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Ja, der hat aber nichts mit diesem Thema zu tun. Im Übrigen kann man auf Antrag nicht nur diesen sogenannten "Staatsangehörigkeitsausweis" erhalten, sondern auch das genaue Gegenteil.kennst du den status VOGELFREI ?
Aber selbst diese Bescheinigung macht einen Menschen nicht "vogelfrei".(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.