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Soviel ich weis, kann der Praesident nur durch das Verfassungsgericht enthoben werden.
Dieses wird in einem Enthebungsverfahren, was das Parlament beantragt angerufen.
Und gerade dieses Gericht wurde, weil es sich weigerte sofort aufgeloest und die Verfassungsrichter entlassen.
Damit gibt es eigentlich in der ukraine keine funktionierende regierung und keine rechtmaessige, weil
die Verfassung und deren Ueberwachung durch das Verfassungsgericht grundlage dessen ist.
Hier mal der Artikel 111 der Ukrainischen Verfassung (für Übersetzungdetails kann ich adhoc nicht guarantieren):
Der Präsident der Ukraine kann durch die Oberste Rada der Ukraine im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens entlassen werden, wenn er Staatsverrat oder ein anderes Verbrechen begangen hat.
Das Amtsenthebungsverfahren wird von der verfassungsmäßigen Mehrheit der Obersten Rada der Ukraine initiiert.
Zur Durchführung des Untersuchungsverfahrens setzt die Oberste Rada der Ukraine eine spezielle Untersuchungskommission auf Zeit ein, die aus einem Spezialbevollmächtigten sowie speziellen Ermittlern besteht.
Die Ergebnisse und Vorschläge der temporären Ermittlungskommission werden in einer Sitzung der Obersten Rada der Ukraine berücksichtigt.
Gegebenenfalls beantragt die Oberste Rada mit wenigstens 2/3 ihrer verfassungsmäßigen Abgeordnetenstimmen die Anklage des Präsidenten der Ukraine.
Die Entscheidung über die Entfernung des Präsidenten der Ukraine aus seinem Amt im Wege des Amtsenthebungsverfahrens muß von wenigstens 3/4 der Anzahl der verfassungsgemäßen Abgeordneten getroffen werden, nachdem der Fall vom Höchsten Gericht der Ukraine überprüft und kommentiert worden ist und die Akte festgestellt worden sind, welche den Staatsverrat oder ein anderes Verbrechen des Präsidenten der Ukraine dokumentieren.
Quelle: http://www.ukraine-business.de/Gesetze/Gesetze_Ukraine/Verfassung_der_Ukraine_gesamt.htm
Eine weitere davon unabhängige Übersetzung ins Englische (die diese Übersetzung m.E. bestätigt) findest Du unter http://www.president.gov.ua/en/content/chapter05.html
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