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Steuerliche Gleichbehandlung für Homo-Paare

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das hat mit herrschenden nichts zu tun.
sondern mit den menschen und bürgern hier im land.

die sind träger dieser werte und normen.

ich kann mir zum beispiel unmöglich vorstellen dass die deutschen sich noch mal von einer diktatur oder autokratie das recht auf freie wahlen nehmen lassen.

und das geht dann vom CDU bürgermeister über den biobauern bis zum SPD gewerkschafter.
vom lehrer über den polizisten bis zum soldaten.

das würde sich keiner mehr gefallen lassen ...

Du armer Tropf. Du weißt gar nicht was alles möglich ist. Selig sind die Unwissenden und die Naiven.
 

bakunicus

weltbürger & paneuropäer
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Du armer Tropf. Du weißt gar nicht was alles möglich ist. Selig sind die Unwissenden und die Naiven.

weißt du ...
der "gemeine" deutsche ist ein ziemliches gemütswesen, aber wenn er in wallung kommt, dann versetzt er berge.

sehr bemerkenswert fand ich die tage eine mini-doku über einen süddeutschen ca. 30 jahre alt, der sich auf den weg gemacht hat nach dresden, um dort bei der flutkatastrophe zu helfen.
und die reporterin hat ihn gefragt was ihn in den letzten tagen am meisten bewegt hat ...

und da hat er gesagt :
" ich bin an einen deich gefahren um lebensmittel zu liefern für die helfer, und da haben punker und neonazis zusammen schwer geschuftet um den deich zu sichern; da waren alle sonstigen differenzen nicht mehr wichtig .. "

das ist ein bemerkenswertes sittenbild.
und sagt mir viel darüber wie es um unser land bestellt ist.
nämlich gar nicht mal schlecht.

und genau solche erfahrungen mache ich hier im wendland auch jedesmal wenn die castor-transporte rollen.
da stehen konservativer bauer und die öko-töpfer-tante gemeinsam nebeneinander.

ich würde keinem raten zu versuchen diesem volk das recht auf freie wahlen zu nehmen.
eine ganz schlechte idee, die sicherlich schwer bestraft wird.
 

nachtstern

einzig wahrer
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weißt du ...
der "gemeine" deutsche ist ein ziemliches gemütswesen, aber wenn er in wallung kommt, dann versetzt er berge.

sehr bemerkenswert fand ich die tage eine mini-doku über einen süddeutschen ca. 30 jahre alt, der sich auf den weg gemacht hat nach dresden, um dort bei der flutkatastrophe zu helfen.
und die reporterin hat ihn gefragt was ihn in den letzten tagen am meisten bewegt hat ...

und da hat er gesagt :
" ich bin an einen deich gefahren um lebensmittel zu liefern für die helfer, und da haben punker und neonazis zusammen schwer geschuftet um den deich zu sichern; da waren alle sonstigen differenzen nicht mehr wichtig .. "

warum bist Du nicht am "Deich"?
Genug "Tagesfreizeit" haste doch?!
 
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Sach ma...

Es ist eine Sache was im Gesetz steht, die wurden ja auch schon einige male gekippt, da verfassungswidrig. Es ist auch vollkommen egal, ob jemand eine Klage einreicht. Was wichtig ist, ist die Verfassung. Danach habe sich alle zu richten. Der Gesetzgeber, Das BVG und auch die Kläger. Das ist hier nicht passiert. Sondern genau das gegenteil. Das BVG hat sich über die Verfassung gestellt, obwohl er ihr UNTERWORFEN ist und es BUCHSTABENGETREU anzuwenden hat. Hier hat man nach politischer Meinung geurteilt und nicht nach Verfassung.

Wozu braucht man denn eine Verfassung, wenn man eh alles nach Belieben (da ist das Wort schon wieder) auslegt?

ist doch mit dem Beschneidungsgesetz nicht anders. Pure Rechtsbeugung.
 

Spökes

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das hat mit herrschenden nichts zu tun.
sondern mit den menschen und bürgern hier im land.

die sind träger dieser werte und normen.

ich kann mir zum beispiel unmöglich vorstellen dass die deutschen sich noch mal von einer diktatur oder autokratie das recht auf freie wahlen nehmen lassen.

und das geht dann vom CDU bürgermeister über den biobauern bis zum SPD gewerkschafter.
vom lehrer über den polizisten bis zum soldaten.

das würde sich keiner mehr gefallen lassen ...

Na gut, finden eben die Massenvernichtungswaffen zuerst Anwendung und dann erst kommt der "Chirurg".

.
In der Hauptsache stört mich an Kriegen dieses Schlachten und auch die Vernichtung von Sachkapital/Anlagevermögen.

Die von dir aufgeführten Personen als Querschnitt der Gesellschaft sind derweilen, nach dem Krieg, oft bereits verstorben.
 

Kaffeepause930

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das hat mit herrschenden nichts zu tun.
sondern mit den menschen und bürgern hier im land.

[...]

Oh, das was Spökes damit ausdrücken wollte hat sehr wohl was mit den Herrschenden zu tun. Denn solange gerade das Gross der schwul/lesbischen Lebensgemeinschaften zu den tendenziell Besserverdienern und Leistungsträgern der Gesellschaft gehören, werden die Herrschenden auch einen Teufel tun genau die Kuh zu schlachten, von deren Milch sie alle gerne trinken.
 

bakunicus

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Na gut, finden eben die Massenvernichtungswaffen zuerst Anwendung und dann erst kommt der "Chirurg".

.
In der Hauptsache stört mich an Kriegen dieses Schlachten und auch die Vernichtung von Sachkapital/Anlagevermögen.

Die von dir aufgeführten Personen als Querschnitt der Gesellschaft sind derweilen, nach dem Krieg, oft bereits verstorben.

in welchem szenario sollten denn in europa massenvernichtungswaffen zum einsatz kommen ?
wenn schirinowsky und co. in rußland die macht erobern und größenwahnsinnig werden ?

mich stört am kriegen und schlachten dass die menschen sterben.
jedes haus kann man wieder aufbauen, aber jeder mensch ist unersetzlich, jede seele kostbar.

ziemlich schräg was du da sagst ....
 

bakunicus

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Oh, das was Spökes damit ausdrücken wollte hat sehr wohl was mit den Herrschenden zu tun. Denn solange gerade das Gross der schwul/lesbischen Lebensgemeinschaften zu den tendenziell Besserverdienern und Leistungsträgern der Gesellschaft gehören, werden die Herrschenden auch einen Teufel tun genau die Kuh zu schlachten, von deren Milch sie alle gerne trinken.

die paar wenigen prozent ?

schwule und lesben bilden zwar in der tat sehr erfolgreiche netzwerke, aber weder guido westerwelle, noch volker beck oder ole von beust kann man "melken" in diesem sinne ...
und von hella von sinnen wird auch keiner satt.

die quandts, krupps, flicks und von thurn und taxis ...
die haben das geld.
 

Kaffeepause930

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die paar wenigen prozent ?

schwule und lesben bilden zwar in der tat sehr erfolgreiche netzwerke, aber weder guido westerwelle, noch volker beck oder ole von beust kann man "melken" in diesem sinne ...
und von hella von sinnen wird auch keiner satt.

die quandts, krupps, flicks und von thurn und taxis ...
die haben das geld.

Die paar wenigen Prozent Schwule halten immerhin mit ihrem überdurchschnittlichen Steueraufkommen den Sozialstaat am Fressen. Denn gelebte Toleranz hat auch immer einen sehr ökonomischen Aspekt. Schwule Manager, Bänker, Künstler, Gourmetköche und Friseure können sich die Innenstadtmieten von über 20€/m² locker leisten. Dementsprechen profitieren von der Gentrifizierung der Szenestadtteile vor allem das schwul/lesbische Milieu.
 
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Wenn wir nun diese 3 Zitate verinnerlichen, so sehen wir, dass Du tatsächlich Recht hast, jedoch komplett umgekehrt. Homosexuelle sind tatsächlich gleicher als alle Anderen. Denn obwohl die sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, so ist es wohl glasklar, dass es sich um Homosexuelle handeln soll und dies auch vom Gesetzgeber für Schwule und Lesben vorgesehen ist.

Alle anderen Lebenspartnerschaften wie, Geschwister, wilde Ehen, WG's, Klöster und weiß der Kuckuck noch was, sind explizit ausgenommen durch den klitzekleinen Zusatz "zwei Menschen des Gleichen Geschlechts".

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum zwei Menschen des Gleichen Geschlechts, welche nicht blutsverwandt sind, und deren sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, besser sind als Geschwister oder eine Lebensgemeinschaft aus mehreren Personen.
Hier fängt es schon an DISKRIMINIEREND zu werden und verstößt gegen den Art. 3 GG ganz eindeutig.
Dein Zitat ist durchaus interessant.
Eine Eingetragene Partnerschaft wäre dann nämlich in der Tat auch zwischen zwei Brüdern möglich, da Inzest sich ausschließlich auf Vaginalverkehr begrenzt...

Andererseits soll die sexuelle Orientierung vermutlich keine Rolle spielen, weil wenn da explizit "Homosexualität" stehen würde, so könnten Bisexuellen die Eingetragene Partnerschaft mit dem gleichen Geschlecht verweigert werden.
 
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Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung verschiedengeschlechtlicher Personen verstanden. Zunehmend wird aber auch die Institution Ehe für Paare gleichen Geschlechts geöffnet.
Die Bedeutung der Ehe ist stark von den gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängig und hat sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Der hier allgemein vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende Regelungen werden in einem Ehevertrag vereinbart.
Daher ist die Ehe, wie sie im Grundgesetz steht und in Folge damit auch die Familie nicht nur auf Heterosexualität begründet.

Es steht im Grundgesetz nichts, dass diese als Traditionelle Ehe zu verstehen ist oder als Ehe im Christlichen Sinne.

Die Zugewinngemeinschaft ist ebenfalls bei Gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vorhanden.

Geht man nun auf Familie genauer ein, so kommt der Begriff aus der Römischen Tradition und bezieht sich auf den Hausstand, wonach dem Vorstand des Hauses angehörige Lebewesen gehören, sowie deren Besitz (Frau, Kinder, Enkelkinder, Sklaven, Vieh). Es ist eine Herrschaftsbezeichnung.
Im Wandel der Zeit hat sich der Begriff Familie ständig verändert.
Heute versteht man unter Familie einen Haushalt in dem zwei unterschiedliche Generationen zusammenleben. In der Regel sind sie genetisch verwandt bzw auf Fortpflanzung bedacht, aber nicht prinzipiell als Fortpflanzungsgemeinschaft zu verstehen.
Ein Adoptivkind gehört trotz nicht vorhandener genetischer Verwandschaft ebenfalls zu einer Familie.
Was jedoch auch geblieben ist, ist die Familie als Herrschaftsbezeichnung und daraus ableitbare Rechte und Pflichten.

Einen besonderen Schutz der Familie stellt zB das Erbrecht dar.
Es reicht nicht zu sagen "ich habe von ... bis ... mit ... in einer Wohnung zusammen gewohnt", um ein Erbrecht daraus ableiten zu können, sondern es bedarf zum Herrschaftsbereich der Familie dazu gehört zu haben, um daraus Erbansprüche ableiten zu können.

Ist ein Kind nur von einem Partnerschaftsteil adoptiert, so gehört es nicht zur Familie beider, sondern nur zur Familie des Adoptierenden. Mit der Adoption erkennt der Staat dann dessen Familienangehörigkeit zu einer Familie an und daraus kann der Adoptierte dann Rechte ableiten, die vom Staat zu schützen sind (wenn dem Familienrecht unterliegt), bzw der Adoptierende kann daraus Rechte ableiten, die ebenfalls vom Staat zu schützen sind.

Eine Eingetragene Partnerschaft stellt daher genauso einen Herrschaftsbereich dar, wie eine Ehe, und ist somit auch eine rechtliche Familie.
Nur in wie weit sie sich von anderer Familie unterscheidet, darauf kommt es an, also welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Was Adoptionsrecht angeht, so kann in einer Partnerschaft das leibliche Kind des Partners vom anderen Partner adoptiert werden.
Was aber nicht geht ist, dass beide Partner ein Kind adoptieren, welches nicht von mindestens einem Partner leiblich abstammt.
Der Vorgang ist derselbe wie bei einer kinderlosen Ehe.
Nur einer Ehe wird zugestanden als solche Kinder adoptieren zu dürfen, damit das Kind zu den Familien beider Partner gehört,
und in Eingetragenen Partnerschaften können adoptierte Kinder nur von einer Familie eines Partners aufgenommen werden (wenn sie leibliche Kinder eines Partners sind, so gehörten sie bereits seit Geburt zu dessen Familie).

Im rechtlichen Sinn wird daher eine Eingetragene Partnerschaft nicht als eigenständige Familie anerkannt.
Sie stellt rechtlich nur eine Verbindung aus zwei Familien dar.

Es wird daher Homosexuellen verweigert eigene rechtliche Familien mit ihrem Partner zusammen zu begründen.

Früher stellte das kein Problem dar, da es zum guten Ton gehörte als Homosexueller um den Schein nach Außen zu wahren reguläre Ehen zu führen.
Da solche Scheinehen heute nicht mehr zum gesellschaftlichen Pflichtprogramm gehören, ist es aber anders.
 
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Dein Zitat ist durchaus interessant.
Eine Eingetragene Partnerschaft wäre dann nämlich in der Tat auch zwischen zwei Brüdern möglich, da Inzest sich ausschließlich auf Vaginalverkehr begrenzt...

Andererseits soll die sexuelle Orientierung vermutlich keine Rolle spielen, weil wenn da explizit "Homosexualität" stehen würde, so könnten Bisexuellen die Eingetragene Partnerschaft mit dem gleichen Geschlecht verweigert werden.

Das ist ja der Denkfehler und der schreiende Rechtsbruch.

Es geht bei diesem Gesetz ja gar nicht um Sex und im Grundgesetz ist davon auch kein Wort zu finden. Der Gesetzgeber kann und darf Sex nicht regeln. Wer nun wen in den Anus vögelt ist für den Staat vollkommen unerheblich. Es geht immer ausschließlich um Fürsorge und um die Schaffung eines Rechtssubjekts für die rechtliche Behandlung.

Der Begriff "Ehe und Familie" soll ja nicht implizieren, dass der Gesetzgeber eine heterosexuelle Ehe WILL, sondern es wird einfach hingenommen, dass Kinder nur beim Sex zwischen Mann und Frau entstehen. Die biologischen Gesetze hat noch keiner abgeschafft. Sex ist vollkommen irrelevant und ist nur ein Attribut.

Was hier gemacht werden soll, ist die Einbeziehung von Sex in die Gesetzgebung. Es soll unterschwellig der Eindruck entstehen, das Sex DER dominante Zweck einer Beziehung sein soll und jegliche Gesetze auf dieser Grundlage gestaltet werden sollen. Das ist einfach eine Pervertierung des Rechtsstaates und eine Bruch jeglicher Prinzipien der Staatsordnung.

Es gibt Geschwister, welche für einander ein Leben lang sorgen und zusammen leben. Nimm die Ludolfs z.B.. Es gibt dermaßen viele andere Lebenspartnerschaften, welche die selben Kriterien erfüllen wie eine homosexuelle Partnerschaft. Sie bekommen aber den Status der Ehe nicht, weil sie sich rein zufällig nicht in der Arsch vögeln. Und Homosexuelle sollen das nur auf dieser Grundlage bekommen? Gehts noch?

Das ist sowohl Diskriminierung anderer Lebenspartnerschaften, als auch eine Bevorzugung der Homosexuellen aufgrund ihrer sexuellen Neigungen. Warum ist dass denn so schwer zu verstehen?
 
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Daher ist die Ehe, wie sie im Grundgesetz steht und in Folge damit auch die Familie nicht nur auf Heterosexualität begründet.

Es steht im Grundgesetz nichts, dass diese als Traditionelle Ehe zu verstehen ist oder als Ehe im Christlichen Sinne.

Die Zugewinngemeinschaft ist ebenfalls bei Gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vorhanden.

Geht man nun auf Familie genauer ein, so kommt der Begriff aus der Römischen Tradition und bezieht sich auf den Hausstand, wonach dem Vorstand des Hauses angehörige Lebewesen gehören, sowie deren Besitz (Frau, Kinder, Enkelkinder, Sklaven, Vieh). Es ist eine Herrschaftsbezeichnung.
Im Wandel der Zeit hat sich der Begriff Familie ständig verändert.
Heute versteht man unter Familie einen Haushalt in dem zwei unterschiedliche Generationen zusammenleben. In der Regel sind sie genetisch verwandt bzw auf Fortpflanzung bedacht, aber nicht prinzipiell als Fortpflanzungsgemeinschaft zu verstehen.
Ein Adoptivkind gehört trotz nicht vorhandener genetischer Verwandschaft ebenfalls zu einer Familie.
Was jedoch auch geblieben ist, ist die Familie als Herrschaftsbezeichnung und daraus ableitbare Rechte und Pflichten.

Einen besonderen Schutz der Familie stellt zB das Erbrecht dar.
Es reicht nicht zu sagen "ich habe von ... bis ... mit ... in einer Wohnung zusammen gewohnt", um ein Erbrecht daraus ableiten zu können, sondern es bedarf zum Herrschaftsbereich der Familie dazu gehört zu haben, um daraus Erbansprüche ableiten zu können.

Ist ein Kind nur von einem Partnerschaftsteil adoptiert, so gehört es nicht zur Familie beider, sondern nur zur Familie des Adoptierenden. Mit der Adoption erkennt der Staat dann dessen Familienangehörigkeit zu einer Familie an und daraus kann der Adoptierte dann Rechte ableiten, die vom Staat zu schützen sind (wenn dem Familienrecht unterliegt), bzw der Adoptierende kann daraus Rechte ableiten, die ebenfalls vom Staat zu schützen sind.

Eine Eingetragene Partnerschaft stellt daher genauso einen Herrschaftsbereich dar, wie eine Ehe, und ist somit auch eine rechtliche Familie.
Nur in wie weit sie sich von anderer Familie unterscheidet, darauf kommt es an, also welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Was Adoptionsrecht angeht, so kann in einer Partnerschaft das leibliche Kind des Partners vom anderen Partner adoptiert werden.
Was aber nicht geht ist, dass beide Partner ein Kind adoptieren, welches nicht von mindestens einem Partner leiblich abstammt.
Der Vorgang ist derselbe wie bei einer kinderlosen Ehe.
Nur einer Ehe wird zugestanden als solche Kinder adoptieren zu dürfen, damit das Kind zu den Familien beider Partner gehört,
und in Eingetragenen Partnerschaften können adoptierte Kinder nur von einer Familie eines Partners aufgenommen werden (wenn sie leibliche Kinder eines Partners sind, so gehörten sie bereits seit Geburt zu dessen Familie).

Im rechtlichen Sinn wird daher eine Eingetragene Partnerschaft nicht als eigenständige Familie anerkannt.
Sie stellt rechtlich nur eine Verbindung aus zwei Familien dar.

Es wird daher Homosexuellen verweigert eigene rechtliche Familien mit ihrem Partner zusammen zu begründen.

Früher stellte das kein Problem dar, da es zum guten Ton gehörte als Homosexueller um den Schein nach Außen zu wahren reguläre Ehen zu führen.
Da solche Scheinehen heute nicht mehr zum gesellschaftlichen Pflichtprogramm gehören, ist es aber anders.

Ich weiß nicht, wo du die Zitate herhast und was deine Ausführungen implizieren sollen...

Der Gesetzgeber hat sich nach dem zu Richten was auf natürlichem Wege möglich ist. Eine natürliche Familie wird zw. Mann und Frau vollzogen. Und der Begriff Ehe ist in diesem Zuge die Institution zur rechtlichen Behandlung dieser Familie. Darum soll sie jja auch geschützt werden, weil es das ursprünglichste auf der Welt ist und den Grundpfeiler jeder Menschlichen Gesellschaft darstellt.

ALLE ANDEREN sind nicht im Sinne des Grundgesetzes eine Ehe. Wer das Gegenteil behauptet, begeht GANZ EINDEUTIG Rechtsbeugung und eine Uminterpretation des Grundgesetzes. Das ist einfach ein FAKT.

Ich bin ja nicht dagegen, weil ich homophob bin. Ich bin dagegen, weil es hier um das Grundverständnis der natürlichen Ordnung geht und diese Ordnung aufgrund ideologischer und rationaler Irrtümer ausgehebelt werden soll. Eine Familie ist sehr wertvoll für jede Gesellschaft. Dieses wertvolle Gut will man entwerten, indem man sie aufgrund sachfremder Kriterien wie Sex pervertiert.

Man zerstört dadurch nicht die Ehe. Man zerstört damit in den Köpfen der Menschen die Familie. Denn die Ehe ist nur ein Hilfskonstrukt um die Familie zu beschreiben und rechtlich behandelbar zu machen. Die Gleichstellung dieser natürlichen Familie mit vollkommen sachfremden Partnerschaften ist deren Zerstörung! Und im GG ist das eindeutig verboten.

Man kann es rein rechtlich und logisch auf eine einzige Frage reduzieren, womit sich alles Andere erübrigt: Bilden homosexuelle Handlungen die Grundlage für eine Familie? Die Antwort ist NEIN. Somit ist bewiesen, dass Homosexualität NICHT als ein Merkmal für Ehe und Familie dienen kann.
 
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...
...
Es gibt Geschwister, welche für einander ein Leben lang sorgen und zusammen leben. Nimm die Ludolfs z.B.. Es gibt dermaßen viele andere Lebenspartnerschaften, welche die selben Kriterien erfüllen wie eine homosexuelle Partnerschaft. Sie bekommen aber den Status der Ehe nicht, weil sie sich rein zufällig nicht in der Arsch vögeln. Und Homosexuelle sollen das nur auf dieser Grundlage bekommen? Gehts noch?

Das ist sowohl Diskriminierung anderer Lebenspartnerschaften, als auch eine Bevorzugung der Homosexuellen aufgrund ihrer sexuellen Neigungen. Warum ist dass denn so schwer zu verstehen?

Verstehe ich auch nicht, warum dies nicht zu verstehen sein soll, weil schlüssig begründet.
 

nachtstern

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Verstehe ich auch nicht, warum dies nicht zu verstehen sein soll, weil schlüssig begründet.

so Unrecht hat er nicht ^^
wenn man "Gleichgeschlechtliche Partnerschaften" die gleichen Vorteile zu teil kommen lassen will wie eben "Eheleuten",
dann solte gleiches auch Wohngemeinschaften/Kommunen nicht verwehrt werden.
 
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so Unrecht hat er nicht ^^
wenn man "Gleichgeschlechtliche Partnerschaften" die gleichen Vorteile zu teil kommen lassen will wie eben "Eheleuten",
dann solte gleiches auch Wohngemeinschaften/Kommunen nicht verwehrt werden.

Genau. Und gepoppt kann bei Bedarf ja auch werden.:eek:;)

P.S. In kürze wieder verstärkte kommunen-bildung in deutschland? :)
 
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wie sieht es mit der Rente aus. Rente ist doch ein Generationsvertrag, wie sorgen Homosexuelle für neue Generationen ?:confused:
 

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