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Meines Wissens kommt es nicht darauf an, wer mit wem verheiratet ist, sondern wer mit wem ein Kind gezeugt hat - dazwischen soll es erhebliche Unterschiede geben.... Der Zusammenhang zwischen Ehen unter Verwandten und einem höheren Risiko für Erbkrankheiten ist doch bekannt, ebenso, in welchem Kulturkreis diese Ehen verbreitet sind.
Viele Kinder werden heute doch auch "außer-" und "unehelich" gezeugt.
Vor einiger Zeit hat doch ein Geschwisterpaar Gerichte beschäftigt, die mehrere Kinder in die Welt gesetzt haben (ich glaube, es war in Sachsen).
Da Ehen von Geschwistern in Deutschland nicht erlaubt sind, würden gerade die krassesten "Inzuchtkinder" nicht mit einer "Verandten-Ehe" in Verbindung gebracht und in entsprechenden Statistiken nicht erfasst.
Auch ist bekannt, dass es in früheren Zeiten besonders in Gebirgsdörfern, die im Winter eingeschneit waren, vermehrt Fälle von Inzucht gab, da oft "das halbe Dorf miteinander verwandt" war.
Über von "Vater mit Tochter" gezeugte Kinder gibt es wohl kaum eine zuverlässige Statistik, allenfalls Spekulationen und unsichere Schätzungen.
Als "Gesellschaftsschicht" kamen Ehen zwischen Verwandten besonders beim Adel vor, da die "standesgemäße" Auswahl an Ehepartnern begrenzt war, je "höher" der Adel, desto geringer, ein "regierender Monarch" konnte nur eine Tochter eines regierenden Monarchen ehelichen, dadurch waren nahezu alle "Königshäuser" Europas kreuz-und-quer mehrfach miteinander verschwägert und versippt, so hat sich auch die "Bluterkrankheit" über die Töchter der Queen Viktoria verbreitet, u.a. auf den "Zarewitsch".
Aus der Geschichte ist sogar die direkte "Geschwisterehe" bekannt, vor allem aus dem "alten Ägypten" (aber auch anderswo), während später nur noch "Vetter-und-Base"-Ehen zulässig waren.
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