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Hamburg stellt chrsitliche und muslimische Feiertage gleich..

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Uwe O.

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Ja, Uwe da hast Du recht: die NSU waren keine Einzeltäter,

Lesen und Verstehen ist nicht Deine Stärke?

...Mobs, der sich mit untauglichen Mitteln - Brandstiftung (Lichtenhagen, Mölln, Solingen), Morde....

Auch an Dich die Frage:
Was hat Rostock mit NSU und in diesem Fall Migranten zu tun?

Jetzt hatte ich schon einen Tipp zur Wissenserweiterung gegeben, aber offensichtlich erfolglos. Ignoranz?

Übrigens: was wären denn Deiner Meinung nach taugliche Mittel gewesen?

Die zuständigen Asylbehörden und die verantwortlichen Politiker auf die Missstände öffentlich, öffentlichwirksam und deutlich hinzuweisen und auf Abhilfe der Missstände zu dringen.
Vermutlich waren unsere Neubürger, die ja schon einen Hass auf die vietnamesischen Vertragsarbeiter aus DDR-Zeiten hatten, noch nicht so weit.

PS: Brauchst Dich übrigens nicht zu bedanken, daß ich Deine Passage zurecht gerückt habe und der Wahrheit angepaßt. Tue ich doch gerne für Dich.

Nimm dennoch meinen Dank an.
Du hilfst mir immer wieder gern, in mir unbekannte Seiten zu entdecken.
Allerdings nicht zu wecken.:peitschen:
 
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hi

Den Verträgen zufolge sollen die islamischen Feiertage mit christlichen gleichgestellt werden. Arbeitnehmer dürfen sich an diesen Tagen freinehmen - müssen die Zeit allerdings nacharbeiten.
Von Gleichstellung kann doch keine Rede sein, wenn diese Regel nicht für Christen gilt?! Geschweige denn für die vielen hundert anderen Religionen unseres Erdenrunds. Oder für Atheisten. Die bisherige Gleichbehandlung aller fand ich deutlich besser, als die geplante Bevorzugung von Muslimen. Was man sich von diesem Prinzipienbruch verspricht, kann ich nicht nachvollziehen.
 
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Von Gleichstellung kann doch keine Rede sein, wenn diese Regel nicht für Christen gilt?! Geschweige denn für die vielen hundert anderen Religionen unseres Erdenrunds. Oder für Atheisten. Die bisherige Gleichbehandlung aller fand ich deutlich besser, als die geplante Bevorzugung von Muslimen. Was man sich von diesem Prinzipienbruch verspricht, kann ich nicht nachvollziehen.


Nur Wähler, Stimmen von den moslemischen Mitbürgern. Auch eine Art die Leute zu veräppeln?
 

Timirjasevez

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Von Gleichstellung kann doch keine Rede sein, wenn diese Regel nicht für Christen gilt?! Geschweige denn für die vielen hundert anderen Religionen unseres Erdenrunds. Oder für Atheisten. Die bisherige Gleichbehandlung aller fand ich deutlich besser, als die geplante Bevorzugung von Muslimen. Was man sich von diesem Prinzipienbruch verspricht, kann ich nicht nachvollziehen.
Für den Mitlesenden eigentlich ein interessantes Thema.
Dachte auch bisher, alle unterschiedlichen Standpunkte inhaltlich nachvollziehen zu können.
Deine Überlegungen habe ich jetzt aber komplett nicht verstanden. Was wolltest Du bitte sagen?
 
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Von Gleichstellung kann doch keine Rede sein, wenn diese Regel nicht für Christen gilt?! Geschweige denn für die vielen hundert anderen Religionen unseres Erdenrunds. Oder für Atheisten. Die bisherige Gleichbehandlung aller fand ich deutlich besser, als die geplante Bevorzugung von Muslimen. Was man sich von diesem Prinzipienbruch verspricht, kann ich nicht nachvollziehen.
Aber holla hollalla! Was gilt denn hier nicht für Christen? Daß sie das Weihnachtsfest nicht nacharbeiten müssen? Daß sie für Karfreitag und Ostern nicht Urlaub nehmen müssen? Meinst Du das?
 
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Hi Tim, Hallo Snafu,

Ob Ostern oder Weihnacht, die gesetzlichen Feiertage gelten für alle unsere Bürger. Kein Moslmen muss Weihnacht nacharbeiten, und eben auch kein Christ und kein Jude. Ostern darf ich mich als Atheist über ein 4-Tage-Wochenende freuen. Ihr auch! Was die Hamburger aber machen, ist etwas anderes: Moslems können sich dort einige Tage im Jahr als zusätzliche freie Tage sichern und dies ggf. irgendwann nacharbeiten (Man belehre mich, wenn dies nicht so ist). Nur Moslems können sich darauf berufen. So hat die kleine Anna zur Schule zu kommen und Ayla kann zu Hause bleiben. Kurts Arbeitgeber lehnt den Urlaubsantrag in der Hochsaison ab, Kollege Ali muss gar nicht erst fragen. Das ist doch ein Sonderrecht, oder nicht? Ich finde es nicht gut, wenn wir Bevölkerungsgruppen Vorteile aufgrund ihrer Religion zusprechen.
 
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Hi Tim, Hallo Snafu,

Ob Ostern oder Weihnacht, die gesetzlichen Feiertage gelten für alle unsere Bürger. Kein Moslmen muss Weihnacht nacharbeiten, und eben auch kein Christ und kein Jude. Ostern darf ich mich als Atheist über ein 4-Tage-Wochenende freuen. Ihr auch! Was die Hamburger aber machen, ist etwas anderes: Moslems können sich dort einige Tage im Jahr als zusätzliche freie Tage sichern und dies ggf. irgendwann nacharbeiten (Man belehre mich, wenn dies nicht so ist). Nur Moslems können sich darauf berufen. So hat die kleine Anna zur Schule zu kommen und Ayla kann zu Hause bleiben. Kurts Arbeitgeber lehnt den Urlaubsantrag in der Hochsaison ab, Kollege Ali muss gar nicht erst fragen. Das ist doch ein Sonderrecht, oder nicht? Ich finde es nicht gut, wenn wir Bevölkerungsgruppen Vorteile aufgrund ihrer Religion zusprechen.
Nein, das ist kein Sonderrecht. Was man auch daran sehen kann, daß meines Wissens die Bayern einige Feiertage mehr haben als die Berliner, und wenn der Berliner Maria im Gefängnis oder sonst einen dieser Sonderfeiertage feiern will, muß er Urlaub nehmen. Und wie ist es mit den Kölner Tagen Rosenmontag und ähnlichen? Wenn Hein Schnut aus Hamburg das will, muß er Urlaub nehmen; Kollege Tünnes muß gar nicht erst fragen. Das ist doch ein Sonderrecht, oder nicht?
 
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Hallo Snafu,

gute Analogie, aber sie trifft es m.E. nicht ganz. Bei uns gelten Gesetze bekanntlich innerhalb Bund, Länder oder Kommunen. Diese sind jeweils territorial begrenzt - und damit eben auch die Gültigkeit der Gesetze. Insofern wird Hr. Tünnes kein Sonderrecht eingeräumt; er unterliegt in NRW schlicht einer anderen Gesetzgebung als jemand aus Hamburg, London, NewYork oder sonstwo. (Davon ab: Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag) Im Falle Hamburgs gibt es aber bald für alle dort Lebenden ein Gesetz, das inhaltlich danach unterscheidet, ob man Moslem ist, oder eben nicht.
 
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CUDI

Bremen schliesst sich Hamburg an

Drei Feiertage für Bremer Muslime
"Der Islam gehört zu Deutschland." Ein Satz, der in Bremen gefallen ist. Urheber: Ex-Bundespräsident Christian Wulff (CDU). Die Muslime gehören zu Bremen. Das soll jetzt mit einem Staatsvertrag untermauert werden. Bis Ende des Jahres soll er unterzeichnet werden. Ein wichtiges Zeichen für die rund 40.000 Muslime im Land Bremen.

Hier weiterlesen:
http://www.radiobremen.de/wissen/themen/staatsvertragmuslimebremen100.html


So ist das richtig:)) Andere Bundesländer werden folgen....;)
 
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chapeau..

->
Hallo Snafu,

gute Analogie, aber sie trifft es m.E. nicht ganz. Bei uns gelten Gesetze bekanntlich innerhalb Bund, Länder oder Kommunen. Diese sind jeweils territorial begrenzt - und damit eben auch die Gültigkeit der Gesetze. Insofern wird Hr. Tünnes kein Sonderrecht eingeräumt; er unterliegt in NRW schlicht einer anderen Gesetzgebung als jemand aus Hamburg, London, NewYork oder sonstwo. (Davon ab: Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag) Im Falle Hamburgs gibt es aber bald für alle dort Lebenden ein Gesetz, das inhaltlich danach unterscheidet, ob man Moslem ist, oder eben nicht.

dat et dat noch jibt , nä nä !!!!...da einer ein echter Tiefbauer...einer der, der tiefen Differenzierung fähig ist...

wunnebar..

lach und echt:rolleyes2:
 
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Hier weiterlesen:
http://www.radiobremen.de/wissen/themen/staatsvertragmuslimebremen100.html


So ist das richtig:)) Andere Bundesländer werden folgen....;)

Aus dem Link :

Es geht konkret um drei Tage: das Opferfest, Ramadanfest und Aschura. Die gibt es aber nicht noch extra zum allgemeinen Urlaub. Arbeitnehmer können sich an diesen Tagen frei nehmen, um am Gottesdienst teilzunehmen. Dafür müssen sie allerdings Urlaub beantragen oder die Zeit nacharbeiten. Auch Schüler können sich an diesen Tagen beurlauben lassen. Die muslimischen Feiertage sind damit beispielsweise den kirchlichen Feiertagen wie zum Beispiel dem Reformationsfest und Fronleichnam gleichgestellt.
 

Uwe O.

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Was die Hamburger aber machen, ist etwas anderes: Moslems können sich dort einige Tage im Jahr als zusätzliche freie Tage sichern und dies ggf. irgendwann nacharbeiten (Man belehre mich, wenn dies nicht so ist).

Es sind keine zusätzlichen freie Tage.
Nur ein Anspruch auf einen einzelnen Urlaubstag.


Kurts Arbeitgeber lehnt den Urlaubsantrag in der Hochsaison ab, Kollege Ali muss gar nicht erst fragen.

Natürlich muss Ali fragen.
Wenn die betrieblichen Abläufe es nicht erlauben, dann ist nichts mit frei.

http://www.hamburg.de/contentblob/3552084/data/downlaod-faq-vertraege-muslime.pdf


Uwe
 

Uwe O.

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Und wie ist es mit den Kölner Tagen Rosenmontag und ähnlichen? Wenn Hein Schnut aus Hamburg das will, muß er Urlaub nehmen; Kollege Tünnes muß gar nicht erst fragen. Das ist doch ein Sonderrecht, oder nicht?

Kollege Tünnes kann gar nicht fragen, denn wenn es in der Firma kein frei für Rosenmontag gibt, dann geht er arbeiten oder kann versuchen, Urlaub zu nehmen.
In allen anderen Betrieben, in denen Rosenmontag zu ist, ist dieser Tag minutenweise vorgearbeitet worden.

Uwe
 

Uwe O.

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Es sind keine zusätzlichen freie Tage.
Nur ein Anspruch auf einen einzelnen Urlaubstag.




Natürlich muss Ali fragen.
Wenn die betrieblichen Abläufe es nicht erlauben, dann ist nichts mit frei.

http://www.hamburg.de/contentblob/3552084/data/downlaod-faq-vertraege-muslime.pdf


Uwe


Ein Großteil der Muslime arbeiten in der Industrie...
Daher wird es kaum Probleme für ALI geben, Urlaub an diesen Tagen zu bekommen.
Zumal in der Großindustrie dies seit Jahrzehnten gelebt wird....
auch OHNE Vertrag... ;)
In meiner damaligen Umgebung zB bei Bayer, Ford, Thyssen, 3M, KVB...ganz normale und gängige Praxis...
(Natürlich immer nur der ERSTE Tag des Ramadan-/Opferfestes, sowie Aschura...
 
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Natürlich muss Ali fragen.
Wenn die betrieblichen Abläufe es nicht erlauben, dann ist nichts mit frei.


Uwe


Wenn ein Arbeitnehmer Wochen oder Monate früher seinen EINZELNEN Urlaubstag beantragt, möchte ich den Arbeitgeber kennen lernen, der betriebliche Abläufe als Grund angibt ihn abzulehnen..:giggle:
 

Uwe O.

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Wenn ein Arbeitnehmer Wochen oder Monate früher seinen EINZELNEN Urlaubstag beantragt, möchte ich den Arbeitgeber kennen lernen, der betriebliche Abläufe als Grund angibt ihn abzulehnen..:giggle:

Das kommt immer auf die Masse der muslimischen Bandarbiter an.

Uwe
 
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Das kommt immer auf die Masse der muslimischen Bandarbiter an.

Uwe

Das heisst richtig ausgedrückt "Anzahl".. Oder ? :confused: Egal .. Der Arbeitgeber hat sich dennoch an die Weisungen des Vertragsabschlusses zu halten und in diesen Fall für Ersatz zu sorgen !!! Für Umsonst wurde der Vertrag nicht geschlossen...
 
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Uwe O.

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Das heisst richtig ausgedrückt "Anzahl".. Oder ? :confused: Egal .. Der Arbeitgeber hat sich dennoch an die Weisungen des Vertragsabschlusses zu halten und in diesen Fall für Ersatz zu sorgen !!! Für Umsonst wurde der Vertrag nicht geschlossen...

Der Vertrag stellt ausdrücklich die betrieblichen Erfordernisse über den Urlaubsanspruch.
Ich habe weiter oben einen Link mit dem Vertrag eingestellt.

Das Problem wird sich für Hamburg nicht stellen, da dort nur wenige Türken beschäftigt sind.

Uwe
 

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