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Vorsichtig!
Du stellst hier eine Frage, die in sich schon ein Paradoxum ist.
Und nebenbei, liegst Du wirklich richtig mit der Geldschöpfungstheorie?
Falsche Voraussetzungen schaffen und dann die Theorie ins Absurdum führen, hey, Koile, ist eigentlich net so Dein Ding...
Wolltest mich neulich doch auseinanderpflücken.
Ich gehe mal davon aus, dass Du aus den alten Schuhen herausgewachsen bist.
Und das sehe ich mit Freude.
Liebes Schmunzeln
Debitist
P.S. Gedankenstütze:
Wir waren uns bisher nie darüber einig, was Geld ist.
Da hast du es aus erster Hand:
Gesetzliches Zahlungsmittel
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).
Quelle: https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252