenen Straftaten der Asylanten zu stellen die Frau Merkel ins Land geholt hat. Da wären z.B. 1. versuchter Totschlag, 2. herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und ähnliches. Da ich kein Jurist bin würde ich mich über Tipps und Beurteilung der Chancen freuen. MfG R.Krause

Hier kannst du dich auch mal mit beschäftigen
Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:

1.Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
2.Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; MERKEL SCHULDIG
3.vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
4.Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
5.gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
 
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach den jüngsten Ereignissen in der Bundesrepublik Deutschland erwäge ich Strafantrag gegen unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel und anderen wegen der begangenen Straftaten der Asylanten zu stellen die Frau Merkel ins Land geholt hat. Da wären z.B. 1. versuchter Totschlag, 2. herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und ähnliches. Da ich kein Jurist bin würde ich mich über Tipps und Beurteilung der Chancen freuen. MfG R.Krause


Also, für die Straftaten musst du die Asylanten anklagen
Für die Straftaten des IS musst du die Götter befragen
Für die Staftaten der BRD bzw der EU musst du dir die jeweiligen Gerichte raussauchen

Für den Rest musst du halt einen Stammtisch der AFD zusammenrufen,
vielleicht gibt es da in den braunen Hirnen auch noch sinnvolle Gedanken
wie man die Probleme dieser Welt auch ohne Gewalt lösen kann.
Ok das ist für euch Braune natürlich ein Problem aber vielleicht überwiegt ja irgendwann die Diplomatie

MfG Geraldo
 

wellenreiter

Mrs. Columbo
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach den jüngsten Ereignissen in der Bundesrepublik Deutschland erwäge ich Strafantrag gegen unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel und anderen wegen der begangenen Straftaten der Asylanten zu stellen die Frau Merkel ins Land geholt hat. Da wären z.B. 1. versuchter Totschlag, 2. herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und ähnliches. Da ich kein Jurist bin würde ich mich über Tipps und Beurteilung der Chancen freuen. MfG R.Krause

Kannst du dem, was in folgendem Link steht folgen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Kausalität
 

wellenreiter

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Moin sense, es liegen bereits an die 100 anzeigen bei der generalstaatsanwaltschaft.
frau merkel ist allerdings immun, das heisst, nur wenn der bundestag über die anzeigen redet und dann noch meint frau merkel sollte bestraft werden, wird überhaupt erst ein öffentliches verfahren eingeleitet.
von daher, fragte ich mich bereits ob es legal ist frau merkel zu töten.
da man widerstandsrecht hat. alle möglichkeiten sind ausgeschöpft und so hat man das recht widerstand zu leisten, dieser muss angemessen sein.
man kann jetzt mit der staatsanwaltschaft verbindung aufnehmen und diskutieren ob es bereits legal ist frau merkel zu töten. bezgl. widerstandsrecht.
in der türkei gab es einen putschversuch, der sich auf ähnliche rechte bezog.
was als angemessener widerstand, bei den verbrechen der regierung mit frau merkel als verantwortlicher angemessen ist, wäre streitfrage.
da ich hier nicht dazu aufrufen möchte, verweise ich daher um vorherig schriftliche klärung mit der generalstaatsanwaltschaft.

mfg

Wurde das Parlament abgeschafft und Merkel sitz blutrünstig alleine auf ihrem Thron und mordet alles was vorbei kommt?
Hast du noch das Recht auf deine freie Meinung?
Darfst du noch wohnen wo du willst?
Bist du Polizeiwillkür ausgesetzt?
Musst du um dein Leben fürchten, wenn du vor die Türe trittst?
Lässt man dich hungern und dursten?
Hat man dir in irgendeiner Form die Würde genommen?
Ist die Bundesrepublik kein förderalistischer Staat mehr?
Gibt es noch Gewaltenteilung?

Nein? Was willst du dann?

Möchtest du mit deinem Text das Grundrecht auf Leben abschaffen?
 

wellenreiter

Mrs. Columbo
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Wie immer alle so tun, als wenn die grenzen zu öffnen ihr größter Fehler gewesen...
Das war das einzig richtige! Der Fehler war es, keine Vorbereitungen zu treffen. ( ob wohl man lange wusste, das Menschen fliehen)
Ich erinnere gerne daran, was wir ein Verwaltung Problem haben, das hätte man alles anders klären können! Dann würden die Geflüchteten Menschen gar nicht auffallen.

Merkel hat ganz andere Fehler gemacht wie das...
Z.b, Von der Lein nicht zu feuern.
Ihre Russland Politik... Ihre Politik gegen die griechische Bevölkerung.
Also wenn man schon Merkel anklagt, dann zumindest für den größten Mist, denn sie verbockt hat! :)

Erzähl mir mehr von von der Lein, den kenne ich gar nicht. Was hat er denn mit Merkel zusammen verbrochen? Ich kenne nur "uns Uschi" (Ursula von der Leyen). die kannst du aber nicht meinen, oder doch? Plapperst du einfach so drauf los, ohne dich wirklich informiert zu haben? Nein, das tut kein kultivierter Mensch und das bist du doch wohl?!
 
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Darum gehts hier nicht. Hier gehts um Masturbation :giggle:

Zu Hilfe!!! Wenn du schon auf Handbetrieb umschalten musst, warum um Himmelswillen Merkel als Vorlage nehmen? Jetzt ist mir übel, ich glaube ich brauche den Übelkübel...
 

wellenreiter

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Es ist egal, ob Strafantrag oder Strafanzeige gestellt wird.

Der Formmangel ist unschädlich.

Ansonsten möchte ich bitten, mich wegen diesem Quatsch nicht mehr zu belästigen. Gerne kann man sich deswegen an einen Winkeladvokaten oder Rechtsverdreher wenden.

Wer hat denn den Müll geschrieben? Und jetzt heulen, das gefällt mir... doch doch.

Meine Güte, gibt zu dass du Müll geschwätzt hast und fertig. Manchmal zeigt man einfach Größe, indem man seinen Fehler zu gibt. Schon mal darüber nachgedacht? Nein? Dachte ich mir.
 

Ophiuchus

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Also, für die Straftaten musst du die Asylanten anklagen

Hat die Mutti mit ihrem Handeln , Nichthandeln die Straftaten nicht begünstigt , gefördert ?
Untätigkeit und Unterlassung von Maßnahmen zur Sicherheit der Bevölkerung sind verantwortungslos !
Mit "Wir schaffen Das !" -gelaber löst man keine Probleme aber dafür wurde sie von verwirrten Bürgern gewählt !
Hat sie nicht auch geschworen Schaden vom dt. Volk abzuhalten , dann kann ich nicht Mio. potentielle Bombenleger unkontrolliert in Land lassen !
 

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