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Kann man beweisen, dass ein Ereignis in der Vergangenheit tatsächlich stattfand?

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Es war aber äußerst zweifelhaft, dass man dieses Ziel mit einen Bombenangriff ergreift.
Nicht nach damaligem Wissensstand. Man glaubte die Deutschen verstehen, dass ihre kriegsgeile Regierung ihnen nur schadet, wenn man ihnen die Städte unter'm Hintern wegbombt. Aber man hatte sie überschätzt. Tatsächlich schweißten die alliierten Bombardements Volk und Regime weiter zusammen.

Bei einem flächendeckenden Bombenangriff auf eine Stadt ist nur eines sicher, nämlich dass nicht kriegwichtige Objekt zerstört werden.
Das war durchaus beabsichtigt. Die Bombenangriffe waren darauf angelegt möglichst viele Bauten zu zerstören, um Druck auf die Zivilbevölkerung auszuüben.

Doch. Wenn man z.B. angegriffen wird.
Das ist eine falsche Verallgemeinerung, denn ein Angriff kann auch eine Folge der Aggressionen des anderen sein.
 
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Nicht nach damaligem Wissensstand. Man glaubte die Deutschen verstehen, dass ihre kriegsgeile Regierung ihnen nur schadet, wenn man ihnen die Städte unter'm Hintern wegbombt. Aber man hatte sie überschätzt. Tatsächlich schweißten die alliierten Bombardements Volk und Regime weiter zusammen.
Man wusste aber, dass es auf psychischer Ebene keine Zwangsläufigkeiten. Von daher kann man solche Bombardements militärstrategisch nicht rechtfertigen.

Das war durchaus beabsichtigt. Die Bombenangriffe waren darauf angelegt möglichst viele Bauten zu zerstören, um Druck auf die Zivilbevölkerung auszuüben.
Genau das macht es zum Kriegsverbrechen. Das ist nämlich nach Haager Landkriegsordnung nicht erlaubt.


Anweisung laut wiki

„You are accordingly authorised to use your forces without restriction […]“
“[…] I suppose it is clear that the aiming points will be the built up areas, and not, for instance, the dockyards or aircraft factories where these are mentioned in Appendix A. This must be made quite clear if it is not already understood.”

Das ist eine falsche Verallgemeinerung, denn ein Angriff kann auch eine Folge der Aggressionen des anderen sein.
Nur ist es keine Verallgemeinerung, sondern ein Beispiel.
 
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Man wusste aber, dass es auf psychischer Ebene keine Zwangsläufigkeiten. Von daher kann man solche Bombardements militärstrategisch nicht rechtfertigen.
Das hat man aber getan. Und es wurde gemeinhin anerkannt. Es wurde IMHO niemals Klage gegen das RAF Bomber Command, wegen dieser Sache, vor einem internationalen Gerichtshof erhoben.

Genau das macht es zum Kriegsverbrechen.
Die Behauptung das sei ein Kriegsverbrechen, begründet sich letztlich auf das hohe Maß an Zerstörung, der gegenüber kaum ein nachweisbarer Nutzen zu verzeichnen ist.

Btw, ich persönlich finde die Bombenangriffe dadurch gerechtfertigt, dass die Alliierten sich einem besonders bestialischen Feind gegenüber sahen, der schon weite Teile Europas mit Krieg und Terror übersät hatte, und dessen erklärtes Ziel die Ausrottung mehrerer Ethnien war. In einer solchen Situation greift man zu jedem Mittel, das geeignet scheint diesen teuflischen Gegner möglichst schnell niederzuzwingen.
 
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Doch. Es wäre ein Indiz, das, zusammen mit anderen Indizien: Geschichtsschreibung, verrostete Rüstungen in der Gegend von Cannae, die man zeitlich zuordnen kann, etc., in der Gesamtheit das ergibt, was man für Gericht einen Indizienbeweis nennt. Lehnt man das ab, müßten ein Großteil der Gerichtsverfahren mit Freispruch enden, nämlich alle, bei denen der Hauptzeuge nicht bei der Tat neben dem Täter gestanden hat.

Nur dass ein Wissenschaftler kein Jurist ist und ein wissenschaftlich empirischer Beweis höheren Ansprüchen genügen muss als ein Indizienbeweis. Nicht umsonst gibt es zahlreiche Fehlurteile solche Fehlerquoten kann sich die Physik nicht leisten so nach dem Motto, wir hatten gewisse Indizien, dass das Atomkraftwerk so funktionieren müsste.

Anders formuliert: Du meinst, es gibt für diese oder jene These Indizien, die in der Geschichtswissenschaft verwendet?

So ist es. Es gabe mal die These, dass es ganz unmöglich war zur damaligen Zeit im Winter die Alpen zu überqueren noch dazu mit Elefanten.
 
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Deine These ist nicht stichhaltig. Es widersprach ganz klar dem damaligen Kriegsrecht die Zivilbevölkerung gezielt anzugreifen auch dann, wenn es einem militärischen Zweck dient. Zu nennen wären hier die Geiselerschießungen in Belgien und die warnungslose Torpedierung von Handelsschiffen durch Deutschland im 1. WK. Beides im Vergleich zu Flächenbombardements sozusagen chirurgische Angriffe und ganz klar mit militärischem Ziel. Trotzdem wurde beides als Kriegsverbrechen verurteilt von der Entente, also USA, GB und Frankreich. Zu recht.

Nur kann man sich nicht auf den Standpunkt stellen, was die "Guten" machen ist völkerrechtlich erlaubt weil sie die "Guten" sind.
 
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Btw, ich persönlich finde die Bombenangriffe dadurch gerechtfertigt, dass die Alliierten sich einem besonders bestialischen Feind gegenüber sahen, der schon weite Teile Europas mit Krieg und Terror übersät hatte, und dessen erklärtes Ziel die Ausrottung mehrerer Ethnien war. In einer solchen Situation greift man zu jedem Mittel, das geeignet scheint diesen teuflischen Gegner möglichst schnell niederzuzwingen.

Wundert mich nicht, dass du die Bombenangriffe gerechtfertigt findest. Das ist gute Sitte bei euch Antideutschen. "Bomber Harris, do it again!" - schreib's doch ganz offen hier ins Forum. Stimmt, kannst du dir sparen. Die Leute hier mit Verstand wissen schon längst von deiner *** Gesinnung.

Zu dem eigentlichen Inhalt deines Beitrags: Die Alliierten sahen sich niemals einem "bestialischen" Feind gegenüber. Das behauptet die Lügenpresse nur allzu im Nachhinein. Die deutsche Wehrmacht wurde bis zuletzt von den Alliierten als gerecht und ritterlich kämpfende Armee eingeschätzt. Die aufschlussreichen Zitate von führenden Militärs der Alliierten, einfachen Soldaten und Historikern habe ich schon in meinen Beiträgen aufgeführt. Die Alliierten haben die Area Bombing Directive nicht etwa herausgegeben, weil die Deutschen als Bestien angesehen wurden, die bezwungen werden mussten. Sie haben ihren Deutschenhass auf äußerst grausame Weise ausgelebt und damit gegen das Kriegsrecht verstoßen.

Haager Landkriegsordnung, Art. 25
Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschiessen.

Haager Landkriegsordnung, Art. 27
Bei Belagerungen und Beschiessungen sollen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die dem Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und Sammelplätze für Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu schonen, vorausgesetzt, dass sie nicht gleichzeitig zu einem militärischen Zwecke Verwendung finden.

Bombenangriffe mit militärischen Zweck, wenn also Werften oder Rüstungsfabriken angegriffen werden, sind sicherlich etwas anderes. Selbst wenn dabei "versehentlich" Wohngebiete getroffen werden, sind auch für mich solche Angriffe gerechtfertigt. Die Absicht jedoch, hauptsächlich Zivilpersonen - vor allem Frauen und Kinder - zu bombardieren, halte ich für ein großes Verbrechen. Die Ausmaße der damaligen geplanten Tötung von Menschen und die Zerstörung von Städten sind ungeheuerlich und unerreicht in der Geschichte. Wie krank muss ein Mensch wie A. Harris sein, wenn er bei den Planungen des Luftangriffs auf Lübeck am 29. März 1942 sagt: „Historischer Stadtkern brennt gut". Wie krank muss man sein, um einen "Feuersturm" entfachen und den sogenannten "Kamin-Effekt" verstärken zu wollen?

Kommt mir jetzt nicht mit dem "Holocaust" oder sonstigem - die Flächenbombardements waren Verbrechen an der Menschheit. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Verbrechen ist Verbrechen. Das sollten allmählich auch mal die Antideutschen erkennen...
 
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Haager Landkriegsordnung, Art. 25
Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschiessen.

Haager Landkriegsordnung, Art. 27
Bei Belagerungen und Beschiessungen sollen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die dem Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und Sammelplätze für Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu schonen, vorausgesetzt, dass sie nicht gleichzeitig zu einem militärischen Zwecke Verwendung finden.

Die Artikel halte ich für nicht greifend. Erstens war Dresden nicht unverteidigt, es gab Flak-Abwehr und Abwehrjäger. Eine Stadt ist unverteidigt wenn sie dem herannahenden Feind übergeben wird. Der Artikel bezieht sich auf einen ganz anderen Fall.

Zweitens wurde Dresden eben nicht "Belagert und Beschossen" sondern Bombardiert.

Kommt mir jetzt nicht mit dem "Holocaust" oder sonstigem - die Flächenbombardements waren Verbrechen an der Menschheit. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Verbrechen ist Verbrechen. Das sollten allmählich auch mal die Antideutschen erkennen...

Am 4. September 1940 Adolf Hitler im Berliner Sportpalast: "Wenn die britische Luftwaffe zwei- oder drei- oder viertausend Kilogramm Bomben wirft, dann werfen wir jetzt in einer Nacht 150.000, 180.000, 230.000, 300.000, 400.000, eine Million Kilogramm. Wenn sie erklären, sie werden unsere Städte in großem Maße angreifen – wir werden ihre Städte ausradieren!"

Damit erklärt der militärische Führer der Wehrmacht, ganz offen, dass er sich nicht an das Kriegsrecht zu halten gedenkt, das solche Angriffe verbietet. Es stellt sich damit die Frage ob das Kriegsrecht für solche Nationen noch gilt, die ganz offen ankündigen sich außerhalb des Kriegsrechts zu stellen.
 
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Die Artikel halte ich für nicht greifend. Erstens war Dresden nicht unverteidigt, es gab Flak-Abwehr und Abwehrjäger. Eine Stadt ist unverteidigt wenn sie dem herannahenden Feind übergeben wird. Der Artikel bezieht sich auf einen ganz anderen Fall.

Zweitens wurde Dresden eben nicht "Belagert und Beschossen" sondern Bombardiert.

Das liegt daran, dass die Haager Landkriegsordnung aus dem Jahr 1899 stammt beziehungsweise 1907 ergänzt wurde. Zu dieser Zeit gab es noch keine "Bomber", keine Luftangriffe und keine Flächenbombardements, weshalb man von "belagert" und "beschossen" spricht, womit Artilleriegeschütze gemeint sind. Ob man nun eine Stadt mit einer großkalibrigen Kanone von 20(+) Kilometern Reichweite oder mit einem Bombergeschwader in Schutt und Asche verwandelt, ist gänzlich einerlei. Dazu Auszüge aus Wikipedia:

Die juristische Frage, ob es sich bei der Area Bombing Directive um eine Anweisung zu schweren Kriegsverbrechen handelt, entzündet sich hierbei insbesondere an der unterschiedlichen Interpretation des Artikels 25 der damals in beiden Staaten gültigen Haager Landkriegsordnung. Jedenfalls steht eine nicht-spezifische Anordnung wie die 'Area Bombing Directive' im Widerspruch zu Artikel 27 der Haager Landkriegsordnung, welcher eine Schonung von entsprechend gekennzeichneten und nicht militärisch verteidigten Kulturgütern verlangt, „um die dem Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und Sammelplätze für Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu schonen“.

Die Bombardements behandelnde Haager Landkriegsordnung stammte noch aus dem Jahr 1907 und erwähnt den Begriff des Luftangriffes nicht ausdrücklich. Jedoch heißt es dort in Artikel 25, „es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen“.
Auch nach heute gültigem humanitären Völkerrecht sind flächendeckende Bombardierungen ziviler oder Zivilisten unvertretbar betreffender Ziele eindeutig als Kriegsverbrechen zu werten, da nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges Flächenbombardements in den Genfer Abkommen 1949 umfassend neu geregelt und begrenzt wurden. Insbesondere definiert Artikel 51 des Zusatzprotokolls I (1977)[4] folgende Handlungen (unter anderen) als Kriegsverbrechen:

1. ein Angriff durch Bombardierung – gleich mit welchen Methoden oder Mitteln – bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden,
2. ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.


Am 4. September 1940 Adolf Hitler im Berliner Sportpalast: "Wenn die britische Luftwaffe zwei- oder drei- oder viertausend Kilogramm Bomben wirft, dann werfen wir jetzt in einer Nacht 150.000, 180.000, 230.000, 300.000, 400.000, eine Million Kilogramm. Wenn sie erklären, sie werden unsere Städte in großem Maße angreifen – wir werden ihre Städte ausradieren!"

Damit erklärt der militärische Führer der Wehrmacht, ganz offen, dass er sich nicht an das Kriegsrecht zu halten gedenkt, das solche Angriffe verbietet. Es stellt sich damit die Frage ob das Kriegsrecht für solche Nationen noch gilt, die ganz offen ankündigen sich außerhalb des Kriegsrechts zu stellen.

Klassische Wenn-Dann-Situation. Hitler hat seinen Worten eben keine Taten folgen lassen und keine englische Stadt wurde nach dieser Rede ausradiert. Im Gegenteil, die Alliierten haben das mit deutschen Städten getan. Wenn du meine Mutter umbringst und ich darauf im Affekt zu dir sage, dass ich auch deine Mutter umbringe, dann heißt das noch lange nicht, dass ich es auch wirklich tun werde...
 
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Deine These ist nicht stichhaltig. Es widersprach ganz klar dem damaligen Kriegsrecht die Zivilbevölkerung gezielt anzugreifen auch dann, wenn es einem militärischen Zweck dient. Zu nennen wären hier die Geiselerschießungen in Belgien und die warnungslose Torpedierung von Handelsschiffen durch Deutschland im 1. WK. Beides im Vergleich zu Flächenbombardements sozusagen chirurgische Angriffe und ganz klar mit militärischem Ziel. Trotzdem wurde beides als Kriegsverbrechen verurteilt von der Entente, also USA, GB und Frankreich. Zu recht.

Nur kann man sich nicht auf den Standpunkt stellen, was die "Guten" machen ist völkerrechtlich erlaubt weil sie die "Guten" sind.

Nicht weil sie die Guten waren, sondern weil es sich um eine Ausnahmesituation handelte, war der Bombenterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung legitim. Der Nationalsozialismus hatte sich bereits gewaltsam über weite Regionen ausgebreitet und generierte im Durchschnitt alle 2 Sekunden ein Todesopfer (Kriegstote nicht berücksichtigt). Dieser Wahnsinn musste gestoppt werden, - mit allen Mitteln die verfügbar waren.

Btw, über 50% der Bomberbesatzungen der RAF haben den Einsatz nicht überlebt. Dass die Briten trotzdem an ihrer verlustreichen Strategie festhielten, zeigt wie wichtig ihnen die Sache war.
 
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Klassische Wenn-Dann-Situation. Hitler hat seinen Worten eben keine Taten folgen lassen und keine englische Stadt wurde nach dieser Rede ausradiert.
Hitler hatte schon zuvor englische Städte bombardiert, z.B. Coventry und London. Dass der Erfolg der Nazis dabei nur gering war, lag an der Unfähigeit des gröfazschen Reichsmarschalls, dieses fetten Vollpfostens, der die Leitung der deutschen Luftwaffe inne hatte. Ansonsten schossen die Nazis hin und wieder eine Boden-Boden-Rakete nach England rüber. Auch nicht gerade ein Zeichen von Respekt vor internationalem Kriegsrecht.

Btw, und der erste Angriff aus der Luft auf zivile Ziele ging auch von den Deutschen aus. Bereits am ersten oder zweiten Tag nach dem Überfall auf Polen, zerstörte die deutsche Luftwaffe die polnische Stadt Wielun.
 
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Zu dem eigentlichen Inhalt deines Beitrags: Die Alliierten sahen sich niemals einem "bestialischen" Feind gegenüber. Das behauptet die Lügenpresse nur allzu im Nachhinein.
Jaja, die heile, braue Welt. Wenn nur diese verdammte Presse nicht wäre. Die macht doch nur unsere schöne, mühsam und liebevoll gestaltete NS-Propaganda zunichte, nicht wahr Kamerad?

Die deutsche Wehrmacht wurde bis zuletzt von den Alliierten als gerecht und ritterlich kämpfende Armee eingeschätzt. Die aufschlussreichen Zitate von führenden Militärs der Alliierten, einfachen Soldaten und Historikern habe ich schon in meinen Beiträgen aufgeführt.
Du verwechselst Einzelmeinungen mit dem allgemeinen Konsens, nach dem damals Hitler und seine Schergen als der Inbegriff des Schreckens schlechthin galten. Und tatsächlich ging die Wehrmacht kaum weniger brutal und verbrecherisch vor, als Hitlers paramilitärische Einheiten genannt "SS" und Waffen-SS. Ein Regime das nahezu sämtliche Regeln der Zivilisation und Ethik über Bord wirft, wie der NS-Staat, setzt auch sein Militär dementsprechend ein.
 
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hat der voelkermord tatsaechlich stattgefunden?

"Bericht unserer Sonderkorrespondenten Germar Kläglich und Rudolf Armleuchter": es war doch adolf selbst
und sein ueber alles geliebter holocaust um die allerletzten versteckten juden in dresden zu vernichten.
er hatte geheime verabredungen mit den amis, statt auschwitz lieber dresden dem erdboden gleich zu machen.
"Seit Oktober 1940 wurden Luftschutzräume im ganzen Deutschen Reich für „Arier“ reserviert;
Juden mussten davon getrennte und weniger geschützte Räume aufsuchen"
das war auch fuer israel guenstiger, denn fuer die paar in dresden getoeteten juden gab es keinerlei wiedergutmachung!
da waere die vernichtung von vernichtungslagern eher unpraktisch & unoekonomisch gewesen, klar wie klossbruehe!?
Nicht geschehene Taten lösen oft einen katastrophalen Mangel an Folgen aus (Stanislav J. Lec, Schriftsteller)
“dresden ist so spannend wie auschwitz am faschingsdienstag.” “Warst du denn mal in auschwitz?”
“Nein, um Gottes willen! Man weiss ja auch so wie das da dienstags aussieht. Genau wie in dresden.”
"Da die Bomben auch das Zentralgebäude der Gestapo zerstörten, konnte diese die zwischen dem
14. und 16. Februar angesetzte Deportation der letzten 198 Juden aus dem Regierungsbezirk Dresden
nicht planmäßig durchführen. Etwa 40 Juden starben im Dresdner „Judenhaus“ durch Bomben, während andere
trotz Nutzungsverbots in Luftschutzräumen überlebten. Sie mussten jedoch in den Folgetagen aus der Stadt fliehen,
da die Gestapo weiter nach ihnen suchte. Etwa 70 Dresdner Juden entkamen so dem Holocaust"
http://commons.wikimedia.org/wiki/F...78-0001,_Dresden,_Tote_nach_Bombenangriff.jpg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wesel_1945.jpg
18.02.1943 Berlin Sportpalast: "Wollt ihr den totalen Krieg? http://www.youtube.com/watch?v=pJUOu63KLpA
Wollt ihr ihn, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir ihn uns heute überhaupt erst vorstellen können?"
JAAA! das wollten sie & das bekamen sie: Einwohner Dresden 31.12.1940 626.900, 30.04.1945 368.519,
fehlen: 258.381 - sag mir wo die Mädchen & ihre Männer sind, wo sind sie geblieben? hier:
http://upload.wikimedia.org/wikiped...iv_Bild_183-Z0309-310,_Zerstörtes_Dresden.jpg
24.07.1943 Operation Gomorrha Hamburg, 13./14.02.1944 Operation “Thunderclap” (“Donnerschlag”) Dresden
http://www.folkarchive.de/where.html
 
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Das hat man aber getan. Und es wurde gemeinhin anerkannt.
Nur zieht diese Rechtfertigung nicht nach der Haager Landkriegsordnung. Und die war damals schon in Kraft und von der GB anerkannt.

Es wurde IMHO niemals Klage gegen das RAF Bomber Command, wegen dieser Sache, vor einem internationalen Gerichtshof erhoben.
Wie viele Kriegsverbrechen der Allierten wurden überhaupt geahndet?
Als ob jemand gegen sich selbst Klage erheben würde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsverbrechen_der_Alliierten_im_Zweiten_Weltkrieg

Die Behauptung das sei ein Kriegsverbrechen, begründet sich letztlich auf das hohe Maß an Zerstörung, der gegenüber kaum ein nachweisbarer Nutzen zu verzeichnen ist.
Die Behauptung gründet sich auf die Haager Landkriegsordnung und danach sind solche Angriffe verboten.

Btw, ich persönlich finde die Bombenangriffe dadurch gerechtfertigt, dass die Alliierten sich einem besonders bestialischen Feind gegenüber sahen, der schon weite Teile Europas mit Krieg und Terror übersät hatte, und dessen erklärtes Ziel die Ausrottung mehrerer Ethnien war. In einer solchen Situation greift man zu jedem Mittel, das geeignet scheint diesen teuflischen Gegner möglichst schnell niederzuzwingen.
Im Verteufeln waren die Nazis auch gut, was dabei herausgekommen ist, dürfte dir bekannt sein. Der Verbrechen der einen rechtfertigen nicht die Verbrechen der anderen.
Übrigens wurden durch solche Angriffe die Verantwortlich nicht getroffen.


Apropos Verbrechen:
Die Verbrechen der Allierten und deren Verbündete hörten nach dem Krieg nicht auf, wie dir bekannt sein dürfte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Victor_Gollancz
 
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....
Du verwechselst Einzelmeinungen mit dem allgemeinen Konsens, nach dem damals Hitler und seine Schergen als der Inbegriff des Schreckens schlechthin galten.
Das Beleg doch mal.

Und tatsächlich ging die Wehrmacht kaum weniger brutal und verbrecherisch vor, als Hitlers paramilitärische Einheiten genannt "SS" und Waffen-SS.
Das Beleg ebenfalls.

Ein Regime das nahezu sämtliche Regeln der Zivilisation und Ethik über Bord wirft, wie der NS-Staat, setzt auch sein Militär dementsprechend ein.
Das berechtigt aber nicht den Gegner ebenso zu verfahren.
 
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Das liegt daran, dass die Haager Landkriegsordnung aus dem Jahr 1899 stammt beziehungsweise 1907 ergänzt wurde. Zu dieser Zeit gab es noch keine "Bomber", keine Luftangriffe und keine Flächenbombardements, weshalb man von "belagert" und "beschossen" spricht, womit Artilleriegeschütze gemeint sind. Ob man nun eine Stadt mit einer großkalibrigen Kanone von 20(+) Kilometern Reichweite oder mit einem Bombergeschwader in Schutt und Asche verwandelt, ist gänzlich einerlei. Dazu Auszüge aus Wikipedia:

Das sind natürlich Analogieschlüsse die man ziehen kann, aber nicht muss. Was ja Wiki genauso zu Artikel 25 aussagt:

Die juristische Frage, ob es sich bei der Area Bombing Directive um eine Anweisung zu schweren Kriegsverbrechen handelt, entzündet sich hierbei insbesondere an der unterschiedlichen Interpretation des Artikels 25 der damals in beiden Staaten gültigen Haager Landkriegsordnung.

Bei Artikel 27 würde ich die Analogie eher für berechtigt halten, allerdings spricht der Artikel von "sollen" und "soviel wie möglich". Wieviel eben bei einem Luftangriff möglich ist, das wäre hier die Frage.


Klassische Wenn-Dann-Situation. Hitler hat seinen Worten eben keine Taten folgen lassen und keine englische Stadt wurde nach dieser Rede ausradiert. Im Gegenteil, die Alliierten haben das mit deutschen Städten getan. Wenn du meine Mutter umbringst und ich darauf im Affekt zu dir sage, dass ich auch deine Mutter umbringe, dann heißt das noch lange nicht, dass ich es auch wirklich tun werde...

Weil ihm die nötigen Bomber fehlten, um brit. Städte auszuradieren allerdings wurden meines Wissen sehr wohl nachts Bomben wahllos auf London abgeworfen.

Zweitens hat Hitler das nicht "im Affekt" gesagt und vor den alliierten Flächenbombardements. Er sagt, er werde einen 4.000 Kg Bomben-Abwurf mit 400.000 Kg beantworten lassen und damit brit. Städte ausradieren.

Eine polit. Ankündigung ist nicht vergleichbar einer Drohung einer Zivilperson im Affekt. Wenn der US-Präsident sagt er werde Mexiko binnen 48 Stunden durch die US-Armee angreifen lassen ist das nach Völkerrecht aus meiner Sicht ein legitimer Grund für einen Präventivkrieg Mexikos. Mit "Ach, das habe ich nur so gesagt", kann sich der Präsi dann nicht herausreden.
 
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Nicht weil sie die Guten waren, sondern weil es sich um eine Ausnahmesituation handelte, war der Bombenterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung legitim.

Tut mir leid, eine solche "Ausnahmesituation" existierte aber im damaligen Völkerrecht nicht. Moralisch mag man das so werten aber kriegsrechtlich spielt das keine Rolle.
 
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Das sind natürlich Analogieschlüsse die man ziehen kann, aber nicht muss. Was ja Wiki genauso zu Artikel 25 aussagt:

Die juristische Frage, ob es sich bei der Area Bombing Directive um eine Anweisung zu schweren Kriegsverbrechen handelt, entzündet sich hierbei insbesondere an der unterschiedlichen Interpretation des Artikels 25 der damals in beiden Staaten gültigen Haager Landkriegsordnung.

Bei Artikel 27 würde ich die Analogie eher für berechtigt halten, allerdings spricht der Artikel von "sollen" und "soviel wie möglich". Wieviel eben bei einem Luftangriff möglich ist, das wäre hier die Frage.
Im Englischen heißt es.

Art. 27. In sieges and bombardments all necessary steps must be taken to spare, as far as possible, buildings dedicated to religion, art, science, or charitable purposes, historic monuments, hospitals, and places where the sick and wounded are collected, provided they are not being used at the time for military purposes.
It is the duty of the besieged to indicate the presence of such buildings or places by distinctive and visible signs, which shall be notified to the enemy beforehand.


e) und g) aus Artikel 23 könnten auch noch relevant sein.

Art. 23
Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich
untersagt:
a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen,
b) die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feind-
lichen Volkes oder Heeres,
c) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen
Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat,
d) die Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird,
e) der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind,
unnötige Leiden zu verursachen,

f) der Missbrauch der Parlamentärflagge, der Nationalflagge oder der militäri-
schen Abzeichen oder der Uniform des Feindes sowie der besonderen
Abzeichen des Genfer Abkommens,
g) die Zerstörung oder Wegnahme feindlichen Eigentums ausser in den Fällen,
wo diese Zerstörung oder Wegnahme durch die Notwendigkeiten des Krie-
ges dringend erheischt wird,

h) die Aufhebung oder zeitweilige Ausserkraftsetzung der Rechte und Forde-
rungen von Angehörigen der Gegenpartei oder die Ausschliessung ihrer
Klagbarkeit.
 
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Nur zieht diese Rechtfertigung nicht nach der Haager Landkriegsordnung.
Die ist dann wohl aus irgendeinem Grund, den wir nicht kennen, nicht relevant.

Wie viele Kriegsverbrechen der Allierten wurden überhaupt geahndet?
Das wissen wir nicht.

Als ob jemand gegen sich selbst Klage erheben würde.
Wieso sollte er dies tun?

Die Behauptung gründet sich auf die Haager Landkriegsordnung und danach sind solche Angriffe verboten.
Du versteifst dich zu sehr auf die HLKO. Aber vielleicht sollten wir ermitteln, wieso die offenbar in dem Zusamenhang nicht zu interessieren scheint. Dafür muss es doch einen Grund geben.


Die Verbrechen der Allierten und deren Verbündete hörten nach dem Krieg nicht auf, wie dir bekannt sein dürfte.
Falsch, es sind jedes Mal neue Verbrechen. Das liegt in der Natur der Sache. Kriegsführende Staaten begehen immer auch Kriegsverbrechen.

Ich bin der Meinung Krieg sollte generell geächtet werden und nicht nur bestimmte Dinge, die als schlimmer definiert werden als der Rest des Krieges.
 
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Btw, nach islamischer Ethik ist Krieg nur zur Verteidigung erlaubt und die Kampfhandlungen müssen sofort eingestellt werden, sobald der Angreifer seine Aggressionen einstellt. Daran sollte sich der Westen mal ein Beispiel nehmen.
 
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"Bericht unserer Sonderkorrespondenten Germar Kläglich und Rudolf Armleuchter": es war doch adolf selbst
und sein ueber alles geliebter holocaust um die allerletzten versteckten juden in dresden zu vernichten.
Durch die Bomabardierung Dresdens wurden damals einige Juden vor der Deportation in deutsche Vernichtungslager bewahrt, was ihr Leben rettete.

Mich dünkt, jeder Schaden der damals den Deutschen zugefügt wurde, bedeutete das Überleben für viele Menschen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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