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Zurzeit prüft das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD. Insbesondere die Nähe zum sogenannten NSU steht im Fokus der Untersuchung. Sollte hier eine Verbindung nachgewiesen werden können, wäre ein Verbot kaum abzuwenden. Der Nachweis, dass die Partei sich aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung stellt, wäre gegeben.
Perspektivwechsel: Die Partei Die Linke duldet und fördert unter ihrem Dach nachweislich extremistische, verfassungsfeindliche Gruppen, einige finanziell. Der Verfassungsschutz nennt zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí, die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum, die Sozialistische Linke sowie den Geraer Dialog und zählt sie zu den „offen extremistischen Zusammenschlüssen der Partei“. Dazu diese Grafik, u.a. mit Angaben zu Gewaltbereiten Gruppen und Personen:
https://web.archive.org/web/2010070...ungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht2009.pdf
Ziel von Die Linke ist die Umwandlung der bestehenden Gesellschaftsordnung in eine sozialistische Gesellschaft: „Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die
Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums überwunden und dessen reale Vergesellschaftung erreicht wird.“ (Quelle: siehe Link oben, Seite 152, 4. Absatz)
„Sahra Wagenknecht, Mitglied des Leitungsgremiums der KPF, dem Bundeskoordinierungsrat, stellt klar, dass mit der Vergesellschaftung der Energiekonzerne RWE und EON oder mit der Ver-staatlichung von Commerzbank und Deutscher Bank der Kapitalismus natürlich noch nicht überwunden sei, aber immerhin erste Schritte in ein anderes Wirtschaftssystem getan seien. Insofern
dränge sich die Eigentums- und Systemfrage geradezu auf.“ (ebd.)
Frage: Müsste unter diesen Erkenntnissen nicht auch ein Verbotsverfahren von Die Linke angestrengt werden als einer Partei, die diesen Staat nicht trägt, sondern bekämpft?
Perspektivwechsel: Die Partei Die Linke duldet und fördert unter ihrem Dach nachweislich extremistische, verfassungsfeindliche Gruppen, einige finanziell. Der Verfassungsschutz nennt zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí, die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum, die Sozialistische Linke sowie den Geraer Dialog und zählt sie zu den „offen extremistischen Zusammenschlüssen der Partei“. Dazu diese Grafik, u.a. mit Angaben zu Gewaltbereiten Gruppen und Personen:
https://web.archive.org/web/2010070...ungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht2009.pdf
Ziel von Die Linke ist die Umwandlung der bestehenden Gesellschaftsordnung in eine sozialistische Gesellschaft: „Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die
Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums überwunden und dessen reale Vergesellschaftung erreicht wird.“ (Quelle: siehe Link oben, Seite 152, 4. Absatz)
„Sahra Wagenknecht, Mitglied des Leitungsgremiums der KPF, dem Bundeskoordinierungsrat, stellt klar, dass mit der Vergesellschaftung der Energiekonzerne RWE und EON oder mit der Ver-staatlichung von Commerzbank und Deutscher Bank der Kapitalismus natürlich noch nicht überwunden sei, aber immerhin erste Schritte in ein anderes Wirtschaftssystem getan seien. Insofern
dränge sich die Eigentums- und Systemfrage geradezu auf.“ (ebd.)
Frage: Müsste unter diesen Erkenntnissen nicht auch ein Verbotsverfahren von Die Linke angestrengt werden als einer Partei, die diesen Staat nicht trägt, sondern bekämpft?