Du solltest deinen "Schein" mal überprüfen, oder überprüfen lassen. Du meinst also, ich nähme das "Schulbuch" meiner Schulzeit (welches?) zur Hand, um mein heutiges Wissen da herauszuholen? Tut mir leid, aber auf der Basis wird das nix mit uns.
Verfassung - Grundgesetz. Das ist Wortklauberei, weiter nichts.
Und Leute wie du nehmen es als "Beweis", dass Dt. weder ein Staat sei noch ein Grundgesetz (=Verfassung) habe.
Sie berufen sich auf die Zeit nach dem Verlust des WK II und meinen, damals sei ein Status festgeschrieben worden, der niemals oder erst 1999 zu Ende gehn könne. Sie meinen ja auch, dass die Polen (und Russen) unser Land noch immer besetzt hielten.
Es gehen mit diesen Leuten (und du gehörst dazu, meine Beste) einfach die Pferde durch und sie werden niemals ihren (allerdings falschen) Glauben aufgeben, genauso wie Gottgläubige ihren Glauben niemals aufgeben werden.
Ich hab einen guten Bekannten, der wurde auch mal von so einem Rechtsverdreher von der Seite der Reichsbürger so wie du vergiftet. Der erkennt auch nicht, dass er die alberne Meinung vertritt, dass es keinen Staat "deutsch" gäbe, nur weil er ebenso nicht erkennt, dass es "die deutsche Staatsbürgerschaft" ist, aus dessen Begriff das Wort "deutsch" abgeleitet ist. Man könnte da zwar auch hinschreiben: "Bundesrepublik Deutschland", nur würde diese Bezeichnung gar nicht oder nur sehr klein auf den an sich schon recht kleinen Personalausweis passen.
Selbst ich, auf den er sonst recht oft hört, kann ihm diese alberne Meinung nicht ausreden. (
Siehe mein entsprechendes Thema dazu.)
Du weißt so vieles nicht, oder hast eine derart verquere Einstellung dazu, dass es mich nur schüttelt.
Das
"Rechtsportal des deutschen Anwaltsvereins" sagt dazu:
In Deutschland ist es in den letzten Jahren immer mehr in Mode gekommen, die Legitimität von deutschen Institutionen und Staatsorganen anzuzweifeln. Zum 67. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes räumt die Anwaltauskunft mit der Behauptung auf, das deutsche Grundgesetz sei keine rechtmäßige Verfassung.
Seine Verkündung kann als Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland gesehen werden: Heute vor 67 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es als Verfassung des neugegründeten deutschen Staates in Kraft. Bis heute bildet das Grundgesetz die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik und ist die geltende Verfassung der Deutschen.
Doch letztgenannte Tatsache wird mittlerweile von einer wachsenden Zahl von Menschen in Frage gestellt. Im Internet finden sich auf unterschiedlichen Plattformen Bürger, die nicht mehr an die Legitimität und Rechtsstaatlichkeit des Landes glauben. Oft entstehen solche Theorien durch im Netz verbreitete Halbwahrheiten. Viel diskutiert wird beispielsweise die Frage, ob Deutschland ein Staat, oder tatsächlich nur eine eingetragene Firma sei.
Anhänger dieser Thesen glauben nicht mehr an die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Staatsorganen. Den Geburtstag des Grundgesetztes nutzen wir als deshalb als Gelegenheit, um mit drei populären Thesem rund um das Grundgesetz aufzuräumen...
Bitte lies mal weiter, wenn du den Mut dazu hast, auch Darstellungen von Leuten zu lesen, die darüber Bescheid wissen.
1. These: Das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es nicht diesen Titel trägt.
2. These: Das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es nicht vom Volk gewählt wurde.
3. These: Das Grundgesetz sagt selbst, dass es keine Verfassung ist, sondern nur eine Übergangslösung...
Zusammenfassend kann also nur noch einmal wiederholt werden: Das Grundgesetz ist die gültige, vollkommen rechtmäßige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Aber ich wette, dass du dich auch von Fachleuten nicht wirst überzeugen lassen. Ihr seid eben schlauer als alle anderen zusammengenommen.