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Der Rundfunkbeitrag ist gut angelegtes Geld....

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Eisbaerin

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Ein einfacher Anruf beim Beitrags-Service tut es auch und geht schnell. Mitgliedsnummer angeben, auffordern von Lastschrift auf Überweisung umzustellen und anschließend erhält man die Bestätigung. Hier die Telefon-Nummer:
https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Anschließend wird nichts mehr abgebucht.

eine einmalige rückbuchung hebt auch die einzugsermächtigung auf. das kann man einfach über das onlinekonto erledigen ;)
das eine rückbuchung zur aufhebung führt hat mir mal eine bankmitarbeiterin erklärt, man sollte hoffen das die wissen wovon sie reden ;)
 

Eisbaerin

Deutscher Bundespräsident
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Danke für die Info. Ein weiterer Beweis dafür, dass sie sich gar keine Mühe mehr geben müssen zu verbergen, in welchem Auftrag sie handeln. Wenn man den Artikel liest hat man das Gefühl, dass demnächst noch Schilder aufgestellt werden: "The Way to (Ger)Money -->"

Wenn es tatsächlich nur um das Geld ginge, könnte man das ja nach Afrika überweisen. Offensichtlich geht es eben nicht nur darum. Man will sie hier haben.

schilder nicht, aber flyer :mad:

http://www.epochtimes.de/politik/welt/migranten-handbuch-auf-insel-lesbos-verteilt-fluechtlingsstroeme-als-migrationswaffe-zur-destabilisierung-a1270534.html
 

Mino

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Lies einfach mal den Staatsvertrag und die zugehörigen Verträge durch,
da steht die Aufgabe und Zweck des Rundfunks drin....

Da steht aber nicht drin,

dass Nachrichten aus aller Welt, die von öffentlicher Bedeutung sind, einfach nicht weitergegeben werden....
dass die ÖR Fälschungen verwenden dürfen, um Parteien, Länder, Personen in ein falsches Licht zu stellen....
dass ÖR Sender sich in demokratische Regeln einmischen dürfen und somit die Wahlen manipulativ beeinflussen....

schon allein DAS reicht aus, dem ÖR Missbrauch seiner Stellung als KöR vorzuwerfen....​

weiterhin machen die ÖR mit den Zwangsbeiträgen der Bürger Gewinne, die nicht den Beitragzahlern zugute kommen....
z. B. Beitragsminderungen, da Gewinne nicht wie Steuern in den Staatssäckel fließen, und Beiträge IMMER zweckgebunden sind....

sind schon mal 2 Gründe einer Nichtzahlung!
aberrrrrr es gibt noch mehr!

Das ist doch alles bekannt und war auch nicht meine Frage. Ich habe sowieso noch nie gezahlt und werde das auch nie tun. Nach längerer Zeit gehen die mir nur aktuell wieder extrem auf den Sack. ( angedrohte Kontopfändung über meine "verantwortliche" Stadtkasse, Beugehaft usw. also das übliche Spielchen ) Worum es mir ging war die offizielle Seite des Beitragsservice die du vorgeschlagen hattest. Dort gibt es verschiedene Buttons mit verschiedenen Grundangaben für eine Stornierung. Doch keiner der Gründe trifft auf mich zu. Soll ich da einfach bei SONSTIGER ABMELDEGRUND meine Belange angeben?
 
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Sach mal - willst Du uns hier verarschen?

Einen Einzug kann man ohne Begründung
- oder auch mit - widerrufen
und die "Lastschrift" wird automatisch wieder gutgeschrieben!

Wenn Du - oder die User hier - aber eine Überweisung machst, ist eine Rückbuchung NICHT möglich!

dann bist Du gezwungen, dich mit dem Überweisungs-Begünstigten - auseinandersetzen!


Was denkst Du, ob dann GEZ zurücküberwiesen wird??? :happy: :toben: ich glaube nicht!

Also unterlasse besser solche irreführende und kontraproduktive Ratschläge!
oder bezahlt dich die GEZ dafür?

ach ja - für Hamburger oder Münchner gilt diese Nummer nicht, die werden an ihre "Landesrundfunkanstalten verwiesen.....

Komm mal runter.

Natürlich kannst du einen Einzug widerrufen. Dann wird der Betrag zurückgebucht und ich bin davon ausgegangen, dass das jeder für sich entscheidet.

Es ging mir aber nicht speziell um die Rückbuchung, sondern um die Einzugsermächtigung. Damit man verhindert, dass nochmal in Folge ein weiterer Betrag per Lastschrift abgezogen wird, ist ein Anruf mit Änderung der Zahlungsweise das Schnellste. Das erhält man dann bestätigt und die Einzugsermächtigung ist gegessen. Was jeder danach macht ist doch sein Bier.

Wo ist jetzt das Problem?
 
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eine einmalige rückbuchung hebt auch die einzugsermächtigung auf. das kann man einfach über das onlinekonto erledigen ;)
das eine rückbuchung zur aufhebung führt hat mir mal eine bankmitarbeiterin erklärt, man sollte hoffen das die wissen wovon sie reden ;)

Das ist mir neu. Muss ich mal nachhören.
 
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Mir ist jeder Sender recht so lange er sich selbst finanziert. Es zwingt einen ja niemand das Programm zu sehen.
Du bist wohl ein Fan von Werbespots. Laenger als eine halbe Stunde ohne Reklame, ...... und schon wird' s langweilig. :giggle:
 
OP
Smoker

Smoker

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Du bist wohl ein Fan von Werbespots. Laenger als eine halbe Stunde ohne Reklame, ...... und schon wird' s langweilig. :giggle:

Nein ich hab ein Sky abo :) Jedenfalls wär mir Werbung immernoch lieber als den Dreck der den ganzen Tag im ÖR läuft.
 

Eisbaerin

Deutscher Bundespräsident
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Das ist doch alles bekannt und war auch nicht meine Frage. Ich habe sowieso noch nie gezahlt und werde das auch nie tun. Nach längerer Zeit gehen die mir nur aktuell wieder extrem auf den Sack. ( angedrohte Kontopfändung über meine "verantwortliche" Stadtkasse, Beugehaft usw. also das übliche Spielchen ) Worum es mir ging war die offizielle Seite des Beitragsservice die du vorgeschlagen hattest. Dort gibt es verschiedene Buttons mit verschiedenen Grundangaben für eine Stornierung. Doch keiner der Gründe trifft auf mich zu. Soll ich da einfach bei SONSTIGER ABMELDEGRUND meine Belange angeben?

alternativ hörte ich von der möglichkeit auf barzahlung zu bestehen, denn es gibt meines wissens nach kein gesetz das dich verpflichtet das per überweisung zu erledigen. du kannst aber verlangen das der ort, an dem du die barzahlung vornimmst, in einer angemessenen entfernung zu deinem wohnort sein muss. google mal, vllt findest du was. mir hat das mal ein guter freund erzählt, ich hatte mich aber nicht mehr weiter drum gekümmert. :)
 

Cotti

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Mir ist jeder Sender recht so lange er sich selbst finanziert.
Kein Privatsender finanziert sich selbst. Jeder bezahlt die Privatsender, indem er höhere Preise für Konsumprodukte zahlen muss, womit die werbenden Firmen diese Sender finanzieren.
 
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Wärs nicht langsam Selbstverteidigung denen ihren Laden in die Luft zu jagen? :nono:

Das ist nicht gründlich genug,
man muss vorher in die Struktur eindringen, die Schuldigen und ihre Taten dokumentieren, und dann das Gebäude nicht sprengen, sondern auf normalen Wege umbauen, wenn man Richter gefunden hat, die die Eier haben, die wirklich verantwortlichen Strippenzieher in den Knast zu werfen!

Alle Strukturen bis auf die nötigsten aufgeben, und aus Immobilien und Zweigstellen staatliche Magazine mit Kleidung und Nahrungsmitteln machen! Verteilung an Arme, Flüchtlinge und Bedürftige.

Sprengen?
Wie banal und nicht effektiv!:coffee:
 
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Das diese Möglichkeit besteht ist mir bewusst, doch welchen Grund soll ich da angeben? Keine der im Onlinekonto zur Angabe möglichen Gründe trifft auf mich zu!

Wie blauäugig bist Du denn....

Denkst Du, die servieren dir Ablehnungsgründe zur Beitragszahlung?

Da bekommst Du nur Positionen wie
Sind Sie ALG II-Empfänger?
Beziehen Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe?
Beziehen Sie Asyl-Gelder?

Also nur die soziale Hängematte, denen wird geholfen.... wer ein Einkommen hat, wird geschröpft!

Oder er Klagt, oder droht mit Klage wegen...... und da muss man selbst begründen!
 
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eine einmalige rückbuchung hebt auch die einzugsermächtigung auf. das kann man einfach über das onlinekonto erledigen ;)
das eine rückbuchung zur aufhebung führt hat mir mal eine bankmitarbeiterin erklärt, man sollte hoffen das die wissen wovon sie reden ;)

Das stimmt nicht!

Eine erteilte Einzugsermächtigung muss widerrufen werden!

Ob nun Du deine erteilte Einzugsermächtigung widerruftst,
oder der Einzugsermächtigungsempfänger, spielt keine Rolle....
 

Eisbaerin

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Das stimmt nicht!

Eine erteilte Einzugsermächtigung muss widerrufen werden!

Ob nun Du deine erteilte Einzugsermächtigung widerruftst,
oder der Einzugsermächtigungsempfänger, spielt keine Rolle....

ich hab eben andere erfahrungen gemacht. ich habe mal zurück gebucht und man hat mir erklärt das ich deswegen nun eine neue abbuchungsermächtigung geben muss, da sie jetzt dadurch nicht weiter abbuchen können. dies hat dann eine mitarbeiterin der kasse bestätigt :kopfkratz:

terra-111 wollte sich erkundigen, ich bin gespannt welche antwort er/sie bekommt :)
 

Nora

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eine einmalige rückbuchung hebt auch die einzugsermächtigung auf. das kann man einfach über das onlinekonto erledigen ;)
das eine rückbuchung zur aufhebung führt hat mir mal eine bankmitarbeiterin erklärt, man sollte hoffen das die wissen wovon sie reden ;)

Ich dachte man kann nicht mehr rückbuchen. Werde es mal versuchen.

Ich schaue seit langen kein Fernsehen und muß trotzdem diese Zwangsgebühren bezahlen, ich finde das unverschämt. Bisher habe ich noch kein Verfahren gefunden, wie man ohne Schwierigkeiten aus der Nummer rauskommt.
 

Mino

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das eine rückbuchung zur aufhebung führt hat mir mal eine bankmitarbeiterin erklärt, man sollte hoffen das die wissen wovon sie reden ;)
Problem bei mir ist eben das ich noch nie gezahlt habe, also wird das bei mir wohl leider nicht funktionieren.
 

Mino

Deutscher Bundeskanzler
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Das Problem lässt sich ja lösen. Du musst Dich halt einfach mal anmelden :giggle:

Angemeldet ist man doch automatisch. Das erledigen ja sozusagen Dritte für einen. Wenn ich Post von denen bekomme das mein angebliches Konto ein Minus von ... aufweist muss ich auch automatisch angemeldet sein.
 

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