- Registriert
- 26 Okt 2022
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 3.686
- Punkte Reaktionen
- 4.245
- Punkte
- 24.520
Du klammerst an Argumenten und Fakten genau das aus, was dir nicht passt. Die ursprünglichen Vergleichsgruppen waren Rentner in der Sammelunterkunft Pflegeheim und Asylbewerber, wobei Asylbewerber in der Sammelunterkunft nicht nur ein höheres Taschengeld zur freien Verfügung bekommen, sondern auch noch einmal von Zuzahlungen ausgenommen sind. Ich habe heute noch einmal nachgeschaut, das ist tatsächlich so.glatt gelogen.
Der Asylant ist nicht in der PKV, sondern in der GKV.
GEZ zahlt auch kein Heimbewohner oder Sozialhilfeempfänger.
ob du nun Strom bezahlt bekommst oder der im höheren Hartz-Satz enthalten ist, ist Jacke wie Hose.
davon träumst du.
2024 sind es 460 Euro für den Asylanten, und 568 Euro für den Hartzer.
Nur muss der Hartzer z.B. nicht in einer Sammelunterkunft wohnen.
Da siehst du, wie gut die Heimbewohner gestellt sind.
Nenn mir einen Asylanten, der von seinem Bedarf noch ein frei verfügbares Taschengeld von 184 Euro monatlich hat! Ausserdem sind es 2024 bereits 204 Euro.
Dann kapierst du vielleicht, dass das kein Taschengeld ist!
Bedarfssätze für Asylanten:
>>
Seit 1. Januar 2024 gelten folgende Bedarfssätze: Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt. Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft) 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro.
<<
Der gewöhnliche Hartzer hat Anspruch auf 568 Euro!
Wenn der Bedarfssatz für Asylbewerber für Lebensmittel, Internet, Hygieneprodukte und Anschaffungen wegfällt, meist auch für den öffentlichen Nahverkehr, der ihnen kostenlos gewährt wird, und nur noch das Taschengeld zur freien Verfügung bleibt, dann ist das so. Dazu braucht man keine Verrenkungen, wie du sie hier betreibst.