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Kostenvoranschlag: Patientin verstirbt vor Genehmigung
Zur palliativen Sedierung am Lebensende wird häufig Midazolam eingesetzt – anders lassen sich Symptome wie Angstzustände, Atemnot, Schmerz und Übelkeit oft nicht mehr wirksam behandeln. Patient:innen in Pflegeheimen werden oftmals von einem Palliativteam (SAPV) betreut und bekommen die entsprechenden Medikamente zur Injektion über diesen Dienst verordnet.
Um dieses Medikament zu verabreichen, benötigt man Spritzen und Kanülen. Die darf die Apotheke aber auch, wenn der Arzt diese verordnet, nicht einfach so ausgeben. Dazu muss man nämlich bei der Krankenkasse einen Kostenvoranschlag einreichen, dessen Genehmigung mehrere Tage benötigt, was vor allem nicht Nachts oder über Feiertage oder Wochenenden passiert. Es geht immerhin um Beträge von ca. 5,-- Euro.
„In diesem Fall handelte es sich um eine sehr kranke Patientin, die Midazolam zur Injektion verordnet bekam, weil sie bereits im Sterben lag“, so Heidl. Üblicherweise gibt es auf den Pflegestationen keine Möglichkeit, ein sogenanntes „Sprechstundenbedarf-Rezept“ auszustellen. „Also verordnet das Palliativteam Einmalspritzen à 2 ml und die passenden Kanülen dazu“, so die Apothekerin. Das Problem: „Dummerweise sehen die Lieferverträge die Verordnung dieser Art von Spritzen und Kanülen für Endverbraucher nicht vor. Es wird ein Kostenvoranschlag gefordert.“
Kostenvoranschlag: Patientin verstirbt vor Genehmigung | https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/kostenvoranschlag-patientin-verstirbt-vor-genehmigungDass in dieser Situation besondere Eile geboten war, verstehe sich von selbst, so Heidl. Zudem fahre der SAPV nicht mit „Sprechstundenbedarf im Gepäck“ ins Pflegeheim, sondern sei angewiesen auf Spritzzubehör vor Ort. Besonders der geringe Preis von etwa fünf Euro für eine Originalpackung mit 100 Einmalspritzen verdeutliche „den unnötigen Aufwand“, der durch einen Kostenvoranschlag entstehe. Hinzu komme die lange Wartezeit, so Heidl. „Oftmals versterben die Patienten, bevor die Kasse antwortet.“
In diesem Fall ist die Patientin dann an einem Samstag gestorben und hatte das große Glück, dass die Apothekerin aus dem "Schwarzbestand" ihrer Apotheke "illegal" aushelfen konnte. Ansonsten wäre sie elendiglich verreckt.