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Das demokratische Prinzip / Demokratieprinzip / Rechtsstaatsprinzip mit Rechtssicherheit in Grundgesetz und Verfassungen sowie der entsprechende Staatsaufbau mit Legitimationskette hat mehr mit Fantasie, Schwachsinn oder Selbstliebe der Herrschenden zu tun, als mit Demokratie... und das Volk bekommt bei der Bundestagswahl die Narzissten vorgesetzt, die Macht und keinen Rechtsstaat wollen.
Das Konzept für unsere Gesellschaftsform wurde offenbar wie in den USA hauptsächlich John Locke übernommen, der damals (1632 bis1704) in einer Monarchie lebte und irrtümlich meinte, dass die Herrschenden vom Volk legitimiert sein müssten, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Dementsprechend wird auch von unseren Herrschenden ein primitiver Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (s. auch Art. 20 Abs. 2 GG sowie http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm sowie z.B. die Bildchen zum Staatsaufbau mit Legitimationskette, z.B. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Verwaltung_und_Legitimation.png ). Das von Locke erwähnte Widerstandsrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke) wurde in Art. 20 Abs. 4 GG aufgenommen, wird aber z.B. mit dem Überwachungswahn immer mehr abgebaut. Insgesamt geht der Trend Richtung Niedergang des (nie vorhandenen) Rechtsstaats (siehe http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 und weitere Seiten).
Weiter wurde z.B. in unserer Gesellschaftsordnung irrtümlich davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz und mit dem Wahlsystem (Bundestagswahl, Landtagswahl) das Handeln des Machtapparates einschließlich der Richter dem Volkswillen bzw. nach den Gesetzen programmieren lassen (s. auch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, Art. 97 GG).
Der Legitimationszusammenhang und das Unterordnen der Herrschenden unter geschriebene Gesetze ist Quatsch, denn es geht um das Verhalten von Herrschenden und Untertanen. Der Wolf offenbart z.B. die Natur des Menschen (vgl. http://www.spiegel.de/wissenschaft/...lfe-verraten-natur-des-menschen-a-855853.html ). Bei der mit unserer Gesellschaftsordnung verwirklichten „Philosophie“ wurden den Menschenrechten entgegenstehende Verhaltensweisen übergangen wie das Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html , die Förderung von Heuchelei und Ächtung von Kritikern, vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm , die Gruppenaggressivität (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf wie Ämterpatronage, Justizkumpanei ) und auch Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier usw..
Sein bestimmt das Bewusstsein. Herrschende und Untertanen haben eine andere Vorstellung von ihrer eigenen Rechtssicherheit. Das Recht hat weniger der Freiheit als der Macht gedient.... Das ist auch der Grund, weshalb sich die Politik (Regierungsparteien) bevorzugt mit Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, auch Gesundheitspolitik anstatt mit der Freiheit des Bürgers beschäftigt. (vgl. http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1966/1966-01-a-041.pdf RUDOLF WASSERMANN). Ein aktuelles Beispiel zum Thema Sicherheit der Herrschenden und Sicherheit des Untertanen ist der Fall Mollath (z.B. http://www.gustl-for-help.de/ ). Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt (vgl. http://wikimannia.org/Frank_Fahsel , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ u.a.).
Weitere Zeugenaussagen zum nicht existenten deutschen Rechtsstaat nachstehend.
Lösungsvorschlag gegen die Lust auf Unterjochung, Willkür, Pfusch, Machtmissbrauch, Rechtsbeugung, Betrug, Heuchelei, Kumpanei u.ä der herrschenden Oberschichten:
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Erst einmal sollte über das Mehrparteiensystem friedlich auf eine Verwirklichung von Menschenrechten hingewirkt werden.
Da die Art, wie man lebt, das bestimmt, was man denkt, erscheint eine Partei notwendig, in der nicht- wie bei den etablierten Parteien- Nutznießer sondern Geschädigte der bestehenden Verhältnisse organisiert sind. Die Grundrechtepartei ist z.B. gegen Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Rechtsbeugung ), für eine Haft- und Folgebeseitigungspflicht für Justizangestellte bei Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Grundrechtepartei:Agenda_2013 ), gegen den Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB durch das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM-Vertrag bzw. Fiskalpakt ( http://grundrechtepartei.de/Expertise:Überpositives_Richterrecht ) sowie für Reformen:
2.1*Verfassungsreform I
2.2*Grundgeld
2.3*Grundeigentum
2.4*Finanzreform
2.5*Justizreform
2.6*Wahlrechtsreform
2.7*Verteidigungsreform
2.8*Verfassungsreform II
Weitere Ausführungen und Zeugenaussagen:
Jeder wird auch schon gemerkt haben, dass Kritiken (Rechtsmittel, Petitionen) an der Obrigkeit leer laufen und man mit Ignoranz und Beschwerdegebühren bestraft wird. Beschwerde- und Gerichtsgebühren sowie Anwaltshonorare werden immer wieder erhöht bei schlechter werdenden Leistungen. Kriminellen wird dadurch geholfen. Nach früherer Rechtsprechung befreien den Rechtsanwalt nicht von seiner Haftung für den auch durch seine schuldhafte Pflichtverletzung mitverursachten Schaden bei Fehlern des Gerichts. Nach neuer Rechtsprechung gilt das nicht mehr. Rechtsanwälte brauchen Gerichte nicht mehr auf Fehler hinzuweisen, denn die Verantwortung für richtige Rechtsanwendung kann ihnen nicht aufgebürdet werden (vgl. BVerfG NJW 2002, 2937). Das Bundesverfassungsgericht begründet das mit „Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens“ (offenbar ist die Sicherheit der Richter und Rechtsanwälte gemeint)- vgl. z.B. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg44-03.html . Das kausale schlüssige Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: "Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren". Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Mahrenholtz ließ öffentlich verlauten: "Der normale Bürger sei zu dumm, um den höheren Gedenken der Richter zu folgen und diese zu begreifen" (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Auch aus den Erfolgsquoten von 0,2 bis 0,3% ( http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-Rüdiger-Zuck/dp/3406467237 ) ist ersichtlich, dass das hohe Ansehen der Justiz und die Sicherheit der Richter im Vordergrund stehen.
Eine Rechtssicherheit (für Rechtssuchende!) könnte hergestellt werden, wenn Rechtsfragen über Formulare der Informationstechnik zur Suche der einschlägigen Rechtsprechung zugeführt würden. Allerdings wäre das für die Rechte der Organe der Rechtspflege schlecht, weil sie dann Arbeitsplätze verlieren bzw. weniger Geld bekämen und nicht- wie bisher- nach Belieben verfahren könnten.
Mit unserem „Demokratieprinzip“ wurde dem Egoismus, dem Narzissmus, der Selbstliebe (http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus*) der Herrschenden und ihrer Gruppen gehuldigt. Unsere Gesellschaftsform wurde nämlich nach der narzisstischen Meinung Ridders konzipiert, der meinte, dass wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur das demokratische Prinzip ausreichend wäre, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl.*http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ). Narzissten kommen gut an (vgl.
http://www.welt.de/gesundheit/psych...Narzissten-kommen-gut-an-fuer-kurze-Zeit.html ) und man darf diese dann bei der Bundestagswahl / Landtagswahl wählen.
Egoismus, Narzissmus, Gruppenverhalten u.ä. sind für den Selbsterhalt notwendig und der Willkür der Obrigkeit dienlich, derartige Verhaltensweisen sind aber aus der Sicht der Untertanen keinesfalls Merkmale einer „edlen menschliche Natur“.
Die Lehren vom Legitimationszusammenhang und der edlen menschlichen Natur (der Herrschenden) sind genau so 'wahr' wie z.B. die Lehren von minderwertigen und höherwertigen Menschenrassen oder dem Weltuntergang am 21.12.2012.
Ausschnitte aus Rezensionen zum Buch „Die narzisstische Gesellschaft: Ein Psychogramm“:
Herr Maaz hält sich nicht bei “bequemen” Symptomen wie gierigen Bänkern, korrupten Politikern oder allgemein den “Verbrechern da Oben” auf, sondern zeigt, das diese Auswüchse nur in Verbund mit willigen Erfüllungsgehilfen, sprich (mehr oder weniger) UNS ALLEN möglich sind …. Viel zu oft werden narzisstische Typen umjubelt und gefördert – in Politik, Beruf und im Privatleben. In einer Welt, in der es nur noch auf die richtige Selbstdarstellung ankommt, scheint jedes Mittel recht. … Auch wenn Leichen den Weg der Narzissten pflastern, sie haben Erfolg. Weil das System auf Selbsterhalt ausgerichtet ist. Und so lange Narzissten bis in die Spitzen der Welt-Politik sitzen, werden sie sich in Amt und Würden erhalten. Neuen Gesellschaftsformen bleibt damit der Weg versperrt. Ein Graus! Missbrauch einer ganzen Welt.
Der in unserer Gesellschaftsordnung verwirklichte Legitimationszusammenhang Lockes ist quatsch. Es geht nicht darum, ob Amtsträger von Gott (zur Zeit von Locke die Monarchie) oder vom Volk legitimiert sind, sondern die Legitimation ergibt sich erst, wenn sich Herrschende an Verfassung, Gesetz und Recht halten.
Da bei unserer Gesellschaftsform die Verhaltensgesetze, insbesondere der Narzissmus nicht beachtet wurden und Herrschende ihr Verhalten weitestgehend nach eigenen Vorteilen und den Vorteilen ihrer Gruppe ausrichten, ist auch die Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung untauglich und zum scheitern verurteilt.
Bei den Staatsapparaten, bei Kriminellen und auch beim Volk kann ein Verhalten wie im Wolfsrudel beobachtet werden. Als Leitwolf, dem die anderen des jeweiligen Rudels folgen, fungiert der erste bzw. der dominanteste Amtsträger, Richter, Mafiaboss, Revolutionär usw..
Das Ergebnis des Rudelverhaltens und der Selbstliebe des jeweiligen Rudels des Staatsapparates ist z.B., dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsträger bekanntlich „formlos, fristlos, fruchtlos“ sind. Gleiches kann man in der Regel bei anderen Rechtsmitteln beobachten. Dokumentationen über die Richterwillkür bzw. Justizkumpanei gibt es in Massen, z.B. unter*http://unschuldige.homepage.t-onlin...nktnet.files.wordpress.com/2012/12/justiz.pdf , http://www.politaia.org/politik/fall-mollath-offener-brief-des-richter-i-r-heindl-an-beate-merk/ ,*http://www.odenwald-geschichten.de/...kids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ,http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf*,*http://www.gustl-for-help.de/*.
Übrigens bekommen wir auch beim Bundesverfassungsgericht, das mit Richtern besetzt ist, die von der Bundesregierung ausgewählt wurden, immer weniger Rechte. Erfolgsquote 1999 nur 3% vgl.*http://www.uni-bielefeld.de/presse/fomag/S22_27.pdf*, 2006 viel weniger, nämlich 0,2 – 0,3%, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-Rüdiger-Zuck/dp/3406467237*und jetzt vielleicht 0,03 %? Die Erfolgsquoten stimmen mit der selbstgefälligen Grundhaltung, dem Selbstlob der Bundesregierung überein, der Staat erhebt sich über die Bürgerrechte, deutet das Grundgesetz um und baut einen Überwachungsstaat auf (vgl. auch Stimmen der Opposition aus dem Bundestag wie http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html undhttps://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8*).
Ein SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag zum Fall Mollath: “Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag”-*http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html*. Auch aus anderen Fällen ist das Bestrafen, Verrückterklären, Wegsperren, Entzug der Anwaltszulassung u.ä. von Regimekritikern bekannt. Bekannt sind u.a. die Fälle der Rechtsanwälte Rolf Bossi (*http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi*), Claus Plantiko (z.B.*http://wikimannia.org/Claus_Plantiko*), Friedrich Schmidt – *http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .*
Es fällt auf, dass regelmäßig Politiker der jeweiligen Regierungsparteien bevorzugt Bürgerrechte abschaffen und die unterlegenen Parteien der Opposition halten eher zum einfachen Volk. (vgl.*http://www.buergerrechte-waehlen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=25&Itemid=40*und http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen*, http://www.welt.de/debatte/kommenta...uft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html*und http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html und nicht zuletzt http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-auch-spd-fordert-untersuchungsausschuss-1.2834412 .
Die selbstgefällige Grundhaltung tritt nicht bei der Bundesregierung zutage ( vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Gleiches gilt für andere Amtsträger. Man kann das bei Rechtsmitteln und Petitionen aller Art beobachten. Mit einer verschleiernden Rechtssprache (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ) werden Gesetze umgedeutet, die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert und Ansprüche pauschal abgelehnt. Der Anspruch wäre nicht substantiiert vorgetragen usw. (vgl. http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/verfahrensgrunds.htm ). Dieser Vorwurf passt immer, weil der Rechtssuchende keine Macht hat, diese Behauptung zu widerlegen und der Machthaber mit seiner Machtbefugnis immer wieder behaupten kann, dass es an einer Substantiierung gefehlt hat!
Die Gruppe der Amtsträger ist ein mächtigerer Souverän, der zur Unsicherheit des politischen Systems beiträgt. Denn die Exekutive (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive ) dominiert alles. Die Politik verliert ihre Legitimation. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread....-Polizei-löst-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
Der Staat (besser: die Obrigkeit) wacht demnach, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden.
Wir haben eine bürokratische Diktatur, verbunden mit einer erheblichen Propaganda und einem Moralismus, der uns die freie Rede weitestgehend verbietet. Der breiten Masse ist es leider noch egal, was passiert. Alle verschließen fest die Augen, um nichts tun zu müssen und die Medien werden ihrer Aufgabe zur Aufklärung nicht gerecht. Es ist politisch gewollt, dass die Leute für dumm und blöd gehalten werden. Die Medien sind fest verbunden mit den Mächtigen und die lassen es nicht zu, dass sich kritische Journalisten frei entfalten können. Der faktische Souverän sind die Finanzmächte geworden. Unser entgrenzter Kapitalismus ist zum scheitern verurteilt. Wir müssen uns unsere Freiheit nehmen. Aber die Menschen sind allzu ängstlich und zurückhaltend und sie meinen, dass es uns gut geht, obwohl der Niedergang zu spüren ist. Der wirtschaftliche Niedergang kommt bestimmt, wodurch das politische System unsicher wird. Prof. Schachtschneider ruft zum Widerstand – http://www.mach-die-augen-auf-und-t...r-prof-schachtschneider-ruft-zum-widerstand/*. Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption auch systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken*).
Das Recht wird von den Gruppen der Rechtsanwender und der Finanzverwalter aus niederen Beweggründen missbraucht und der Untertan hat dieses Verhaltens offenbar hinzunehmen.
„… Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. …. Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. …“ ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/*)
Vorstehendes entspricht auch meinen Erfahrungen. Sogar in Rechtsstreitigkeiten gegen (milde verurteilte) Betrüger wurde ich von den Organen der Rechtspflege (Richter und Rechtsanwälte) noch angeschmiert und abserviert. Rechtsanwälte müssen sich wie Marionetten der Richter verhalten, da in Anwaltskreisen der richterliche Liebesentzug gefürchtet wird, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl.http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html . Rechtsanwälte sind nur Marionetten der Richter. Ich bin schon von Rechtsanwälten aufgeklärt worden mit Sprüchen die darauf hindeuten, dass Anwälte gegenüber Richtern vorauseilenden Gehorsam leisten, wie z.B. dass der Richter nicht will, dass der Richter den Weg des geringsten Widerstands nimmt usw.. Außerdem können neben Richtern auch Rechtsanwälte ruhig Pfusch für ihre Mandanten leisten, denn Rechtsanwälte trifft nach dem Bundesverfassungsgericht keine Schuld, weil Gerichte nicht legitimiert sind, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess die Verantwortung für richtige Rechtsanwendung aufzubürden (BVerfG NJW 2002, 2937).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den
haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (vgl. auch http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
PS: Weiterverbreitung, gern Auszüge davon, erwünscht!
Das Konzept für unsere Gesellschaftsform wurde offenbar wie in den USA hauptsächlich John Locke übernommen, der damals (1632 bis1704) in einer Monarchie lebte und irrtümlich meinte, dass die Herrschenden vom Volk legitimiert sein müssten, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Dementsprechend wird auch von unseren Herrschenden ein primitiver Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (s. auch Art. 20 Abs. 2 GG sowie http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm sowie z.B. die Bildchen zum Staatsaufbau mit Legitimationskette, z.B. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Verwaltung_und_Legitimation.png ). Das von Locke erwähnte Widerstandsrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke) wurde in Art. 20 Abs. 4 GG aufgenommen, wird aber z.B. mit dem Überwachungswahn immer mehr abgebaut. Insgesamt geht der Trend Richtung Niedergang des (nie vorhandenen) Rechtsstaats (siehe http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 und weitere Seiten).
Weiter wurde z.B. in unserer Gesellschaftsordnung irrtümlich davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz und mit dem Wahlsystem (Bundestagswahl, Landtagswahl) das Handeln des Machtapparates einschließlich der Richter dem Volkswillen bzw. nach den Gesetzen programmieren lassen (s. auch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, Art. 97 GG).
Der Legitimationszusammenhang und das Unterordnen der Herrschenden unter geschriebene Gesetze ist Quatsch, denn es geht um das Verhalten von Herrschenden und Untertanen. Der Wolf offenbart z.B. die Natur des Menschen (vgl. http://www.spiegel.de/wissenschaft/...lfe-verraten-natur-des-menschen-a-855853.html ). Bei der mit unserer Gesellschaftsordnung verwirklichten „Philosophie“ wurden den Menschenrechten entgegenstehende Verhaltensweisen übergangen wie das Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html , die Förderung von Heuchelei und Ächtung von Kritikern, vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm , die Gruppenaggressivität (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf wie Ämterpatronage, Justizkumpanei ) und auch Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier usw..
Sein bestimmt das Bewusstsein. Herrschende und Untertanen haben eine andere Vorstellung von ihrer eigenen Rechtssicherheit. Das Recht hat weniger der Freiheit als der Macht gedient.... Das ist auch der Grund, weshalb sich die Politik (Regierungsparteien) bevorzugt mit Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, auch Gesundheitspolitik anstatt mit der Freiheit des Bürgers beschäftigt. (vgl. http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1966/1966-01-a-041.pdf RUDOLF WASSERMANN). Ein aktuelles Beispiel zum Thema Sicherheit der Herrschenden und Sicherheit des Untertanen ist der Fall Mollath (z.B. http://www.gustl-for-help.de/ ). Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt (vgl. http://wikimannia.org/Frank_Fahsel , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ u.a.).
Weitere Zeugenaussagen zum nicht existenten deutschen Rechtsstaat nachstehend.
Lösungsvorschlag gegen die Lust auf Unterjochung, Willkür, Pfusch, Machtmissbrauch, Rechtsbeugung, Betrug, Heuchelei, Kumpanei u.ä der herrschenden Oberschichten:
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Erst einmal sollte über das Mehrparteiensystem friedlich auf eine Verwirklichung von Menschenrechten hingewirkt werden.
Da die Art, wie man lebt, das bestimmt, was man denkt, erscheint eine Partei notwendig, in der nicht- wie bei den etablierten Parteien- Nutznießer sondern Geschädigte der bestehenden Verhältnisse organisiert sind. Die Grundrechtepartei ist z.B. gegen Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Rechtsbeugung ), für eine Haft- und Folgebeseitigungspflicht für Justizangestellte bei Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Grundrechtepartei:Agenda_2013 ), gegen den Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB durch das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM-Vertrag bzw. Fiskalpakt ( http://grundrechtepartei.de/Expertise:Überpositives_Richterrecht ) sowie für Reformen:
2.1*Verfassungsreform I
2.2*Grundgeld
2.3*Grundeigentum
2.4*Finanzreform
2.5*Justizreform
2.6*Wahlrechtsreform
2.7*Verteidigungsreform
2.8*Verfassungsreform II
Weitere Ausführungen und Zeugenaussagen:
Jeder wird auch schon gemerkt haben, dass Kritiken (Rechtsmittel, Petitionen) an der Obrigkeit leer laufen und man mit Ignoranz und Beschwerdegebühren bestraft wird. Beschwerde- und Gerichtsgebühren sowie Anwaltshonorare werden immer wieder erhöht bei schlechter werdenden Leistungen. Kriminellen wird dadurch geholfen. Nach früherer Rechtsprechung befreien den Rechtsanwalt nicht von seiner Haftung für den auch durch seine schuldhafte Pflichtverletzung mitverursachten Schaden bei Fehlern des Gerichts. Nach neuer Rechtsprechung gilt das nicht mehr. Rechtsanwälte brauchen Gerichte nicht mehr auf Fehler hinzuweisen, denn die Verantwortung für richtige Rechtsanwendung kann ihnen nicht aufgebürdet werden (vgl. BVerfG NJW 2002, 2937). Das Bundesverfassungsgericht begründet das mit „Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens“ (offenbar ist die Sicherheit der Richter und Rechtsanwälte gemeint)- vgl. z.B. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg44-03.html . Das kausale schlüssige Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: "Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren". Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Mahrenholtz ließ öffentlich verlauten: "Der normale Bürger sei zu dumm, um den höheren Gedenken der Richter zu folgen und diese zu begreifen" (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Auch aus den Erfolgsquoten von 0,2 bis 0,3% ( http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-Rüdiger-Zuck/dp/3406467237 ) ist ersichtlich, dass das hohe Ansehen der Justiz und die Sicherheit der Richter im Vordergrund stehen.
Eine Rechtssicherheit (für Rechtssuchende!) könnte hergestellt werden, wenn Rechtsfragen über Formulare der Informationstechnik zur Suche der einschlägigen Rechtsprechung zugeführt würden. Allerdings wäre das für die Rechte der Organe der Rechtspflege schlecht, weil sie dann Arbeitsplätze verlieren bzw. weniger Geld bekämen und nicht- wie bisher- nach Belieben verfahren könnten.
Mit unserem „Demokratieprinzip“ wurde dem Egoismus, dem Narzissmus, der Selbstliebe (http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus*) der Herrschenden und ihrer Gruppen gehuldigt. Unsere Gesellschaftsform wurde nämlich nach der narzisstischen Meinung Ridders konzipiert, der meinte, dass wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur das demokratische Prinzip ausreichend wäre, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl.*http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ). Narzissten kommen gut an (vgl.
http://www.welt.de/gesundheit/psych...Narzissten-kommen-gut-an-fuer-kurze-Zeit.html ) und man darf diese dann bei der Bundestagswahl / Landtagswahl wählen.
Egoismus, Narzissmus, Gruppenverhalten u.ä. sind für den Selbsterhalt notwendig und der Willkür der Obrigkeit dienlich, derartige Verhaltensweisen sind aber aus der Sicht der Untertanen keinesfalls Merkmale einer „edlen menschliche Natur“.
Die Lehren vom Legitimationszusammenhang und der edlen menschlichen Natur (der Herrschenden) sind genau so 'wahr' wie z.B. die Lehren von minderwertigen und höherwertigen Menschenrassen oder dem Weltuntergang am 21.12.2012.
Ausschnitte aus Rezensionen zum Buch „Die narzisstische Gesellschaft: Ein Psychogramm“:
Herr Maaz hält sich nicht bei “bequemen” Symptomen wie gierigen Bänkern, korrupten Politikern oder allgemein den “Verbrechern da Oben” auf, sondern zeigt, das diese Auswüchse nur in Verbund mit willigen Erfüllungsgehilfen, sprich (mehr oder weniger) UNS ALLEN möglich sind …. Viel zu oft werden narzisstische Typen umjubelt und gefördert – in Politik, Beruf und im Privatleben. In einer Welt, in der es nur noch auf die richtige Selbstdarstellung ankommt, scheint jedes Mittel recht. … Auch wenn Leichen den Weg der Narzissten pflastern, sie haben Erfolg. Weil das System auf Selbsterhalt ausgerichtet ist. Und so lange Narzissten bis in die Spitzen der Welt-Politik sitzen, werden sie sich in Amt und Würden erhalten. Neuen Gesellschaftsformen bleibt damit der Weg versperrt. Ein Graus! Missbrauch einer ganzen Welt.
Der in unserer Gesellschaftsordnung verwirklichte Legitimationszusammenhang Lockes ist quatsch. Es geht nicht darum, ob Amtsträger von Gott (zur Zeit von Locke die Monarchie) oder vom Volk legitimiert sind, sondern die Legitimation ergibt sich erst, wenn sich Herrschende an Verfassung, Gesetz und Recht halten.
Da bei unserer Gesellschaftsform die Verhaltensgesetze, insbesondere der Narzissmus nicht beachtet wurden und Herrschende ihr Verhalten weitestgehend nach eigenen Vorteilen und den Vorteilen ihrer Gruppe ausrichten, ist auch die Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung untauglich und zum scheitern verurteilt.
Bei den Staatsapparaten, bei Kriminellen und auch beim Volk kann ein Verhalten wie im Wolfsrudel beobachtet werden. Als Leitwolf, dem die anderen des jeweiligen Rudels folgen, fungiert der erste bzw. der dominanteste Amtsträger, Richter, Mafiaboss, Revolutionär usw..
Das Ergebnis des Rudelverhaltens und der Selbstliebe des jeweiligen Rudels des Staatsapparates ist z.B., dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsträger bekanntlich „formlos, fristlos, fruchtlos“ sind. Gleiches kann man in der Regel bei anderen Rechtsmitteln beobachten. Dokumentationen über die Richterwillkür bzw. Justizkumpanei gibt es in Massen, z.B. unter*http://unschuldige.homepage.t-onlin...nktnet.files.wordpress.com/2012/12/justiz.pdf , http://www.politaia.org/politik/fall-mollath-offener-brief-des-richter-i-r-heindl-an-beate-merk/ ,*http://www.odenwald-geschichten.de/...kids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ,http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf*,*http://www.gustl-for-help.de/*.
Übrigens bekommen wir auch beim Bundesverfassungsgericht, das mit Richtern besetzt ist, die von der Bundesregierung ausgewählt wurden, immer weniger Rechte. Erfolgsquote 1999 nur 3% vgl.*http://www.uni-bielefeld.de/presse/fomag/S22_27.pdf*, 2006 viel weniger, nämlich 0,2 – 0,3%, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-Rüdiger-Zuck/dp/3406467237*und jetzt vielleicht 0,03 %? Die Erfolgsquoten stimmen mit der selbstgefälligen Grundhaltung, dem Selbstlob der Bundesregierung überein, der Staat erhebt sich über die Bürgerrechte, deutet das Grundgesetz um und baut einen Überwachungsstaat auf (vgl. auch Stimmen der Opposition aus dem Bundestag wie http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html undhttps://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8*).
Ein SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag zum Fall Mollath: “Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag”-*http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html*. Auch aus anderen Fällen ist das Bestrafen, Verrückterklären, Wegsperren, Entzug der Anwaltszulassung u.ä. von Regimekritikern bekannt. Bekannt sind u.a. die Fälle der Rechtsanwälte Rolf Bossi (*http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi*), Claus Plantiko (z.B.*http://wikimannia.org/Claus_Plantiko*), Friedrich Schmidt – *http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .*
Es fällt auf, dass regelmäßig Politiker der jeweiligen Regierungsparteien bevorzugt Bürgerrechte abschaffen und die unterlegenen Parteien der Opposition halten eher zum einfachen Volk. (vgl.*http://www.buergerrechte-waehlen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=25&Itemid=40*und http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen*, http://www.welt.de/debatte/kommenta...uft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html*und http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html und nicht zuletzt http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-auch-spd-fordert-untersuchungsausschuss-1.2834412 .
Die selbstgefällige Grundhaltung tritt nicht bei der Bundesregierung zutage ( vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Gleiches gilt für andere Amtsträger. Man kann das bei Rechtsmitteln und Petitionen aller Art beobachten. Mit einer verschleiernden Rechtssprache (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ) werden Gesetze umgedeutet, die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert und Ansprüche pauschal abgelehnt. Der Anspruch wäre nicht substantiiert vorgetragen usw. (vgl. http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/verfahrensgrunds.htm ). Dieser Vorwurf passt immer, weil der Rechtssuchende keine Macht hat, diese Behauptung zu widerlegen und der Machthaber mit seiner Machtbefugnis immer wieder behaupten kann, dass es an einer Substantiierung gefehlt hat!
Die Gruppe der Amtsträger ist ein mächtigerer Souverän, der zur Unsicherheit des politischen Systems beiträgt. Denn die Exekutive (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive ) dominiert alles. Die Politik verliert ihre Legitimation. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread....-Polizei-löst-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
Der Staat (besser: die Obrigkeit) wacht demnach, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden.
Wir haben eine bürokratische Diktatur, verbunden mit einer erheblichen Propaganda und einem Moralismus, der uns die freie Rede weitestgehend verbietet. Der breiten Masse ist es leider noch egal, was passiert. Alle verschließen fest die Augen, um nichts tun zu müssen und die Medien werden ihrer Aufgabe zur Aufklärung nicht gerecht. Es ist politisch gewollt, dass die Leute für dumm und blöd gehalten werden. Die Medien sind fest verbunden mit den Mächtigen und die lassen es nicht zu, dass sich kritische Journalisten frei entfalten können. Der faktische Souverän sind die Finanzmächte geworden. Unser entgrenzter Kapitalismus ist zum scheitern verurteilt. Wir müssen uns unsere Freiheit nehmen. Aber die Menschen sind allzu ängstlich und zurückhaltend und sie meinen, dass es uns gut geht, obwohl der Niedergang zu spüren ist. Der wirtschaftliche Niedergang kommt bestimmt, wodurch das politische System unsicher wird. Prof. Schachtschneider ruft zum Widerstand – http://www.mach-die-augen-auf-und-t...r-prof-schachtschneider-ruft-zum-widerstand/*. Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption auch systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken*).
Das Recht wird von den Gruppen der Rechtsanwender und der Finanzverwalter aus niederen Beweggründen missbraucht und der Untertan hat dieses Verhaltens offenbar hinzunehmen.
„… Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. …. Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. …“ ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/*)
Vorstehendes entspricht auch meinen Erfahrungen. Sogar in Rechtsstreitigkeiten gegen (milde verurteilte) Betrüger wurde ich von den Organen der Rechtspflege (Richter und Rechtsanwälte) noch angeschmiert und abserviert. Rechtsanwälte müssen sich wie Marionetten der Richter verhalten, da in Anwaltskreisen der richterliche Liebesentzug gefürchtet wird, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl.http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html . Rechtsanwälte sind nur Marionetten der Richter. Ich bin schon von Rechtsanwälten aufgeklärt worden mit Sprüchen die darauf hindeuten, dass Anwälte gegenüber Richtern vorauseilenden Gehorsam leisten, wie z.B. dass der Richter nicht will, dass der Richter den Weg des geringsten Widerstands nimmt usw.. Außerdem können neben Richtern auch Rechtsanwälte ruhig Pfusch für ihre Mandanten leisten, denn Rechtsanwälte trifft nach dem Bundesverfassungsgericht keine Schuld, weil Gerichte nicht legitimiert sind, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess die Verantwortung für richtige Rechtsanwendung aufzubürden (BVerfG NJW 2002, 2937).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den
haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (vgl. auch http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
PS: Weiterverbreitung, gern Auszüge davon, erwünscht!