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BRD->deutsches Reich

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 8 «  

G

Gelöschtes Mitglied 2028

Kannst du "Preußen" irgendwo sehen? Oder Deutschland?

Zwei einfache Antworten, die du selber geben kannst

Preußen direkt kann man natürlich nicht sehen, allerdings kannst du theoretisch heute noch die Einflussgebiete Preußens nachvollziehen, bzw. die Grenzverläufe.
Zugehörigkeit der Kirchengemeinden zu Verbänden und Bistümern, Telefonvorwahlen...

Der
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990
("Zwei-plus-Vier-Vertrag")
ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, und damit sind die darin festgelegten Vereinbarungen gültig und wirksam, also auch

Hier noch eine zusätzliche Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Geschichte/ZweiPlusVier/ZweiPlusVier_node.html
 
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H. Kohl unterstand seit seiner Wahl zum Bundeskanzler das „Ministerium für innerdeutsche Angelegenheiten“. Wie der Name „innerdeutsche Angelegenheiten“ schon sagt, war dieses Ministerium in der Bundesrepublik die Behörde, die sich mit Fragen der Einheit hätte beschäftigen müssen. Als die Mauer gefallen war und Lösungen gefragt waren, wie es mit der Vereinigung in Deutschland weitergehen soll, wurde erwartet, dass das hierfür zuständige „Ministerium für innerdeutsche Angelegenheiten“ etwas auf den Tisch legt.

Unser Institut hatte mit diesem Ministerium auch Kontakt, da wir versuchten zu klären, was sich bei den Staatsorganen der DDR wie verändern muss. Hierzu sollte unser Institut Vorschläge unterbreiten. Wie wir feststellten, hatte sich das Ministerium mit der Frage der deutschen Einheit aber überhaupt nicht beschäftigt, weil diese Frage nicht stand und auch von H. Kohl kein Auftrag vorlag. (Deshalb wurde das Ministerium dann auch aufgelöst.)


http://research.uni-leipzig.de/ferns...ugen/zz160.htm


Irgendwann 1990 dachte ich mir mal, von dem "Laden" hört man so gar nichts. Die müssten doch jetzt im Zentrum des Geschehens sein?
 
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Preußen direkt kann man natürlich nicht sehen, allerdings kannst du theoretisch heute noch die Einflussgebiete Preußens nachvollziehen, bzw. die Grenzverläufe.
Zugehörigkeit der Kirchengemeinden zu Verbänden und Bistümern, Telefonvorwahlen...

Ja, selbstverständlich, selbst bei der DFBauswahl kann man Preußen noch nachvollziehen - aber der Staat und seine Form als Bundesland sind weg
 
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Warum hat man 1990 keinen "offiziellen" völkerrechtsgültigen Friedensvertrag mit den Siegermächten geschlossen?
Ich meine jetzt nicht mit allen Staaten einzeln, mit dem sich das Deutsche Reich im Krieg befand, sondern stellvertretend mit den 4 Siegermächten USA, Frankreich, Sowjetunion und Großbritanien, so wie es auf der Potsdamer Konferenz auch festgelegt wurde. Damit wäre die deutsche Frage tatsächlich endgültig geklärt und abgeschlossen.
Warum hat man das Eigenkonstrukt "2+4 Vertrag" aus der Taufe gehoben?
Vielleicht weil von deutscher Seite niemand befugt und berechtigt wäre, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen?
Wenn dem so ist, dann kann der 2+4 Vertrag auch nicht mit einem Friedensvertrag gleichgestellt werden.

Ich befürchte, in der gesamten Thematik der deutschen Nachkriegsgeschichte gibt es noch ein Riesenproblem, von dem die ganze Welt Kenntnis hat.
Die einzigen, die das nicht wissen (wollen), sind wir Deutsche selbst.....

Wozu ein Friedensvertrag? Wird irgendwo noch gekämpft? Ne
 
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Wozu ein Friedensvertrag? Wird irgendwo noch gekämpft? Ne

Völkerrechtlich ist es schon bedeutsam, denn nur ein Friedensvertrag beendet letztlich Kriege endgültig. Solange der nichts existiert kann formal der WWII gegen, aber auch von Deutschland weitergeführt werden, ohne das es dafür nähere Begründungen bedarf. Derzeit ist das Thema ohne Belang, aber das muß nicht auf ewig so bleiben.
 

MiaPetra

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Was beweißt, daß das Deutsche Reich eindeutig ein preußisches Reich war......das die anderen deutschen Fürstentümer und Königreiche defakto unterwarf. Ausgenommen das Habsburger Reich, das man aus politischen und strategischen Gründen weitgehend unangetastet ließ

Nein, es beschwärzt, dass das Deutsche Reich unter der Führung Preußens stand. ...

Wo idt der Unterschied zu dem von mir geschriebenen? ...
Wenn Du immer noch nicht den Unterschied zwischen
"... ein preußisches Reich war" und
"... unter der Führung Preußens stand"
siehst, dann ist Dir offensichtlich nicht zu helfen.

Erst wenn Du den Bayern klar gemacht hast, dass sie seit 1871 Preußen waren (oder auch immer noch sind - die Bundesrepublik ist ja lt. BVerfG "identisch mit dem Deutschen Reich"), dann kannst Du mit dem Thema mal wiederkommen.

(Dazu kannst Du auch gleich noch den Esten versuchen klar zu machen, dass sie in 'Sowjetzeiten' Russen waren und den Schotten und Wallisern, dass sie "Engländer" sind. )
 

Holsteiner

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Wozu ein Friedensvertrag? Wird irgendwo noch gekämpft? Ne

Hat nichts damit zu tun, ob noch irgendwo gekämpft wird.
Ein Friedensvertrag hat gegenüber einem Waffenstillstand eine völkerrechtliche Bedeutung und beendet militärische Auseinandersetzungen offiziell, während ein Waffenstillstand nur temporär gilt und jederzeit wieder "heiß" werden kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedensvertrag
Im Falle des Deutschen Reiches bedeutet das, dass die Festlegung seiner Außengrenzen erst durch Abschluß eines Friedensvertrages wirksam werden, nicht durch einen Waffenstillstand oder einer bedingungslosen Kapitulation. Das wurde so auf der Potsdamer Konferenz beschlossen.
 
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MiaPetra

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MiaPetra

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Hat nichts damit zu tun, ob noch irgendwo gekämpft wird.
Ein Friedensvertrag hat gegenüber einem Waffenstillstand eine völkerrechtliche Bedeutung und beendet militärische Auseinandersetzungen offiziell, während ein Waffenstillstand nur temporär gilt und jederzeit wieder "heiß" werden kann. ...
Im Falle des Deutschen Reiches bedeutet das, dass die Festlegung seiner Außengrenzen erst durch Abschluß eines Friedensvertrages wirksam werden, nicht durch einen Waffenstillstand oder einer bedingungslosen Kapitulation. Das wurde so auf der Potsdamer Konferenz beschlossen.
Von welchem "Waffenstillstand" schwätzt Du denn?
Kennst Du zufällig den Unterschied zwischen "Waffenstillstand" und "bedingungsloser Kapitulation" ?

Am 8. Mai 1945 ist bekanntlich nicht ein Waffenstillstand vereinbart worden, sondern das Oberkommando der Wehrmacht des Großdeutschen Reiches hat bedingungslos kapituliert, und zwar für alle Teilstreitkräfte! - Diese Kapitulation galt nicht nur "temporär".

Im Potsdamer Abkommen wird von Friedensverträgen nur bezüglich Italiens, Bulgariens, Finnlands, Ungarns und Rumäniens gesprochen.
Bezüglich territorialer Fragen Deutschlands ist von (bevorstehender) "Friedensregelung" die Rede und zur "Westgrenze Polens" einmal "Friednskonferenz".
Weiter steht im Potsdamer Abkommen dazu
>> Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die [...] unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen. <<

Die Außengrenzen Deutschlands sind im sog. "2+4-Vertrag" bestätigt worden. und (spätestens) damit ist auch die "endgültige Festlegung der Westgrenze Polens" erfolgt.
 
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Die Außengrenzen Deutschlands sind im sog. "2+4-Vertrag" bestätigt worden. und (spätestens) damit ist auch die "endgültige Festlegung der Westgrenze Polens" erfolgt.

Das ist zwar richtig - dennoch gibt es keinen Friedensvertrag.

Und:


Zum Thema „UN-Feindstaatenklausel“ und „Souveränität“ der BRD (Deutschlands)

Die Feindstaatenklausel vereint alle ehemaligen Kriegsgegner des „Deutschen Reichs“, auf deren
Zusammenwirken auch die UN-Charta und der gesamte Aufbau der Vereinten Nationen zurückgehen,
gegen dieses und das deutsche Volk. Teil dieser Vereinigung ist ohne jeden Zweifel auch „jede
Regierung der BRD“ vor und nach der Pseudowiedervereinigung.

Zu Inhalt der betreffenden Artikel der UN-Charta
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder
Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in
Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf
Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen
werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes
2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der
Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die
Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die
Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des
Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

[Artikel 106
Bis das Inkrafttreten von Sonderabkommen der in Artikel 43 bezeichneten Art den
Sicherheitsrat nach seiner Auffassung befähigt, mit der Ausübung der ihm in Artikel 42
zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu beginnen, konsultieren die Parteien der am 30.
Oktober 1943 in Moskau unterzeichneten Viermächte-Erklärung und Frankreich nach Absatz
5 dieser Erklärung einander und gegebenenfalls andere Mitglieder der Vereinten Nationen,
um gemeinsam alle etwa erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit im Namen der Organisation zu treffen.]
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten
Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses
Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta
weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
Es ist festzuhalten, dass die oben genannten Artikel der UN-Charta gemäß Resolution 50/52 aus dem
Jahr 1995 war als hinfällig bezeichnet wurden, aufgrund des „Aufwands“ solle eine Streichung aber
erst im Zuge einer umfangreichen Überarbeitung der Charta erfolgen … wann? … wenn alles so weit
gediehen ist, wie es die „Väter der UNO“ geplant haben???
Laut Meinung des „Auswärtigen Amtes“ ist die Feindstaatenklause aber „ohne jeden Zweifel“
obsolet, weil die Alliierten im Zwei-plus-Vier-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte
verzichtet haben (§ 7, Abs. 1). – Aber … ist dem wirklich so? Siehe „Überleitungsvertrag“ und die
Tatsache, dass immer noch Besatzungskräfte sowie deren Atomwaffen auf dem Gebiet der BRD
stationiert sind!?!
Hinzuzufügen ist, dass zum Themenkomplex der „Fremdstaatenklausel“ auch noch der Artikel 77
gehört … dieser (Internationales Treuhandsystem) ist jedoch mit dem Beitritt der BRD zur UNO
(obwohl diese ja angeblich nicht der offizielle Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sein soll)
formaljuristisch hinfällig geworden. Da dieses Thema allerdings insgesamt als noch nicht beigelegt
angesehen werden muss, müsste man diese Frage im Rahmen einer etwaigen Fassungsänderung der
UN-Charta sicherlich ebenfalls zur Sprache bringen?

Abschließend sei jetzt einfach mal der hypothetische Fall in den Raum gestellt, dass die bisher immer
perfekt mit den „Siegermächten“ und den „unsichtbaren Kräften“ hinter diesen kollaborierenden
Regierungen vom Volk abgewählt und durch eine Übergangsregierung ersetzt werden würden,
welche diese Fragen, einschließlich Friedensvertrag und völkerrechtsverbindliche Verfassung
endgültig geklärt wissen möchte?

Solange die Feindstaatenklausel in der UN-Charta steht und die UNO von den bekannten Kreisen
beherrscht und kontrolliert wird, könnte von dieser Seite jederzeit der „Verteidigungsfall“ geltend
gemacht und entsprechende konzertierte militärische Aktionen gegen die NGO BRD veranlasst
werden, die ja nur verwaltet, was aufgrund fehlender Rechts- und Verwaltungsstrukturen nicht
handlungsfähig ist???

Darüber sollte man mal nachdenken und deshalb auch die Gesetze und Verordnungen rund um die
Pseudo-Wiedervereinigung der BRD und der DDR zum vereinigten Deutschland gründlich prüfen.
Interessant ist auch das Studium des 2. BMJBBG vom 23.11.2007, zuletzt geändert 05.12.2008 – der
Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 – sowie die Feststellung, dass das SHAEF-Gesetz Nr. 52
nach wie vor in Kraft ist und uneingeschränkt Gültigkeit besitzt!
 
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Das ist zwar richtig - dennoch gibt es keinen Friedensvertrag.

Und:


Zum Thema „UN-Feindstaatenklausel“ und „Souveränität“ der BRD (Deutschlands)

Die Feindstaatenklausel vereint alle ehemaligen Kriegsgegner des „Deutschen Reichs“, auf deren
Zusammenwirken auch die UN-Charta und der gesamte Aufbau der Vereinten Nationen zurückgehen,
gegen dieses und das deutsche Volk. Teil dieser Vereinigung ist ohne jeden Zweifel auch „jede
Regierung der BRD“ vor und nach der Pseudowiedervereinigung.

Zu Inhalt der betreffenden Artikel der UN-Charta
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder
Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in
Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf
Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen
werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes
2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der
Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die
Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die
Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des
Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

[Artikel 106
Bis das Inkrafttreten von Sonderabkommen der in Artikel 43 bezeichneten Art den
Sicherheitsrat nach seiner Auffassung befähigt, mit der Ausübung der ihm in Artikel 42
zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu beginnen, konsultieren die Parteien der am 30.
Oktober 1943 in Moskau unterzeichneten Viermächte-Erklärung und Frankreich nach Absatz
5 dieser Erklärung einander und gegebenenfalls andere Mitglieder der Vereinten Nationen,
um gemeinsam alle etwa erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit im Namen der Organisation zu treffen.]
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten
Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses
Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta
weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
Es ist festzuhalten, dass die oben genannten Artikel der UN-Charta gemäß Resolution 50/52 aus dem
Jahr 1995 war als hinfällig bezeichnet wurden, aufgrund des „Aufwands“ solle eine Streichung aber
erst im Zuge einer umfangreichen Überarbeitung der Charta erfolgen … wann? … wenn alles so weit
gediehen ist, wie es die „Väter der UNO“ geplant haben???
Laut Meinung des „Auswärtigen Amtes“ ist die Feindstaatenklause aber „ohne jeden Zweifel“
obsolet, weil die Alliierten im Zwei-plus-Vier-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte
verzichtet haben (§ 7, Abs. 1). – Aber … ist dem wirklich so? Siehe „Überleitungsvertrag“ und die
Tatsache, dass immer noch Besatzungskräfte sowie deren Atomwaffen auf dem Gebiet der BRD
stationiert sind!?!
Hinzuzufügen ist, dass zum Themenkomplex der „Fremdstaatenklausel“ auch noch der Artikel 77
gehört … dieser (Internationales Treuhandsystem) ist jedoch mit dem Beitritt der BRD zur UNO
(obwohl diese ja angeblich nicht der offizielle Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sein soll)
formaljuristisch hinfällig geworden. Da dieses Thema allerdings insgesamt als noch nicht beigelegt
angesehen werden muss, müsste man diese Frage im Rahmen einer etwaigen Fassungsänderung der
UN-Charta sicherlich ebenfalls zur Sprache bringen?

Abschließend sei jetzt einfach mal der hypothetische Fall in den Raum gestellt, dass die bisher immer
perfekt mit den „Siegermächten“ und den „unsichtbaren Kräften“ hinter diesen kollaborierenden
Regierungen vom Volk abgewählt und durch eine Übergangsregierung ersetzt werden würden,
welche diese Fragen, einschließlich Friedensvertrag und völkerrechtsverbindliche Verfassung
endgültig geklärt wissen möchte?


Solange die Feindstaatenklausel in der UN-Charta steht und die UNO von den bekannten Kreisen
beherrscht und kontrolliert wird, könnte von dieser Seite jederzeit der „Verteidigungsfall“ geltend
gemacht und entsprechende konzertierte militärische Aktionen gegen die NGO BRD veranlasst
werden,
die ja nur verwaltet, was aufgrund fehlender Rechts- und Verwaltungsstrukturen nicht
handlungsfähig ist???

Darüber sollte man mal nachdenken und deshalb auch die Gesetze und Verordnungen rund um die
Pseudo-Wiedervereinigung der BRD und der DDR zum vereinigten Deutschland gründlich prüfen.
Interessant ist auch das Studium des 2. BMJBBG vom 23.11.2007, zuletzt geändert 05.12.2008 – der
Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 – sowie die Feststellung, dass das SHAEF-Gesetz Nr. 52
nach wie vor in Kraft ist und uneingeschränkt Gültigkeit besitzt!

Sorry klär mich mal bitte auf wer doe bekannten Kreise sind die die UNO kontrollieren. Mir kommt das nicht so vor das die UN sich immer schön einig ist. Das wiederspricht einer höheren Macht die das ganze kontrolliert.
 
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Völkerrechtlich ist es schon bedeutsam, denn nur ein Friedensvertrag beendet letztlich Kriege endgültig. Solange der nichts existiert kann formal der WWII gegen, aber auch von Deutschland weitergeführt werden, ohne das es dafür nähere Begründungen bedarf. Derzeit ist das Thema ohne Belang, aber das muß nicht auf ewig so bleiben.

Na ja, Deutschland kommt nie mehr in die Lage, nicht solange die USA als Supermacht existiert, Krieg gegen ebendiese zu führen - "so what", würde ich jetzt sagen.

Russland und Japan sind doch auch noch offiziell im Krieg.
"Nordkorea" und "Südkorea" auch, wenn ich mich nicht irre.
Was soll man jetzt machen?

Und vor allem, bei all euren Problemen, die ihr damit habt: Was wollt ihr Deutschen nun tun?
Dann gibts keinen Friedensvertrag, die Regierungen der Deutschen haben aus "vasallentechnischen" Gründen auch kein Interesse der USA damit auf den Wecker zu gehen - was solls also?

Für die Deutschen bleibt eh nur übrig auf den Untergang der USA, der EU und den eigenen Erwerb von Atomwaffen zu warten - wenn der moderne deutsche Staat DANN noch existiert, was ich bezweifle, dann kann Deutschland vielleicht wieder etwas mit Souveränität überhaupt anfangen
 

MiaPetra

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Warum tun manche nur so, als seien sie scharf auf einen formell "Friedensvertrag" heißenden Vertrag?

Auch ein Friedensvertrag schützt nicht vor dem nächsten Krieg!

Der "Versailler Vertrag" war ein Friedensvertrag - 20 Jahre später gab es schon wieder Krieg, manche meinen sogar wegen dieses Friedensvertrages.

Da erscheint mir die jetzige Situation doch besser - immerhin ist der "2+4-Vertrag" schon über 25 Jahre in Kraft!
 

Holsteiner

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Von welchem "Waffenstillstand" schwätzt Du denn?
Kennst Du zufällig den Unterschied zwischen "Waffenstillstand" und "bedingungsloser Kapitulation" ?

Am 8. Mai 1945 ist bekanntlich nicht ein Waffenstillstand vereinbart worden, sondern das Oberkommando der Wehrmacht des Großdeutschen Reiches hat bedingungslos kapituliert, und zwar für alle Teilstreitkräfte! - Diese Kapitulation galt nicht nur "temporär".

Bezüglich territorialer Fragen Deutschlands ist von (bevorstehender) "Friedensregelung" die Rede und zur "Westgrenze Polens" einmal "Friednskonferenz".
Weiter steht im Potsdamer Abkommen dazu
>> Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die [...] unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden Im Potsdamer Abkommen wird von Friedensverträgen nur bezüglich Italiens, Bulgariens, Finnlands, Ungarns und Rumäniens gesprochen.
sollen. <<

Die Außengrenzen Deutschlands sind im sog. "2+4-Vertrag" bestätigt worden. und (spätestens) damit ist auch die "endgültige Festlegung der Westgrenze Polens" erfolgt.

OK, mit der differenzierten Sichtweise zwischen "Waffenstillstand" und "bedingungsloser Kapitulation" hast du vielleicht recht.

Im Potsdamer Abkommen wird von Friedensverträgen nur bezüglich Italiens, Bulgariens, Finnlands, Ungarns und Rumäniens gesprochen.
Nein, auch für Deutschland war auf der Potsdamer Konferenz von einem Friedensvertrag die Rede.

"4. Gebietsveränderungen
Die drei Regierungschefs bestätigten die "Westverschiebung" Polens, die bereits auf der Konferenz von Jalta beschlossen worden war. Polen sollte im Westen für Gebiete entschädigt werden, die es im Osten gezwungenermaßen an die Sowjetunion abgetreten hatte. Über den genauen Verlauf der deutsch-polnischen Grenze kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Siegermächten. Die Westmächte akzeptierten schließlich die Grenze Oder/Görlitzer Neiße, jedoch unter dem Vorbehalt einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag."


Hier nachzulesen:
http://www.deutsche-zeitgeschichte.de/?q=potsdamer-konferenz
 
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Warum tun manche nur so, als seien sie scharf auf einen formell "Friedensvertrag" heißenden Vertrag?

Auch ein Friedensvertrag schützt nicht vor dem nächsten Krieg!

Der "Versailler Vertrag" war ein Friedensvertrag - 20 Jahre später gab es schon wieder Krieg, manche meinen sogar wegen dieses Friedensvertrages.

Da erscheint mir die jetzige Situation doch besser - immerhin ist der "2+4-Vertrag" schon über 25 Jahre in Kraft!

Gäbe es einen Friedensvertrag wäre Deutschland wirklich souverän. So steht die bestehende Teilsouveränität auf wackligen Beinen und ist in erster Linie vom Wohlwollen der USA abhängig...
 

Holsteiner

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Warum tun manche nur so, als seien sie scharf auf einen formell "Friedensvertrag" heißenden Vertrag?

Auch ein Friedensvertrag schützt nicht vor dem nächsten Krieg!

Der "Versailler Vertrag" war ein Friedensvertrag - 20 Jahre später gab es schon wieder Krieg, manche meinen sogar wegen dieses Friedensvertrages.

Da erscheint mir die jetzige Situation doch besser - immerhin ist der "2+4-Vertrag" schon über 25 Jahre in Kraft!

Warum tun manche nur so, als seien sie scharf auf einen formell "Friedensvertrag" heißenden Vertrag?

Weil ein Friedensvertrag auf einer völkerrechtlichen Grundlage basiert. Es mag etwas haarspalterisch klingen, aber das Völkerrecht definiert ganz klar, es interpretiert nicht.
Ein Friedensvertrag ist eben ein Friedensvertrag, das Eigenkonstrukt namens "2+4" nicht.
Es kann schon deshalb nicht als FV gelten, weil die deutschen Vertragspartner bei Unterzeichnung gar nicht den Staat repräsentierten, der für das ganze Dilemma verantwortlich ist, nämlich das Deutsche Reich.
Der Bundeskanzler der BRD nebst Außenminister vertrat die Bundesrepublik Deutschland, und der Staatsratsvorsitzende nebst Außenminister die noch existierende DDR.
 
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Wenn Du immer noch nicht den Unterschied zwischen
"... ein preußisches Reich war" und
"... unter der Führung Preußens stand"
siehst, dann ist Dir offensichtlich nicht zu helfen.

Erst wenn Du den Bayern klar gemacht hast, dass sie seit 1871 Preußen waren (oder auch immer noch sind - die Bundesrepublik ist ja lt. BVerfG "identisch mit dem Deutschen Reich"), dann kannst Du mit dem Thema mal wiederkommen.

(Dazu kannst Du auch gleich noch den Esten versuchen klar zu machen, dass sie in 'Sowjetzeiten' Russen waren und den Schotten und Wallisern, dass sie "Engländer" sind. )

Byern hat sich 1871 faktisch den Preußen unterworfen, und sind somit in ein preußisches Reich engegangen, das sich deutsches Reich nannte.....ich weiß nicht wo jetzt Dein Problem ist.
Preußen hatte im preußisch- österreichischen krieg auf ganzer Linie gewonnen, wobei Österreich eigendlich die Habsburger Monarchie meint, die das Gebilde davor weitgehend beherrschten.
Man hätte das Reich auch preußisches Reich nennen können, defakto war es nichts anderes, hat man aber mit Rücksicht auf die Befindlichkeiten, z.B. der Bayern.....nicht getan, und das Ding Deutsches Reich genannt. Nichts desto trotz lag die Macht, das Machtzentrum in Preußen, und nich bei dem Spielzeugkönig in Bayern.
Man hat Bayern zwar nich erobert, aber gekauft....war billiger, ging schneller und war weniger verlustreich, der rest wurde gezwungen. Die Habsburger ließ man ihren eigenen Staat, weil es kluge Politiker wie Bismark in Berlin gab, die gesehen haben, das man ein solches Gebilde nicht beherrschen kann, und es auf der anderen Seite wichtig war, das diese Gebiete aber beherrscht wurden, und das konnten zu diesem Zeitpunkt nur die Habsburger.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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