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Spökes

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Was verstehst Du an dem Satz: "Entsprechend ist unmittelbar vor der Verengung das Reißverschlussverfahren anzuwenden." eigentlich nicht?
Mir ist nicht klar was Du an dem Verkehrszeichen 531-10 nicht verstehst wenn es selbst LKW-Fahrer verstehen.
531-0 und 531-10 ist dasselbe.
0 bzw 10 heißt 1-spurig rechts
531-11 zweispurig rechts
531-12 dreispurig rechts
531-20: einspurig links
531-21 zweispurig links
531-22 dreispurig links
usw.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017#Richtzeichen_nach_Anlage_3_(zu_§_42_Absatz_2_StVO)
Wird es dir langsam arg peinlich? Du treibst es aber auch förmlich auf die Spitze mit deiner Rechthaberei.
Findest Du kein VZ 531-0? Ich auch nicht!
Hier dürften fast alle drin sein:j
2_ADCO_VKZnachStVo.pdf
 

Spökes

Deutscher Bundespräsident
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Aha; unqualifiziert.
Weil diese nicht Deiner Vorstellung folgen, gell?
Mit meiner Vorstellung hat es nichts zu tun sondern mit der Tatsache, dass darin andere Fälle behandelt wurden. Schon allein der Hinweis "Bitte einfädeln lassen" schreit doch zum Himmel. "Reißverschlussverfahren anwenden" wäre besser gewesen. Bittest Du darum wenn Du Anspruch auf Einfädelung hast weil dazu verdonnert?
 

Uwe O.

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Mit meiner Vorstellung hat es nichts zu tun sondern mit der Tatsache, dass darin andere Fälle behandelt wurden. Schon allein der Hinweis "Bitte einfädeln lassen" schreit doch zum Himmel. "Reißverschlussverfahren anwenden" wäre besser gewesen. Bittest Du darum wenn Du Anspruch auf Einfädelung hast weil dazu verdonnert?
Es bleibt mir nichts anderes übrig, denn verstockte Vollidioten, die genau wie Du die Gesetze nicht kennen, schlkießen eng auf, damit man nicht reinkommt.
Kostet übrigens 20 € Bußgeld.
 

Uwe O.

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Genau, wenn die Verengung durch das VZ 530-10 angezeigt wird ist all dies gegeben.
Nur für Vollpofosten, die mit der klaren Aussage "unmittelbar vor der Verengung das Reißverschlussverfahren" nichts anfangen können.
Das Beispiel war Wanderbaustelle.
Die gibt es aus Sichergeitsgründen nicht mit 80/100 km/h.
Kannst Du als Kampfradler nicht wissen.
Der will, dass Du an der angezeigten Engstelle VZ 531-10 dich einfädelst damit es nicht zu einem Stau kommt.
Genau das will er nicht, weil das frühe Einfädeln den Stau verlängert.
 

Uwe O.

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Stelle Du dir lieber die Frage was denn nun das Verkehrsschild 531-10 dir sagt und warum Du es ignorierst.
Lach.
Du zählst zu den Vollpfosten, die das Verkehsschild 531-10 falsch interpretieren und 20 € Bußgeld dafür in Kauf nehmen.
 

Spökes

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Es bleibt mir nichts anderes übrig, denn verstockte Vollidioten, die genau wie Du die Gesetze nicht kennen, schlkießen eng auf, damit man nicht reinkommt.
Kostet übrigens 20 € Bußgeld.
Recht haben die Leute! Den vorsätzlich Verkehrsschilder ignorierenden Fahrer und in dem Falle dann Stauverursacher sollte man umgehend den Führerschein abnehmen.
 

Spökes

Deutscher Bundespräsident
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Und was ist mit Dir?
Bei mir ist wensigstens das Gesetz auf meiner Seite.
Aber nur dein eigenes Gesetz. Schließlich weißt dich VZ 531-10 dich an dich einzufädeln. Zudem besteht bei dir Vorsatz Straßenwärter bei der Arbeit zu gefährden.
 

Spökes

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Nur für Vollpofosten, die mit der klaren Aussage "unmittelbar vor der Verengung das Reißverschlussverfahren" nichts anfangen können.
Was sagt dir Hohlpfosten denn das VZ 530-10 in Warnausstattung?
Das Beispiel war Wanderbaustelle.
Die gibt es aus Sichergeitsgründen nicht mit 80/100 km/h.
Kannst Du als Kampfradler nicht wissen.
Und bei dem ähnlichen Beispiel zum von mir beschriebenen kann man doch in den ersten Sekunden immer noch sehen wie zügig der Verkehrsfluss ist. Ähnlich ist es nur weil dort scheinbar kein VZ 530-10 fast einen Kilometer vorher zu sehen ist.
Genau das will er nicht, weil das frühe Einfädeln den Stau verlängert.
Bei dünner Verkehrslage lässt die Befolgung von VZ 530-10 erst gar keinen Stau entstehen. Gut, wie man es einem Audi-Rambo wie dir klar machen kann steht wohl in den Sternen. Eine Verengung ist nun mal eine Verengung und kein Freifahrtschein.
 

Spökes

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Lach.
Du zählst zu den Vollpfosten, die das Verkehsschild 531-10 falsch interpretieren und 20 € Bußgeld dafür in Kauf nehmen.
Wenn Du der Anweisung folgst ist das VZ nicht falsch interpretiert. Wenn Du es ignorierst, so wie von dir, ist es falsch interpretiert. Wie gesagt: 99 % beherrschen das Reißverschlussverfahren so, dass ich noch nie Probleme damit hatte. Nur ca. 20 % verstehen das Engpassschild.
 

Wolfgang Langer

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Da das Blockieren des Reißverschlussverfahrens mit 20 € Bußgeld bewehrt ist, können die nicht im Recht sein.
Heute blockieren ja die Gewerkschaften im GENERALSTREIK.

Gut, dass deine Autos wenigstens fahren.
Wer keins hat kann sicher den Nachbarn fragen, ob...........

EIN HOCH AUF DIE MOBILITÄT!

;)
 

Uwe O.

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Wolfgang Langer

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Spökes

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Ich nannte Dir mehrfach die von Dir nicht akzepirete Gesetzeslage.
Ich dir auch.
Da das Blockieren des Reißverschlussverfahrens mit 20 € Bußgeld bewehrt ist, können die nicht im Recht sein.
Wenn Du es nicht anwendest wenn es angeordnet ist wird daraus wohl nichts. Was kostet denn dein Ignorieren des VZ 531-10? Selber habe ich beim korrekten Anwenden des Reißverschlussverfahrens noch nie Probleme gehabt. Warum Du scheinbar ständig, so ständig, dass Du gar den Preis dafür weiß?
Wolltest Du nichts dazu sagen warum Du im von mir beschriebenen Fall bedenkenlos über gut einen Kilometer selbst an LKW auf dem linken Fahrstreifen vorbeifährst um dann später den Verkehr zu blockieren?
 

Spökes

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Irgend jemand muss die Leistung angemessen bezahlen.
Und das ist der Nutzer des ÖPNV.
Wenn der Staat nicht genügend Subventionen gibt, dann muss eben der Preis erhöht werden.

Die Grün:innen sind also doch Feigling:innen.
Ist klar: Bei einem Platzregen hält man sich draußen auf. Selbst Autofahrer am Ziel warten ihn ab. Leute, geht es euch gut?
Die Kostendeckung durch Fahrkarten ist beim ÖPNV höher als beim MIV ohne Fahrkarten.
 

Uwe O.

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Die Kostendeckung durch Fahrkarten ist beim ÖPNV höher als beim MIV ohne Fahrkarten.
Behauptest Du immer wieder, ist aber - wie ich Dir schon mehrfach nachgewiesen haben - falsch.

https://www.bundestag.de/presse/hib/857044-857044

Zitat:

Die Erlöse aus dem Verkauf von Fahrscheinen deckten der Vorlage zufolge im Jahr 2018 über die verschiedenen Unternehmensformen des ÖPNV hinweg berechnet 41,5 Prozent der Gesamtkosten.

Wie wird der ÖPNV eigentlich finanziert? | https://impuls.vbb.de/finanzierung-der-zukunft/wie-wird-der-oepnv-eigentlich-finanziert/

Zitat:
Der ÖPNV wird grundsätzlich über zwei Säulen finanziert, jeweils rund zur Hälfte durch Ticketeinnahmen und öffentliche Zuschüsse
 

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