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der Arbeitgeberanteil besteht deswegen, weil nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung sozialabgabenpflichtig sein sollten, sondern auch Einkommen aus selbständiger Beschäftigung, oder anders gesagt 'Gewinne'.Du meinst die selben Ökonomen, die das gerne als Lohnnebenkosten betrachten?
Klar haben die sich was dabei gedacht. Vor allem haben sie sich auch was dabei gedacht, als sie das Konzept verstanden haben, Themen aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten.
Ich halte es wie gesagt für kritisch das in die Kategorie Steuern und Abgaben des Arbeitgebers zu packen, weil es zum Einen zweckgebunden für den Arbeitnehmer ist und eine Leistung finanziert deren Kosten, wenn der Anteil nicht da wäre, sich längst im allgemeinen Lohnniveau niedergeschlagen hätte oder alternativ in der allgemeinen Steuerlast, denn die Sozialstaatssäulen finanzieren sich ja auch nicht von alleine.
Da man die Arbeitgeberanteile auch zusammen mit den dem Urlaubsentgeld und dem Insolvenzgeld betrachtet, halte ich es um so mehr für gesetzliche Ansprüche des Arbeitnehmers im Sinne der Leistung des Arbeitgebers. Damit ist es für mich wieder zu personenzentriert um es wirklich in den Bereich Steuern und Abgaben zu schaffen.
mit dem Arbeitgeberanteil bezahlen also auch Unternehmer/Arbeitgeber Sozialabgaben
und eben nicht nur die Arbeitnehmer
das ist der schlichte Gerechtigkeitsgedanke dahinter, und der ist auch richtig so
und wenn das schon der Gerechtigkeitsansatz dahinter ist, wie gesagt ein richiger Ansatz, dann muss man die Arbeitgeberanteile auch dem Arbeitgeber, also dem Unternehmer, zurechnen
und wie gesagt, das nun verschwurbelt auf die Arbeitnehmerseite hinüber zu argumentieren zu versuchen, ist bereits Marx oder marxistisch ...