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dein Problem ist einfach, dass du von Freiheit, von Vertrag, von Vertragsfreiheit und vom Leben im allgemeinen wenig Ahnung hast.
Himmel, zu einem Geben und Nehmen, zu einem Fordern und Zugestehen, gehören immer 2! Seiten, auch wenn das in deiner Welt nicht vorkommen mag.
Aaaaaahhhh jaaaa, Geben und nehmen. Aber dem Arbeitnehmer eine gewisse Selbständigkeit zugestehen, bist Du nicht bereit!
velangt der Schauspieler unverschämte 10 Millionen, hat der Filmproduzent jegliches Recht einfach "nein" zu sagen
und bietet der Filmproduzent nur unverschämte 2.ooo Euro, hat der Schauspieler jegliches Recht einfach "nein" zu sagen[/quote]
Was allerdings bedeutend einfacher für den Schauspieler ist, wenn er bereits über ein anständiges finanzielles Polster verfügt, weshalb sich ja einer wie Du so sehr gegen das BGE sperrt! Damit könnte nämlich wirklich jeder popelige Prolet zu einem unfairen Arbeitsangebot einfach Nein sagen, genau das aber willst Du ganz und gar nicht haben.
dasselbe gilt für Rockbands, für Vertragsfußballer, und alle Anderen in quasiselbständigen Vertragsverhältnissen
Sofern bereits bekannt genug, ja! Wobei bei Selbständigkeit diere Art ja auch die staatliche Bevormundung entfällt, die sich der Hartz IV Empfänger noch immer gefallen lassen muss!
wann geht das mal in deinen Schädel rein??!
so schwer ist das doch gar nicht ...
Das Problem ist eher, dass nicht alle diesen Selbständigkeitsstatus haben.