Um die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wird eine eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinne, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten
(also insbesondere Name, Geburtsdatum und -Ort, Adresse) abgespeichert sind.
Damit erhalten die genannten Personenkreise die Möglichkeit, mittels der eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen
auf höchstem Vertrauensniveau abzuwickeln. (Vom Staat überwacht u. Kontrolliert)
Braucht man das wirklich, oder ist das nur wieder eine Art der Stärkung des "gläsernen Bürgers" wo der Staat seine Kontrolle und
Überwachung des Karten-Besitzers aus-, u. durchführen kann?
Ich mußte erst einmal nachschauen worüber du eigentlich sprichst. Noch nie gehört:kopfkratz:
eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger kommt
Datum 20.12.2018
Voraussichtlich zum 1.11.2019 wird eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der
Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Den Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 19. Dezember 2018 auf den Weg gebracht.
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Es handelt sich dabei nicht um einen Personalausweis, sondern um eine Chipkarte mit den Basisdaten einer Person (z. B. Name und Adresse).
Mit ihr kommt das BMI der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag nach, einfache und sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung für jedermann verfügbar zu machen.
Mit der Online-Ausweisfunktion können Bürgerinnen und Bürger mit deutschem Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel digitale Verwaltungsleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen.
Diese Möglichkeit erschließt die neue eID-Karte künftig auch Bürgerinnen und Bürgern der EU.
Aufgrund der EU-weiten Notifizierung der Online-Ausweisfunktion kann die neue eID-Karte auch von Bürgerinnen und Bürgern eines EU-Mitgliedstaates genutzt werden, der (noch) nicht über ein notifiziertes eID-System verfügt – unabhängig davon, ob sie in Deutschland leben oder nicht. So wird sich z. B. ein Schwede für eine französische Verwaltungsleistung mit seiner deutschen eID-Karte online ausweisen können. Auch auf diese Weise setzt die deutsche eID-Funktion neue Maßstäbe im europaweiten Wettbewerb der eID-Systeme.
Nach dem Gesetzentwurf kann künftig außerdem auch die Auslandsadresse auf dem Personalausweis oder der eID-Karte gespeichert werden. Dadurch können im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger Deutschland künftig auch ihre Auslandsadresse über die Online-Ausweisfunktion nachweisen.
Den "Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften" finden Sie hier.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/e-id-karten-gesetz.html
Was sehe ich daraus? Es ist beschlossene Sache, daß wir in einer europäische Union unsere gesamte Souveränität verlieren, es gibt kein Deutschland mehr.
Die EU Staaten (Wirtschaftsraum) die sich weigern, können die
Bürger sich freiwillig so eine Überwachungskarte ans Bein binden, bis der Chip unter die Haut kommt.
Hat hier einer begriffen, was das heißt???????????????????????????????????????????
Nö.