- Registriert
- 13 Jan 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 36.837
- Punkte Reaktionen
- 14.233
- Punkte
- 59.820
- Geschlecht
Nein,
wer "Reichsdeutscher" bzw. "Reichsbürger" war, war gesetzlich anders festgelegt (RBG - siehe RGBl., 1935, Nr. 100),
als wer "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes" ist (GG Art. 116).
"kein Schuldbewusstsein" zu haben ist kein Schuldausschlussgrund nach dem von Dir angeführten §20 StGB und ebensowenig "Mitläufer" gewesen zu sein.
Ob "führende Reichsdeutsche" oder "Mitläufer"
>> Rechtlich schuldig ist [nur], wer persönlich Verbrechen begangen oder Beihilfe dazu geleistet hat! <<
nach deinem art 116 gibt es keine reichsbürger. es gibt nur bayern, preußen usw )