Hier mal aktuelle Zahlen:
Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen:
37,60 Mrd € Arbeitslosenversicherung (2011)
175,29 Mrd € gesetzliche Krankenversichungen (2010)
191,30 Mrd € gesetzliche Rentenversicherung (2012, ohne 64,5 Mrd Bundeszuschüsse)
21,78 Mrd € Pflegeversicherung (2012)
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425,97 Mrd € Beitragseinnahmen
Hierin sind sonstige Sozialausgaben des Bundes, Länder und Gemeinden noch gar nicht enthalten (wie zB Hartz-IV, Kosten der Unterkunft, Wohngeld, Kindergeld, Zuschüße zur Rentenversicherung etc).
Von 40 Mio Erwerbspersonen in Deutschland sind knapp 30 Mio Sozialversicherungspflichtig, wobei nur etwa 22-23 Mio ein Gehalt oberhalb von Midi-Jobs beziehen (über 800 Euro im Monat).
Dies bedeutet, dass weniger als 50% des Volkseinkommens in das Sozialversicherungssystem zum vollen Beitragssatz einzahlen und daraus der Großteil des Sozialsystems für 90% der Bevölkerung bezahlt wird.
Das ist aber für mich kein Solidaritätsprinzip für ein Land und dessen Bevölkerung.
Wer mehr hat, kann gleichen prozentualen Anteil vom Einkommen auch in das Sozialsystem einzahlen ohne dadurch zu verarmen.
Ich fordere nicht, dass Reiche einen höheren Prozentsatz abgeben als Arme - sondern jeder soll gleichen Anteil im Verhältnis zum Einkommen leisten.
Also nehme ich oben genannte 425,97 Mrd € Beitragseinnahmen und multipliziere diese Mal 2 (was sogar niedrig angesetzt ist, da weniger als 50% volle Beiträge bisher entrichtet werden).
So komme ich auf 851,94 Mrd €.
Dies nehme ich als Grundfinanzierung eines BGE (es entspricht in etwa 31 % des Volkseinkommens)
851.940 Mio € / 82 Mio Einw / 12 Mte = 865,79 € pro Monat und je Einwohner
Wenn jeder so Krankenversichert ist wie in gesetzlichen Krankenkassen betragen die Krankenkassenbeiträge je Einwohner etwa 200-210 € pro Monat.
Wenn der Staat also jeden Sozialversicherungspflichtig macht und bisherige Beiträgssätze gleich beläst, aber nicht mehr aufsplittet, also umbenennt in zB Gesetzlichen Sozialbeitrag, so ist ein BGE von 865,79 € pro Monat schon finanziert, von dem 200-210 € Krankenversicherung noch abzuziehen ist.
Bund, Länder und Gemeinden werden dadurch zusätzliche Ausgaben zur Stützung des Sozialsystems erspart.
Es muss kein Kindergeld mehr bezahlt werden, keine weitere Kosten für Kindererziehung bezahlt werden, Hartz-IV fällt weg, Förderkosten für Arbeitsbeschaffung braucht man nicht mehr, Kosten der Unterkunft und Wohngeld fallen weg, etc pp.
Desweiteren erspart es Bund, Länder und Gemeinden einen enormen Verwaltungsaufwand und somit ebenfalls Kosten.
Auch eine Steuerprogression kann nun wegfallen und ein einheitlicher Lohn-/Einkommenssteuersatz eingeführt werden.
Der Grundbedarf ist durch BGE abgesichert. Steuerfreibetrag kann dadurch zB auf eine Pauschale von 100 € pro Monat als Mehraufwand für Erwerbsaufnahme begrenzt werden.
Das heißt der derzeitige Höchststeuersatz von 42 % kann drastisch herabgesetzt werden.
Der allgemeine Steuersatz könnte zB bei 10 % liegen, evtl sogar komplett abgeschafft werden.
Lohn-/Einkommenssteuer ist schon heute nur ein geringer Teil der Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden. Die meisten Einnahmen resultieren heute schon aus Verbrauchssteuern.