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Stellen wir fest,es handelt sich um Eigentum Anderer,denen du vorschreiben willst,was die mit ihrem Zeugs anstellen sollen.Ich finde Enteignungen okay aber nur bei vorsätzlichem Missbraucht von dringend benötigten Wohnraum, wenn z.b jemand 10 Mietbuden hat, diese aber als angebliche Ferienwohnungen nur öffentlich kurzzeit an Urlauber vermietet, sie aber doch jahrelang inofiziell vermietet, nur ohne Mietvertrag um Mieterrechte zu umgehen, hier muss klar die Enteignung wegen Missbrauchs erfolgen.
Auch davon halte ich denkbar wenig.
Wer über Eigentum entscheiden und verfügen will,soll sich eigenes anschaffen.Ich bin Verfecher der Vertragsautonomie,so lange die Beteiligten im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte,geschäftsfähig sind.