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ich hatte dir das jetzt alles mehrfach aufgeschlüsselt.
in jedem Verrechnungssatz eines Handwerkers stecken nicht nur die reinen Arbeitskosten, sondern auch anteilige Kosten für Kapital, Investition, Verantwortung, Haftung und Risiko
und diese werden nun einmal vom Arbeitgeber erbracht.
oder anders gesagt der Arbeitgeberanteil entsprich den Leistungen des Arbeitgebers und nicht des Arbeitnehmers.
da helfen auch diese marxitisch verkrümmten versuchten Verdrehungen nichts
soll Ich es Dir hier vortanzen? ^^
Diese sind gesondert ausgewiesen und haben letztlich nichst mit den Sozialbeiträgen zu tun.....