Das ist alles klar. Geschädigte können vor Gericht entschädigt werden und dieses Urteil könnte Präzedenz-Charakter für eine folgende Lawine haben.
Nur, wird dadurch die evidenzlose und falsche Entscheidung "epidemische Lage von nationaler Tragweite" aufgehoben? Ich befürchte, dass dieses Urteil in dieser Beziehung genauso ignoriert wird, wie die Feststellung von Prof. Dr. Thorsten Kingreen, der schon vor Monaten
ÖFFENTLICH zu diesem Ergebnis kam:
Fast alles, was in diesem Urteil steht, wurde schon so oft kritisiert,...
..., nur interessiert hat es die Verantwortlichen bis heute nicht.
Ich habe mir das Urteil diese Nacht durchgelesen. Es stehen markante und gute Fakten drin - und trotzdem - Geschädigte haben nun eine bessere Möglichkeit entschädigt zu werden, der volkswirtschaftliche Schaden allerdings geht möglicherweise weiter.
Obwohl das Urteil in der Begründung definitiv feststellt, dass es bis heute NIE "eine epidemische Not-Lage" gab, weder in Thüringen noch auf nationaler Ebene und Prof. Dr. Kingreens Aussage vom 02. September 2020 damit bestätigt wird, ging es in diesem Urteil nicht um diesen Punkt.
Sicher besteht eine gute Chance dieses Urteil für einen Prozess, bei dem es um diesen Punkt geht, zu nutzen, aber offensichtlich wollte bis jetzt keiner auf dieser Basis klagen, warum auch immer. Vielleicht sind diejenigen die es könnten mit die größten Profiteure der Krise - noch.
Wenn die Lobby des Volkes zur Lobby der Industrie mutiert, hat das Volk schlechte Karten.