Stimmt mit den Tatsachen nicht überein. Zumal in der Arbeit Zitierfehler aufgetaucht sind. Also gab es "einen berechtigten Anfangsverdacht" und die Vorwürfe waren handfest.
Nein. Da hat jetzt erstmal die dafür zuständige Institution festgestellt,das es keine qualifizierten Vorwürfe gibt.Man hat Weidel Betrug!! vorgeworfen.
Sprich,diese anonymen Drahtzieher für ihre Anschuldigungen überhaupt nicht qualifiziert sind.Ansonsten wären absichtlich falsche Anschuldigungen erhoben worden.
Das anonyme "Auftreten",soll die Hintergründe solcher Aktionen verschleiern.
Das macht man, wenn wissentlich etwas Unredliches im Schilde geführt wird.
Das bestätigt die Universität Bayreuth. Also lügst du oder du redest ohne Kenntnis der Stellungnahme der Uni einfach ins Blaue.
Nein. Man hat mit Plagiatsvorwürfen die Aberkennung Weidels Titel gefordert.
Die Uni Bayreuth bestätigt,das die Vorwürfe Murx sind und hat eine eindeutige Stellungnahme dazu abgegeben .Fehlerfrei müssen solche Arbeiten auch nicht sein.Einige kleine Fehler fand man ja.
Betrugsvorwurf eine ganz andere Hausnummer und wissentlich falsche Anschuldigungen sind Diffamierung.Man könnte wahrscheinlich auch eine Straftat draus ableiten. §164 StGB.
Weidel wird wohl diesbezüglich eine Anzeige in diese Richtung erstattet haben,schon damit die betreffenden Akteure ihr bekannt werden.