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Gelöschtes Mitglied 2265
autsch....
§130 !
pscht.:traurig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch_der_Polizei_in_Deutschland
Allerdings sollten wir im Falle des bewaffneten Einsatzes gegen türkischen Mob vorher unsere Soldaten in Incirlik in Gefechtsbereitschaft versetzen.
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