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Freigeld nach Silvio Gesell - Pro und Contra

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Was hat sich dann geändert?
Die Produktionsmittel oder Kapitalbauten bleiben in Hand der Kapitalisten und können verwertet werden.
Das Recht zur Nutzung des Bodens bekommen sie automatisch denn, wenn die Gebäude im Eigentum verbleiben, nutzt der Boden anderen nichts.
Die Nutzungsgebühr könnte zwar theoretisch den Kapitalisten ausbluten lassen, doch dann müssten es Kommune oder Staat sein, die daran ein Interesse haben. Gewöhnlich ist aber Staat das Machtmittel der herrschenden ökonomischen Klasse.
Zu vermuten wären Prozesse schnellerer Monopolisierung. Kleinere Kapitalisten werden noch schneller von größeren "gefressen".
Der Aufstieg eines "Nobodys" zum Nutzer gesellschaftlichen Bodeneigentums wird schwieriger.
Die Macht des Groß-Kapitals verstärkt sich.

Vergesellschaftungen müssen das Kapitaleigentum in seiner Gänze betreffen. Dann wird es vernünftig. Ab gesellschaftlich relevanten Maß haben weder Grund und Boden, noch Produktionsmittel + Kapitalbauten im privaten Eigentum zu sein.

Es geht allein darum, das die Spekulation, mit Einführung des Freigelds und der damit einhergehnden Senkung der Zinsen, in das Bodeneigentum ausweicht. Das gesell damit recht hatte, sieht man heute.....wenn Du Dir den Bodenmarkt anschaust, es reicht der Deutsche.....
Mi9t der Spekulation in Boden steigen natürlich auch die Pachten, und damit sinkt der (ARbeits)Erlös der Bodennutzer...nach gesell bis auf den Selbsterhalt......wir sehen heute in der Praxis, oft genug sogar darunter.
deshalb das Bodeneigentum in blanken Bodenbesitz umgewandelt werden, mit Besitz läßt sich nur schlecht spekulieren....
 
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Die Zinsen eines üblichen Immobilienkredites sind in der Regel fast so hoch wie der Wert der Immobilie.
Aus dem Immobilienrechner: http://www.zinsen-berechnen.de/immobilienrechner.php
Kaufpreis der Immobilie 212.321,62 Euro
Darlehensbetrag:184.615,38 Euro
Zinsen gesamt: 168.064,62 Euro

Das ist Unsinn.

Ergebnis Ihrer Budgetrechnung
Sie können im Monat folgenden Betrag aufbringen 1.000,00 €
Dies entspricht einer Jahresleistung von 12.000,00 €
Ihre gewünschte Sollzinsbindung 10 Jahre
Ihr gewünschter Sollzinssatz 2,00 % pro Jahr
Die von Ihnen gewünschte Tilgung 2,00 % pro Jahr
Damit können Sie folgenden Darlehensbetrag bedienen 300.000,00 € Hilfe
Dazu kommt Ihr verfügbares Eigenkapital 0,00 €
Somit können Sie insgesamt den folgenden Betrag ausgeben 300.000,00 € Hilfe
Um aus diesem Betrag den maximalen Kaufpreis zu ermitteln, müssen die Nebenkosten und Kosten für Umbau/Modernisierung sowie der Sicherheitsabschlag abgezogen werden.
Kosten für Umbau/Modernisierung 0,00 €
Sicherheitsabschlag 15.000,00 €
Maklercourtage 9.328,41 €
Notar- und Grundbuchkosten 5.226,00 €
Grunderwerbsteuer 9.145,50 €
Ihr maximaler Kaufpreis wäre somit 261.300,08 €
Bei dieser Finanzierungsvariante würde die Restschuld nach Ablauf der 10–jährigen Sollzinsbindung 233.640,15 EUR

https://www.baufinanzierung.commerzbank.de/de/baufinanzierung_1/pop_up_rechner_budget.jsp
 
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Der Schwachsinn nimmt kein Ende. Warum sollte ein Eigentümer unter dem höchst erzielbaren Preis vermieten?

:rolleyes2:

War eventuell ironisch gemeint? Aber es gibt solche Fälle tatsächlich, wenn z.B. innerhalb der Familie oder unter Freunden vermietet wird. Deswegen sieht der Gesetzgeber auch steuerlich die Regelung vor, die ich vorhin in Bezug auf die ortsübliche Miete verlinkt hatte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

deshalb das Bodeneigentum in blanken Bodenbesitz umgewandelt werden, mit Besitz läßt sich nur schlecht spekulieren....
Theoretisch könnte gesellschaftliches Eigentum an Grund und Boden dazu führen, dass gesellschaftliche Erwägungen bedient werden. Aber - und das habe ich gerade gemeint - wenn Meistbietungsverfahren den Ausschlag geben für den Besitz, dann zählen keine gesellschaftlichen Erwägungen mehr. Dann zählt wieder: Kapital!
Es ist inkonsequent, was Gesell als gute Neuerung glaubt. Inkonsequent, weil er das kapitalistische System nicht antasten möchte, lediglich eine Kapital-Anlage.
 
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Theoretisch könnte gesellschaftliches Eigentum an Grund und Boden dazu führen, dass gesellschaftliche Erwägungen bedient werden. Aber - und das habe ich gerade gemeint - wenn Meistbietungsverfahren den Ausschlag geben für den Besitz, dann zählen keine gesellschaftlichen Erwägungen mehr. Dann zählt wieder: Kapital!
Es ist inkonsequent, was Gesell als gute Neuerung glaubt. Inkonsequent, weil er das kapitalistische System nicht antasten möchte, lediglich eine Kapital-Anlage.

Achselzuck, nieman wird für Bodenbesitz mehr bieten, als er erwirtschaften kann, denn Bodenbesitz ist immer auch an vertragliche Auflagen (pachtvertrag) gebunden.
So gibt es heute schon viele (vor allem Katholische) Kirchensprengel, eines der größten Bodeneigentümer in D., die explizit ökologische Bewitschaftung vorschreiben.....nur als Beispiel.
Bodenbesitz kann man leicht an die Bewirtschaftung binden, Eigentum nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Achselzuck, nieman wird für Bodenbesitz mehr bieten, als er erwirtschaften kann
Du unterschlägst hier das Eigentum der PM auf diesem Grund. Wer es nicht hat, kann überhaupt nichts erwirtschaften! Das Meistbietungsverfahren ist hier also nur eine Farce der inneren Auseinandersetzung des Kapitals.
 
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Du unterschlägst hier das Eigentum der PM auf diesem Grund. Wer es nicht hat, kann überhaupt nichts erwirtschaften! Das Meistbietungsverfahren ist hier also nur eine Farce der inneren Auseinandersetzung des Kapitals.

Komisch, ich hab mir das Eigentum an PM einfach nach und nach gekauft, Anfangskapital aus unselbstständiger Arbeit,rd 4000DM.............:rolleyes2:
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

So gibt es heute schon viele (vor allem Katholische) Kirchensprengel, eines der größten Bodeneigentümer in D., die explizit ökologische Bewitschaftung vorschreiben.....nur als Beispiel.
Die ethischen Grundsätze eines Unternehmens kann es wählen, wie es will. Inwieweit die gesellschaftliche Wünsche und Notwendigkeiten davon berührt sind, ist aber der Willkür des Unternehmens (auch bei Kirche) unterworfen.
 
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Die ethischen Grundsätze eines Unternehmens kann es wählen, wie es will. Inwieweit die gesellschaftliche Wünsche und Notwendigkeiten davon berührt sind, ist aber der Willkür des Unternehmens (auch bei Kirche) unterworfen.

Hä? Wenn ich einen pachtvertrag unterschreibe und ihn nicht einhalte, als unternehmer, wird er mir, nach Abmahnung gekündigt.....natürlich spielen die Wünsche des Bodeneigentümers eine Rolle......so sie im vertrag artikuliert sind, und den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.........das gilt dann natürlich auch mit verträgen mit dem Staat.... es gibt auch heute öffentlichen Pachtgrund, die entsprechende Auflagen zur bewirtschaftung enthalten....
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Komisch, ich hab mir das Eigentum an PM einfach nach und nach gekauft, Anfangskapital aus unselbstständiger Arbeit,rd 4000DM.............:rolleyes2:
Wir reden hier über den Zusammenhang mit der Bodennutzung. Auch wenn der Boden im Anfang frei von bestehenden PM-Anlagen/ Immobilien wäre, so entscheiden bei Meistbietungsverfahren doch Kapitalinteressen und nicht gesellschaftliche Interessen.
Können wir das Nebenthema jetzt abschließen?
 
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Wir reden hier über den Zusammenhang mit der Bodennutzung. Auch wenn der Boden im Anfang frei von bestehenden PM-Anlagen/ Immobilien wäre, so entscheiden bei Meistbietungsverfahren doch Kapitalinteressen und nicht gesellschaftliche Interessen.
Können wir das Nebenthema jetzt abschließen?

Warum schleißen kapitalinteressen gesllschaftliches Interesse prinzipell aus? Ich will mit dem Boden, bzw durch seine Nutzung, geld verdienen...ganz klar....
nebebei halte ich den Boden in einen gesellschaftsfähigen^^ Zustand.........
Konkret, ohne uns kleine bauern sähe die landschaft in Deutschland in weiten Teilen anders aus, anders als die gesellschaft sich das so vorstellt und offensichtlichn wünscht, also eine Win-Win Situation, in diesem fall.
Nur das die Pacht heute als leistungsloses Einkommen, meist, in private taschen fließt....
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Hä? Wenn ich einen pachtvertrag unterschreibe und ihn nicht einhalte, als unternehmer, wird er mir, nach Abmahnung gekündigt.....natürlich spielen die Wünsche des Bodeneigentümers eine Rolle......so sie im vertrag artikuliert sind, und den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.........das gilt dann natürlich auch mit verträgen mit dem Staat.... es gibt auch heute öffentlichen Pachtgrund, die entsprechende Auflagen zur bewirtschaftung enthalten....
Ja, und? Wird in den Meistbietungsverfahren kapitalistische Unternehmung ausgeschlossen? Sicher nicht ...
 
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Ja, und? Wird in den Meistbietungsverfahren kapitalistische Unternehmung ausgeschlossen? Sicher nicht ...

Nein, warum auch....trotzdem sind auch sie an die Punkte der verträge gebunden......und wenn die Gesellschaft dann meint, die Nutzung an diese, und jene Auflage zu binden, kann sie das so effektiver tun, als heute das Bodeneigentum zu beschneiden.....dann kann das kap. Unternehmen sich dran halten, oder eben den Besitzerwerb unterlassen..... ich seh Din problem nicht....
Es ist letztlich egal WER den Boden nutzt, das wichtige ist das WIE.....
 

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