Sehr geehrte Damen und Herren, nach den jüngsten Ereignissen in der Bundesrepublik Deutschland erwäge ich Strafantrag gegen unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel und anderen wegen der begangenen Straftaten der Asylanten zu stellen die Frau Merkel ins Land geholt hat. Da wären z.B. 1. versuchter Totschlag, 2. herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und ähnliches. Da ich kein Jurist bin würde ich mich über Tipps und Beurteilung der Chancen freuen. MfG R.Krause
Moin sense, es liegen bereits an die 100 anzeigen bei der generalstaatsanwaltschaft.
frau merkel ist allerdings immun, das heisst, nur wenn der bundestag über die anzeigen redet und dann noch meint frau merkel sollte bestraft werden, wird überhaupt erst ein öffentliches verfahren eingeleitet.
von daher, fragte ich mich bereits ob es legal ist frau merkel zu töten.
da man widerstandsrecht hat. alle möglichkeiten sind ausgeschöpft und so hat man das recht widerstand zu leisten, dieser muss angemessen sein.
man kann jetzt mit der staatsanwaltschaft verbindung aufnehmen und diskutieren ob es bereits legal ist frau merkel zu töten. bezgl. widerstandsrecht.
in der türkei gab es einen putschversuch, der sich auf ähnliche rechte bezog.
was als angemessener widerstand, bei den verbrechen der regierung mit frau merkel als verantwortlicher angemessen ist, wäre streitfrage.
da ich hier nicht dazu aufrufen möchte, verweise ich daher um vorherig schriftliche klärung mit der generalstaatsanwaltschaft.
mfg