Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Bundestag darf Selektorenliste der NSA nicht einsehen

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Tooraj

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
21 Jan 2014
Zuletzt online:
Beiträge
9.657
Punkte Reaktionen
2.707
Punkte
48.820
Geschlecht
--
"Geht nicht - gibts nicht"

Neulich im Baumarkt steuerte die schicke Dame zielstrebig auf die Sanitär-Abteilung zu und begutachtete die Toilettenbecken. Dann holte sie sich einen Berater und erkundigte sich, ob es die denn nur in weiß gäbe.

„In unseren Katalogen gibt’s noch viel mehr“, versicherte ihr der freundliche Verkäufer in der orangen Hose und hielt ihr einen bunten Prospekt unter die Nase.

„Aber was denn, die sind doch alle einfarbig.“, zeigte sich die Kundin nach kurzem Durchblättern enttäuscht.

„Ah ja, ich denke, ich weiß was sie meinen. Wir haben auch einen Anbieter, der auf individuelle Wünsche eingeht. Kürzlich erst haben wir einem Kunden eine Kloschüssel im Granit-Design verkauft.“

„Wunderbar. Also notieren sie bitte: von außen sollte es mittel-blau sein, und mit weißen Sternen verziert sein, nicht zu viele, ich denke 50 reichen etwa. Innenseitig soll es bitte durchgängig mit rot-weißen Streifen ausgestaltet sein, die bitte geradlinig verlaufen und so etwa 3 cm breit sein sollten….
….
Haben sie’s ???“
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Dies ist der einzige NSA Thread den ich nach langem suchen finden konnte. 3 Buchstaben sind zu kurz für die SuFu des Forums.
----------------
Ich stelle mal hier ein paar Hintergrundinfos und den aktuellen Sachstand des NSA-Untersuchungsausschusse ein.

Zunächst ein Griff in die Mottenkiste, damit einem nochmals gewahr wird, wie alt das Thema NSA ist. Allerdings gibt es zum Thema NSA noch zahlreiche Anfragen und Debatten, was den Rahmen jedoch sprengen würde.

Oktober 1982
Abgeordneter Hansen (fraktionslos)
Auf welchen rechtlichen Grundlagen werden in der Bundesrepublik Deutschland durch Dienststellen der amerikanischen „National Security Agency" (NSA) massenhaft private Telefongespräche abgehört?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/09/09124.pdf
Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger
Ihre Anfrage steht sicherlich in Zusammenhang mit dem Bericht der Zeitschrift „Stern" vom 7. Oktober 1982.
Ich bemerke dazu:
Der Bericht enthält zahlreiche Unrichtigkeiten und unzutreffende Schlußfolgerungen.
Die Bundesregierung hält aber an der bisherigen Übung fest, Einzelheiten nur vor den zuständigen parlamentarischen Kontrollorganen, nicht aber in der Öffentlichkeit zu erörtern.

Zur rechtlichen Situation nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß Art. 5 Abs. 2 des Deutschland-Vertrages sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) vom 13. August 1968 die von den Drei Mächten innegehabten oder ausgeübten Rechte in bezug auf den Schutz der Sicherheit von in der Bundesrepublik stationierten Streitkräften der Drei Mächte (alliierte Vorbehaltsrechte) auf deutsche Stellen übergegangen.
Nach Art. 1 § 1 Abs. 1 des vorgenannten Gesetzes sind zur Überwachung nur berechtigt:
die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und der Bundesnachrichtendienst.

Februar 1988

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/1711 - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/11/017/1101783.pdf
Präsenz und Tätigkeit amerikanischer Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland

Die einzige Antwort auf die Fragen;
Die Bundesregierung ist — wie auch frühere Bundesregierungen — der Auffassung, daß sich die der Kleinen Anfrage zugrundeliegende Materie für eine öffentliche Beantwortung nicht eignet und verweist insoweit auf die für die Kontrolle der Bundesregierung im Bereich nachrichtendienstlicher Tätigkeit eingerichtete Parlamentarische Kontrollkommission.


Februar 1989
Aktuelle Stunde - Die Haltung der Bundesregierung zu Behauptungen in der Presse über das amerikanische NSA-System (Nationale Sicherheits-Agentur) Hier, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/11/11129.pdf ab S. 31.

Weitere Infos sind auch hier zu finden: Herausgeber ist allerdings Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, aber hier und da gibt es sogar ein bisschen was her. Zumindest, was die gegenseitigen Vorwürfe und Ansichten div. Abgeordneter betrifft.
http://suche.bundestag.de/dpSearchA...rOfIssue=&numberOfIssue=&submit=Suche+starten
 

Pommes

Freiwirtschaftler
Registriert
22 Jun 2009
Zuletzt online:
Beiträge
54.106
Punkte Reaktionen
20.357
Punkte
69.820
Geschlecht
Neulich im Baumarkt steuerte die schicke Dame zielstrebig auf die Sanitär-Abteilung zu und begutachtete die Toilettenbecken. Dann holte sie sich einen Berater und erkundigte sich, ob es die denn nur in weiß gäbe.

„In unseren Katalogen gibt’s noch viel mehr“, versicherte ihr der freundliche Verkäufer in der orangen Hose und hielt ihr einen bunten Prospekt unter die Nase.

„Aber was denn, die sind doch alle einfarbig.“, zeigte sich die Kundin nach kurzem Durchblättern enttäuscht.

„Ah ja, ich denke, ich weiß was sie meinen. Wir haben auch einen Anbieter, der auf individuelle Wünsche eingeht. Kürzlich erst haben wir einem Kunden eine Kloschüssel im Granit-Design verkauft.“

„Wunderbar. Also notieren sie bitte: von außen sollte es mittel-blau sein, und mit weißen Sternen verziert sein, nicht zu viele, ich denke 50 reichen etwa. Innenseitig soll es bitte durchgängig mit rot-weißen Streifen ausgestaltet sein, die bitte geradlinig verlaufen und so etwa 3 cm breit sein sollten….
….
Haben sie’s ???“

Meine Güte von so nem Trichter kommt man ja gar nicht wieder runter, für's Gästeklo würde ich dann schwarz, rot, gold genommen haben.
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Eventuell interessiert ja jemanden der Ablauf dieses unsäglichen Skandals. Mal hier meine gesammelten, leider spärlichen Infos:
----

NSA war offensichtlich am Drohnenprojekt "Euro Hawk" beteiligt
Untersuchungsausschuss (Euro Hawk) - 24.07.2013
Berlin: (hib/AW) Der US-Geheimdienst NSA war offensichtlich an der Entwicklung der Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“ beteiligt. Dies wurde in der heutigen Vernehmung von Ministerialdirektor Detlef Selhausen aus dem Verteidigungsministerium durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages deutlich. Selhausen war in den vergangenen Jahren als Abteilungsleiter Rüstung im Ministerium verantwortlich für das Drohnenprojekt. Der Abgeordnete Jan van Aken (Die Linke) konfrontierte Selhausen mit einer von ihm verfassten E-Mail, in der angedeutet wird, die Verzögerungen im Projekt könnten eventuell auch auf verspätet gelieferte Bauteile durch die NSA zurückgeführt werden. Selhausen entgegnete darauf, dass er „keine diesbezüglichen Erkenntnisse“ habe. Auf die Gegenfrage van Akens, warum Selhausen dies in seiner E-Mail angesprochen habe, entgegnete Selhausen, dieser Hinweis stamme aus einem der Referate seiner Abteilung. Er selbst aber habe darüber „keine Erkenntnisse“ und wisse auch nicht, um welche Bauteile es sich dabei konkret handelt.

Selhausen bestätigte dem Ausschuss zudem, dass er das Vorzimmer von Staatssekretär Stéphane Beemelmans bereits am 19. Januar 2012 davor gewarnt habe, dass die geplante Musterzulassung des „Euro Hawks“ zu einer „dramatischen Kostenexplosion“ führen könne. Er habe mit der E-Mail „ein Problembewustsein“ in der Leitung des Ministeriums schaffen wollen, dass „hier ein Thema auf das Haus zukommt“. Ob Beemelmans über den Inhalt der E-Mail durch sein Vorzimmer informiert wurde und ob er anschließend Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) darüber informiert hat, darüber konnte Selhausen jedoch nichts aussagen. Der CDU-Abgeordnete Markus Grübel stellte dann auch klar, dass dies „reine Spekulation“ sei. Minister de Maizière hatte bislang immer angegeben, erst im März 2013 Informationen über „unlösbare Probleme“ bei der Entwicklung des „Euro Hawk“ erhalten zu haben. Selhausen führte zudem an, dass es zu diesem Zeitpunkt noch keine „validierten Erkenntnisse“ gegeben habe, wie groß die Kostensteigerung ausfallen werde. Dies sei erst im Februar klar gewesen. Die Zusatzkosten seien mit rund 500 Millionen veranschlagt worden. Bis Ende 2012 sei dann auch klar gewesen, dass der „Euro Hawk“ auch auf keinem alternativen Weg eine dauerhafte Zulassung erhalten werde und deshalb eine Serienproduktion und eine Beschaffung der Drohne nicht sinnvoll sei.

NSA-Ausschuss nimmt Arbeit auf - 03.04.2014

Mit der Wahl von Clemens Binninger (CDU) zum Vorsitzenden und von Hans-Ulrich Krüger (SPD) zu dessen Stellvertreter nahm am Donnerstagnachmittag der Untersuchungsausschuss seine Arbeit auf, der die vor allem dem US-Geheimdienst NSA und dem britischen Nachrichtendienst angelastete Spähaffäre durchleuchten soll. Die einstimmig beschlossene Einsetzung des achtköpfigen Gremiums durch den Bundestag belege, so Binninger, dass das deutsche Parlament die massenhafte Überwachung von Bürgern, Wirtschaft und Politikern nicht hinnehme. Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) interpretierte bei der konstituierenden Sitzung des Ausschusses den fraktionsübergreifend erarbeiteten Untersuchungsauftrag als „gutes Signal“ für den Willen des Parlaments, die Ausmaße der NSA-Affäre konsequent aufzuklären und Vorschläge zu unterbreiten, wie die elektronische Kommunikation besser gegen Ausforschung abgeschirmt werden könne.

Patrick Sensburg (CDU) gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Arbeit im Ausschuss vom Einvernehmen zwischen den Fraktionen geprägt sein werde. Nur dann könne der Bundestag gegenüber Regierungen und Geheimdiensten im Ausland Autorität entfalten, so der Unions-Obmann. Angesichts verbreiterter Befürchtungen, dass Zeugen und Akten weder aus Washington noch aus London zu erwarten seien, gab sich der Politiker überzeugt, „dass wir auch Zeugen aus dem Ausland bekommen werden“. Christian Flisek bezeichnete den Start des NSA-Ausschusses als „guten Tag für die Grundrechte der Bürger“. Es müsse auch geprüft werden, unterstrich der SPD-Obmann, inwiefern deutsche Geheimdienste in die Spähaktivitäten der NSA involviert waren und ob sie von ausländischen Partnern Informationen erhielten, die sie sich selbst in der Bundesrepublik nicht hätten beschaffen dürfen.

Für die Linke betonte Martina Renner, ihre Fraktion werde darauf pochen, dass der Ausschuss möglichst öffentlich und transparent tage. Das Gremium habe zwar keine rechtliche Handhabe, um Zeugen aus den USA zum Erscheinen im Bundestag zu verpflichten. Der Auftritt solcher Zeugen hänge aber auch davon ab, wie nachdrücklich die Bundesregierung auf diplomatischem Weg dieses Anliegen des Ausschusses unterstütze. Konstantin von Notz beschrieb einen Kernauftrag des Gremiums so: „Wie kann der Rechtsstaat im digitalen Zeitalter bewahrt werden?“ Die Aufklärungsarbeit müsse in Erkenntnisse münden, so der Grünen-Abgeordnete, wie die IT-Infrastruktur gegen eine massenhafte Überwachung geschützt werden könne.

Für Zündstoff dürfte die Frage sorgen, ob und in welcher Form der ehemalige NSA-Bedienstete Edward Snowden angehört werden soll, der den NSA-Skandal ans Tageslicht gebracht hat und dem Russland derzeit Asyl gewährt. Renner unterstrich, die Linke werde darauf dringen, dass die Ladung Snowdens zügig beschlossen wird. Notz nannte den US-Amerikaner einen „Schlüsselzeugen“. Auch für Flisek ist Snowden eine „Schlüsselfigur“ der NSA-Affäre und ein „geeigneter Zeuge“. Sensburg meinte, die Union lehne die Benennung Snowdens zwar nicht ab. Es müsse jedoch auf der Basis aussagekräftiger Dokumente geprüft werden, ob und was Zeugen zur Aufklärungsarbeit des Ausschusses beitragen können. Nach Auffassung von Hans-Christian Ströbele, stellvertretendes Mitglied der Grünen in dem Gremium, kann die Regierung Snowden, der von den USA per Haftbefehl gesucht wird, aus politischen und humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht gewähren und dessen Sicherheit garantieren.

Binninger sprach von einem „außergewöhnlich schwierigen Untersuchungsauftrag“. In den nächsten Wochen werde die Tätigkeit des Ausschusses strukturiert. Im Mai werde man, so der Vorsitzende, Sachverständige befragen, um Klarheit über rechtliche und technische Aspekte der massenhaften Überwachung durch ausländische Geheimdienste zu gewinnen. „Frühestens im Juni“ stünden dann erste Zeugenvernehmungen an. Nach Einschätzung Binningers wird das Gremium für seine Arbeit vermutlich zwei Jahre benötigen.
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Leiter der Abhöranlage Bad Aibling sagt aus - 07. Mai 2015

Im NSA-Untersuchungsausschuss wurde heute erneut der Dienststellenleiter der BND-Abhörstation im oberbayerischen Bad Aibling vernommen. R.U. war bereits im September des vergangenen Jahres von dem Gremium unter dem Vorsitz von Patrick Sensburg (CDU) gehört worden. Angesichts der jüngsten Enthüllungen über die Zusammenarbeit des BND mit der amerikanischen NSA sahen die Abgeordneten es aber als notwendig an, dass R.U. und drei weitere BND-Mitarbeiter erneut aussagen.

Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass der BND seine in Bad Aibling erhobenen Daten auch für die NSA nach von den Amerikanern definierten Merkmalen, sogenannten Selektoren, durchsucht. Hierbei waren in der Vergangenheit auch Ziele aufgefallen, die vermeintlich gegen ein Abkommen über die Kooperation der beiden Geheimdienste aus dem Jahr 2002 verstoßen. Diesem zufolge dürfen etwa deutsche Ziele grundsätzlich nicht ausgeforscht werden. Auch Ziele, die europäische Wirtschaftsinteressen betreffen, sind tabu.

Um den Vorgang aufzuklären hatten Abgeordnete von SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen gefordert, das Bundeskanzleramt müsse ihnen bis zur heutigen Sitzung die Selektorenlisten der NSA zur Verfügung stellen. Das ist bislang noch nicht passiert, da die Bundesregierung diesbezüglich noch Gespräche mit der amerikanischen Regierung führt. Die sorgte für Kritik von einigen Abgeordneten: „Ich erwarte, dass die Listen schnellstmöglich vorgelegt werden“, so der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, Christian Flisek. Die Obfrau der Unions-Fraktion, Nina Warken (CDU) zeigte hingegen Verständnis: „Wir können die Befragung der Zeugen auch sehr gut durchführen, ohne dass es der Listen bedarf“, sagte sie vor Beginn der Ausschusssitzung.

Auch der Zeuge R.U. konnte dem Gremium keine Auskunft darüber geben, welche Selektoren die NSA dem BND geliefert hatte. „Ich habe mir das nie speziell angeschaut“, sagte er vor dem Ausschuss. Die Wünsche der NSA würden in Bad Aibling überhaupt nicht überprüft, sondern zunächst an die BND-Zentrale in Pullach weitergeleitet. Dort würden bedenkliche Selektoren aussortiert und die verbleibenden Wünsche zurück nach Bad Aibling gesendet. Erst dann würden sie gegen die vom BND erfassten Daten „laufen gelassen“. Die Ergebnisse würden dann wiederum in Pullach auf die Daten von deutschen Grundrechtsträgern geprüft und erst dann an die NSA weitergegeben. Zu Medienberichten, dass der BND in der vergangenen Woche beschlossen habe, vorerst keine Internetüberwachung mehr für die NSA durchzuführen, konnte der Zeuge hingegen nichts sagen. Er sei seit längerem krankgeschrieben.

Ob die im Auftrag der Amerikaner entstandenen Suchergebnisse auch in Bad Aibling überprüft wurden, fragte die Obfrau der Linken, Martina Renner. Dies sei nur unregelmäßig geschehen, so Zeuge R.U.. Wenn etwa die deutschen Selektoren in einer Krisenregion keine Ergebnisse mehr lieferten, habe man geschaut, ob die amerikanischen Selektoren mehr Erfolg hätten. Die von der NSA gewünschten Selektoren fortlaufend zu kontrollieren, sei hingegen weder seine Aufgabe, noch sei es personell möglich.

Auch nachdem im August 2013 die Meldung aus der BND-Zentrale in Pullach gekommen sei, dass zahlreiche verwendete Selektoren bedenklich gewesen seien, änderte sich an dieser Praxis nicht. „Seit Juni 2013 ist praktisch kein Regelbetrieb mehr möglich“, so R.U.. Die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in diesem Monat hätten die Mitarbeiter in Bad Aibling „elektrisiert“. R.U.: „Wir mussten Dinge in Bad Aibling prüfen und waren damit schon überlastet.“ Da das Prüfen der Selektoren Aufgabe der Zentrale sei, habe er sich nicht darum gekümmert. Eine weitere spezielle Überprüfung habe es seit September 2013 seines Wissens nach nicht gegeben.

Auch von den früher aufgefallenen bedenklichen Selektoren wusste R.U. eigenen Angaben zu Folge nichts. Dass etwa bereits im Jahr 2005 aufgefallen war, dass unter den Selektoren auch die europäischen Unternehmen EADS und Eurocopter gewesen seien, wurde ihm nicht mitgeteilt, antwortete R.U. auf eine entsprechende Nachfrage von Konstantin von Notz, Obmann von Bündnis 90/Die Grünen. R.U. leitet die Dienststelle in Bad Aibling seit 2010. Eine Übergabe zu seinem Dienstantritt habe es nicht gegeben. Diesen Umstand nannte von Notz „krass“.

Snowden soll aussagen - aber wo und wie? - 08.05.2014

Der Untersuchungsausschuss, der die Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA aufklären soll, hat am Donnerstag hinter verschlossenen Türen nach stundenlangen Beratungen einstimmig beschlossen, Edward Snowden als Zeugen zu laden. Offen aber blieb, wo und in welcher Form der ehemalige NSA-Mitarbeiter aussagen wird, der mit seinen Enthüllungen über die massenhafte Überwachung der Telefon-, Mail- und Internetdaten von Bürgern, Wirtschaft und Politikern bis hin zu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Spionageskandal ins Rollen gebracht hat.

Zentraler Streitpunkt im Ausschuss ist die Frage, ob der Whistleblower, dem Russland derzeit in Moskau Asyl gewährt, persönlich im Bundestag auftritt oder nicht. Union und SPD setzten durch, dass möglichst schon nächste Woche Gespräche mit dem Berliner Anwalt Snowdens über die Modalitäten einer Anhörung durch das Bundestagsgremium bis zum 3. Juli beginnen sollen. „Wir hoffen, dass wir eine Aussage Snowdens erreichen“, sagte der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU). Zwar werteten alle Parteien den Beschluss zur Ladung Snowdens als „wesentlichen Schritt nach vorn“, wie es SPD-Obmann Christian Flisek formulierte.
Auch Linken-Sprecherin Martina Renner zeigte sich „erleichtert“, dass man sich „nach wochenlangem Gezerre“ gemeinsam auf diesen Zeugen verständigt habe.

Allerdings offenbarten die Stellungnahmen der Fraktionsobleute, dass der Konflikt um den Auftritt des US-Amerikaners nur vertagt ist. „Ich schließe eine Vernehmung Snowdens in Deutschland aus“, erklärte Roderich Kiesewetter (CDU) kategorisch. Komme Snowden, der von den USA als Staatsfeind per Haftbefehl gesucht wird, nach Berlin, müsse er festgenommen werden.

Kiesewetter will den Whistleblower per Video oder in Moskau von den Fraktionsobleuten vernehmen lassen. Flisek hingegen sprach von „offenen Verhandlungen“ mit Snowdens Anwalt, neben einer Reise der Obleute nach Russland oder einer Videoschaltung komme auch eine Anhörung im Bundestag in Frage.Renner und Konstantin von Notz (Grüne) sagten, die Tür für ein Erscheinen Snowdens in Berlin sei nun im Prinzip offen. Die beiden Oppositionspolitiker unterstrichen, nach dem Auftrag des Untersuchungsausschusses und nach den gesetzlichen Bestimmungen sei der Zeuge zwingend persönlich im Ausschuss anzuhören. Zu bedenken sei überdies, dass Snowden in Moskau wegen der russischen Auflage, die Beziehungen Moskaus zu den USA nicht zu belasten, nicht frei reden könne. Wenn ein Auftritt des US-Amerikaners im Bundestag verhindert werden solle, werde man den Gang vor Gericht prüfen, kündigten Renner und Notz an.Linke und Grüne gaben sich im Übrigen überzeugt, allein aufgrund ihrer Minderheitenrechte im Ausschuss eine Vernehmung Snowdens in Berlin durchsetzen zu können. Dies wird von der Koalition bestritten, da Verfahrensfragen bei Zeugenladungen per Mehrheitsbeschluss entschieden würden.

Zahlreiche Beweisbeschlüsse und Zeugenbenennungen wurden am Donnerstag einvernehmlich zwischen Koalition und Opposition beschlossen. Auf einer umfangreichen Zeugenliste stehen viele prominente Namen, darunter neben Regierungschefin Merkel ihr Vorgänger Gerhard Schröder (SPD), Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), Innenminister Thomas de Maizière, Kanzleramtschef Peter Altmaier und sein Vorgänger Ronald Pofalla (alle CDU) sowie die Ex-Minister Hans-Peter Friedrich (CSU), Guido Westerwelle (FDP) und Joschka Fischer (Grüne). Zudem will der Ausschuss aktuelle und ehemalige Geheimdienstchefs hören und auch Glenn Greenwald, ein Journalist, dem Snowden viele seiner NSA-Dokumente ausgehändigt hat. Flisek will ferner die „Leitungsebene“ von IT-Firmen wie Facebook, Google oder Apple als Zeugen laden.
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Mangel an Sensibilität? - 20. Mai 2015

Wie konnte es sein, dass die BND-Spitze und die Bundesregierung 2013 nicht darüber informiert wurden, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) den Bundesnachrichtendienst jahrelang dazu benutzte, Ziele auszuspähen, die nach Einschätzung von BND-Mitarbeitern gegen deutsche Interessen verstieß?

Der Frage ging der NSA-Untersuchungsausschuss in einer Sondersitzung an diesem Mittwoch nach. Zu diesem Zweck hatte das Gremium unter der Leitung des Vorsitzenden Patrick Sensburg (CDU) drei Mitarbeiter geladen, die direkt mit der Liste der Ziele, so genannte Selektoren, befasst waren.

Als ersten Zeugen hörte das Gremium den Sachbearbeiter W.O., der in der BND-Abhörstation im oberbayerischen Bad Aibling mit der Prüfung der von den Amerikanern angeforderten Selektoren beauftragt war. Sensburg fragte, wie es zu den unterschiedlichen Zahlen kommen könne, die über das Ausmaß der vom BND abgelehnten Selektoren in der Öffentlichkeit kursieren. W.O. erläuterte, dass dies mit den unterschiedlichen technischen Darstellungsformen zusammenhinge, die für die Überwachung in verschiedenen Netzen notwendig sei. So könnten mehrere Selektoren nötig sein, um eine einzige Telefonnummer zu überwachen.

W.O. gab zudem an, dass es vor 2013 keine außergewöhnlich hohen Ablehnungsraten für Selektoren durch den BND gegeben habe. Erst als er von seinem Dienststellenleiter den Auftrag bekam, die von den Amerikanern gelieferte Liste auf europäische Politiker zu überprüfen, sei die Zahl in die Höhe gesprungen. Die Überprüfung war in der BND-Zentrale in Pullach durch den Unterabteilungsleiter D.B. in Auftrag gegeben worden, der ebenfalls als Zeuge verhört wurde. Er hatte in der vergangenen Sitzung des Ausschusses angegeben, trotz der zahlreichen Funde keine Meldung an die Hausspitze durchgeführt zu haben. Auf die Frage, warum nicht, berief er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Christian Flisek, Obmann der SPD im Ausschuss, monierte diesbezüglich, dass es angesichts der Enthüllungen von Edward Snowden 2013 eine „mangelnde Sensibilität“ im BND gegeben habe. Es stehe ein massives Organisationsversagen im Raum - und damit auch ein „massives Versagen der Aufsicht.“ Der Ausschuss hörte zudem noch den Unterabteilungsleiter W.K, den Vorgänger von D.B..

Die Opposition kritisierte, dass sie die Liste der Selektoren nach wie vor nicht einsehen könne. Martina Renner, Obfau der Linken, erinnerte daran, dass die Zeugen sich in Vorbereitung der Sitzungen sehr wohl Einblick in die Listen nehmen könnten, während die parlamentarischen Aufklärer dazu noch keine Gelegenheit hatten. „In jedem ordentlichen Gerichtsverfahren würde das zu einem Abbruch führen“, so Renner. Auch der Obmann der Grünen, Konstantin von Notz, beklagte, dass die Listen noch nicht vorlägen. „Während wir sprechen, wurden die Selektoren in Deutschland abgeschaltet. Aber in anderen Gebieten der Welt laufen sie weiter“, so von Notz. Die Bundesregierung habe die Pflicht, die Betroffenen zu informieren, wenn sie auf der Liste stünden.

Nina Warken, Obfrau der Unionsfraktion, nahm die Bundesregierung hingegen in Schutz. „Wir müssen nicht genau wissen, was auf den Listen steht, sondern ob gegen deutsches Recht verstoßen wurde“, sagte sie. Die Bundesregierung bemühe sich, hier ein geeignetes Verfahren zu finden, um dies herauszufinden.
Morgen folgt die nächste reguläre Sitzung des Untersuchungsausschusses. Geladen sind Hartmut Pauland, der zuständige Abteilungsleiter für Technische Aufklärung, und BND-Präsident Gerhard Schindler.

01. BND-Abteilungsleiter weist Vorwürfe zurück - 21. Mai 2015
Der Leiter der Abteilung Technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND), Hartmut Pauland, hat in der heutigen Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) abgestritten, im Jahr 2013 darüber informiert worden zu sein, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) vermeintlich jahrelang mit Hilfe des BND europäische Ziele ausspähte. Der Vorsitzende des Ausschusses, Patrick Sensburg (CDU), fragte gezielt nach den Überprüfungen der von den Amerikanern übermittelten Ziellisten, auch Selektorenlisten genannt, die durch die BND-Sachbearbeiter Dr. T und W.O. durchgeführt wurden. Beide hatten dies in vergangenen Sitzungen des Gremiums bereits eingeräumt. Auftraggeber war BND-Unterabteilungsleiter D.B. gewesen. Dieser hatte ebenfalls ausgesagt, die Prüfungen in Auftrag gegeben zu haben, seinen Vorgesetzten Pauland aber nicht über die Ergebnisse informiert zu haben. Warum, beantwortete D.B. nicht und berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Abteilungsleiter Pauland gab auf Nachfrage Sensburgs an, dass der Fund der auffälligen Selektoren selbstverständlich an ihn hätte gemeldet werden müssen, da es sich dabei um ein besonderes Vorkommnis gehandelt habe. Es sei jedoch nicht passiert. Er habe erst im März dieses Jahres von den Auffälligkeiten erfahren. „Am 13.03. um 22:45 Uhr“, so Pauland. Auch seien die von den Amerikanern gelieferten Selektoren vorher kein besonderes Thema in der Abteilung gewesen. „Es gab nach den Snowden-Enthüllungen eine ganze Menge Baustellen - aber das war keine“, so Pauland.

Der Ausschuss wird auch BND-Präsident Gerhard Schindler zu diesem Thema hören.
Pauland, der seine Stelle als Abteilungsleiter erst wenige Monate vor den Snowden-Enthüllungen im Sommer 2013 antrat, wies in einer einleitenden Erklärung zudem darauf hin, dass sich der BND derzeit in einem großen Umbruchsprozess befinde. Man müsse weg von der alten, analogen Welt, hin zur digitalen Welt des Internets. Dieser Wandel sei so tiefgreifend, wie die Änderung des Aufgabenprofils des Auslandsnachrichtendiensts nach dem Ende des Kalten Kriegs, so Pauland.

Die Opposition beklagt derweil weiterhin, dass ihr die Liste der von den amerikanischen Diensten an den BND gelieferten Spionageziele, die Selektorenliste, nach wie vor nicht vorliegt. „Es ist ein großes Verfahrenshindernis, dass wir diese wichtigen Unterlagen nicht zur Hand haben“, so Martina Renner, die Obfrau der Linken. Gemeinsam mit den Grünen hatte sie einen Antrag ins Gremium eingebracht, die Bundesregierung aufzufordern, bis spätestens zum 1. Juni die Listen vorgelegt zu bekommen. Der Antrag wurde jedoch von der Ausschussmehrheit vertagt. „Die Versprechen von Altmaier und Merkel sind mittlerweile Makulatur“, so Renner weiter.

Auch der Obmann der Grünen, Konstantin von Notz, kritisierte die Vertragung: „Es läuft wie beim Zeugen Snowden - es wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben“, so Notz. Einen Sonderermittler, der die Selektorenlisten im Auftrag des Ausschusses in Augenschein nehmen könnte, lehnte Notz ab. „Es gibt bereits einen tollen Sonderermittler, nämlich diesen Ausschuss.“
Christian Flisek, Obmann der SPD, wollte hingegen einen Sonderermittler nicht ausschließen. Dies sei ein möglicher erster Schritt. Er selbst präferiere allerdings das so genannte „Treptow-Verfahren“, in dem die Obleute der Fraktionen im Bundeskanzleramt die Listen einsehen könnten, ohne sich Kopien oder Notizen zu machen. Unabhängig davon zeigte er sich optimistisch, dass der Untersuchungsausschuss bis zur Sommerpause „wesentliche Erkenntnisse“ über die auffälligen Selektoren vorlegen können werde.
Zu diesem Zweck hätten sich alle Fraktionen nun auf eine Zeugenliste für die kommenden Sitzungen geeignet. Wie Nina Warken, Obfrau der CDU/CSU-Fraktion, bestätigte, befindet sich auf dieser Zeugenliste auch der heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Die Opposition hatte bereits mehrfach beantragt, de Maizière zu laden, um ihn zu Selektoren zu befragen, die bereits im Jahr 2005 vom BND aussortiert wurden. Damals fielen Mitarbeitern Selektoren für die europäischen Firmen EADS und Eurocopter auf. De Maizière war damals Chef des Bundeskanzleramts, dem der BND untersteht.
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
01. BND-Vize nimmt seine Behörde in Schutz - 11. Juni 2015

Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat der heutige Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Guido Müller seine Behörde gegen den Vorwurf des „Landesverrats“ in Schutz genommen und sich zugleich dazu bekannt, Fehlleistungen rückhaltlos aufzuklären. Zu Beginn seiner Vernehmung am Donnerstagnachmittag sagte Müller, es gebe keinen Hinweis darauf, dass seine Kollegen ihren täglichen Dienst mit der Frage anträten: „Wie können wir heute die deutsche und internationale Rechtsordnung verletzen?“ Müller war von Mitte 2007 bis April 2013 als Referatsleiter in der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes mit der Aufsicht über die Nachrichtendienste befasst. In seine Zuständigkeit fielen unter anderem Fragen der Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, Organisierten Kriminalität und Wirtschaftsspionage.

Der BND sei Dienstleister für Regierung, Parlament und Bevölkerung, sagte Müller. Seine Beschäftigten verdienten für ihre Arbeit den gleichen Respekt wie andere Menschen. Fehlleistungen bei der Überwachung der weltweiten Kommunikation in Zusammenarbeit mit der National Security Agency (NSA), von denen derzeit in den Medien die Rede ist, seien in keinem Fall bösem Vorsatz zuzuschreiben. Der BND sei für seine Arbeit auf das Vertrauen der Menschen in Deutschland angewiesen, die Aufklärung möglichen Versagens daher in seinem „ureigenen Interesse“. Sofort nach Bekanntwerden der Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden im Juni 2013 habe sich BND-Präsident Gerhard Schindler persönlich an die Spitze der „Taskforce Aufklärung“ gesetzt. Er habe freilich die Sorge, dass durch die derzeitige Diskussion „unsere Kooperation im internationalen Bereich Schaden nehmen“ könne, sagte Müller.

Zuvor hatte der frühere Referatsleiter im Kanzleramt Thomas Kurz dem Ausschuss berichtet, er habe in seiner Dienstzeit von problematischen Aspekten der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA nichts wahrgenommen. Kurz war zwischen Januar 2005 und Juli 2008 unter anderem zuständig für Allgenmeine Lageinformation und Auftragssteuerung des BND. Er habe in diesen Jahren lediglich gewusst, dass es eine Kooperation mit der NSA gab. Er habe aber „in keiner Weise“ Kenntnis von einzelnen Operationen oder weiteren Details dieser Zusammenarbeit besessen. Er sei dafür auch nicht zuständig gewesen. Ihm sei ebenso allgemein klar gewesen, dass die „technische Überwachung“ des Datenverkehrs eine wichtige Rolle in der Arbeit des BND spielte. Aber methodische Einzelheiten wie der Einsatz von „Selektoren“ seien ihm unbekannt gewesen.

Kurz hatte in Abstimmung mit anderen interessierten Ressorts, dem Auswärtigen Amt, dem Verteidigungs- und gelegentlich auch dem Innenministerium, das Auftragsprofil des BND zu erarbeiten und jährlich zu aktualisieren. Darin sind die Prioritäten für die Arbeit des Auslandsnachrichtendienstes festgelegt. Das Auftragsprofil gibt Auskunft darüber, an welchen Informationen der Bundesregierung jeweils am meisten gelegen ist. Doch über die Methoden der Erkenntnisgewinnung sagt es nichts.

Kurz hatte auch die Qualität der sogenannten „Ausgangsberichte“ des BND zu überwachen. Dabei handelte es sich freilich um kondensierte Analysen, die nicht mehr erkennen ließen, welche Informationen darin eingeflossen und mit welchen Methoden diese gewonnen waren. Auch der Anteil von Erkenntnissen, die sich der Kooperation mit der NSA verdankten, sei daraus „in keiner Weise“ ersichtlich gewesen, sagte Kurz. Allgemein habe freilich die „relativ strikte Regel“ gegolten, dass der BND sich mit Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht zu befassen hatte. „Ich habe das kennengerlernt als ein ehernes Gesetz“, sagte Kurz. Es sei ihm so bei seinem Dienstantritt im Kanzleramt vermittelt worden.

Am Morgen hatte der Ausschuss der Regierung eine Frist bis Donnerstag, 18. Juni, gesetzt, um zu entscheiden, in welcher Weise die Liste der strittigen „Selektoren“ den Abgeordneten zugänglich gemacht werden kann.


NSA-Aktivitäten 2006 erstmals aufgefallen - 12. Juni 2015

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Ernst Uhrlau hat nach eigenen Worten erstmals Anfang 2006 erfahren, dass die National Security Agency (NSA) mit Hilfe seiner Behörde europäische Ziele auszuspähen versuchte. Der damalige Leiter der Abteilung Technische Aufklärung beim BND, Dieter Urmann, habe ihn über verdächtige Vorgänge bei der Überwachung des kabelgestützten Datenverkehrs informiert, die der BND seit 2004 gemeinsam mit dem US-Geheimdienst betrieb, berichtete Uhrlau am Freitag dem NSA-Untersuchungsausschuss . Uhrlau war von 1999 bis 2005 als Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt tätig und anschließend bis zu seiner Pensionierung im Dezember 2011 Präsident des BND.

Wie Urmann ihm in einem Gespräch 2006 mitgeteilt habe, hatte die Abteilung Technische Aufklärung festgestellt, dass einige der von der NSA gelieferten Suchbegriffe zur Überwachung des Glasfasernetzes der Telekom Unternehmen oder Behörden in Ländern der Europäischen Union betrafen. Die amerikanische Seite habe die Vorfälle als Fehler eingestanden, sich entschuldigt und versprochen, so etwas werde nicht wieder vorkommen. Der BND habe seither regelmäßig Stichproben genommen, aus denen im Laufe der Zeit eine „Ausschlussliste“ problematischer Suchmerkmale entstanden sei. Uhrlau erklärte, er gehe davon aus, dass er damals auch seinen Nachfolger als Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Klaus Dieter Fritsche, von dem Vorgang informiert habe, genau erinnern könne er sich allerdings nicht.

Uhrlau skizzierte die Entwicklung der Geheimdienstzusammenarbeit zwischen den USA und Deutschland seit der Jahrtausendwende. Bereits vor den Anschlägen vom 11. September 2001 sei im Prinzip vereinbart gewesen, dass der BND die bis dahin von den Amerikanern betriebene Abhöranlage in Bad Aibling übernehmen, die dort gewonnenen Erkenntnisse allerdings weiterhin mit der NSA teilen solle. In Bad Aibling wird der satellitengestützte Datenverkehr überwacht, der Fokus richtet sich auf Krisenregionen des Nahen und Mittleren Ostens.

Grundlage der Kooperation sei die gegenseitige Verpflichtung gewesen, dass keine Seite Bürger, Institutionen oder Unternehmen der jeweils anderen ausspähen dürfe, sagte Uhrlau. Die Amerikaner hätten zugesagt, sich auf deutschem Boden an deutsches Recht zu halten. Für die deutsche Seite sei darüber hinaus klar gewesen, dass andere Länder der Europäischen Union den BND nichts angingen. Das sei allerdings anders als der Schutz deutscher Grundrechtsträger keine rechtliche Verpflichtung gewesen, sondern eine Geste des guten Willens. Dass die Amerikaner sich diesen Vorbehalt auch zu eigen gemacht hätten, sei nicht anzunehmen.

Unter dem neuerdings bekannt gewordenen Stichwort „Eikonal“ kam dann 2004 die Kooperation bei der Überwachung der kabelgestützten Kommunikation zustande. Der BND habe damit wenig Erfahrung gehabt und sei dankbar gewesen für die Unterstützung der NSA, berichtete Uhrlau. Die rechtlichen Bedenken des Netzbetreibers Telekom wurden mit einem von Uhrlau unterzeichneten „Freibrief“ aus dem Kanzleramt ausgeräumt. Die Auswertung der Glasfaserdaten sei wesentlich ergiebiger gewesen als die Abschöpfung satellitengestützter Kommunikation in exotischen Weltregionen von Bad Aibing aus. Allerdings sei hier auch die Gefahr viel größer gewesen, das grundgesetzlich geschützte deutsche Fernmeldegeheimnis zu verletzen oder auch europäische Interessen.

Der BND habe daher stets vorsichtig agiert. Möglicherweise auch wegen dieser Vorhalte sei die amerikanische Seite mit den Resultaten unzufrieden gewesen und habe seit Ende 2007 darauf gedrängt, die Zusammenarbeit wesentlich zu intensivieren. Dies habe der damalige Kanzleramtsschef, Thomas de Maizière, mit Rücksicht auf die deutsche Rechtslage abgelehnt. Die USA hätten daraufhin Mitte 2008 die Zusammenarbeit eingestellt. Die Reaktion de Maizières „spricht Bände“, meinte Uhrlau. Sie sei ein Hinweis darauf, dass das Kanzleramt bereits damals dass Problem des ungezügelten Wissensdrangs der NSA im Blick hatte.


BND-Chef will neue Rechtsgrundlage - 18. Juni 2015
Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Gerhard Schindler möchte die Zuständigkeiten seiner Behörde bei der Überwachung des internationalen Datenverkehrs gesetzlich genauer geregelt wissen. „In etlichen Bereichen müssen wir Rechtsgrundlagen schaffen, die klarer und besser definiert sind“, sagte Schindler vor dem 1. Untersuchungsausschuss („NSA“). Er war dort zum zweiten Mal als Zeuge geladen. Bereits am 21. Mai hatte Schindler mehrere Stunden lang ausgesagt, doch hatte der Ausschuss aus Zeitgründen die Vernehmung nicht zu Ende führen können.

Klarstellungsbedarf sieht der BND-Chef unter anderem da, wo seine Behörde von Standorten im Inland aus den Datenverkehr ausländischer Teilnehmer beobachtet. Nach geltendem Recht hat der BND in Deutschland keine Zuständigkeit. Schindler ist allerdings der Meinung, dass die Abhöranlage in Bad Aibling, die hauptsächlich satellitengestützte Kommunikation im Nahen und Mittleren Osten überwacht, von dieser Einschränkung nicht betroffen ist. Der Geltungsbereich des deutschen Datenschutzes ebenso wie des BND-Gesetzes erstrecke sich schließlich nicht auf den Weltraum. Das sei, erläuterte Schindler, die „gelebte Rechtspraxis im BND“, wie er sie bei seinem Amtsanritt im Januar 2012 vorgefunden habe.

Der Geheimdienstchef bekräftigte zudem seine Auffassung, dass der BND sich keines Rechtsverstoßes schuldig mache, wenn er Ziele im europäischen Ausland ausspähe, setzte freilich hinzu: „Dass wir über Rechtsfragen diskutieren, heißt nicht, dass wir es machen.“ Das BND-Gesetz unterscheide lediglich zwischen Inländern sowie in Deutschland lebenden Ausländern, die vor Nachstellungen seiner Behörde geschützt seien, und Ausländern, für die dies nicht gelte, ob es sich nun um Bürger der Europäischen Union oder andere handele.

Auch aus der EU-Grundrechtecharta sei keine Verpflichtung des deutschen Geheimdienstes abzuleiten, Bürger von EU-Staaten unbehelligt zu lassen. Die Charta gelte lediglich für Organe der Europäischen Union, nicht aber für die Tätigkeit einer nationalen Behörde. Ebenso wenig biete die Europäische Menschenrechtskonvention eine Handhabe, denn diese sei von den Vertragsstaaten lediglich auf deren eigenem Territorium zu befolgen. Freilich hatte Schindler im November 2013 eine mündliche Weisung erlassen, der BND möge in seiner Tätigkeit auf europäische Interessen Rücksicht nehmen. Zu der Frage, ob dies zuvor nicht der Fall gewesen sei, mochte der Geheimdienstchef sich nicht äußern; sie gehöre nicht zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses.

In der Befragung kamen auch die Bemühungen zur Sprache, mit den USA ein „No-Spy-Abkommen“ zu erzielen, nachdem der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowdon im Sommer 2013 mit Enthüllungen über Aktivitäten des US-Geheimdienstes in Deutschland Furore gemacht hatte. Bei einem Besuch in Washington im August 2013 habe ihm der Chef der National Security Agency (NSA) eine solche Vereinbarung von sich aus angeboten, berichtete Schindler. Er selbst habe einen solchen Vorschlag überhaupt nicht erwartet.

„Ich persönlich habe das sehr enthusiastisch gemacht“, sagte Schindler. „Ich war fasziniert von der Vorstellung, dass zwei Dienste das machen. Ich hatte eine sehr gutes Gefühl, dass wir das auf der Ebene von BND und NSA hinbekommen.“ Mehrere Wochen lang seien beide Seiten mit Begeisterung und Optimismus bei der Sache gewesen. Zu einem jähen Stimmungsumschwung sei es Mitte November 2013 gekommen, als erstmals die Rede von einem völkerrechtlichen Vertrag statt von einer Vereinbarung zwischen zwei Geheimdiensten gewesen sei.
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Kanzleramt ohne Misstrauen gegen USA - 18. Juni 2015

Der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär im Kanzleramt Klaus Dieter Fritsche hat der Vermutung widersprochen, dass die Bundesregierung bereits frühzeitig Kenntnis von verdächtigen Aktivitäten der US-Geheimdienste in Deutschland und Europa gehabt habe. Er selbst wisse erst seit März diesen Jahres, dass die National Security Agency (NSA) bei der gemeinsamen Überwachung des Fernmeldeverkehrs mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) Suchmerkmale eingespeist habe, die der Ausspähung europäischer Ziele dienten, betonte Fritsche am Donnerstagnachmittag bei seiner Befragung durch den 1. Untersuchungsausschuss („NSA“). Fritsche war von 1996 bis 2005 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und anschließend bis 2009 Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt. Dort ist er seit Januar 2014 erneut für die Geheimdienste zuständig.

Eine Diskussion über verdächtige Suchmerkmale, sogenannte „Selektoren“, die dem BND von US-Seite übermittelt worden seien, habe es nach seiner Erinnerung im Kanzleramt nie gegeben, berichtete Fritsche. Auch für die Entscheidung des damaligen Kanzleramtschefs Thomas de Maizière Anfang 2008, dem Drängen der Amerikaner auf eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Überwachung des kabelgestützten Fernmeldeverkehrs nicht nachzugeben, sei Misstrauen nicht das entscheidende Motiv gewesen. Fritsche widersprach damit seinem damaligen Vorgänger als Geheimdienstkoordinator und späteren BND-Chef Ernst Uhrlau, der eine Woche zuvor ausgesagt hatte. Nach dessen Darstellung war das Kanzleramt in jenen Jahren „bösgläubig“ gegenüber den Absichten der US-Geheimdienste.

Dass de Maizière sich 2008 zu einer Ausweitung der Zusammenarbeit nicht bereit gefunden habe, „spricht Bände“, hatte Uhrlau gesagt.
Gegenstand der Kooperation war das Projekt „Eikonal“, mit dem BND und NSA zwischen 2004 und 2008 gemeinsam in Deutschland internationalen Datenverkehr über das Glasfasernetz der Telekom beobachtet hatten. Das Problem dabei sei gewesen, jene Teilnehmer herauszufiltern, die dem Schutz durch das deutsche Fernmeldegeheimnis unterlagen, berichtete Fritsche. Dazu habe es einer zeitraubenden und aufwendigen Prozedur bedurft. Ende 2007 hätten die Amerikaner dann angeregt, die Zusammenarbeit auszuweiten. Das Kanzleramt habe entschieden, darauf nicht einzugehen.

Maßgeblich dafür waren nach Fritsches Darstellung „industriepolitische“ Bedenken, die Befürchtung also, durch eine zu enge und weitgehende technische Kooperation mit US-Diensten eigene Fähigkeiten auf die Dauer einzubüßen und damit abhängig zu werden. Auch der Verdruss über die Schwierigkeiten, deutsche Grundrechtsträger zu identifizieren und von der Überwachung auszunehmen, habe eine Rolle gespielt. Nicht zuletzt habe auf deutscher Seite das Gefühl bestanden, dass die Zusammenarbeit nicht auf Augenhöhe erfolgte, der BND also keine Aussicht hatte, in den USA dieselben Rechte eingeräumt zu bekommen wie die NSA in Deutschland.

Fritsche widersprach Uhrlau noch in einem weiteren Punkt. Uhrlau hatte berichtet, kurz nach seinem Amtsantritt als BND-Chef Anfang 2006 habe ihn der damalige Abteilungsleiter Technische Überwachung beim BND, Dieter Urmann, über die Entdeckung verdächtiger Selektoren amerikanischer Herkunft in der Abhöranlage in Bad Aibling informiert. Er habe in den regelmäßigen Gesprächen mit seinem Nachfolger im Kanzleramt Fritsche dieses Thema gewiss nicht unerwähnt gelassen. Fritsche bestreitet, von Uhrlau damals in Kenntnis gesetzt worden zu sein, Er hätte in einem solchen Fall mit Sicherheit einen schriftlichen Bericht angefordert, sagte er dem Untersuchungsausschuss. Ein solches Dokument liege nicht vor.

Keine Kenntnisse über US- Wirtschaftsspionage - 02.07.2015

Die Bundesregierung hat nach den Worten des Geheimdienstkoordinators im Kanzleramt, Günter Heiß, keine Erkenntnisse über Wirtschaftsspionage amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland.

Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") machte Heiß am Donnerstag deutlich, dass auch aktuelle Medienberichte über eine umfassende Ausspähung deutscher Regierungsstellen durch die National Security Agency (NSA) an dieser Einschätzung nichts änderten. Der frühere niedersächsische Verwaltungsrichter Heiß leitet seit dem 14. Dezember 2009 die Abteilung 6 im Kanzleramt, die über den Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht führt sowie die Geheimdienste des Bundes koordiniert. Er war zuvor seit 2007 Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Niedersachsen.

Unter Wirtschaftsspionage sei der Diebstahl geistigen Eigentums durch einen staatlichen Geheimdienst zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen für die Industrie des eigenen Landes zu verstehen, belehrte Heiß den Ausschuss. Es gebe keine Belege dafür, dass US-Dienste in diesem Sinne in der Bundesrepublik tätig seien. Es sei auch glaubhaft, wenn die Amerikaner dies stets verneinten, weil ein Geheimdienst in einer marktwirtschaftlichen Ordnung "riesige kartellrechtliche Probleme" bekäme, wollte er einzelne Unternehmen zum Nachteil anderer mit vertraulichen Informationen über die internationale Konkurrenz ausstatten. Geheimdienste aus Ländern mit erheblichem Staatseinfluss auf die Wirtschaft wie China oder Russland seien in dieser Hinsicht schon eher verdächtig.

Von Wirtschaftsspionage im eigentlichen Sinne abzugrenzen seien geheimdienstliche Aktivitäten gegen Unternehmen mit dem Ziel, der Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln entgegenzuwirken. Auch dass die NSA, wie jetzt durch Medienberichte bekannt wurde, offenbar 2011 ein Telefonat der Kanzlerin zur Griechenlandkrise abhörte und in Berlin auch das Finanzministerium überwacht haben soll, gehört für Heiß in den Bereich der politischen, nicht der Wirtschaftsspionage. Diese Definition sei nicht seine Einzelmeinung, sondern "Konsens".

Auf wiederholte Fragen, ob er vor den Enthüllungen durch Edward Snowden und jüngst durch WikiLeaks Hinweise auf "Übergriffigkeit" oder politische Spionage durch US-Dienste gehabt habe, antwortete Heiß: "Nein, daran kann ich mich nicht erinnern."

Heiß erklärte, in seiner Zuständigkeit für die Dienst- und Fachaufsicht über den BND wäre er zwar "theoretisch" in der Lage, alles zu kontrollieren, "in der Praxis" sei das aber nicht der Fall: "Das Verwaltungsbild eines demokratischen Rechtsstaates ist nicht das der totalen Kontrolle." Dass in der Kooperation zwischen BND und NSA bei der Überwachung des satellitengestützten Datenverkehrs in Bad Aibling offenbar auch Suchbegriffe eine Rolle spielten, deren Verwendung durch das Kooperationsabkommen von 2002 nicht gedeckt war, sei ihm wie anderen Zuständigen in Kanzleramt und BND-Spitze erst im März dieses Jahres bewusst geworden.

Auch Heiß betonte wie vor ihm bereits andere Zeugen, dass er nach einer Besprechung führender deutscher und amerikanischer Geheimdienstler am 5. August 2013 in Washington die Aussichten auf eine Vereinbarung über einen gegenseitigen Spionageverzicht "außerordentlich positiv" beurteilt habe. Der Begriff "No-Spy-Abkommen" sei sogar von amerikanischer Seite ins Gespräch gebracht worden. Dies habe ihm ein Kollege berichtet; selber habe er daran keine Erinnerung: "Damals haben wir diese Chance sehr real gesehen und mussten sie auch ergreifen." Bei einem Besuch im Weißen Haus Ende Oktober sei ihm klar geworden, dass die US-Regierung nicht interessiert war.

Pofalla attackiert Medien und Politik - 03.07.2015

Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla den Vorwurf zurückgewiesen, er habe die Öffentlichkeit über die Aussichten auf ein "No-Spy-Abkommen" mit den Amerikanern getäuscht.

Er richtete selbst scharfe Angriffe gegen Medien und Parlamentarier. Die Berichterstattung über die NSA-Affäre beruhe in wesentlichen Teilen auf "objektiv falschen Interpretationen und Einschätzungen", die gleichwohl bis heute die Debatte bestimmten, sagte Pofalla bei seiner Vernehmung am Donnerstagabend. Er habe große Sorge, dass die Sicherheit Deutschlands durch die Diskussion "schwer beeinträchtigt" werde. Pofalla war von 2009 bis zum 17. Dezember 2013 Kanzleramtschef. In dieser Funktion hatte er sich nach eigenen Worten zwischen Juni und September 2013 hauptsächlich mit den Enthüllungen des früheren amerikanischen Geheimdienst-Mitarbeiters Edward Snowden zu befassen.

Er habe damals mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), das für die vertrauliche Überwachung der Geheimdienste zuständig ist, beunruhigende Erfahrungen gemacht. Immer, wenn er den Abgeordneten habe berichten können, dass ein in der Öffentlichkeit erhobener Vorwurf ausgeräumt sei, sei in den Medien davon nie mehr die Rede gewesen. Es habe allerdings auch keine Korrektur der vorherigen falschen Berichterstattung gegeben. Andererseits habe jede neue Erkenntnis, die er dem Gremium mitgeteilt habe, schon am Tag danach den Weg an die Öffentlichkeit gefunden: "Merkt denn niemand,", fragte Pofalla, "was seit Jahren an dieser Stelle falsch läuft? Das geheim tagende PKGr tagt nicht mehr geheim."

Er habe daraus die Konsequenz gezogen, nach jeder Sitzung des Gremiums die Öffentlichkeit in den Grundzügen selber zu informieren, und zwar mit Hilfe sorgfältig vorformulierer Sprchzettel. So sei es zu dem Auftritt am 12. August 2013 gekommen, der ihm später den Vorwurf eintrug, er habe die NSA-Affäre vorzeitig für beendet erklärt. Er habe jedoch lediglich einer Darstellung des "Spiegel" widersprochen. Dieser hatte behauptet, der BND habe Monat für Monat bis zu 500 Millionen Daten deutscher Bürger an die NSA weitergeleitet, von "flächendeckender Überwachung" und "millionenfacher Grundrechtsverletzung" gesprochen. Tatsächlich habe es sich bei dem Datenstrom um Erkenntnisse aus der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtedienstes gehandelt, von der deutsche Grundrechtsträger nicht betroffen waren. Der "Spiegel" habe "einen zentralen Interpretationsfehler der Snowden-Unterlagen vorgenommen".

Pofalla räumte ein, dass er im Lichte neuerer Erkenntnisse über das Treiben des US-Geheimdienstes heute weniger vollmundig formulieren würde. Er hatte damals gesagt, der Vorwurf flächendeckender Ausspähung sei "vom Tisch". Mittlerweile wurde im Oktober 2013 bekannt, dass die NSA das Handy der Kanzlerin abgehört habe - ein Vorwurf, den Pofalla nicht für erwiesen hält. Seit dem Frühjahr 2015 ist der Verdacht öffentlich, die NSA habe die Kooperation mit dem BND zu dem Versuch genutzt, europäische Ziele auszuspähen, und neuerdings ist die Rede von der Überwachung deutscher Regierungsstellen. Das alles habe er im August 2013 nicht wissen können, sagte Pofalla. Er hätte noch präziser formulieren müssen.

Vehement widersprach Pofalla dem Vorwurf von Sozialdemokraten und Opposition, er habe wider besseres Wissen während des Wahlkampfes 2013 der deutschen Öffentlichkeit die Aussicht auf ein "No-Spy-Abkommen" mit den USA vorgegaukelt. Als er im Dezember 2013 aus dem Amt geschieden sei, hätten mehrere Entwürfe von beiden Seiten vorgelegen, und er habe mit gutem Grund den Abschluss "in greifbarer Nähe" geglaubt.

Stellungnahmen der Sachverständigen findet man hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/1untersuchungsausschuss/-/280848
Protokolle der Ausschusssitzung (Sachverständigenanhörungen) http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/1untersuchungsausschuss/protokolle/372108
 

Horatio

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
3 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
5.710
Punkte Reaktionen
501
Punkte
48.152
Geschlecht
--
Na sowas !?

"Monatelang hat die Bundesregierung behauptet, Washington habe die Weitergabe
der umstrittenen Selektoren-Listen an Bundestagsgremien untersagt. Das stimmt
jedoch gar nicht, soll nun ein Mitarbeiter von US-Präsident Obama erklärt haben."


Heise

Und was jetzt ? Ich nehme Wetten an, rücken die die Listen jetzt raus ?
Ungeschwärzt, vollständig ? Ich sage nein. Und ich sage voraus, die
werden alle wiedergewählt.
 
OP
Sebastian Hauk
Registriert
15 Okt 2009
Zuletzt online:
Beiträge
7.140
Punkte Reaktionen
17
Punkte
44.102
Geschlecht
--
Na sowas !?

"Monatelang hat die Bundesregierung behauptet, Washington habe die Weitergabe
der umstrittenen Selektoren-Listen an Bundestagsgremien untersagt. Das stimmt
jedoch gar nicht, soll nun ein Mitarbeiter von US-Präsident Obama erklärt haben."


Heise

Und was jetzt ? Ich nehme Wetten an, rücken die die Listen jetzt raus ?
Ungeschwärzt, vollständig ? Ich sage nein. Und ich sage voraus, die
werden alle wiedergewählt.
Des Weiteren haben die gerade zugegeben, dass die Interessanten ausspioniert werden. Das lässt darauf schließen, dass wichtige Personen auf dieser Liste stehen.
 

Horatio

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
3 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
5.710
Punkte Reaktionen
501
Punkte
48.152
Geschlecht
--
Des Weiteren haben die gerade zugegeben, dass die Interessanten ausspioniert werden. Das lässt darauf schließen, dass wichtige Personen auf dieser Liste stehen.

Haben wir nicht gerade einen neuen Generalbundesanwalt bekommen ?

Der wird sich jetzt sicher einen Namen machen. Mal sehen was für einen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

  • Umfrage
Trolle lieber ignorieren...
einfach ignorieren die Tuss, wer sagt überhaupt, dass das ein Weib ist?? am Ende...
Grüner Wahnsinn im...
Dir scheint nicht ganz bewusst zu sein wie viele von den Monstertürmen gebaut werden...
Ministerien zahlen 100 Millionen an Anti-AfD-Diakonie
Oben