... man hört ja fast nur Musik mit englischen Texten. So verleugnen wir unsere eigene Kultur !
Die Petition war ja nun erfolgreich.
Da irrst du wohl gewaltig!
Die Verhandlungen zwischen GEMA und YouTube waren erfolgreich!
Und welche der "etwa 1863" Petitionen
an den Bundestag bis zm Jahre 2012 (!!!) soll denn den vermeintlichen Erfolg gebracht haben?!
Hatte der Adressat "Bundestag" denn überhaupt eine Entscheidungsbefugnis in der
Auseinadersetzung zwischen GEMA und Youtube?
(die von dir genannte Petition hatte
nichts mit YouTube zu tun!
Bist du selber nicht in der Lage, zu verstehen, was du liest und schreibst oder willst du bewusst die User und Mitleser hier verarschen?! Hältst du etwa YouTube-Clips für
"Livemusik" bei
Veranstaltungen mit Eintritt)
Zudem: "nun" ist doch bewusst irreführend! das war 2012!
Und was hatte das mit "Ostrock" zu tun - Du klagst doch immernoch - ganz auf der Linie von Ulbricht - dass "nur noch englische Texte" gespielt werden!
Offensichtlich weißt du wieder selber nicht, was du überhaupt willst und worüber du jammern kannst!
Und warum gab es dann soviele Klagen ?
Beim deutschen Bundestag gingen bis 2012 etwa 1863 Anti-GEMA-Petitionen ein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesel...elfältigungsrechte#Kontroversen_mit_Künstlern
.. und das nur 2012 !
"Klagen" als juristischer Begriff gab es von der GEMA gegen YouTube
- Du hättest nur die unmittelbare Umgebung deines Zitates in deinem Link lesen
und verstehen müssen:
>>
Nach Ablauf eines Lizenzvertrags mit dem Internetvideoanbieter YouTube 2009 kam keine Einigung über neue Vertragsbedingungen zustande. Daraufhin wurde ab dem 5. März 2009 der Zugriff mit einer deutschen IP-Adresse auf viele Musikvideos gesperrt [...]
Am 16. Dezember 2013 einigten sich YouTube-Wettbewerber im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (Mitglieder bspw. MyVideo, Clipfish, tape.tv) mit der GEMA auf einen Gesamtvertrag, der es den Plattformen unter anderem erlaubt, Musikstücke der in der GEMA vertretenden Künstler gegen Zahlung von Pauschalen online verfügbar zu lassen.
2013 wurde YouTube durch die GEMA mit der Forderung abgemahnt, ab sofort auf die umstrittene Formulierung ihrer Sperrtafeln zu verzichten. Bis dahin zeigten die Sperrtafeln folgenden Wortlaut: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“ YouTube ließ die gesetzte Frist der Abmahnung unkommentiert verstreichen, woraufhin die GEMA die Unterlassungsklage einreichte. Das Urteil des Münchner Landgerichts am 25. Februar 2014 fiel zu Gunsten der GEMA aus und befand den gewählten Wortlaut als irreführend und anschwärzend. In der Urteilsbegründung heißt es, die Hinweise seien irreführend, da sie vom durchschnittlichen Nutzer so verstanden würden, dass die GEMA für die gesperrten Videos zwar die Rechte einräumen könnte, dies aber nicht tue. Im Mai 2015 bestätigte das OLG München das Urteil in zweiter Instanz. Danach hatte Google die Anzeige der Sperrtafeln mit folgender abgeänderter Formulierung veranlasst: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“
Am 1. November 2016 gaben YouTube und die GEMA bekannt, dass sie sich über einen neuen Lizenzvertrag geeinigt haben. Damit wurde rückwirkend ab 2009 die Abgeltung der Musiknutzung geregelt und die Videos der von der GEMA vertretenen Musiker wieder freigegeben.
<<
Das ist jetzt mehr als 3 Jahre her, und du fühlst dich jetzt bemüßigt, gegen die GEMA zu hetzen,
weil sie damals erfolgreich die berechtigten Interssen ihrer Mitglieder vertreten hat!