Ich weiß nicht; kann ich nicht lesen?!!!:
Zitat aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Max-Planck-Gesellschaft
"""""Die Max-Planck-Gesellschaft wird zum größten Teil (2006: ca. 82 %) institutionell durch Zuwendungen von Bund und Ländern auf der Basis der Ausführungsvereinbarung MPG gefördert. Hierbei sind die aus der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Tätigkeit erzielten Einnahmen (aus Gutachten, Geräteverkäufen, Lizenzverwertung – siehe Max-Planck-Innovation GmbH), zuwendungsmindernd im Gesamthaushalt der MPG zu veranschlagen. Die MPG e. V. sowie die beiden rechtlich selbstständigen Max-Planck-Institute bilden hierbei eine sog. Antragsgemeinschaft und der Gesamthaushalt besteht aus drei rechtlich getrennten Teilhaushalten, für die jeweils eigene Bewirtschaftungsgrundsätze gelten. Über diese institutionelle Förderung der Antragsgemeinschaft hinaus können der Bund und die mitfinanzierenden Länder sogenannte Sonderfinanzierungen bewilligen, die jedoch wegen möglicher Folgelasten der Zustimmung des Bundes und der übrigen Länder bedürfen. Bund und Länder teilen sich diese Zuschüsse seit 1965 zu gleichen Teilen, die Höhe der Zuschüsse wird durch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung[11], seit 2008 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz aufgrund des von der MPG vorzulegenden Gesamthaushaltsplanes festgelegt, der rechtlich einem Antrag auf institutionelle Förderung entspricht – vgl. hierzu §§ 23, 44 BHO. Weitere Einnahmen sind Zuwendungen zur Umsetzung von sog. Drittmittelprojekten, die vom Bund, von Ländern und der Europäischen Union auf der Basis standardisierter Bewilligungsbedingungen sowie im Rahmen der sog. steuerbegünstigen Auftragsforschung auch durch Zuwendungen der Industrie finanziert werden. Das sog. Private Vereinsvermögen der MPG e. V. wird im Rahmen des Gesamthaushalts haushaltstechnisch wie ein Betrieb nach § 26 BHO abgebildet, ohne ein solcher zu sein. Die eingehenden Spenden, Nachlässe, Erbschaften sowie die rechtlich unselbstständigen Stiftungen sowie die Tagungstätten der MPG e.V. Schloss Ringberg und das Harnack-Haus werden innerhalb des Vereinsvermögens bewirtschaftet.
Wegen der fast vollständigen Finanzierung aus öffentlichen Mitteln wird die Max-Planck-Gesellschaft e. V. durch die für die rechtlich unselbstständigen Max-Planck-Institute aufgrund ihres Sitzlandes zuständigen Landesrechnungshöfe und die Generalverwaltung, die sog. zentral veranschlagten Mittel und das Private Vermögen durch den Bayer. Obersten Rechnungshof und den Bundesrechnungshof aufgrund der §§ 91 BHO, BayHO geprüft. Die staatlichen Rechnungshöfe sind bei ihrer Prüfungstätigkeit als sog. Hilfsorgane der Parlamente tätig und kontrollieren durch ihre Tätigkeit eigentlich die Exekutive, d.h. die Wissenschaftsministerien, welche die staatlichen Gelder an die MPG e.V. bewilligen. Die Rechnungshöfe der BRD haben zur Vermeidung von Doppelprüfungen eine Prüfungsvereinbarung für die MPG e.V. geschlossen.
2011 betrug der Gesamthaushalt der Max-Planck-Gesellschaft 1,73 Milliarden Euro.[12]
Planungssicherheit durch kontinuierliche Etatsteigerungen ist mit dem Pakt für Forschung und Innovation gegeben.
Seit dem Jahr 2006 existiert die Max-Planck-Förderstiftung, die ihre eingeworbenen Mittel ausschließlich für Forschungsvorhaben der Max-Planck-Gesellschaft verwendet."""
Also, Dein Beitrag war bescheiden, [MENTION=674]Snafu[/MENTION]
)))
Übrigens:
In der Privatwirtschaft nennt sich das: Beraterverträge
))))
kh