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Gelöschtes Mitglied 2801
In der Bundesrepublik Deutschland ruht der Sozialstaat auf 5 Säulen.
1) Krankenversicherung
2) Unfallversicherung
3) Rentenversicherung
4) Arbeitslosenversicherung
5) Pflegeversicherung (der Krankenversicherung angegliedert)
Grundlegend konzipiert sind diese Säulen als beitragsfinanzierte Umlagesysteme, deren Mittel von Körperschaften des öffentlichen Rechts durch ihre Mitglieder in Form der Sozialwahl selbstverwaltet werden (mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit).
Das System stammt in seiner Grundform aus dem 19. Jahrhundert, genauer wurden in den Jahren 1883 bis 1889 Kranken-, Unfall-, und Rentenversicherung eingeführt.
Beitragspflichtig sind alle abhängig Beschäftigten und deren Arbeitgeber bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Rente (West 2019 80.400€ p.a. und Ost 73.800€ p.a.). Im Falle der Krankenversicherung kann ein Ausscheiden bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze erfolgen (2019 nach SGB V 60.750€ p.a.). Die Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber alleine.
Eine Konsequenz des Aufbaus als umlagefinanzierte Versicherung ist, dass die Finanzierung aus Beiträgen bedarfsorientiert und der Aufbau von Vermögen für die Träger stark limitiert ist. Das hat mittlerweile zu einer komplexen Vermischung der Finanzierung mit Steuergeldern geführt. So bezuschusste der Bund beispielsweise den Gesundheitsfond 2018 mit 14,5 Milliarden (https://de.statista.com/statistik/d...age/zuschuss-des-bundes-zum-gesundheitsfonds/) und die Rente mit 90,66 Milliarden. Insgesamt gab es allein aus Bundesmitteln einen Zuschuss in die Säulen von 115,063 Milliarden (https://www.bundesfinanzministerium...l;jsessionid=13EBE3F1E3D979360F9254C49C3DE400).
Es ist anhand dieser Zahlen eindeutig erkennbar, dass die ursprüngliche Idee der solidarischen Versicherung für Arbeitnehmer (auch aufgrund politischer Eingriffe) nicht mehr richtig funktioniert, da die Kassen ihre Zwecke nicht mehr ohne Quersubventionierung des Staates erfüllen können.
Wie würdet ihr dieses Problem angehen?
1) Krankenversicherung
2) Unfallversicherung
3) Rentenversicherung
4) Arbeitslosenversicherung
5) Pflegeversicherung (der Krankenversicherung angegliedert)
Grundlegend konzipiert sind diese Säulen als beitragsfinanzierte Umlagesysteme, deren Mittel von Körperschaften des öffentlichen Rechts durch ihre Mitglieder in Form der Sozialwahl selbstverwaltet werden (mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit).
Das System stammt in seiner Grundform aus dem 19. Jahrhundert, genauer wurden in den Jahren 1883 bis 1889 Kranken-, Unfall-, und Rentenversicherung eingeführt.
Beitragspflichtig sind alle abhängig Beschäftigten und deren Arbeitgeber bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Rente (West 2019 80.400€ p.a. und Ost 73.800€ p.a.). Im Falle der Krankenversicherung kann ein Ausscheiden bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze erfolgen (2019 nach SGB V 60.750€ p.a.). Die Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber alleine.
Eine Konsequenz des Aufbaus als umlagefinanzierte Versicherung ist, dass die Finanzierung aus Beiträgen bedarfsorientiert und der Aufbau von Vermögen für die Träger stark limitiert ist. Das hat mittlerweile zu einer komplexen Vermischung der Finanzierung mit Steuergeldern geführt. So bezuschusste der Bund beispielsweise den Gesundheitsfond 2018 mit 14,5 Milliarden (https://de.statista.com/statistik/d...age/zuschuss-des-bundes-zum-gesundheitsfonds/) und die Rente mit 90,66 Milliarden. Insgesamt gab es allein aus Bundesmitteln einen Zuschuss in die Säulen von 115,063 Milliarden (https://www.bundesfinanzministerium...l;jsessionid=13EBE3F1E3D979360F9254C49C3DE400).
Es ist anhand dieser Zahlen eindeutig erkennbar, dass die ursprüngliche Idee der solidarischen Versicherung für Arbeitnehmer (auch aufgrund politischer Eingriffe) nicht mehr richtig funktioniert, da die Kassen ihre Zwecke nicht mehr ohne Quersubventionierung des Staates erfüllen können.
Wie würdet ihr dieses Problem angehen?