Wegen Doppelacount - mein Beitrag aus
" NPD-Parteiverbot" #14 mit mehr farblicher Gestaltung...
Ein sehr gefährliches Urteil!
Einerseits verweist das Gericht auf verfassungsfeindliche Elemente
in der Satzung, der Führung und der Aktionen dieser Partei hin…..,
satzungsmäßig also verfassungswidrig!
Andrerseits verweist das Gericht auf die Bedeutungslosigkeit,
begründet mit der niedrigen Mitgliederzahl, der niedrigen Präsenz in Kreis-, Land- und Bundestagen.
Verharmlosung!
Soll das etwa heißen, dass Klein- und Kleinst-Parteien
in Zukunft auch für die Einführung der Scharia eintreten dürfen?
Zur Begründung der Verweigerung eines Verbots deutet das Gericht auf geltende Gesetze hin,
die ausreichen würden, einer Präsenz und Aktivität solcher „verfassungswidrigen Parteien entgegentreten zu können“!
Das ist eine Aufforderung zur Polizeigewalt
Aufforderung zur „Umverteilung“ der Wahlgelder an „gewillkürte Parteien“!
Ein sehr fragliches Urteil
Nützt weder den Befürwortern, noch den Gegenern!
Damit hat das „Verfassungs“-Gericht dem deutschen Volk einen Bärendienst erwiesen!
Ja ja - die Schlammschlachten unserer VolksVerräterParteien dürfen fröhlich weitergehen!
Die Zündschnur dazu hat das Verfassungsgericht damit gelegt!