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In der Wohnung ist aber der Anschluß um solche Geräte nutzen zu können, somit auch die Nutzungsmöglichkeit. Zwar wie gesagt nicht zu Unrecht umstritten, aber im Grunde ganz einfach.
Ist auch keine Bedingung für diese Forderung!
nicht einmal ein Stromanschluss ist vorraussetzung ^^
also bleibt es bei Steuer!