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Steuerliche Gleichbehandlung für Homo-Paare

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bakunicus

weltbürger & paneuropäer
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:dance::dance:

Ich glaube ich werde dich aus der Ignoreliste wieder entfernen. Solchen brutalen Schwachsinn und deformierte Logik darf ich mir nicht entgehen lassen. Das ist ja besser als die Psychos in der Anstalt zu beobachten!
Mach bitte weiter! :dance::dance:

kommt sofort, aber an anderer stelle ...
 
OP
Rigoletto
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Wenn etwas bei Zeit veröffentlicht wird, ist es erstmal mit Vorsicht zu genießen. Zweitens kommt es drauf an wie gefragt wird und wie die Statistiker das letztendlich interpretieren. Im Artikel ist davon nicht mal die Spur zu finden.

Wenn ich jemanden Frragen würde:"Finden Sie, dass Homosexuelle die gleichen Rechte bekommen sollten, wie Heterosexuelle?" So wird der Großteil der Menschen mit JA antworten. Dann geht ein Statistiker bei und Interpretiert jeglichen Zustimmung heraus, die er haben will. Die meisten Befragten wissen nicht mal, worauf diese Frage abzielt, da allgemein gehalten.
Ich habe ein Paar Forsaumfragen mitgemacht. Sowas wie "Sind Sie für Frieden auf der Welt, oder bevorzugen Sie den Opel S Klasse?" kommt da öfter vor. Man kann sich mit derartigen Umfragen, wo es um nichts Konkretes geht, den Hintern abwischen.

In Frankreich, ist sowas auch versucht worden. Hat sich nachher als Betrug erwiesen. Da genau nach dem oben beschriebenen Schema durchgeführt.
Sicher, alles, was Dir nicht in den Kram passt, ist Betrug und von linken Femifaschisten unterwandert. Du bist wirklich zu bedauern.

Welches Interesse sollte Forsa oder deren Auftraggeber haben, in dieser Fage zu betrügen?
 

nachtstern

einzig wahrer
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Sicher, alles, was Dir nicht in den Kram passt, ist Betrug und von linken Femifaschisten unterwandert. Du bist wirklich zu bedauern.

Welches Interesse sollte Forsa oder deren Auftraggeber haben, in dieser Fage zu betrügen?

um politische Interessen zu untermauern wurden schon einige Statistiken "geformt" ^^
 
OP
Rigoletto
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wie repräsentativ ist denn deine "Statistik" aus deinem Umfeld?

Lies einfach noch einmal meinen Beitrag und besonders den darin enthaltenen Link, Du wirst nichts von meinem Umfeld (ca. 95% Zustimmung) lesen, das ist nämlich gar nicht erwähnt.
 
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Dann erkläre uns im Verfassungsrecht Unbedarften, wo der Art. 3 GG pervertiert, die Verfassung uminterpretiert und das Recht gebeugt wurde. Als Verfassungsrechtler wird Dir das sicherlich ganz leicht fallen.

Eine Frau Baer war übrigens an der Entscheidung des BVerfG nicht beteiligt.

Haha. Jetzt hast du es mir aber gegeben.

Ich bin zwar kein Verfassungsrechtler, aber kann dir versichern, dass im Art. 3 GG nichts von Gleichstellung zu finden ist. Ferner ist es nicht ersichtlich, warum eine Lebensgemeinschaft einer Ehe gleichzustellen ist, wo doch kein Wort von Gleichstellung im GG existiert und Ehe ausschließlich in Verbindung mit FAMILIE vorkommt.
In der Verfassung gibt es auch nichts über eingetragene Lebensgemeinschaften und auch nichts von deren Gleichstellung mit der Ehe. Ganz im Gegenteil; Ehe UND Familie soll besonders geschützt werden. Ergo, ist eine Steuerliche Gleichbehandlung der Homo-Ehe durch das Splitting nicht gegeben.

Was hier passiert ist, ist eine Verballhornung und ein Hohn. Man hat dir rein juristisch ins Gesicht gespuckt und du läufst stolz wie Oscar mit der Spuke im Gesicht herum und findest das sehr angenehm.
 
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Sicher, alles, was Dir nicht in den Kram passt, ist Betrug und von linken Femifaschisten unterwandert. Du bist wirklich zu bedauern.

Welches Interesse sollte Forsa oder deren Auftraggeber haben, in dieser Fage zu betrügen?

Verdammt noch mal! Ist es denn zuviel verlangt, dass wenn man solche Links als Argument postet, diese auch einer gewissen Qualität entsprechen müssen? Wen hat man gefragt? Was hat man überhaupt gefragt? Da ist absolut nichts davon zu finden. Das ist einfach Müll wie auch die ganze Zeitschrift.
 
OP
Rigoletto
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Verdammt noch mal! Ist es denn zuviel verlangt, dass wenn man solche Links als Argument postet, diese auch einer gewissen Qualität entsprechen müssen? Wen hat man gefragt? Was hat man überhaupt gefragt? Da ist absolut nichts davon zu finden. Das ist einfach Müll wie auch die ganze Zeitschrift.

Siehst Du, es ist völlig egal, was für Links ich einstelle, weil sie alle nicht Deinen Qualitätsansprüchen genügen, solange sie nicht Deine Meinung bestätigen.
 
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Rigoletto
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Haha. Jetzt hast du es mir aber gegeben.

Ich bin zwar kein Verfassungsrechtler, aber kann dir versichern, dass im Art. 3 GG nichts von Gleichstellung zu finden ist. Ferner ist es nicht ersichtlich, warum eine Lebensgemeinschaft einer Ehe gleichzustellen ist, wo doch kein Wort von Gleichstellung im GG existiert und Ehe ausschließlich in Verbindung mit FAMILIE vorkommt.
In der Verfassung gibt es auch nichts über eingetragene Lebensgemeinschaften und auch nichts von deren Gleichstellung mit der Ehe. Ganz im Gegenteil; Ehe UND Familie soll besonders geschützt werden. Ergo, ist eine Steuerliche Gleichbehandlung der Homo-Ehe durch das Splitting nicht gegeben.

Was hier passiert ist, ist eine Verballhornung und ein Hohn. Man hat dir rein juristisch ins Gesicht gespuckt und du läufst stolz wie Oscar mit der Spuke im Gesicht herum und findest das sehr angenehm.
In der Verfassung gibt es Vieles, das nicht explizid aufgeführt ist und zu dem es trotzdem Gesetze gibt. Solch ein Gesetz ist das Lebenspartnerschaftsgesetz. Lies Dir bitte mal den vollen Titel des Gesetzes durch, dannwirst Du darauf kommen, was es mit der Verfassung und insbesondere mit dem Art. 3 zu tun hat.
 
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Siehst Du, es ist völlig egal, was für Links ich einstelle, weil sie alle nicht Deinen Qualitätsansprüchen genügen, solange sie nicht Deine Meinung bestätigen.

Also gaaanz langsam.

Wenn man eine Umfrage als representativ erachten will, so muss man doch wenigstens wissen, was gefragt worden ist und wer wurde überhaupt gefragt. Findest du es nicht auch?

Würdest du ein Gebrauchtwagen kaufen, ohne es vorher gesehen zu haben?

Es zeugt von mangelhafter Moral einer Zeitung, tendenziöse Meldungen zu veröffentlichen, ohne sie ausreichend belegt zu haben. Es zeugt ferner von manipulativer Diskussionsführung und Täuschung deinerseits, wenn du solche unbelegte Artikel in den Raum stellst.

Jetzt verstanden?
 

bakunicus

weltbürger & paneuropäer
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In der Verfassung gibt es Vieles, das nicht explizid aufgeführt ist und zu dem es trotzdem Gesetze gibt. Solch ein Gesetz ist das Lebenspartnerschaftsgesetz. Lies Dir bitte mal den vollen Titel des Gesetzes durch, dannwirst Du darauf kommen, was es mit der Verfassung und insbesondere mit dem Art. 3 zu tun hat.

vergiss es rigoletto.
das wird er nicht verstehen.

da ist einfach zuviel zorn und verachtung im spiel.
 
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In der Verfassung gibt es Vieles, das nicht explizid aufgeführt ist und zu dem es trotzdem Gesetze gibt. Solch ein Gesetz ist das Lebenspartnerschaftsgesetz. Lies Dir bitte mal den vollen Titel des Gesetzes durch, dannwirst Du darauf kommen, was es mit der Verfassung und insbesondere mit dem Art. 3 zu tun hat.

Lebenspartnerschaftsgesetzt soll es auchbleiben. Was hat es bloß beim Verfassungsgericht verloren, wenn nur die Ehe im GG zu finden ist?
 
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Rigoletto
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Lebenspartnerschaftsgesetzt soll es auchbleiben. Was hat es bloß beim Verfassungsgericht verloren, wenn nur die Ehe im GG zu finden ist?

Ich sagte doch, Du musst Dir den vollständigen Titel des Lebenspartnerschaftsgesetzes durchlesen, dann kommst Du schon drauf. Lesen kannst Du doch, oder?

Das Verfassungsgericht musste sich damit beschäftigen, weil zahlreiche Klagen dazu eingereicht wurden. Du hättest sie sicher abgewiesen. Aber das kannst Du natürlich nicht verstehen.
 
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Ich sagte doch, Du musst Dir den vollständigen Titel des Lebenspartnerschaftsgesetzes durchlesen, dan kommst Du schon drauf. Lesen kannst Du doch, oder?

Das Verfassungsgericht musste sich damit beschäftigen, weil zahlreiche Klagen dazu eingereicht wurden. Du hättest sie sicher abgewiesen. Aber das kannst Du natürlich nicht verstehen.

Sach ma...

Es ist eine Sache was im Gesetz steht, die wurden ja auch schon einige male gekippt, da verfassungswidrig. Es ist auch vollkommen egal, ob jemand eine Klage einreicht. Was wichtig ist, ist die Verfassung. Danach habe sich alle zu richten. Der Gesetzgeber, Das BVG und auch die Kläger. Das ist hier nicht passiert. Sondern genau das gegenteil. Das BVG hat sich über die Verfassung gestellt, obwohl er ihr UNTERWORFEN ist und es BUCHSTABENGETREU anzuwenden hat. Hier hat man nach politischer Meinung geurteilt und nicht nach Verfassung.

Wozu braucht man denn eine Verfassung, wenn man eh alles nach Belieben (da ist das Wort schon wieder) auslegt?
 
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Rigoletto
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Sach ma...

Es ist eine Sache was im Gesetz steht, die wurden ja auch schon einige male gekippt, da verfassungswidrig. Es ist auch vollkommen egal, ob jemand eine Klage einreicht. Was wichtig ist, ist die Verfassung. Danach habe sich alle zu richten. Der Gesetzgeber, Das BVG und auch die Kläger. Das ist hier nicht passiert. Sondern genau das gegenteil. Das BVG hat sich über die Verfassung gestellt, obwohl er ihr UNTERWORFEN ist und es BUCHSTABENGETREU anzuwenden hat. Hier hat man nach politischer Meinung geurteilt und nicht nach Verfassung.

Wozu braucht man denn eine Verfassung, wenn man eh alles nach Belieben (da ist das Wort schon wieder) auslegt?

Du warst der Meinung, dass sich das BVerfG nicht mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz zu befassen hat, weil davon nichts im GG steht. Das sagt mir, das Du den Sinn des BVerfG nicht verstanden hast. Wenn beim BVerfG eine Klage zu diesem Gesetz eingereicht wird, muss es sich damit beschäftigen, ggf. durch Abweisung der Klage. Das war aber gar nicht möglich, was auch Du erkennen könntest, würdest Du Dir den vollständigen Namen des Gesetzes zu Gemüte führen.
 
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Es ist eine Sache was im Gesetz steht, die wurden ja auch schon einige male gekippt, da verfassungswidrig. Es ist auch vollkommen egal, ob jemand eine Klage einreicht. Was wichtig ist, ist die Verfassung. Danach habe sich alle zu richten. Der Gesetzgeber, Das BVG und auch die Kläger. Das ist hier nicht passiert. Sondern genau das gegenteil. Das BVG hat sich über die Verfassung gestellt, obwohl er ihr UNTERWORFEN ist und es BUCHSTABENGETREU anzuwenden hat. Hier hat man nach politischer Meinung geurteilt und nicht nach Verfassung.
In der Verfassung steht, dass jeder Mensch gleiche Rechte hat.
Jetz erkläre mir mal, warum die einen gleicher sein sollen als die anderen...

Der besondere Schutz für Familie/Ehe steht auch im Grundgesetz, zweifelsfrei. Aber das Wort Ehe wurde damals aus ganz anderer Sicht gesehen. Wichtig ist noch das Wort "Familie" - und darunter fallen auch homosexuelle Partnerschaften.

EIN Homosexueller hat schon lange das Recht darauf Kinder zu adoptieren.

Es wird nur homosexuellen Paaren verweigert ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Warum? Weil dann 2 ein und dasselbe Kind adoptieren? Ist es für das Kind besser nur von einer Person adoptiert zu werden statt von Zweien?

Wenn Du nun antwortest, dass es für ein Kind besser ist nur von einer Person adoptiert zu werden, so sollte man überlegen dies auch für heterosexuelle Adoptiveltern zu übernehmen. Bei guter Begründung täte ich dann auch dafür plädieren dies für heterosexuelle Paare zu tun.

Im Bekanntenkreis habe ich zB einen Adoptivvater, er hatte das Kind mit seiner Ex-Frau adoptiert. Nun hat der Adoptivvater das alleinige Sorgerecht und sein eingetragener Partner möchte das Kind auch adoptieren. Dies geht jedoch nicht, da er nur leibliche Kinder des eingetragenen Partners oder fremde Kinder adoptieren darf. Die Adoptivmutter wollte das Kind nicht mehr und lebt zwischenzeitlich im Ausland. Sollte sein Adoptivvater sterben, so kommt das Kind unweigerlich in Obhut des Jugendamtes, sein eingetragener Partner hat auch nach dessen Tod kein Recht darauf das Adoptivkind seines Partners adoptieren zu dürfen - es ist ihm sogar verboten.
Sein Partner hat zwar das Kind zwischenzeitlich adoptiert (in den USA) aber ohne Ausland wäre es nicht möglich gewesen...
 
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Gut. Dann fangen wir mal an dieses Sammelsurium an Irrtümern zu zerbröseln. Das wird jetzt ein Rundumschlag.

Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

In der Verfassung steht, dass jeder Mensch gleiche Rechte hat.
Jetz erkläre mir mal, warum die einen gleicher sein sollen als die anderen...

Lebenspartnerschaftsgesetz
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hierbei ist die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich.

Wenn wir nun diese 3 Zitate verinnerlichen, so sehen wir, dass Du tatsächlich Recht hast, jedoch komplett umgekehrt. Homosexuelle sind tatsächlich gleicher als alle Anderen. Denn obwohl die sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, so ist es wohl glasklar, dass es sich um Homosexuelle handeln soll und dies auch vom Gesetzgeber für Schwule und Lesben vorgesehen ist.

Alle anderen Lebenspartnerschaften wie, Geschwister, wilde Ehen, WG's, Klöster und weiß der Kuckuck noch was, sind explizit ausgenommen durch den klitzekleinen Zusatz "zwei Menschen des Gleichen Geschlechts".

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum zwei Menschen des Gleichen Geschlechts, welche nicht blutsverwandt sind, und deren sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, besser sind als Geschwister oder eine Lebensgemeinschaft aus mehreren Personen.
Hier fängt es schon an DISKRIMINIEREND zu werden und verstößt gegen den Art. 3 GG ganz eindeutig.

Wenn man nach dem Grund sucht, so kommt man ganz schnell darauf, dass hier eine Extrawurst für die Homos gebraten wurde und sie eindeutig den Anderen vorgezogen worden sind.

was die Gleichstelluung an sich angeht. So steht es im Art. 3 das NIEMAND Diskriminiert werden darf. Glichstellung ist eine "positive Diskriminierung"; Jemand wird zu Gunsten von jemand anderem Diskriminiert. Das ist VERBOTEN und eindeutig ein Rechtsbruch.

Jezt gehen wir weiter zu der Ehe.

Der besondere Schutz für Familie/Ehe steht auch im Grundgesetz, zweifelsfrei. Aber das Wort Ehe wurde damals aus ganz anderer Sicht gesehen. Wichtig ist noch das Wort "Familie" - und darunter fallen auch homosexuelle Partnerschaften.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Wie Du unschwer erkennen kannst, so ist hier kein Wort von Lebenspartnerschaften jeglicher Art geschrieben, sondern ganz eindeutig von Ehe und Familie und Eltern (Schwule dürfen Eltern sein) und wo GANZ eindeutig Mann und Frau genannt werden. Multisexuelle, Transsexuelle,Metrosexuelle, Homosexuelle, Swinger und Polygamisten finden leider keine Erwähnung darin.

Wenn du dir nun das Adoptionsrecht und das Steuerecht ansiehst, so findest du dort das Wort Ehe, wlechses wohl die gleiche Definition besitzt wie im Art. 6 GG. Dort ist wiederum kein Wort von Lebenspartnerschaften drin.

Nun argumentierst Du und unser BVG, dass Lebenspartnerschaft gleichzustellen sei mit der Ehe und eine Anpassung des Steuerrechts und in Zukunft auch des Adoptionsrechts erfolgen müsse.
Das ist wieder ein eindeutiger Bruch des GG, Art 6. Da Ehe und Familie hervorgehoben sind und ganz eindeutig definiert sind und unter dem besonderen Schutz stehen. Wenn du jede beliebige Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichstellst, so verliert sie ihre herausgehobene Stellung und handelst dem zu Folge GRUNDGESETZWIDRIG.
Und homosexuelle Partberschaften Fallen nicht unter den Begriff Familie. SIe fallen unter den Begriff homosexuelle Partnerschaften. Ob die sich Fimilie nennen wollen, oder nicht sei ihnen überlassen. Im GG ist von EHE UND FAMILIE dir rede. Also untrennbar als Rechtssubjekt zu verstehen.

Das Wort Ehe wurde damals nicht aus einer anderen Sicht gesehen, sonder aus der einzig richtigen Sicht. Das waren ja keine Idioten die dem Zeitgeist Rechnung trugen (so wie das jetzt manchmal passiert). Wir haben keine Ehe ala Slowmotion, oder Voßkuhle, sondern eine seit JAHRTAUSENDEN klar definierte NORM der Ehe. Da gibt es nichts zu relativieren.

EIN Homosexueller hat schon lange das Recht darauf Kinder zu adoptieren.

Es wird nur homosexuellen Paaren verweigert ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Warum? Weil dann 2 ein und dasselbe Kind adoptieren? Ist es für das Kind besser nur von einer Person adoptiert zu werden statt von Zweien?

Wenn Du nun antwortest, dass es für ein Kind besser ist nur von einer Person adoptiert zu werden, so sollte man überlegen dies auch für heterosexuelle Adoptiveltern zu übernehmen. Bei guter Begründung täte ich dann auch dafür plädieren dies für heterosexuelle Paare zu tun.

Im Bekanntenkreis habe ich zB einen Adoptivvater, er hatte das Kind mit seiner Ex-Frau adoptiert. Nun hat der Adoptivvater das alleinige Sorgerecht und sein eingetragener Partner möchte das Kind auch adoptieren. Dies geht jedoch nicht, da er nur leibliche Kinder des eingetragenen Partners oder fremde Kinder adoptieren darf. Die Adoptivmutter wollte das Kind nicht mehr und lebt zwischenzeitlich im Ausland. Sollte sein Adoptivvater sterben, so kommt das Kind unweigerlich in Obhut des Jugendamtes, sein eingetragener Partner hat auch nach dessen Tod kein Recht darauf das Adoptivkind seines Partners adoptieren zu dürfen - es ist ihm sogar verboten.
Sein Partner hat zwar das Kind zwischenzeitlich adoptiert (in den USA) aber ohne Ausland wäre es nicht möglich gewesen...


Jetzt kommen wir zu Adoption. Wie ich Dir versucht habe zu zeigen, so ist eine Lebenspartnerschaft in keinster Weise mit einer Ehe und Familie gleichzustellen und hat zu Adoption nur indirekt einen Bezug, da absolut Sachfremd im Sinne des GG zu dem definierten Begriff Ehe.
Sie sind auch laut Gesetzgeber KEINE EHE, sondern eine Lebensgemeinschaft, welche nichts zu Adoptieren hat, sondern eine Fürsorgevereinbarung trifft, welche von mir aus ihnen auch ungenommen sein soll.

Irgendwelchen Sonderfälle und persönliche Dilemmas sind ABSOLUT UNERHEBLICH. Der Gesetzgeber soll keine eierlegende Wollmilchsau produzieren. Sondern klare Gesetze denen man sich unter zu ordnen hat.
Lebenspartnerschaften sind keine Ehen keine Familien sindern LEBENSPARTNERSCHAFTEN. Also sind sie als Rechtssubjekt für eine Adoption nicht vorgesehen und das auch nicht sein DÜRFEN Punkt.

Jetzt noch etwas zu Familie. Schwule und Lesben mit Kindern dürfen sich nennen wie sie wollen. Sie können Familie sagen oder Rudel, Herde, ganz egal. Sie stehen dann auch ebenfalls unter dem besonderen Schutz der Familie. Sie werden auch in allen Belangen einer Familie gleichgestellt. Jedoch ist Familie ein Oberbegriff, der als Rechtssubjekt ohne EHE nicht existent ist.
Und DARUM hat man explizit EHE und Familie in einem Satz geschrieben. Schwule sollen sich mit der Definition Familie begnügen, welche sich auch alle anderen Meenschen teilen. Seien es Patchworkfamilien, Großfamilien oder sonst was. Hier soll auch keine Lebenspartnerschaft und Familie folgen, weil Ehe und Familie NUR in dieser Kombination gültig ist.


Noch ein letztes Wort zum Grundgesetz:

Es ist ein GRUNDGESETZ, welches die Normen und Werte unserer Gesellschaft widerspiegelt und nach denen wir zu streben haben. Familie und Ehe sind dort als Ideal zu verstehen, welches den Standardfall darstellen soll, weil er sich hierzulande bewährt hat und den Grundpfeiler unserer Gesellschaft darstellt. Irgendwelche Sonderfälle und Extrawürste sind in einem GG nicht zu finden. Weil das Tatsächlich nur das Ideal ist, nach dem wir zu streben haben und der nicht nach Belieben uminterpretier und gebeugt werden darf...
 
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Wenn wir nun diese 3 Zitate verinnerlichen, so sehen wir, dass Du tatsächlich Recht hast, jedoch komplett umgekehrt. Homosexuelle sind tatsächlich gleicher als alle Anderen. Denn obwohl die sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, so ist es wohl glasklar, dass es sich um Homosexuelle handeln soll und dies auch vom Gesetzgeber für Schwule und Lesben vorgesehen ist.

Alle anderen Lebenspartnerschaften wie, Geschwister, wilde Ehen, WG's, Klöster und weiß der Kuckuck noch was, sind explizit ausgenommen durch den klitzekleinen Zusatz "zwei Menschen des Gleichen Geschlechts".

Grundlage für das Lebenspartnerschaftsgesetz ist das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartDisBG). Es wurde geschaffen, weil gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zur Ehe verweigert ist, was eine Diskriminierung ist und gegen Art. 3GG verstößt.


Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum zwei Menschen des Gleichen Geschlechts, welche nicht blutsverwandt sind, und deren sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, besser sind als Geschwister oder eine Lebensgemeinschaft aus mehreren Personen.
Hier fängt es schon an DISKRIMINIEREND zu werden und verstößt gegen den Art. 3 GG ganz eindeutig.

Wenn man nach dem Grund sucht, so kommt man ganz schnell darauf, dass hier eine Extrawurst für die Homos gebraten wurde und sie eindeutig den Anderen vorgezogen worden sind.

was die Gleichstelluung an sich angeht. So steht es im Art. 3 das NIEMAND Diskriminiert werden darf. Glichstellung ist eine "positive Diskriminierung"; Jemand wird zu Gunsten von jemand anderem Diskriminiert. Das ist VERBOTEN und eindeutig ein Rechtsbruch.

Es wird niemand "positiv" diskriminiert. Paaren unterschiedlichen Geschlechts steht ja auch nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Weg in die Ehe offen.

Wie Du unschwer erkennen kannst, so ist hier kein Wort von Lebenspartnerschaften jeglicher Art geschrieben, sondern ganz eindeutig von Ehe und Familie und Eltern (Schwule dürfen Eltern sein) und wo GANZ eindeutig Mann und Frau genannt werden. Multisexuelle, Transsexuelle,Metrosexuelle, Homosexuelle, Swinger und Polygamisten finden leider keine Erwähnung darin.

Im Art. 6 GG werden Mann und Frau mit keinem Wort erwähnt, von "GANZ eindeutig" kann also keine Rede sein.

Wenn du dir nun das Adoptionsrecht und das Steuerecht ansiehst, so findest du dort das Wort Ehe, wlechses wohl die gleiche Definition besitzt wie im Art. 6 GG. Dort ist wiederum kein Wort von Lebenspartnerschaften drin.
Das Grundgesetz selbst enthält keine Definition der Ehe, es gewährleistet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht.

Nun argumentierst Du und unser BVG, dass Lebenspartnerschaft gleichzustellen sei mit der Ehe und eine Anpassung des Steuerrechts und in Zukunft auch des Adoptionsrechts erfolgen müsse.
Weil ansonsten ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegt. Art. 6 GG kann nicht den Art. 3 GG beugen.


Alle Argumente, die Du vorgetragen hast, wurden in einer Entscheidung des BVerfG zum LPartDisBG vom 17. Juli 2002 widerlegt (hier nachlesen).

Herr Voßkuhle und Deine geliebte Kampflesbe Frau Baer waren an dieser Entscheidung nicht beteiligt. Die beiden sind nämlich erst seit 2010 bzw 2011 Richter am BVerfG. Außerdem können sie zusammen gar keine Entscheidungen fassen, da sie unterschiedlichen Senaten angehören.
 
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Es wird niemand "positiv" diskriminiert. Paaren unterschiedlichen Geschlechts steht ja auch nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Weg in die Ehe offen.



Im Art. 6 GG werden Mann und Frau mit keinem Wort erwähnt, von "GANZ eindeutig" kann also keine Rede sein.


Das Grundgesetz selbst enthält keine Definition der Ehe, es gewährleistet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht.


Weil ansonsten ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegt. Art. 6 GG kann nicht den Art. 3 GG beugen.


Alle Argumente, die Du vorgetragen hast, wurden in einer Entscheidung des BVerfG zum LPartDisBG vom 17. Juli 2002 widerlegt (hier nachlesen).

Herr Voßkuhle und Deine geliebte Kampflesbe Frau Baer waren an dieser Entscheidung nicht beteiligt. Die beiden sind nämlich erst seit 2010 bzw 2011 Richter am BVerfG. Außerdem können sie zusammen gar keine Entscheidungen fassen, da sie unterschiedlichen Senaten angehören.

Sorry aber der Satz "Er war ein guter Anwalt und auch sonst vom mäßigen Verstand" stammt zwar nicht von mir, jedoch beschreibt er doch ziemlich zutreffend deine Argumentation.

Ich weiß nicht, ob ich mir die Widerlegungen antun soll. Ist eh vergebliche Mühe. Dein ganzer Beitrag ist eine einzige Relativierung, von vorne bis Hinten. Und das Schlimme ist ja, dass du noch fest daran glaubst. Mit Fanatikern kann ich es nicht aufnehmen.

Eins sei gesagt:

Niemand wird Diskriminiert, weil er irgendein gesetzliches Konstrukt nicht bekommt, geschweige denn, wenn er sich anmaßt für sich eine Ehe beanspruchen zu können. Homosexuelle sind nicht besser und nicht schlechter als andere Lebensgemeinschaften und ihnen steht eine Ehe nicht zu. Damit ist diesbezüglich alles gesagt.

Zweitens, ist im Art. 6 die Ehe sehr wohl Definiert. Das ergibt sich aus dem ganzen Text und aus der gleichzeitigen Verwendung Ehe und Familie. Was zwangsläufig eine heterosexuelle Verbindung impliziert in Verbindung mit Kindern. Es werden auch Eltern genannt, Mutter und sonstige Hässlichkeiten, die einem Fanatiker garnicht schmecken. Wer das nicht sehen und verstehen will, tut mir von GANZEN HERZEN leid.

Vergiss es.
 
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Ich weiß nicht, ob ich mir die Widerlegungen antun soll. Ist eh vergebliche Mühe. Dein ganzer Beitrag ist eine einzige Relativierung, von vorne bis Hinten. Und das Schlimme ist ja, dass du noch fest daran glaubst. Mit Fanatikern kann ich es nicht aufnehmen.

Mußt Du nicht. Sie stammen schließlich vom linken femifaschistischen BVerfG.

Aber sie haben Rechtskraft. Deshalb wirst Du Dich damit abfinden müssen.

Niemand wird Diskriminiert, weil er irgendein gesetzliches Konstrukt nicht bekommt, geschweige denn, wenn er sich anmaßt für sich eine Ehe beanspruchen zu können. Homosexuelle sind nicht besser und nicht schlechter als andere Lebensgemeinschaften und ihnen steht eine Ehe nicht zu. Damit ist diesbezüglich alles gesagt.

Und das ist keine Diskriminierung? Und weiter oben hast Du noch behauptet, die Tatsache, das die eingetragene Lebenspartnerschaft heterosexuelle Paare diskriminiert, weil sie ihnen den Zugang verweigert. Was denn nun, könntest Du dich bitte mal entscheiden?
 

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