Das überfordert dich natürlich.
Rechtspopulistischen Scheißdreck lese ich nicht!
Es würde mich auch nicht wundern, wenn so viel Blödheit einen Normalo überfordert..
Du bist im Geist eben Soldat (geblieben), wahlweise ein mentaler Befehlsempfänger oder autoritärer Befehlsgeber,
Dafür schieße und treffe ich besser als die Meisten …..
Befehl und Gehorsam ist ein MILITÄRISCHES FUNKTIONSPRINZIP
Allerdings kann und muss der Gehorsam verweigert werden, wenn ein Befehl die Menschenwürde verletzt – was die AfD in jedem zweiten Satz macht, wie das OLG Münster gerade festgestellt hat – oder wenn durch das befolgen eines Befehls eine Straftat begangen würde.
der seinen Schützengrabenhorizont hier mit einfältig - peinlicher Rabulistik zu kaschieren versucht, eine krude Mischung aus Steinmeier und Pistorius.
Damit bin ich dann ja immer noch um Klassen besser als du mit deiner dümmlichen Kindergartenrhetorik.
Ach, der Trend passt. Auf den Trend haben die Haltungsirren ja vormals auch vertraut, nun halten sie die Herabsetzung des Wahlalters nicht mehr für ihre beste Idee...
Kinder im Grundschulalter zu indoktrinieren, haben die Neo- Nazis bei uns schon vor Jahren versucht – bis wir sie vom Schulhof geprügelt haben.
Aber die von Storch ist ja gegen das Absenken des Wahlalters – hat sie jedenfalls schon öfters gesagt.
Jetzt plötzlich nicht mehr?
Mit der gehörigen Portion Opportunismus geht das schon.
Und bei dem IQ ihrer Wähler fällt das denen sowieso nicht auf.
Mit Blick auf Thüringen zeigt sich wieder einmal das Agitation gegen Tradition nicht anstinken kann, wenn die ältere Generation den eignen Nachwuchs sozialisiert.
*Heiterkeit
Das völlig überalterte 2,143 Millionen Einwohner Bundesland kannst du behalten.
Zur Not ist da auch schnell ein Zaun drum rum gebaut.
Kein Wunder, wieso die grünroten Neokommunisten die Familie derart angreifen und durch ihren Trans - und Queer - Hokuspokus ersetzen wollen. Pustekuchen ! Zumindest im Osten.
Du musst keine Angst haben, an deine Rosette will bestimmt keiner.
Und wenn dir deine Frau davon gelaufen ist, sind nicht die Grünen daran Schuld.
Ähm... da verwechselst du in deiner Einfalt wieder etwas. Ich empfehle dir ja nicht nur Tichy zu lesen, sondern auch die Leserkommentare, da finden sich oft gute, informative Beiträge. Der hier z. Bsp. :
" Das Gericht in Münster sagt ausdrücklich:
„dass dieses Urteil keine Begründung für ein Parteiverbot ist,
Nichts dergleichen habe ich geschrieben!
Du musst nicht irgend etwas bestreiten das nie gesagt worden ist!
denn dafür müsste es wirkliche nachvollziehbare Gründe geben“
Es darf gelacht werden ob diesem Offenbarungseid der Bankrotterklärung des Rechtstaates.
Das Urteil des OVG Münster:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig.
Wer das Urteil als Bankrotterklärung des Rechtsstaates bezeichnet, muss ein völlig verblödeter Depp sein!
Allerdings sagen Haldwang und Faeser was anderes. Sie sprechen von:
„Weiterer Mosaikstein in Richtung Parteiverbot“
Ja ganz Recht da der Verfassungsschutz jetzt Telefone und Personen überwachen darf, ist es gut möglich Verfassungsfeinde schneller zu erkennen, aufspüren und Beweise zu sammeln.
Ein Mosaikstein zu einem Verbot zu sehen ist noch lange kein Verbot.
Jeder der will, hat das Recht zu sagen wie er das sieht - so wie du ständig behauptest, den Untergang des christlichen Abendlandes im Allgemeinen und den Untergang Deutschlands im Besonderen zu sehen.
Das ist also das Ziel von Haldenwang und Faeser unter verfassungswidrigem Amtsmissbrauch.
*Heiterkeit
Nein, das ist ihr Job, die Verfassung, die Bundesrepublik vor Verfassungsfeinden zu schützen!
Und wie jetzt schon das zweite Gericht urteilte: Die AfD ist ein Verdachtsfall dafür!
Das Gericht hat die Auffassung des Verfassungsschutzes nicht bestätigt, dass die AfD Rechtsradikal sein, sondern:
Das Gericht hat lediglich klar gestellt, „Die AfD hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz“.
Was das Gericht gesagt hat ist eindeutig und steht oben! Schwurbelheimer!
Plus dem Zusatz:
Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig.
„erwiesen extremistische Bestrebung“ steht da!
Von „weiterem Mosaikstein“ also keine Rede wie Haldewang im TV fabuliert. Das sinds eine Hass-Wunschträume.
Das zeigt, dass der Mann sein Amt verfassungswidrig politisch Missbraucht in seinem persönlichen Hass-Krieg gegen die AfD.
Ja, gut der Mann!
An dem wirst du noch lange deine Freude haben – und er wird dir noch ordentlich Material zum jammern liefern.
Du könntest es aber auch mit einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Haldewang versuchen……..
Entgegen der Fabulation von Haldenwang,u.a, im ÖRR TV
Das Urteil macht also ein Pareiverbotsverfahren nicht wahrscheinlicher, weil es dazu keine Rechtbasis darstellt.
Da für ein Parteiverbot das nicht der Verfassungsschutz sonder des Bundesverfassungsgericht zuständig ist, hat das auch keiner behauptet. Schwurbelheimer.
Hast du "Heinz" überhaupt gelesen was du da verlinkt hast?
Aber gut, dass das klar gestellt wurde:
Da steht zu aller-erst:
Die AfD darf zu Recht und weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Kurzfristig ändert das nichts – langfristig könnte das Urteil Auswirkungen haben.
Und weiter:
AfD-Politiker verstoßen wiederholt gegen Grundwerte der Verfassung, zum Beispiel gegen die Menschenwürde, wenn öffentlich vor einer "Flutung Europas mit Messermoslems" gewarnt wird. Das Gericht begründet sein Urteil vor allem mit dem Menschenbild, das die AfD verbreite, wonach es Menschen erster und zweiter Klasse je nach Herkunft gebe und das die Frage aufwerfe: Sind für die AfD Deutsche mehr wert als Nicht-Deutsche?
Schon das zweite Gericht Schelm das nicht glaubt, dass die AfD felsenfest auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Offensichtlich im Gegensatz zu dir da du ja immer behauptest die AfD wäre die einzige Partei die das Grundgesetz achten würde.
Wenn du was über Verfassungsfeinde erfahren möchtest, hier :
Du weißt doch, dass du dir deine Nazi-Hetz-Filmchen schenken kannst.