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So kann es gehen, predige ich auch schon seid Beginn der ganzen Krise so zu handeln.
Nur haben die Spanier noch einen Vorteil gegenüber uns Deutschen, ihre Regierung redet ihnen nicht ständig eine Schuld ein!
Der Schuldkult der Deutschen wurde zur Staatsreligion erhoben und ganz besonders von Gefälligkeitshistorikern bis auf den heutigen Tag gepflegt wie ein englischer Rasen.
Zur Erhellung für die hinter der Fichte lebenden Gutmeinenden folgende Zeilen:
Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde am Ende des Zweiten Weltkriegs als >>Bündnis der Feindstaaten Deutschlands<< gegründet, und das hat sich formell auch bis heute nicht geändert. Trotzdem ist die UNO gegenüber den amerikanisch/zionistischen Machthabern zunehmend kritischer geworden, denn die vielen Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sind nicht mehr willens, sich dem Diktat Washingtons und Jerusalems zu beugen.
Ein UN-Völkerrecht –GENERAL-COMMENT 34 – steht im Widerspruch zu den heutigen deutschen >>Maulkorbgesetzen<< und zur Festschreibung >>historischer Tatsachen durch den Staat.<< Unklar war bisher die Haltung der UN in der höchst brisanten Angelegenheit der sogenannten „Holocaust-Leugnung“. In vielen europäischen Ländern werden Forscher und Historiker, die den >>6-Millionen-Völkermord in Nazi-Gaskammern<< in Frage stellen, durch mediale Verfolgung, gesellschaftliche Ächtung, Verlust des Arbeitsplatzes und Gefängnisstrafen ruiniert.
Im Juli 2011 hat die UNO nun zu einem unerwarteten Schlag ausgeholt , der für die Unterdrücker der freien Forschung und Meinungsäußerung zum Genickschlag wurde: Vom 11. bis 29. Juli 2011 fand in Genf die 102. Tagung des UN-Menschenrechts-Komitees statt. Das Komitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UNO-Menschenrechtskonvention – also auch die BRD, Frankreich, Österreich, Spanien und die Schweiz – folgenden verbindlichen Beschluß in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch Chinesisch usw… Deutsch ist in der UNO keine Amtssprache.(!)
>>Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.<< (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)
>>Absatz 1 des Artikel 19 fordert den Schutz des Rechtes, Meinungen ungehindert zu vertreten. Zu diesem Recht läßt der Vertrag keinerlei Ausnahmen oder Einschränkungen zu. Die Meinungsfreiheit erstreckt sich auch auf das Recht, aus freien Stücken eine Meinung zu jeder Zeit und aus jedem beliebigen Grund zu ändern. Niemanddem darf irgendein Recht des Vertrages beschnitten werden, aufgrund seiner tatsächlichen, wahrgenommenen oder vermeintlichen Meinung. Alle Kategorien einer Meinung genießen Schutz, seien sie politischer, wissenschaftlicher, historischer, moralischer oder religiöser Natur.Es ist unvereinbar mit Absatz 1, das Vertreten von Meinungen zu kriminalisieren [….]
[….]Die Vertragsstaaten haben zu gewährleisten, daß die in Artikel 19 des Vertrages enthaltenen Rechte in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.[….]
Eigentlich ist das ja selbstverständlich: Denn welche Meinungen „irrtümlich“ und welche Interpretationen „unrichtig“ sind, kann nur eine freie Forschung und eine freie Diskussion feststellen. Es ist Sache der Wissenschaft und nicht des Strafrichters. Und niemals kann ein Forschungsergebnis als so endgültig angesehen werden, daß beim Auftauchen neuer Fakten nicht eine Revision möglich wäre. Und was für die Wissenschaft gilt, das hat natürlich auch für die Justiz eines Rechtsstaates zu gelten.
Der Beschluss des Komitees bedeutet nichts Geringeres, als daß die bestehenden Gesetze unrechtmäßig sind und daß sie das schon bei ihrer Einführung waren, sodaß alle inzwischen ergangenen Verurteilungen aufgehoben, die Verurteilten rehabilitiert und entschädigt werden müssen.
Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat folgerichtig das entsprechende Gesetz bereits gekippt. Es wirft die Frage auf, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit über die veränderte Rechtslage bis zum heutigen Tag nicht informiert hat und warum die deutschen Medien bis heute kein Wort, bzw. keine Zeile darüber haben verlauten lassen. Erwähnt werden muß in diesem Zusammenhang auch, daß Deutschland während der Beschlußfassung des Vertrages einen Antrag auf die Entfernung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gestellt hatte, der aber abgewiesen wurde.
Nachdem nun die Schonfrist für die Alleinschuldbehaupter abgelaufen ist, wurde bekannt, daß der damalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl in den 90er Jahren die Briten bedrängte, ebenfalls einen Volksverhetzungsparagraphen in ihre Gesetzgebung zu verankern. Ein Ansinnen, das auf der Insel für erhebliche Verärgerung und Empörung sorgte und schroff zurückgewiesen wurde.
Deutlicher kann man nicht demonstrieren, welchen Stellenwert die Meinungsfreiheit bei denen hat, die diese hehre Tugend unentwegt bei anderen einfordern.
Immerhin ist auch hierzulande eine stillschweigende Veränderung im Rechtsgebaren zu beobachten: Nachdem das Regensburger Landgericht noch am 11. Juli 2011 – also am Tag, an dem in Genf das UN-Komitee zusammentrat – den britischen Bischof Richard Williamson wegen Holocaust-Leugnung verurteilt hatte, ist dieses Urteil nun durch das niederbayerische Oberlandesgericht in Nürnberg absolut lautlos aufgehoben worden. Zugleich verfügte das Gericht die Übernahme von Williamsons Prozesskosten durch den Freistaat Bayern.
Die unwürdige Kriecherei vor der amerikanisch/zionistischen Politik ist nur möglich, weil die Deutschen per Ordre de Mufti die Juden als die einzigen Opfer und die Amerikaner als die einzigen Befreier auf diesem Planeten zu betrachten haben.
Gruß Pegasus
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