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womit wir wieder bei deinem Lieblingsthema 68er und dem Thema "Überregulierung" wärenDass wir offenbar weder Willens noch in der Lage sind, aufgefallene Straftäter, die unser Gastrecht bzw. das Asylrecht mit Füßen treten, nicht oder nicht schnell genug ausweisen, ist die andere Seite der Medaille, hier müßte schnell etwas geschehen !
ja, in der Welt der 68er war Schutz von Minderheiten mal ganz wichtig.
die BRD bis 1968 war in der Tat ein reaktionärer Nachkriegsstaat mit nur dürftigem Minderheitenschutz
die 68er haben das geändert, bis zu dem Punkt, an dem sinnvolle Schutzregulierung zu völliger Gaga-Überregulierung wurde
... und nun haben wir Minderheiten rechtlich so dermaßen übergeschützt, dass mir sie gemäß unseren Überregulierungen rechtlich legal kaum noch aus dem eigenen Land bekommen, selbst wenn sie straffällig wurden
aus gutem Minderheitenschutz wurde halt irgendwann gutgemeinter Minderheitenschutz
nämlich genau ab dem Punkt, ab dem man übers Ziel hinausschoß ...
wie bei jeder linken Überregulierung halt ... !!