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Freigeld nach Silvio Gesell - Pro und Contra

Pommes

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Das passiert eigentlich ständig wenn jemand, der einen Kredit aufgenommen hat, mit dem frisch geschöpften Geld bezahlt. Der Trick dabei ist das das geschöpfte Kreditgeld auch wieder an seinen Ursprungsort zurückkehrt und dort vernichtet wird, nämlich wenn der Kreditnehmer seine Kreditraten bezahlt.

Ah ha, aber Buchgeld ist kein Geld im Sinne von Geld.




Fast. Die einzige Bank die Zentralbankgeld schöpfen kann ist die Zentralbank.
Die Zentralbank ist die einzige Bank die Geld schöpfen, und nur Bargeld ist annahmepflichtiges Geld.



Ich hab ja gesagt das ich es nicht verleihen würde. Meine Bank berechnet mir keine negativen Zinsen, aber eine Kontoführungsgebühr. Ist denke ich auch OK, dafür passen die schließlich auf mein Geld auf.

Selbstverständlich berechnet dir deine Bank negative Zinsen, sie sagt es dir nur nicht, dafür steigen die Preise für die Leistungen der Banken.
 

sportsgeist

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Du meinst sowas wie amerikanische Subprime Hypothekenverbriefungen mit einem AAA Rating von Standard&Poors?
... das sind keine Forderungen, schon gar nicht im "klassischen" buchhalterischen Sinne

eine klassische Forderung ist einfach ne stink normale Rechnung ... Feld, Wald und Wiese
bei der dann offen steht, ob sie bezahlt werden wird, oder nicht
 

sportsgeist

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Wenn Du noch solche Forderungen hast und nicht mehr brauchst kannst Du sie gerne auf mich übertragen. Ob die schweben, schwimmen oder zu Fuß gehen ist mir egal :)
die mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 50% und höher, kannst du alle gerne haben
mit 80% des Rechnungswertes ... :)

viel Spaß danach beim Inkasso, und Eintreiben der Kohle

ich kann dir jetzt schon sagen
du musst weit fliegen ... teilweise sehr weit
;)
 

Wehrwolf

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Doch es gibt einen ganz einfachen Grund dafür, nämlich die Exponentialfunktion die der Zins am Hintern hat.

Der Zins hat keine Exponentialfunktion. Weder am Hintern noch vor der Stirn oder an den Füßen. Du als Einzelperson kannst unter bestimmten Umständen für einen kurzen Zeitraum sowas ähnliches hinkriegen. Dafür musst Du aber Deine Gewinne immer wieder reinvestieren und Du musst vor allem immer jemanden finden der das Geld gebrauchen kann und der bereit ist dir immer den gleichen Zins zu zahlen. Das Du als Einzelfall das über einen längeren Zeitraum schaffst alle 3 Kriterien zu erfüllen ist eher unwahrscheinlich, das eine gesamte Volkswirtschaft das über einen längeren Zeitraum schafft ist exakt 0.

Um also von Funktion sprechen zu können müßte sich die Nachfrage genauso exponentiell vermehren wie das Geld und das wird wohl ein feuchter Traum der Geldbesitzer bleiben.

Genau. Es gibt eine bestimmte Menge an Nachfrage an Geld und die Nachfrager sind bereit eine bestimmte Menge Zins dafür zu bezahlen. Diese Geldmenge können die Geldbesitzer unter sich aufteilen, mehr gibts nicht.

Wehrwolf schrieb:
Nachfragewirksam ist die Buchgeldmenge, die haben die Nachfrager zum Einkaufen auf dem Konto.

Völliger Blödsinn Europaweit werden 9.3 Billionen €uro liquide gehalten, gehortet, (der Grund für die negativen Zinsen der EZB).

Es sind stand Mai 2020 sogar 13,79 Billionen Euro das ist die Buchgeldmenge (M3), wie ich schon sagte.

https://de.statista.com/statistik/d...ntwicklung-der-geldmenge-m3-in-der-euro-zone/

Anfang nächsten Jahres, in 2021 werden wir uns wundern.

Ich nehme Dich beim Wort.

Das haben wir in Wörgl gesehen, das Freigeld war ein durchschlagender Erfolg.

Es hat halt Geld gefehlt und die haben eine Parallelwährung eingeführt. Mit Rabattmarken hätte das unter diesen Umständen genauso gut funktioniert.

Wenn wir hier Nullzinskredite in Freigeld vergeben, wird man uns die Bude einrennen um hier billig produzieren zu können.

Jein. Die Währungsspekulanten würden Dir die Bude einrennen. Sie würden Kredite für Lau aufnehmen, in verzinste Dollar oder Euro umtauschen und zuschauen wie der Aussenwert des Freitalers durch den Boden fällt. Dann nehmen sie die Zinsen aus dem Dollargeschäft, nehmen noch die Umtauschgewinne von Dollar in den abgewerteten Freitaler mit und lösen ihre Kredite ab. Und hoffen das Freigeldland noch lange genug existiert damit sie diese Nummer nochmal durchziehen können :)
 

Wehrwolf

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die mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 50% und höher, kannst du alle gerne haben
mit 80% des Rechnungswertes ... :)

viel Spaß danach beim Inkasso, und Eintreiben der Kohle

ich kann dir jetzt schon sagen
du musst weit fliegen ... teilweise sehr weit
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Du willst noch Geld für Dinge die in der Luft rumschweben? Ich dachte ich würde Dir einen Gefallen tun wenn ich Dich kostenlos von diesen Sorgenbringern befreie :)
 

sportsgeist

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Du willst noch Geld für Dinge die in der Luft rumschweben? Ich dachte ich würde Dir einen Gefallen tun wenn ich Dich kostenlos von diesen Sorgenbringern befreie :)
ich sagte ja nicht, dass ich keine Druckmittel hätte, säumige Kunden zu überreden, doch besser mal ihre noch offenen Rechnungen zu bezahlen ...

... nur ob du diese Druckmittel hast, wenn ich dir diese Forderungen zu 80% ihres Rechnungswertes verkaufe, glaube ich eher nicht

eine offene Rechnung über 1000 Euro würdest du also für 800 Euro von mir bekommen
bekommst du die 1000 Euro vom Kunden, machst du 200 Euro Gewinn
zahlt er hingegen gar nicht, machst du 800 Euro Verlust

viel Glück und Spaß dann
;)
 

Wehrwolf

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Ah ha, aber Buchgeld ist kein Geld im Sinne von Geld.

Geld ist ein Zahlungsmittel mit dem man allgemein akzeptiert schuldbefreiend bezahlen kann. Mit Buchgeld kann man das, mit Bargeld nicht. Falls Du mir nicht glaubst dann versuch mal Deine Steuerschulden in Bar zu bezahlen, Vater Staat akzeptiert nur Buchgeld.

Die Zentralbank ist die einzige Bank die Geld schöpfen, und nur Bargeld ist annahmepflichtiges Geld.

Es gibt keine Annahmepflicht für Bargeld. Du kannst jederzeit in Deinen AGB´s festlegen das Du kein Bargeld akzeptierst. Wie gesagt, der Staat ist das beste Beispiel dafür.

Selbstverständlich berechnet dir deine Bank negative Zinsen, sie sagt es dir nur nicht, dafür steigen die Preise für die Leistungen der Banken.

Das ist eine Gebühr, kein Zins. Deshalb heisst es Kontoführungsgebühr.
 

sportsgeist

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Geld ist ein Zahlungsmittel mit dem man allgemein akzeptiert schuldbefreiend bezahlen kann. Mit Buchgeld kann man das, mit Bargeld nicht. Falls Du mir nicht glaubst dann versuch mal Deine Steuerschulden in Bar zu bezahlen,
nicht nur Vater Staat

viele Unternehmen im B2B Bereich akzeptieren keinerlei! Bargeldzahlungen mehr ...
... ich auch nicht

viel zu viele Probleme und Umstände

Bargeld ist so gut wie ausschließlich auf den B2C Bereich begrenzt und findet dort auch nur noch zu 45% aller Zahlungsvorgänge statt
Tendenz sinkend
 

sportsgeist

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Es gibt keine Annahmepflicht für Bargeld. Du kannst jederzeit in Deinen AGB´s festlegen das Du kein Bargeld akzeptierst. Wie gesagt, der Staat ist das beste Beispiel dafür.
JEIN

B2B problemlos möglich

B2C gibt es hingegen ein paar Regeln zu beachten !!
 

Wehrwolf

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JEIN

B2B problemlos möglich

B2C gibt es hingegen ein paar Regeln zu beachten !!

Du musst es in Deine AGB´s schreiben und ein großes Schild an die Tür hängen das er hier nicht bar zahlen kann. Das wars eigentlich:

FAZ schrieb:
An sich sieht alles sehr normal aus. Es ist ein Café, wie es sie in deutschen Städten tausendfach gibt. Eine wuchtige Barista-Kaffeemaschine, eine große Theke aus Holz und ein umfangreiches Angebot an Kaffeespezialitäten sowie Kuchen. So weit, so normal. Doch ein kleines, schwarzes Schild weist darauf hin, dass hier bei den „Public Coffee Roasters“ in Hamburg doch etwas anders ist. Weiß auf Schwarz steht an der Kasse: „Nur Kartenzahlung möglich“. Richtig gelesen. Wer hier mit Scheinen und Münzen seinen Cappuccino zahlen möchte, wird zurückgewiesen. In China gab es schon einzelne Fälle, in denen Bargeldzahlungen abgelehnt wurden, wie diese Zeitung vergangene Woche berichtete. Aber im Bargeldland Deutschland eine unglaubliche Provokation, oder?
...
Rechtlich ist das vollkommen unproblematisch: In Deutschland gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das ermöglicht es den Beteiligten, also auch dem Café und seinem Kunden, den Inhalt ihres Geschäftes frei zu bestimmen. Es ist daher auch möglich, eine bestimmte Art der Bezahlung zu vereinbaren oder auszuschließen. So akzeptieren einige Kioske oder Bäckereien keine Kredit- oder Girokarten. Tankstellen und andere Geschäfte weisen oft darauf hin, dass sie keine 500-Euro-Scheine annehmen. Der Deutsche Einzelhandelsverband betont jedoch, dass es nicht im Interesse der Händler ist, einen Geschäftsabschluss an der Art der Bezahlung scheitern zu lassen, und deshalb nur selten Einschränkungen vorgenommen werden.

https://www.faz.net/aktuell/finanze...n-nicht-mehr-mit-bargeld-zahlen-15154378.html
 

sportsgeist

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Du musst es in Deine AGB´s schreiben und ein großes Schild an die Tür hängen das er hier nicht bar zahlen kann. Das wars eigentlich:
... also im B2C Bereich bezweifle ich, dass du damit überall durchkommst
es gab ja schon Urteile, dass du im B2C Bereich gleichwertige Bezahlsysteme anbieten musst, was immer das dann sein soll

aber was bitteschön ist zu Bargeld "gleichwertig" !?
die EC Karte jedenfalls nicht, KK schon gar nicht

ne Rechnung ...
... ja, könnte mir vorstellen, dass die Richter dich als Wirt zum Beispiel damit durchkommen lassen, wenn du Gästen ne Rechnung mitgibst und sagst: "überweis es"

aber willst du jeden Gast mit ner Rechnung nach Hause schicken, anstatt ihn lieber gleich bar abzukassieren ??!
 

Wehrwolf

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... also im B2C Bereich bezweifle ich, dass du damit überall durchkommst
es gab ja schon Urteile, dass du im B2C Bereich gleichwertige Bezahlsysteme anbieten musst, was immer das dann sein soll

aber was bitteschön ist zu Bargeld "gleichwertig" !?
die EC Karte jedenfalls nicht, KK schon gar nicht

ne Rechnung ...
... ja, könnte mir vorstellen, dass die Richter dich als Wirt zum Beispiel damit durchkommen lassen, wenn du Gästen ne Rechnung mitgibst und sagst: "überweis es"

aber willst du jeden Gast mit ner Rechnung nach Hause schicken, anstatt ihn lieber gleich bar abzukassieren ??!

Ich glaube nicht das Vertragsrecht Ländergesetzgebung ist. Hast Du ein entsprechendes Urteil zur Hand?

Ansonsten noch einer:

bezahlen.net schrieb:

Fazit zur Annahmepflicht von Bargeld


Obwohl Euro-Münzen und –Scheine gesetzliches Zahlungsmittel sind und auch große Euro-Scheine prinzipiell angenommen werden müssen, überlagert das Prinzip der Vertragsfreiheit dennoch die Annahmepflicht. Prinzipiell steht es nämlich gewerblichen Händlern genauso wie Privatpersonen frei, bestimmte Zahlungsmittel zur Erfüllung einer noch nicht entstandenen Schuld vertraglich auszuschließen. Ist ein solcher Ausschluss vertraglich erfolgt, besteht keine Möglichkeit, den Vertragspartner später zu einer Annahme zu zwingen.

Allein dann, wenn eine Geldschuld bereits entstanden ist und bei Vertragsschluss bestimmte Zahlungsmittel nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden sind, besteht auch für Münzgeld sowie für beliebig gestückelte Geldscheine eine Annahmepflicht.

https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/

Entscheidend ist demnach lediglich das vor Abschluss die Vertragsbedingungen klar waren. Spätestens wenn Du an der Kasse stehst und der Verkäufer Dich auf die AGB´s hinweist kommt einfach kein Vertragsverhältnis zustande und die Frage wie bezahlt wird stellt sich erst gar nicht.
 

sportsgeist

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Entscheidend ist demnach lediglich das vor Abschluss die Vertragsbedingungen klar waren. Spätestens wenn Du an der Kasse stehst und der Verkäufer Dich auf die AGB´s hinweist kommt einfach kein Vertragsverhältnis zustande und die Frage wie bezahlt wird stellt sich erst gar nicht.
das klappt halt dann nicht, wenn das Produkt schon konsumiert wurde, wie im Biergarten zum Beispiel

kann mir kaum vorstellen, dass der Wirt damit durchkäme zu sagen, bei mir am Eingang hängt ein Schild, dass hier nur mit Karte bezahlt werden kann
wie gesagt, es gibt schon Musterurteile, dass B2C Anbieter gleichwertige Bezahlsysteme anbieten müssen, die der allgemeinen Kundenerwartung entsprechen

bei einer Barzahlung kann das IMO nur noch die Rechnung sein
will der Wirt also partout keine Barzahlung akzeptieren, müsste er den Gast mit der Zechen-Rechnung nach Hause gehen lassen und warten bis er überweist
das wäre dann eine "gleichwertige Bezahlmöglichkeit"

auf ausschließliche Kartenzahlung jedenfalls kann er dann IMO nicht! bestehen
für den Gast unzumutbar und würde IMO vor jedem Gericht durchfallen
 

Pommes

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Der Zins hat keine Exponentialfunktion.

Exponentielles Wachstum (auch unbegrenztes bzw. freies Wachstum genannt) beschreibt ein mathematisches Modell für einen Wachstumsprozess, bei dem sich die Bestandsgröße in jeweils gleichen Zeitschritten immer um denselben Faktor vervielfacht.
Sagt Wikipedia dazu.

Da Zinsen periodisch immer wieder mit verzinst werden, ergibt sich daraus ein "exponentielles Wachstum".
6% Zinsen werden dein Guthaben in 12 Jahren verdoppeln.
Das Problem ist das die Nachfrage nach Waren nicht exponentiell gesteigert werden kann, dadurch wird das Geld entwertet, inzwischen verlangen die banken negative Zinsen.
 

Pommes

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Geld ist ein Zahlungsmittel mit dem man allgemein akzeptiert schuldbefreiend bezahlen kann. Mit Buchgeld kann man das, mit Bargeld nicht. Falls Du mir nicht glaubst dann versuch mal Deine Steuerschulden in Bar zu bezahlen, Vater Staat akzeptiert nur Buchgeld.

Der Staat ist hier die einzige Ausnahme.


Es gibt keine Annahmepflicht für Bargeld. Du kannst jederzeit in Deinen AGB´s festlegen das Du kein Bargeld akzeptierst. Wie gesagt, der Staat ist das beste Beispiel dafür.


Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
 

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soweit korrekt, löst aber das Hauptproblem nicht, wenn der Schuldner gar nicht zahlen kann

dann erwirkt man vielleicht seine Deckungszusage und durch Instanzen geprügelt vielleicht sogar noch seinen Titel, kann aber gar nicht vollstrecken ...

... und steht da wie Max in der Sonne
Glückwunsch
;)

Wäre aber in diesem Falle trotzdem noch erträglich gewesen, denn was war der Ausgangspunkt?

"neulich heulte mich so ein Vermieter Rentner voll, dass ihn das Gerichtsverfahren mehr gekostet hat, als er letztlich vom zahlungssäumigen Mieter überhaupt herausklagen konnte ... von der entgangenen Miete an sich ganz zu schweigen"
Er hat also mehr Gerichtskosten gehabt als der Mieter Schulden.
Und ob der Schuldner zahlungsfähig ist oder nicht, wurde ja nicht einmal erwähnt.

LG
Debitist
 

Wehrwolf

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das klappt halt dann nicht, wenn das Produkt schon konsumiert wurde, wie im Biergarten zum Beispiel

kann mir kaum vorstellen, dass der Wirt damit durchkäme zu sagen, bei mir am Eingang hängt ein Schild, dass hier nur mit Karte bezahlt werden kann
wie gesagt, es gibt schon Musterurteile, dass B2C Anbieter gleichwertige Bezahlsysteme anbieten müssen, die der allgemeinen Kundenerwartung entsprechen

bei einer Barzahlung kann das IMO nur noch die Rechnung sein
will der Wirt also partout keine Barzahlung akzeptieren, müsste er den Gast mit der Zechen-Rechnung nach Hause gehen lassen und warten bis er überweist
das wäre dann eine "gleichwertige Bezahlmöglichkeit"

auf ausschließliche Kartenzahlung jedenfalls kann er dann IMO nicht! bestehen
für den Gast unzumutbar und würde IMO vor jedem Gericht durchfallen

Ich hatte dich ja schon auf das Beispiel des Cafes in Hamburg hingewiesen, da klappt das scheinbar problemlos. Ich habe nochmal recherchiert:

Verbraucherzentrale schrieb:
Händler dürfen Barzahlung einschränken

In Deutschland sind Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Das heißt, grundsätzlich müssen Händler und Dienstleister Bargeld akzeptieren. Sie haben aber die Möglichkeit, mit einer Vereinbarung oder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Barzahlung einzuschränken oder auszuschließen. Wichtig dabei: In diesem Fall müssen die Anbieter ihre Kunden deutlich und rechtzeitig darauf hinweisen, etwa mit einem gut erkennbaren Aushang. Ein typisches Beispiel sind Aufkleber an Tank-Zapfsäulen oder Kiosken, die deutlich machen, dass große Geldscheine nicht angenommen werden. „So ein Aushang gilt als AGB. Er muss aber so angebracht sein, dass Kunden diese Information vor dem Tanken oder vor einer Bestellung sehen können“, erläutert Michael Herte. Wenn ein Geschäft die Barzahlung ausschließt, muss der Betreiber also schon am Eingang deutlich erkennbar darauf hinweisen. Mögliche Einschränkungen gibt es auch beim Kleingeld. Wer versucht, den Einkauf oder die Tankfüllung mit einer Dose voller Münzen zu bezahlen, könnte Schwierigkeiten bekommen. Händler müssen aufgrund einer gesetzlichen Regelung höchstens 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung annehmen.

https://www.verbraucherzentrale.sh/...nen-bargeldabschaffung-unwahrscheinlich-48843
 

Wehrwolf

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Exponentielles Wachstum (auch unbegrenztes bzw. freies Wachstum genannt) beschreibt ein mathematisches Modell für einen Wachstumsprozess, bei dem sich die Bestandsgröße in jeweils gleichen Zeitschritten immer um denselben Faktor vervielfacht.
Sagt Wikipedia dazu.

Da Zinsen periodisch immer wieder mit verzinst werden, ergibt sich daraus ein "exponentielles Wachstum".
6% Zinsen werden dein Guthaben in 12 Jahren verdoppeln.

In der Theorie. Dabei wird unterstellt das es immer genug Nachfrage nach Krediten und einen immer gleichen Zinssatz gibt. Es darf kein Geld entnommen werden um sich was Schickes zu kaufen und es darf nicht passieren das ein Schuldner pleite geht und der Geldverleiher das Geld abschreiben muss. Deshalb ist die Zinseszinsformel in der Realität wenn überhaupt nur auf Einzelfälle und auch nur für einen begrenzten Zeitraum anwendbar.

Das Problem ist das die Nachfrage nach Waren nicht exponentiell gesteigert werden kann, dadurch wird das Geld entwertet, inzwischen verlangen die banken negative Zinsen.

Warum ist das ein Problem? Du bemängelst doch die ganze Zeit das die Guthaben permanent exponentiell steigen. Zur einen hast Du Dich mit dieser Aussage selbst widerlegt und zum anderen sind mit Negativzinsen exponentiell schrumpfende Vermögen dann doch die Lösung für das Eingangsproblem.
 
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Wehrwolf

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Der Staat ist hier die einzige Ausnahme.

Wieso sollte der Staat hier eine Sonderstellung haben? Falls Du meine Diskussion mit Sprtsgeist nicht mitverfolgt hast nochmal für Dich:

Verbraucherzentrale schrieb:
Die Händler haben aber die Möglichkeit, mit einer Vereinbarung oder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Barzahlung einzuschränken oder auszuschließen. Wichtig dabei: In diesem Fall müssen die Anbieter ihre Kunden deutlich und rechtzeitig darauf hinweisen, etwa mit einem gut erkennbaren Aushang.

https://www.verbraucherzentrale.sh/...nen-bargeldabschaffung-unwahrscheinlich-48843

Und noch ein Beispiel:

Hamburger Morgenpost schrieb:
Kostenersparnis von 1.500 Euro. Erstes Restaurant in Hamburg schafft das Bargeld ab

Altona - Keine Scheine, keine Münzen: Die Pizzeria „Heat" in der Harkortstraße (Altona) akzeptiert kein Bargeld mehr. Gäste können ausschließlich mit ec- oder Kreditkarte sowie mit dem Smartphone bezahlen – das ist in einem Hamburger Restaurant bisher einmalig. Inhaber Lennert Wendt begründet den radikalen Schritt mit der größeren Nachhaltigkeit bei elektronischer Zahlung.

https://www.mopo.de/hamburg/kostene...nt-in-hamburg-schafft-das-bargeld-ab-33564192

Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Du siehst ja selbst wie unbeschränkt dieses Zahlungsmittel ist wenn nicht mal der Staat es akzeptiert und jeder Händler es ablehnen kann wenn er das seinen Kunden vorher kenntlich macht :).
 

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In der Theorie. Dabei wird unterstellt das es immer genug Nachfrage nach Krediten und einen immer gleichen Zinssatz gibt. Es darf kein Geld entnommen werden um sich was Schickes zu kaufen und es darf nicht passieren das ein Schuldner pleite geht und der Geldverleiher das Geld abschreiben muss. Deshalb ist die Zinseszinsformel in der Realität wenn überhaupt nur auf Einzelfälle und auch nur für einen begrenzten Zeitraum anwendbar.

So - und in der Realität sieht es so aus das nicht stattgefundenes Wachstum / (Nachfrage) vom Staat durch Subventionen künstlich erzeugt wird, das geht dann zu Lasten der Steuerzahler.
Abwrackprämie, Kaufanreize, Steuergeschenke für die großen AG's, aufgestockte Dumpinglöhne usw. führen zu einer Staatsverschuldung von über 2 Billionen Euro und TargetII Salden von über einer Billion Euro.
Die Restlichen Ansprüche der Geldbesitzer fallen dann einer echten Inflation von 5 bis 6% zum Opfer.



Warum ist das ein Problem? Du bemängelst doch die ganze Zeit das die Guthaben permanent exponentiell steigen. Zur einen hast Du Dich mit dieser Aussage selbst widerlegt und zum anderen sind mit Negativzinsen exponentiell schrumpfende Vermögen dann doch die Lösung für das Eingangsproblem.

Nachfrage orientiert sich immer am Bedarf und ich kaufe mir nun mal nicht periodisch doppelt so viele Autos, Häuser, Flugzeuge und was man so alles braucht zum Leben und deshalb kann eine Wirtschaftsleistung auch immer nur linear wachsen, bzw. Stagnieren wenn der Markt gesättigt ist.
Eine Ausnahme bilden die "Kondratjew-Zyklen", aber das ist ne ganz andere Baustelle.

Merke dir mal das ich mich niemals selber widerlege, das passiert nur dir.
Negative Zinsen haben wir weil zu viel Geld liquide gehalten, also dem Markt vorenthalten wird.
Wenn diese Liquidität mit Kosten verbunden wird kann das Geld im Markt entsprechend günstig angeboten werden und Wertschöpfung tätigen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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