- Registriert
- 17 Mai 2014
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 4.608
- Punkte Reaktionen
- 1.986
- Punkte
- 43.720
- Geschlecht
- --
Das hat meiner Meinung nach 2 Gründe.
1) Religion
Für die Religionen, insbesondere für die Katholiken, ist das menschliche Leben heilig, darum darf es nach dem Willen der Kirche nicht vorzeitig beendet werden, selbst wenn es nur eine halbe Stunde wäre und selbst wenn diese halbe Stunde nur unsagbare Schmerzen bringen würde.
(Ausnahme natürlich, wenn der Betroffene einer anderen Religion angehört, aber das ist ein anderes Thema)
2) Der Kapitalismus
Wie leben nun mal im Kapitalismus, wo alles was auch nur ein paar Cent Profit einbringen kann gemacht wird.
WENN man Sterbehilfe offiziell erlaubt, dann ist da immer die Gefahr, dass kommerzielle Unternehmen versuchen ein Geschäft draus zu machen und dieses Geschäft kann sehr schnell dahin ausarten, dass Menschen zum Freitod animiert werden, die das von sich aus nicht gemacht hätten.
Darum bedingt Sterbehilfe im Kapitalismus eine sehr strikte Regulierung und Überwachung vom Staat und diese Regulierung kann angesichts der ganzen Skandale die belegen, dass sich Unternehmen im Kapitalismus einen Dreck um Gesetze scheren, nicht gewährleistet werden.
Die Schweiz bildet hier eine Ausnahme, weil sie links-liberal mit direkter Demokratie regiert wird.
Im rechts-autoritären Spektrum, wie es im Rest der westlichen Welt vorherrscht, ist das schweizer Modell nicht machbar.
Mit der Regierung hat das nur in sofern zu tun, dass diese Sterbehilfe sehr streng reguliert ist, und auch die Schweiz ist kapitalistisch und wohl auch säkularer als Deutschland, was letzenendes der Grund warum die Sterbehilfe dort auch erlaubt ist.
Dass sie reguliert werden muss ist klar, sonst würde jeder Depressive und "vermeintlich Todkranker" vorschnell davon gebrauch machen.
Wobei die Statistik jetzt auch nicht aussagt ob sich bei den Patienten um die berechtigten Extremfälle (also Tod steht tatsächlich kurz bevor, und die Sterbehilfe soll nur ein würdevolles versterben ermöglichen, sofern ein qualvoller Tod innerhalb der nächsten Stunde/Stunden bevorsteht) und nicht nur um Fälle, die nur wegen Pflegebedürftigkeit (Kostenfaktor) "wegrationalisiert" werden.