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Gelöschtes Mitglied 2801
das war doch alles gar nicht das Thema.
die These war:
Arbeitgeber, die also Arbeitnehmer beschäftigen, sonst wären sie ja keine Arbeitgeber, und auch Arbeitgeberanteile in die Sozi-Vers. bezahlen, haben eine Gesamtabgabenlast von 55% ihrer Geschäftserlöse (das sind diejenigen Erlöse, die ihrer ökonomischen Leistung entsprechen) an den Staat, wenn sie Gewinne ausschütten (ohne indirekte Steuern)
Punkt
Mir ist klar, was deine These war und ich halte sie wie gesagt, für mindestens problematisch.
Es ist nicht eindeutig argumentierbar, dass Arbeitgeberanteile zu dieser Last zählbar sind, wegen der oben aufgeführten Gründe.
Dazu kommt, dass diese 55% keine vernünftige Berechnungsgrundlage haben, weil nach deiner Rechenmethode der Anteil an Lohnaufwand bei den Gesamtkosten entscheidet und noch von deiner Gewinnspanne extrem beeinflusst wird.