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Ein NPD-Verbot ist verständlich, aber nicht richtig durchdacht

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Wenn, dann entschiedet dass das BVerfG, oder?

Richtig und damit ist doch alles klar! Die renommierten Parteien haben sich gegenüber einer Partei ziemlich in Wort und Tat vergriffen. Das fällt mir zu dieser Klage und dem Urteil ein. Aber auf diese Idee kommt keiner! Ich sehe bedauerlicherweise auch sehr viel Parallelen zur AfD! Da wird genauso agiert!
 
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Richtig und damit ist doch alles klar! Die renommierten Parteien haben sich gegenüber einer Partei ziemlich in Wort und Tat vergriffen. Das fällt mir zu dieser Klage und dem Urteil ein. Aber auf diese Idee kommt keiner! Ich sehe bedauerlicherweise auch sehr viel Parallelen zur AfD! Da wird genauso agiert!

Niemand hat die Absicht die AfD zu verbieten!
Wir lieben euch doch alle!
:-]
 
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Richtig und damit ist doch alles klar! Die renommierten Parteien haben sich gegenüber einer Partei ziemlich in Wort und Tat vergriffen. Das fällt mir zu dieser Klage und dem Urteil ein. Aber auf diese Idee kommt keiner! Ich sehe bedauerlicherweise auch sehr viel Parallelen zur AfD! Da wird genauso agiert!

Dennoch sind die Sorgen einiger Anhänger der AfD, dass ihre Partei verboten werden könnte unbegründet. Zum einen ist die Partei nicht verfassungsfeindlich, deshalb wird sie beispielsweise auch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet.
Zum anderen wäre selbst eine bloße Verfassungsfeindlichkeit (die ja nach momentanem Stand nicht gegeben ist) kein Problem, solange die AfD nicht "aktiv kämpferisch" (wie es im Urteil gegen die KPD heißt) gegen die bestehende Ordnung vorgeht, man könnte auch sagen gewalttätig.
Und das ist ja nun etwas, was man ihr definitiv nicht in einem großen Maßstab vorwerfen kann, ob man die Partei nun mag oder nicht. Damit wäre ist ein Verbot dieser Partei rein faktisch nicht möglich, solange sich an ihrem Programm und an ihrer Art Politik zu machen nichts ändert.
 
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Wegen Doppelacount - mein Beitrag aus " NPD-Parteiverbot" #14 mit mehr farblicher Gestaltung... :giggle:

Ein sehr gefährliches Urteil!

Einerseits verweist das Gericht auf verfassungsfeindliche Elemente
in der Satzung, der Führung und der Aktionen dieser Partei hin….., satzungsmäßig also verfassungswidrig!

Andrerseits verweist das Gericht auf die Bedeutungslosigkeit,
begründet mit der niedrigen Mitgliederzahl, der niedrigen Präsenz in Kreis-, Land- und Bundestagen. Verharmlosung!

Soll das etwa heißen, dass Klein- und Kleinst-Parteien
in Zukunft auch für die Einführung der Scharia eintreten dürfen?

Zur Begründung der Verweigerung eines Verbots deutet das Gericht auf geltende Gesetze hin,
die ausreichen würden, einer Präsenz und Aktivität solcher „verfassungswidrigen Parteien entgegentreten zu können“!

Das ist eine Aufforderung zur Polizeigewalt


Aufforderung zur „Umverteilung“ der Wahlgelder an „gewillkürte Parteien“!
Ein sehr fragliches Urteil
Nützt weder den Befürwortern, noch den Gegenern!

Damit hat das „Verfassungs“-Gericht dem deutschen Volk einen Bärendienst erwiesen!

Ja ja - die Schlammschlachten unserer VolksVerräterParteien dürfen fröhlich weitergehen!
Die Zündschnur dazu hat das Verfassungsgericht damit gelegt!
 
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Dennoch sind die Sorgen einiger Anhänger der AfD, dass ihre Partei verboten werden könnte unbegründet. Zum einen ist die Partei nicht verfassungsfeindlich, deshalb wird sie beispielsweise auch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet.
Zum anderen wäre selbst eine bloße Verfassungsfeindlichkeit (die ja nach momentanem Stand nicht gegeben ist) kein Problem, solange die AfD nicht "aktiv kämpferisch" (wie es im Urteil gegen die KPD heißt) gegen die bestehende Ordnung vorgeht, man könnte auch sagen gewalttätig.
Und das ist ja nun etwas, was man ihr definitiv nicht in einem großen Maßstab vorwerfen kann, ob man die Partei nun mag oder nicht. Damit wäre ist ein Verbot dieser Partei rein faktisch nicht möglich, solange sich an ihrem Programm und an ihrer Art Politik zu machen nichts ändert.

War dieser Vortrag jetzt ironisch gemeint?
[MENTION=2231]Problemmanager[/MENTION]

Gibt es das Urteil schon in Schriftform? Derartiges habe ich nicht gesehen. Ich kenne nur den Beschluss vom 19. März 2015 - 2 BvB 1/13 des Bundesverfassungsgerichtes. Ein grundlegendes Problem, was anhand des Beschlusses deutlich wird ist, das eben viele Punkte die zum Verbot der Partei führen sollten aus geheimdienstliche Quellen sind, die tatsächlichen Informationsquellen aber eben dem Bundesverfassungsgericht aus Geheimhaltungsgründe vorgelegt werden. Somit handelt es sich aus juristischer Sicht nur um Behauptungen des Antragstellers, hier die Bundes- und Landesregierungen. Daran hat sich meines Wissens auch nichts geändert.
 

MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Wegen Doppelacount - mein Beitrag aus " NPD-Parteiverbot

Ein sehr gefährliches Urteil!
Einerseits verweist das Gericht auf verfassungsfeindliche Elemente
in der Satzung, der Führung und der Aktionen dieser Partei hin….., satzungsmäßig also verfassungswidrig!

Andrerseits verweist das Gericht auf die Bedeutungslosigkeit,
begründet mit der niedrigen Mitgliederzahl, der niedrigen Präsenz in Kreis-, Land- und Bundestagen. Verharmlosung!

Soll das etwa heißen, dass Klein- und Kleinst-Parteien
in Zukunft auch für die Einführung der Scharia eintreten dürfen?

Zur Begründung der Verweigerung eines Verbots deutet das Gericht auf geltende Gesetze hin,
die ausreichen würden, einer Präsenz und Aktivität solcher „verfassungswidrigen Parteien entgegentreten zu können“!

Das ist eine Aufforderung zur Polizeigewalt


Aufforderung zur „Umverteilung“ der Wahlgelder an „gewillkürte Parteien“!
Ein sehr fragliches Urteil
Nützt weder den Befürwortern, noch den Gegenern!

Damit hat das „Verfassungs“-Gericht dem deutschen Volk einen Bärendienst erwiesen!

Da gehe ich mit dir einig! Entweder sind sie Verfassungsfeindlich oder konform. Die grösse der Partei darf in der Beurteilung keine Rolle spielen.
Was macht das BVerfG wenn die AfD sich auflöst und die NPD im September 25% der Stimmen abgreift?

Nachträglich doch verbieten?
 

hoksila

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Außer Spesen nichts gewesen.

Auf Grund diverser Gesetzesverstöße durch die amtierende Kanzlerin
während der letzten Jahre, hätte ein Antrag auf Verbot der CDU inkl.
der Mittäterparteien im Bundestag, vor dem Verfassungsgericht mehr
Erfolg haben müssen.

Gruß, hoksila
 

sportsgeist

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diese Frage stellt sich gar nicht, ehemalige NPD- Mitglieder werden in die AfD grundsätzlich nicht aufgenommen !!!!

a: um sich klar gegen die NPD abzugrenzen und
b: um deren unfähiges Personal nicht in den eigenen Reihen zu haben

und wenn man keine NPD- Leute aufnimmt, dann wird man auch keine rechten Rocker, Glatzen, Schläger usw. aufnehmen
solange die NPD exisitert kann man genau dieses Argument bringen, dass es dafür die NPD gibt.
wird die NPD hingegen verboten, verliert dieses Argument seine Zugkraft, genau darum geht es ja ...

aber gut, wieso sollte ich hier Parteiberater für die AfD spielen, wenn es sowieso (vorsätzlich oder auch nicht) gar nicht verstanden wird ... ?!
 
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solange die NPD exisitert kann man genau dieses Argument bringen, dass es dafür die NPD gibt.
wird die NPD hingegen verboten, verliert dieses Argument seine Zugkraft, genau darum geht es ja ...

aber gut, wieso sollte ich hier Parteiberater für die AfD spielen, wenn es sowieso (vorsätzlich oder auch nicht) gar nicht verstanden wird ... ?!

Im Grunde eine Farce.

Die AfD nimmt natürlich ehemalige NPD Mitglieder auf.

Das ist genauso, als um 1950 die FDP, SPD und CDU ehemalige Mitglieder der NSDAP aufgenommen haben. Die Frage ist genau wie damals: wie siehts mit den ehemaligen Parteifunktionären aus?

Im Grunde würde eine Petry, ein Gauland und ein Höcke doch gut in die NPD passen, so als demokratisches Feigenblatt und Ziergirlanden :giggle:
 
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Wegen Doppelacount - mein Beitrag aus " NPD-Parteiverbot" #14 mit mehr farblicher Gestaltung... :giggle:

Ein sehr gefährliches Urteil!

Einerseits verweist das Gericht auf verfassungsfeindliche Elemente
in der Satzung, der Führung und der Aktionen dieser Partei hin….., satzungsmäßig also verfassungswidrig!

Andrerseits verweist das Gericht auf die Bedeutungslosigkeit,
begründet mit der niedrigen Mitgliederzahl, der niedrigen Präsenz in Kreis-, Land- und Bundestagen. Verharmlosung!

Soll das etwa heißen, dass Klein- und Kleinst-Parteien
in Zukunft auch für die Einführung der Scharia eintreten dürfen?

Zur Begründung der Verweigerung eines Verbots deutet das Gericht auf geltende Gesetze hin,
die ausreichen würden, einer Präsenz und Aktivität solcher „verfassungswidrigen Parteien entgegentreten zu können“!

Das ist eine Aufforderung zur Polizeigewalt


Aufforderung zur „Umverteilung“ der Wahlgelder an „gewillkürte Parteien“!
Ein sehr fragliches Urteil
Nützt weder den Befürwortern, noch den Gegenern!

Damit hat das „Verfassungs“-Gericht dem deutschen Volk einen Bärendienst erwiesen!

Ja ja - die Schlammschlachten unserer VolksVerräterParteien dürfen fröhlich weitergehen!
Die Zündschnur dazu hat das Verfassungsgericht damit gelegt!

Kleiner Tipp fahr die Polemik runter, dann sieht man besser!!

Ich schrieb bereits folgendes:
Im Grunde genommen hat das Gericht der NPD die Parteifähigkeit abgesprochen und der Legislative mit auf dem Weg gegeben, das sie den jämmerlichen Verein NPD zu ertragen hat.

http://www.politik-sind-wir.de/show...tig-durchdacht?p=736812&viewfull=1#post736812

Im Grunde sagte das Gericht: die NPD sei auf dem Weg hin zu einem politischen Verein. Vereine können durch das Bundesinnenministerium verboten werden. Beispiel Verbot der FAP. Dazu folgender Verweis:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091276.html

PS
Ich gebe dir Recht: die Volksverräter-Parteien NPD und AfD gehören verboten.
 
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Kaffeepause930

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Im Grunde eine Farce.

Die AfD nimmt natürlich ehemalige NPD Mitglieder auf.

Das ist genauso, als um 1950 die FDP, SPD und CDU ehemalige Mitglieder der NSDAP aufgenommen haben. Die Frage ist genau wie damals: wie siehts mit den ehemaligen Parteifunktionären aus?

Im Grunde würde eine Petry, ein Gauland und ein Höcke doch gut in die NPD passen, so als demokratisches Feigenblatt und Ziergirlanden :giggle:

Ich warte schon darauf, bis einer auf die Idee kommt die AfD verbieten zu wollen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Die AfD nimmt natürlich ehemalige NPD Mitglieder auf.

Die AfD ist eine Partei, die keine ehemaligen NPD-Mitglieder aufnimmt – im Gegensatz z.B. zur CDU, die unter bestimmten Umständen keine Schwierigkeiten darin sieht, ehemalige NPD-Mitglieder aufzunehmen.“

https://www.facebook.com/Bjoern.Hoecke.AfD/posts/1564969253744355


Abgesehen davon, wäre es wohl im Sinne unserer Gesellschaft, wenn Abtrünnige der radikalen NPD in Wertgefüge bürgerlich demokratischer Parteien eingelassen werden.
 

imho

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solange die NPD exisitert kann man genau dieses Argument bringen, dass es dafür die NPD gibt.
wird die NPD hingegen verboten, verliert dieses Argument seine Zugkraft, genau darum geht es ja ...

aber gut, wieso sollte ich hier Parteiberater für die AfD spielen, wenn es sowieso (vorsätzlich oder auch nicht) gar nicht verstanden wird ... ?!

Die AfD hätte sich längst wirkungsvoll von der NPD distanzieren können. Dazu wäre eine Debatte über die Inhalte nötig gewesen. Das hat die AfD versäumt. Gäbe es keine inhaltliche Nähe, wäre eine solche Diskussion niemals aufgekommen; die anderen Parteien haben dieses Problem ja auch nicht.

So wie die AfD gerne der NPD Stimmen abnehmen möchte, so wird die NPD versuchen, die AfD zu unterwandern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Ich gebe dir Recht: die Volksverräter-Parteien NPD und AfD gehören verboten.
Das Volk verraten kann man nur als Mandatsträger des Volkes und in Regierungsmacht oder relevanten Mitentscheidungen. Tja, Bergmann, wenn die Schmähkotze das Logik-Zentrum zerfrisst ...
 
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https://www.facebook.com/Bjoern.Hoecke.AfD/posts/1564969253744355


Abgesehen davon, wäre es wohl im Sinne unserer Gesellschaft, wenn Abtrünnige der radikalen NPD in Wertgefüge bürgerlich demokratischer Parteien eingelassen werden.

Werte und AfD ein ganz schwieriges Thema :coffee:

Die AfD kann viel behaupten, wenn der Tag lang und das Gedächtnis schlecht ist: in der Praxis sieht das anders aus - aber es geht ja nicht um den passiven Beitragszahler, da soll jede Partei dem einfachen NPD Mitglied die berühmt berüchtigte zweite Chance geben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Die AfD hätte sich längst wirkungsvoll von der NPD distanzieren können.
Hat sie doch! Mit Unvereinbarkeitserklärung, Ex-Mitgliedernichtaufnahme und (!) mit Klageandrohung gegen die NPD.
Du hast nur keine Ahnung von den Fakten. Vielleicht ist es dann auch einfach besser, mal den Mund zu halten, statt Schwachsinn zu verbreiten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Die AfD kann viel behaupten, wenn der Tag lang und das Gedächtnis schlecht ist: in der Praxis sieht das anders aus
Dann belege Deine Behauptung oder halte den Mund. Deinerart Denunziantengeschmeiß sollte man aus diesem Forum entfernen.
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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Hat sie doch! Mit Unvereinbarkeitserklärung, Ex-Mitgliedernichtaufnahme und (!) mit Klageandrohung gegen die NPD.
Du hast nur keine Ahnung von den Fakten. Vielleicht ist es dann auch einfach besser, mal den Mund zu halten, statt Schwachsinn zu verbreiten.

Und wo kann man etwas über eine inhaltliche Distanzierung nachlesen? Ich habe dazu bisher nichts gefunden. Wie hieß übrigens der AfD-Politiker, der meinte, man müsse mit der NPD reden, sie sei schließlich eine ganz normale Partei?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Wie hieß übrigens der AfD-Politiker, der meinte, man müsse mit der NPD reden
Das haben schon unzählige Politiker aus anderen bürgerlichen Parteien gemeint: FDP, CSU, CDU, sogar Grüne! Deshalb ist es nicht Grundsatz dieser Parteien geworden, die NPD zu hofieren.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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