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Mord und Mordversuch verjährt doch in der BRD!
Im Gegensatz zu der bestehenden Gesetzeslage in der BRD verjährt Mord und Mordversuch.
Allerdings nur im Ausnahmefall.
Damit ist eine Rechtsbeugung nachgewiesen, die es eigentlich gar nicht in einem demokratischen Rechtsstaat geben darf.
Siehe:
http://balder.org/judea/Juedische-Brigade-Mordkommando-In-Deutschland-1945.php
Im Gegensatz zu der bestehenden Gesetzeslage in der BRD verjährt Mord und Mordversuch.
Allerdings nur im Ausnahmefall.
Damit ist eine Rechtsbeugung nachgewiesen, die es eigentlich gar nicht in einem demokratischen Rechtsstaat geben darf.
Siehe:
http://balder.org/judea/Juedische-Brigade-Mordkommando-In-Deutschland-1945.php
Zwar verjähre Mord sowie versuchter Mord nach deutschem Recht nicht, erläuterte Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann: “Versuchter Mord kam hier deswegen in Betracht, weil das unbemerkte Vergiften der für die Lagerinsassen bestimmten Brote als heimtückisch im Sinne des Mord-Tatbestandes gewertet werden konnte.” Doch sei der Anschlag “nach Abwägung aller Gesichtspunkte” als ein “Sonderfall” zu betrachten. Wegen des “besonderen historischen Hindergrunds des Geschehens” sei von “weiteren Ermittlungen abzusehen und das Verfahren einzustellen”.
Juristen sind darüber einigermaßen fassungslos. Sie weisen darauf hin, daß es im Strafgesetzbuch nirgendwo einen Passus gibt, der Morde und versuchte Morde wegen “historischer Hintergründe” straffrei stellt. Es wird vermutet, daß bei der Nürnberger Entscheidung politische Einflüsse mitspielten. Deutsche Täter können jedenfalls mit solcher Nachsicht nicht rechnen, auch nicht, wenn sie die damaligen geschichtlichen Umstände geltend machen.