Schutz vor Islamisierung?
Nicht mit deutschen Gerichten! Hier setzt es Strafen für jene, die ganz genau wissen, wann Schluss mit lustig ist.
Weil die Eltern keinen Lust hatten, ihr Kind während der Schulzeit der Indoktrination des Islams aus vollen Rohren auszusetzen, verweigerten sie die Teilnahme eines Besuchs der örtlichen Moschee in Rendsburg im Erdkundeunterricht. Selbst konfessionslos, wollten sie nicht, dass ihr Sohn einer vermeintlich religiös gefärbten Veranstaltung beiwohnen muss. Das Gymnasium - ganz findig und plötzlich so gar nicht mehr tolerant - betrachtete das Fernbleiben des 13-Jährigen als Schulschwänzerei und als Verstoß gegen die Schulpflicht.
Die Aufregung war groß. Sofort wurden sämtliche Register gegen die Eltern gezogen. Sowohl Vater, als auch Mutter erhielten einen Bußgeldbescheid über jeweils 150 Euro. Gegen diesen legten sie Einspruch ein. Der Fall landete schließlich vor Gericht. Die moralinsauer verbrämte Richterin des Amtsgerichts Meldorf stellte einen Verstoß gegen die Schulpflicht fest, der mit einem Bußgeld von 25 Euro je Elternteil geahndet wurde. Eine religiöse Veranstaltung oder gar Werbung für den Islam wollte sie nicht erkennen.
Hand in Hand gegen das Abendland - das ist offenbar die Zielvorgabe vieler Schulen, Behörden und Gerichte. Konfessionslosen Eltern, die ihr Kind nicht zu Muslimen schicken möchten, die es als sogenannten Ungläubigen verachten, bleibt nichts zu hoffen. Eine Islamisierung findet schließlich nicht statt, wie immer wieder versichert wird. Wenn man diese aber als einen Prozess begreift, bei dem essenzielle Werte und Normen der Mehrheitsgesellschaft, aufgeweicht oder verändert werden, dann lässt sich nicht bestreiten, dass die erste Anzeichen längst da sind. Wer sein Kind nicht in eine Moschee schicken möchte, hat jedes Recht dazu!
Quelle:
https://justillon.de/…/50-euro-bussgeld-fuer-verweigerten-…/