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Die Zeit drängt! Denn am Freitag soll wohl endgültig über den "Einsatz" unserer Soldaten nach Syrien entschieden werden.
Von der Leyen hat noch keine Angaben bezüglich der Dauer gemacht!
<<GEGEN DEUTSCHE SOLDATEN UND WAFFEN IM AUSLAND!
Autor: U. Gellermann
Datum: 01. Dezember 2015
Wir treffen uns: Auf den Straßen und Plätzen der Republik, gegen den Krieg in Syrien. Gegen den Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Zeigt dieser Regierung wer das Volk ist. Sagt dieser Regierung klar und deutlich, dass sie wahnsinnig ist. Dass sie für diesen Kriegseinsatz kein Mandat hat. Dass wir solidarisch sind mit den Menschen in Syrien.
Die ersten Termine:
FRANKFURT a. M. , Kundgebung
Mittwoch, 2. Dezember, 17.00 Uhr, Roßmarkt Platz
STUTTGART, Demonstration & Kundgebung
Mittwoch, 2. Dezember um 17:15, Beginn: Bahnhofsvorplatz Cannstatt
Abschluss: Lutherkirche Bad Cannstatt, Waiblinger Str. 50
ESCHBORN, Mahnwache
Mittwoch, 02.12.2015, 15-16 Uhr, Unterortstrasse/Kurt-Schumacher-Str.
MÜLLHEIM, Mahnwache
Mittwoch, 02.12.2015, 15.30 Uhr, vor der Ev. Stadtkirche Müllheim, Werderstr.,
BERLIN, Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 17.30 Uhr Brandenburger Tor
MÜNCHEN, Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 18 Uhr, Max-Joseph-Platz
HAMBURG, Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 17:00 Uhr, Hauptbahnhof - gegenüber Spitalerstr.
BOCHUM, Mahnwache
Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr, Rathaus
BREMEN, Mahnwache
Donnerstag, 03.12.2015, 17-18 Uhr, Marktplatz
DORTMUND, Mahnwache mit Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 15:00 Uhr, Katharinenstraße /HBF
AACHEN, Demonstration
Donnertag, 3. Dezember 2015, 18:00, Elisenbrunnen, Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Weitere Termine werden ergänzt wenn sie vorliegen.
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Für alle, die schriftlich protestieren wollen, ein Muster-Brief unseres Lesers Torsten Küllig aus Dresden an den Generalbundesanwalt:
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Anzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Artikel 26 Abs. 1 Grundgesetz gegen Bundesministerin der Verteidigung Frau Dr. von der Leyen wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen (geb. Albrecht; * 8.10.1958) wegen Vorbereitung eines Angriffkrieges gegen Syrien.
Begründung.
Die Terroranschläge von Paris wurden mutmaßlich von IS-Terroristen mit französischen und belgischen Staatsbürgerschaften ausgeführt. Der französische Präsident hat daraufhin entschieden, IS-Stellungen in Syrien zu bombardieren. Eine UN-Resulotion dazu gibt es bisher nicht, der rechtmäßige Präsident Assad hat Frankreich nicht um militärische Hilfe gebeten. Im völkerrechtlichen Sinne handelt es sich daher unzweifelhaft um einen Angriffskrieg.
Die Bundesregierung plant die Unterstützung Frankreichs bei dieser Militäraktion. Die in der Vergangenheit ebenfalls völkerrechtswidrigen Angriffskriege (Kossovo mit deutscher Beteiligung, Irak-Krieg 2003 ohne deutsche Beteiligung) haben allerdings den islamistischen Terror eher noch befeuert als bekämpft.
Jetzt unter deutscher Beteiligung IS-Stellungen zu bombardieren wäre so, als würde man Brände mit Benzin löschen. Bomben lösen keine Konflikte, Bomben verschärfen Konflikte. Die Terrorgefahr wird durch die Beteiligung der Bundeswehr in Deutschland eher noch steigen, als sinken.
Gemäß Grundgesetz ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg verboten und unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:
Artikel 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Nach Art. 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland gilt mit Inkrafttreten am 15. März 1991: (Verbot des Angriffskrieges) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen. Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB umfasst tatbestandsmäßig nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs mit Deutschland als Teilnehmer, wenn die konkrete Gefahr eines solchen Krieges auch tatsächlich droht. Als einzige Ausnahme kann angesehen werden, wenn nach einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen, die eine Basis für das Völkerrecht ist, die Anwendung militärischer Gewalt unter deutscher Beteiligung beschlossen wird. In diesem Fall liegt zumindest kein Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag vor. Dies ist bisher nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mail-Adresse:
poststelle@generalbundesanwalt.de <<
http://www.rationalgalerie.de/home/nein-zum-syrien-krieg-auf-die-strasse.html
Da ja so viele der User so für Demonstrationen einstehen, wobei Pegida im Fokus steht, wäre es doch sicherlich gut, sich für Sinnvolles stark zu machen!
Was sagen Sie bezüglich der offensichtlichen Verletzungen unseres Grundgesetzes?
Geehrte Olivia,
toll und Ehrenwert wenn man sich gegen Krieg und Gewalt ausspricht!
Auch wenn man sich gegen Gewalt gleich aus welchen Kreisen wendet.
Proteste gegen Terroranschlägen, hatten sie dazu auch wann und wo aufgerufen?
Aber bitte nennen Sie uns doch Ziel führende Alternativen.
Vielen Dank