Die Außengrenzen Deutschlands sind im sog. "2+4-Vertrag" bestätigt worden. und (spätestens) damit ist auch die "endgültige Festlegung der Westgrenze Polens" erfolgt.
Das ist zwar richtig - dennoch gibt es keinen Friedensvertrag.
Und:
Zum Thema „UN-Feindstaatenklausel“ und „Souveränität“ der BRD (Deutschlands)
Die Feindstaatenklausel vereint alle ehemaligen Kriegsgegner des „Deutschen Reichs“, auf deren
Zusammenwirken auch die UN-Charta und der gesamte Aufbau der Vereinten Nationen zurückgehen,
gegen dieses und das deutsche Volk. Teil dieser Vereinigung ist ohne jeden Zweifel auch „jede
Regierung der BRD“ vor und nach der Pseudowiedervereinigung.
Zu Inhalt der betreffenden Artikel der UN-Charta
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder
Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in
Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf
Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen
werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes
2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der
Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die
Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die
Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des
Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
[Artikel 106
Bis das Inkrafttreten von Sonderabkommen der in Artikel 43 bezeichneten Art den
Sicherheitsrat nach seiner Auffassung befähigt, mit der Ausübung der ihm in Artikel 42
zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu beginnen, konsultieren die Parteien der am 30.
Oktober 1943 in Moskau unterzeichneten Viermächte-Erklärung und Frankreich nach Absatz
5 dieser Erklärung einander und gegebenenfalls andere Mitglieder der Vereinten Nationen,
um gemeinsam alle etwa erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit im Namen der Organisation zu treffen.]
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten
Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses
Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta
weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
Es ist festzuhalten, dass die oben genannten Artikel der UN-Charta gemäß Resolution 50/52 aus dem
Jahr 1995 war als hinfällig bezeichnet wurden, aufgrund des „Aufwands“ solle eine Streichung aber
erst im Zuge einer umfangreichen Überarbeitung der Charta erfolgen … wann? … wenn alles so weit
gediehen ist, wie es die „Väter der UNO“ geplant haben???
Laut Meinung des „Auswärtigen Amtes“ ist die Feindstaatenklause aber „ohne jeden Zweifel“
obsolet, weil die Alliierten im Zwei-plus-Vier-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte
verzichtet haben (§ 7, Abs. 1). – Aber … ist dem wirklich so? Siehe „Überleitungsvertrag“ und die
Tatsache, dass immer noch Besatzungskräfte sowie deren Atomwaffen auf dem Gebiet der BRD
stationiert sind!?!
Hinzuzufügen ist, dass zum Themenkomplex der „Fremdstaatenklausel“ auch noch der Artikel 77
gehört … dieser (Internationales Treuhandsystem) ist jedoch mit dem Beitritt der BRD zur UNO
(obwohl diese ja angeblich nicht der offizielle Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sein soll)
formaljuristisch hinfällig geworden. Da dieses Thema allerdings insgesamt als noch nicht beigelegt
angesehen werden muss, müsste man diese Frage im Rahmen einer etwaigen Fassungsänderung der
UN-Charta sicherlich ebenfalls zur Sprache bringen?
Abschließend sei jetzt einfach mal der hypothetische Fall in den Raum gestellt, dass die bisher immer
perfekt mit den „Siegermächten“ und den „unsichtbaren Kräften“ hinter diesen kollaborierenden
Regierungen vom Volk abgewählt und durch eine Übergangsregierung ersetzt werden würden,
welche diese Fragen, einschließlich Friedensvertrag und völkerrechtsverbindliche Verfassung
endgültig geklärt wissen möchte?
Solange die Feindstaatenklausel in der UN-Charta steht und die UNO von den bekannten Kreisen
beherrscht und kontrolliert wird, könnte von dieser Seite jederzeit der „Verteidigungsfall“ geltend
gemacht und entsprechende konzertierte militärische Aktionen gegen die NGO BRD veranlasst
werden, die ja nur verwaltet, was aufgrund fehlender Rechts- und Verwaltungsstrukturen nicht
handlungsfähig ist???
Darüber sollte man mal nachdenken und deshalb auch die Gesetze und Verordnungen rund um die
Pseudo-Wiedervereinigung der BRD und der DDR zum vereinigten Deutschland gründlich prüfen.
Interessant ist auch das Studium des 2. BMJBBG vom 23.11.2007, zuletzt geändert 05.12.2008 – der
Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 – sowie die Feststellung, dass das SHAEF-Gesetz Nr. 52
nach wie vor in Kraft ist und uneingeschränkt Gültigkeit besitzt!