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Folgende Begründung reicht für Ausgangsbeschränkungen etc.: Merkel hat Sachverständigen
Das Bundesverfassungsgericht machte heute am 30.11.2021 eine Mitteilung zu Merkels Corona-Politik. Es reicht wenn die Führung auch nur eine einzige Person findet, die auch nur einen entsprechenden "Schein" erwecken muss, dass eine angebliche Wirkung irgendeiner gewünschten politischen Maßnahme vorhanden sein könnte:
Jegliche Handlung der Bundesregierung gegen Corona (und dann auch sicher Klima) erlaubt, die "nicht offensichtlich wirkungslos oder gar kontraproduktiv erscheint. So hatte ein Sachverständiger... dargelegt, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen... zu einer Reduktion des Reproduktionswerts (R-Wert) um 0,1 führten."
Wie ich heute schon mitteilte, es gilt nun hochoffiziell die Beweislastumkehr bei absolut JEGLICHEM Regierungshandeln. Alles gilt bei einer PCR-Positiv-Inzidenz schon von 100. Was alles noch zusätzlich möglich ist für PCR-Inzidenzen darüber, wie sie heute ausgewiesen werden, dafür lässt das Bundesverfassungsgericht der Fantasie viel Spielraum.
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