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Sind die Präambeln wörtlich zu nehmen?

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imho

Deutscher Bundeskanzler
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Das Problem mit Russen hat sich in Deutschland so bislang noch nie gestellt. Insofern erübrigt sich deine hypothetische Frage.

Was nicht ist kann noch werden. Putin setzt zwar mehr auf das Internet, aber wenn die nächste Wahl knapp werden sollte, wird er sicher die in Deutschland lebenden Russen gewinnen wollen. Da gibt es ja auch viele mit zwei Staatsbürgerschaften.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, es ist nötig. Es gibt seit dieser Erdogan-Kampagne zunehmend Druck, Gewalt, Nachstellung gegen Andersdenkende. Der Staat ist verpflichtet, hier zu handeln. Allein diese Schwarzen Listen, die gegen geschäftliche Existenzen gerichtet sind, zielen auf Unterhöhlung des gesellschaftlichen Konsens zur Meinungsfreiheit.

Gegen Gefährder auf individueller Ebene vorzugehen ist ja auch absolut richtig und vorgesehen. Aber generell Rechte einzuschränken ist ein Zeichen absoluter Hilflosigkeit und wäre erst Recht im Sinne Erdogans.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Putin setzt zwar mehr auf das Internet, aber wenn die nächste Wahl knapp werden sollte, wird er sicher die in Deutschland lebenden Russen gewinnen wollen. Da gibt es ja auch viele mit zwei Staatsbürgerschaften.
Nein, da gibt es sehr wenige von. Die meisten Zugewanderten oder "Heimgeholten" haben ausschließlich den deutschen Pass und bewegen sich nach erfolgreicher Integration auch entsprechend.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Gegen Gefährder auf individueller Ebene vorzugehen ist ja auch absolut richtig und vorgesehen. Aber generell Rechte einzuschränken.
Über sogenannte "Gefährder" redete ich nicht. Gefährder ist ein - wenn auch nicht rechtlich - definierter Begriff.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Erklär doch bitte mal, wie es im Deutschen Recht möglich sein soll, ohne konkrete gesetzliche Grundlage etwas zu verbieten.
Lenk nicht ab. Hingewiesen wurde auf das Falsche der Interpretation von Tafka bezüglich konkreter Formulierung des GG entsprechender Passage.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Lenk nicht ab. Hingewiesen wurde auf das Falsche der Interpretation von Tafka bezüglich konkreter Formulierung des GG entsprechender Passage.

Dazu habe ich mich ja bereits geäußert, das Recht wird nicht auf Deutsche beschränkt und wie es im VersammlG folglich richtig steht, hat jeder das Recht dazu.
 

MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Erklär doch bitte mal, wie es im Deutschen Recht möglich sein soll, ohne konkrete gesetzliche Grundlage etwas zu verbieten.

Es ist schon ein Momentchen her, aber wurde nicht im Zuge der RAF- Bekämpfung diverse Gesetze, sagen wir, grosszügig ausgelegt?

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/geschichte-der-raf/49250/raf-und-rechtsstaat?p=all

Wenn der Staat also will, schafft er sich die gesetzlichen Grundlagen oder interpretiert sich die bestehenden Gesetze zu seinem Gusto um.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Es ist schon ein Momentchen her, aber wurde nicht im Zuge der RAF- Bekämpfung diverse Gesetze, sagen wir, grosszügig ausgelegt?

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/geschichte-der-raf/49250/raf-und-rechtsstaat?p=all

Wenn der Staat also will, schafft er sich die gesetzlichen Grundlagen oder interpretiert sich die bestehenden Gesetze zu seinem Gusto um.

Also willst du dich jetzt wegen einer Demonstration auf den übergesetzlichen Notstand berufen?
Ansonsten hat es ja, wie auch dort geschrieben steht, Veränderungen im Strafrecht/Strafprozessrecht gegeben. Das ist immernoch auf individueller Basis, dieser Eingriff. Und eine derart fundamentale Einschränkung wie die hier teilweise geforderte gab es damals eben nicht.
 

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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Was nicht ist kann noch werden. Putin setzt zwar mehr auf das Internet, aber wenn die nächste Wahl knapp werden sollte, wird er sicher die in Deutschland lebenden Russen gewinnen wollen. Da gibt es ja auch viele mit zwei Staatsbürgerschaften.

Jetzt wird es aber langsam albern. Warum sollte Putin sich auf das gleiche Niveau herab begeben wie Erdogan? Die Russen sind nicht annähernd medial so vernetzt wie dieses Berufstürkenpack. Es braucht hierzulande keine fünf verschiedene Tageszeitungen in Russisch an jedem Kiosk, es braucht ebenso keine Duzend russische TV und Radiosender, mit der sich russische Propaganda verbreiten läßt. Die haben das nicht nötig, denn die können alle richtig gut DEUTSCH...:))
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Auch das ist schon wieder Interpretation. Diesmal von Dir.

VersammlG § 1, "(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen."

Das ist keine Interpretation sondern die rechtlich vollkommen normale Schlussfolgerung aus dem Art 8 GG.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Genau!
Und da steht eben nicht "nur durch ein Gesetz" (Tafkas Interpretation), sondern "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes".
Und ebenso steht dort nicht "jeder hat das Recht" (Metadatas Interpretation) , sondern "Alle Deutschen haben das Recht".

Interpretieren dürfen diese Schrift nur Verfassungsrichter.

Die weiterführenden Gesetze sind bereits Auslegungen des GG und natürlich darf auch die Legeslative, die diese geschaffen hat das GG interpretieren. Das BverfG prüft die Interpretation bei Anrufung.
 

zwei2Raben

sitzen auf wtc7
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Präambeln sind nicht Gesetzestext (Satzung etc) im engeren Sinne, sie sollen ursprünglich den Geist deutlich machen, in dem die Paragaphen ausgelegt werden sollten. In diesem Sinne waren sie auch ein Hinweis an die Gerichte für die Rechtsprechung in Grenzfällen.
Zur Zeit werden die ganzen Präambeln der Schulverfassungen und Schulsatzungen umgeschrieben, weil so ein Satz wie: Bildung soll das Beste was in den Schülern ist entfalten... mit moderner Pädagogik unvereinbar ist.
---
Die neuen Formulierungen sind wohl so etwas wie: Bildung ist dazu da, dass die Schüler möglichst schnell Schlachtgewicht erreichen...
 

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