Die europäische Staaten-Gemeinschaft kann allerdings auch das Völkerrecht heranziehen, insbesondere die Wiener Vertragsrechtkonvention (WVK).
Artikel 60, (Freiheit, Demokratie, Grund- und Menschenrechtsschutz, Rechtstaatlichkeit) deutet an, u. a. schwerwiegende und anhaltende Vertragsbrüche, zielt auch im Zweifel auf begründete Vertragsaufhebungen, d. h. auch auf den Ausschluss eines vertragsbrüchigen Mitgliedsstaates, wenn gravierende Vertragsverletzungen nachhaltig und dokumentiert begangen wurden.
Eine exakte Definition, ab welchem Zeitpunkt und Faktenstand das möglich ist, gibt es zwar nicht, aber ein offenes Türchen für den „Fall der Fälle“ stellt diese Möglichkeit für die europäische Staatengemeinschaft gegenüber eindeutig vertragsbrüchiger Mitgliedsstaaten alle Male dar. Und klar dürfte einem jeden sein, der nicht an einer solchen Dummheit leidet, wie Sie mir hier eine solche unterjubeln wollten, dass die EU in dieser Hinsicht und letzten Endes doch immer an einem längeren Hebel sitzen wird.
Speziell Orban wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, seitens Junker im Juni dieses Jahres, als bekannt wurde, dass Orban die Wiedereinführung der Todesstrafe in Ungarn beabsichtigt.
Tatsache und Bestandszustand ist hierzu, dass die vorliegenden Verträge und Rechtsvorschriften einen Ausschluss aus der Europäischen Union weder grundsätzlich ausschließen, noch ermöglichen.
Zukünftig sollten Sie vor dem Verfassen Ihrer Beiträge nachdenken, und sollte eigenes Wissen noch nicht kompetent sein, zumindest ein wenig Recherche betreiben, damit Sie kein dummes Zeug in Ihrem Namen veröffentlichen. Meinen Sie nicht auch?
http://www.handelsblatt.com/politik...-droht-ungarn-mit-eu-ausschluss/11852218.html
Nicht immer einer Meinung mit Jörges vom STERN, in diesem Falle aber uneingeschränkt.
http://www.stern.de/politik/hans-ul...r-orbán--ungarn-raus-aus-der-eu--6458368.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Suspendierung_der_EU-Mitgliedschaft