- Registriert
- 1 Feb 2016
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 4.500
- Punkte Reaktionen
- 4.960
- Punkte
- 80.520
- Ort
- Gau Baden
- Geschlecht
Immer wieder interessant=vollpfostich zu lesen, daß es gegen die AfD keine beweisfähigen Aussagen in Hinblick auf demokratiefeindlich, nahtzieh und rächtzäxtram gibt, aber die Vollpfosten immer wieder das repetieren, was ihnen der/die Staatsfunk/-medien vorgeben. NULL eigene Denke, NULL Wahrnehmung, NULL Kausalität. Obwohl ich es weiß, ist es für mich immer noch sehr schwer nachvollziehbar, daß die meisten meiner Landsleutz soooo völlich dämlich sind!
Die Kausalität ist im Fall Höcke durchaus gegeben, selbst man sie verständlicherweise für eine sehr dubiose und völlig überzogene Rechtsauslegung korrumpierter und politikhöriger Richter hält:
§ 86a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
[TABLE]
[TR]
[TD][/TD]
[TD]1. [/TD]
[TD]im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD][/TD]
[TD]2. [/TD]
[TD]einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Selbst wenn man diese sehr ausschweifende Interpretation für eine schäbige und hinterhältige Gemeinheit hält, ist sie eben leider immer noch Stand der heutigen Rechtsauffassung auf "par Ordre de Mufti"....