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Dringender Hilferuf an Anwaelte

sportsgeist

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Ja, die Anden Richtung Argentinien zum Beispiel.

Weil ich bis jetzt nicht geschmiert habe und auch nichts auf "Amigos" gebe, die einen unter der Hand etwas verschaffen koennen.

Der Praesident von Chile, der gerade abgedankt hat, wird sogar in den PanamaPapers erwaehnt, aber hier halten sie es nicht fuer noetig, zu ermitteln.

Auch Firmenpleiten sind nicht so mein Ding. Der Expraesident hat das mit mehr als 1000 Stueck mal so nebenbei gemacht.

Aber ich glaube ich werde jetzt mehr in Richtung UZ1 gehen muessen.
mir sind diese Bakschisch-Sitten in fernen Ländern durchaus klar und bekannt
aber du kannst nicht nach Chile auswandern, und meinen alleine gegen jahrhundertelange Gepflogenheiten anzurennen

irgendeinen Tod wirste jetzt irgendwann mal sterben müssen
dann musste halt am Anfang ein bissi mitspielen und schmieren, an den richtigen Stellen, wenns nicht anders geht
 

Pommes

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Die Grenze in Santiago ist bis zu 6 km hoch. Da brauch man keine Mauer.
Schippern von 4000 km dauert mir ehrlich gesagt etwas zu lang und das macht auch keine Freitzeitkapiaen.
Ich habe ein Ingbuero in Santiago. Nur auftraege halt kein.
Sogar in D habe ich einen Reisegewerbeschein. Nur damit kann ich mir nicht einmal den Hintern abwischen.
4000 km, es darf gelacht werden.
Von Puerto Williams die Küste hoch bis Río Gallegos ist das ein Katzensprung, da würde ich eher noch nen Buschpiloten vorziehen.
Ingenieurbüro hin oder her, Santiago ist kein Ghetto, da findet man als gelernter Deutscher immer was.
 

Pommes

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Den gibt es meiner Meinung nach schon , nur was unsere REgierung einkauft ist die Restrampe .

Lt . unserem Regionalblatt gibt es z.Bsp. doppelt so viele Ausbildungsstellen wie Bewerber .

Vor allem die Gastro wirbt viel im Ausland .
Ok, Gastro wäre für mich auch no-go, ich würde ins Baugeschäft gehen, die ganzen Kanacken die hier importiert werden, müssen ja auch ein Dach überm Kopf haben.
Das Handwerk sucht Lehrlinge wie blöd, aber heute will sich keiner mehr die Finger schmutzig machen u. das ist das eigentliche Problem.

So dann miete ich mir erst mal ne Doppelgarage kaufe einen PKW Anhänger und mache Innenausbau, Gewerbeschein gibt's auch ohne Schreinerbrief.
 
OP
immernochIch

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mir sind diese Bakschisch-Sitten in fernen Ländern durchaus klar und bekannt
aber du kannst nicht nach Chile auswandern, und meinen alleine gegen jahrhundertelange Gepflogenheiten anzurennen

irgendeinen Tod wirste jetzt irgendwann mal sterben müssen
dann musste halt am Anfang ein bissi mitspielen und schmieren, an den richtigen Stellen, wenns nicht anders geht
Nein, da gehe ich doch lieber gleich ins dicke Geschaeft. Fuer ein paar Kroeten gehe ich doch nicht in den Bau

Ok, Gastro wäre für mich auch no-go, ich würde ins Baugeschäft gehen, die ganzen Kanacken die hier importiert werden, müssen ja auch ein Dach überm Kopf haben.
Das Handwerk sucht Lehrlinge wie blöd, aber heute will sich keiner mehr die Finger schmutzig machen u. das ist das eigentliche Problem.

So dann miete ich mir erst mal ne Doppelgarage kaufe einen PKW Anhänger und mache Innenausbau, Gewerbeschein gibt's auch ohne Schreinerbrief.
Glaube nicht, dass es daran liegt, dass die Menschen sich nicht die Haende schmutzig machen wollen. Wenn man nicht davon leben kann, also nicht nur ueberleben, dann wird das Niemand machen.

Wenn Du Einen brauchst, der mit anpackt, ich habe hier 4 Haeuser gebaut. Ich weiss von was ich rede.
Und zwar mit eigenen Haenden und sie stehen alle noch, ausser das was absichtlich abgebaut worden ist und hier schuettelt es wirklich oefer mal so richtig.
Das staerkste Erdbeben, dass je gemessen wurde, haben meine Haeuser ohne Schwierigkeiten ueberlebt. Nur innen sind ein paar Sachen runtergefallen und das Klavier stand nachher fasst mitten im Raum und zwar nicht in Raederrichtung. War also nicht von Pappe.

Wenn ich bis Mai keinen Anwalt gefunden habe, geht es wahrscheinlich ueber die gruene Grenze.
 
OP
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Den gibt es meiner Meinung nach schon , nur was unsere REgierung einkauft ist die Restrampe .

Lt . unserem Regionalblatt gibt es z.Bsp. doppelt so viele Ausbildungsstellen wie Bewerber .

Vor allem die Gastro wirbt viel im Ausland .
Er hat sich wahrscheinlich verschrieben. Er war in einem anderen Strang auch der Meinung, dass es ihn gibt. Also nur ein "k" zu viel.

Was glaubst Du, warum gerade im Gastro so viele Auslaender aus dem Osten arbeitet hatten?
Da ist die Bezahlung so etwas von.......
Und da die jetzt nicht mehr kommen, gibt es eben den Mangel. Aber wenn die Bezahlung stimmen wuerde, gaebe es den sicher nicht mehr.
 
OP
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4000 km, es darf gelacht werden.
Von Puerto Williams die Küste hoch bis Río Gallegos ist das ein Katzensprung, da würde ich eher noch nen Buschpiloten vorziehen.
Ingenieurbüro hin oder her, Santiago ist kein Ghetto, da findet man als gelernter Deutscher immer was.
Solltest Dir vielleicht den Massstab auf Deiner Karte mal genauer anschauen.
Chile hat fasst 5000 km Kuestenlinie und uebers Kap wuerde ich nicht mal mit einem seetuechtgen Schipper fahren. Bin nicht schaukefest.
 

Pommes

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Glaube nicht, dass es daran liegt, dass die Menschen sich nicht die Haende schmutzig machen wollen. Wenn man nicht davon leben kann, also nicht nur ueberleben, dann wird das Niemand machen.
Das ist natürlich richtig, ich hatte jedoch nie Probleme meine Leistung ordentlich bezahlt zu kriegen, da sind dann allerdings die Finger schon mal schmutzig geworden.
Uns sind die Unternehmer früher auf den Baustellen hinterher gestiegen und haben sich gegenseitig die Leute abgeworben.
 

Pommes

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Solltest Dir vielleicht den Massstab auf Deiner Karte mal genauer anschauen.
Chile hat fasst 5000 km Kuestenlinie und uebers Kap wuerde ich nicht mal mit einem seetuechtgen Schipper fahren. Bin nicht schaukefest.
du segelst unten an der Spitze los (Puerto Williams) dann geht es in den Südatlantik bis Rio Gallegos, wenige Seemeilen, sportlich gesegelt höchstens einen Tag.
 

Ophiuchus

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Er hat sich wahrscheinlich verschrieben. Er war in einem anderen Strang auch der Meinung, dass es ihn gibt. Also nur ein "k" zu viel.

Was glaubst Du, warum gerade im Gastro so viele Auslaender aus dem Osten arbeitet hatten?
Da ist die Bezahlung so etwas von.......
Und da die jetzt nicht mehr kommen, gibt es eben den Mangel. Aber wenn die Bezahlung stimmen wuerde, gaebe es den sicher nicht mehr.
Das mit der Gastro hat sich wahrscheinlich eh bald erledigt !
Der Özdemir unterstützt mit einen nicht unwesentlichen Teil unserer Lebensmittel die NAZis in der Ukraine .
Dies führt zu Preissteigerungen , das du beim Einkauf der Zutaten einen Preis zahlst als würdest du im 5 Sterne das Zeug angerichtet verspeisen .
Der Personenkreis der sich dann noch Gastro leisten kann ist überschaubar .
 

sportsgeist

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Nein, da gehe ich doch lieber gleich ins dicke Geschaeft. Fuer ein paar Kroeten gehe ich doch nicht in den Bau
schon mal was von: Cleverness
gehört ?!

aber gut, außer Jammern und "geht nicht" hat man von dir in diesem Strang noch nie was vernommen
alles was dann letztlich bleibt ist zu sagen: dann musst du halt schauen, wo du bleibst ... wenn alles nicht geht

... wie das jeder muss
 
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Habe einige "Hilfsorganisationen" angeschrieben.
Kein Antwort, gehen sie wo anders hin oder machen wir nicht.
Werde es also auf die "Aussergerichtliche" machen muessen.
Tut mir nur Leid um die Sachbearbeiter.
 
OP
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Falls doch noch ein Anwalt moechte, gibt sicher auch Medienrummel, also gute Werbung.

Stehe nicht so auf Briefchen mit weissem Pulver.


Habe ausserdem noch was mit Delta (Fluggesellschaft) offen. Da koennten Devisen reinkommen, weil sie mir Fluege grundlos storniert haben.
Muesste allerdings ueber Schadensersatz / Schmerzensgeld gehen.
 
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Damit ich es nicht immer neu an Jeden verschicken muss, mache ich hier jetzt einfach die peinliche Antwot von Frau Siegl (Bezirk Schwaben) oeffentlich (1 von 2).
Der angekuendigte Bescheid ist natuerlich nie eingegangen, weder per Email noch per Post bei meiner deutschen Adresse:
_______________________________________________
On 2022-04-08 17:27, Siegl, Brigitte wrote:
> Anhörung gem. § 24 SGB X
> Sehr geehrter Herr...,
> Ihr Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
> gem. § 24 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist am 23.05.2020
> bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Santiago de Chile
> eingegangen u. wurde von dort an den gem. § 24 Abs. 4 SGB XII für
> die Hilfegewährung zuständigen Träger der Sozialhilfe, den Bezirk
> Schwaben in Augsburg, weitergeleitet.
> Gem. § 24 Abs. 1 SGB XII erhalten Deutsche, die ihren gewöhnlichen
> Aufenthalt im Ausland haben, keine Leistungen. Hiervon kann im
> Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer
> außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen
> wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht
> möglich ist:
> 1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im
> Ausland bleiben muss,
> 2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder
> Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
> 3. hoheitliche Gewalt.
> Sie haben Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im
> Ausland nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XII gestellt, da Sie wegen
> hoheitlicher Gewalt, nämlich wegen einer Ausreisesperre, nicht nach
> Deutschland zurückkehren könnten.
> Ferner haben Sie Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 24 Abs. 1
> Satz 2 Nr. 1 SGB XII beantragt, da Sie wegen Pflege und Erziehung
> eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben müsse,
> nicht nach Deutschland zurückkehren könnten.
> Mit o. g. Antrag beantragen Sie die Gewährung von Hilfe zum
> Lebensunterhalt
> Im Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland vom
> 23.05.2020 hatten Sie angegeben, kein Bar- u. Sparvermögen, keine
> Wertpapiere, kein Grundvermögen in Chile, kein Grundvermögen in
> Deutschland u. kein sonstiges Vermögen, Forderungen, Schmuck, usw. zu
> besitzen. Ferner sei in den letzten 10 Jahren kein Vermögen (z. B.
> Barvermögen, Wertpapiere, Haus- oder Grundbesitz) veräußert,
> übertragen oder verschenkt worden. Ebenso seien keine
> Kontoverbindungen/Kontovollmachten in Deutschland u. im Ausland
> vorhanden. Unterlagen/Nachweise über evtl. vorhandene/vorhanden
> gewesene Bankkonten, Immobilien oder Kraftfahrzeuge waren nicht
> beigefügt.
> In der abschließenden Erklärung hatten Sie mit Ihrer Unterschrift
> versichert, dass die Angaben im Antrag der Wahrheit entsprechen
> würden, insbesondere alle Einkünfte u. Vermögen lückenlos
> angegeben worden seien u. Ihnen bekannt sei, dass Sie wegen
> wissentlich falscher oder unvollständiger Angaben strafrechtlich
> verfolgt werden können (§ 263 Strafgesetzbuch) u. zu Unrecht
> erlangte Mittel erstatten müssen. Ferner sei jede Änderung der
> Familien-, Einkommens- u. Vermögensverhältnisse, sowie
> vorübergehende Abwesenheit, Krankenhausaufenthalte usw., die Aufnahme
> jeder Arbeit, auch Gelegenheitsarbeit, unverzüglich u. unaufgefordert
> dem Träger der Sozialhilfe bzw. der deutschen Auslandsvertretung
> mitzuteilen.
> Nach den Angaben in Ihrer E-Mail vom 30.06.2021 an die deutsche
> Botschaft in Santiago des Chile seien ihnen Fahrzeuge gestohlen
> worden.
> Zeitweise würden Sie sich auf einem industriellen Grundstück in
> Pirque/Santiago de Chile mit einer Benutzungsberechtigung aufhalten,
> welches eine Projekt Ihres Ingenieurbüros (seit 6 Jahren ohne Umsatz)
> gewesen sei.
> Ihr Wohnhaus in ... sei im Jahr 2015 verkauft
> worden.
> Mit E-Mail vom 23.07.2021 teilten Sie uns mit, dass Sie am 23.07.2021
> erfahren hätten, dass der letzte Kreditrahmen Ihres Kontos in
> Deutschland ausgeschöpft sei, da die Bank die fünf Euro Rate zurück
> gebucht hätte.
> Wir benötigen daher, wie bereits mehrfach mitgeteilt, folgende
> Unterlagen bzw. Auskünfte:
> Kontoauszüge der in Deutschland u. evtl. im Ausland bestehenden
> Bankkonten seit Januar 2020. Es ist ungeklärt, welches Vermögen sich
> auf diesen Bankkonten befand/befindet.
> Das Wohnhaus in ... sei im Jahr 2015 verkauft
> worden. Hierzu benötigen wir Nachweise bzw. Angaben über den
> erzielten Verkaufspreis (z. B. Kaufvertrag), auf welches Bankkonto der
> Verkaufspreis überwiesen wurde (Kontoauszüge) u. was mit diesem
> Vermögen seither geschah (Bankkontoauszüge). Der von Ihnen genannte
> Grundbuchauszug aus dem Jahr 2015 liegt nicht vor.
> Es ist ungeklärt, aus welchen Gründen Sie das Benutzungsrecht an dem
> Grundstück u. den Gebäuden in Pirque/Santiago de Chile haben.
> Eigentümer sei eine Gemeinschaft. Wir benötigen Auskunft u.
> Nachweise (z. B. Verträge), aus welchen Gründen Sie das
> Benutzungsrecht haben u. wer die Mitglieder dieser
> Eigentümergemeinschaft sind. Sind Sie Mitglied dieser

ff da mehr als 10k Zeichen
 
OP
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____________________________________________________

> Der Verbleib Ihrer Fahrzeuge, welche bei der Polizei in Chile als
> gestohlen gemeldet worden seien, ist ungeklärt. Wir benötigen
> Auskunft, um welche Fahrzeuge es sich handelt, wann diese Fahrzeuge
> erworben u. wann diese gestohlen worden seien, sowie einen Nachweis,
> dass diese bei der Polizei in Chile als gestohlen gemeldet wurden.
> Die Verwaltungsakte des Bezirks Oberbayern in München liegt uns vor.
> Im Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe vom 04.06.2019 hatten Sie
> dort ebenfalls angegeben, über kein Spar- u. Bankguthaben, kein
> Bargeld, keinen Haus- u. Grundbesitz u. über kein sonstiges Vermögen
> zu verfügen u. mittellos zu sein. Angaben über vorhandene Bankkonten
> hatten Sie hier ebenfalls nicht gemacht. Ebenso keine Angaben zum
> Wohnhaus in Chile u. dem Verbleib des Verkaufserlöses.
> Unterlagen/Nachweise über evtl. vorhandene/vorhanden gewesene
> Bankkonten, Immobilien oder Kraftfahrzeuge waren ebenfalls nicht
> beigefügt.
> Wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung formlos Antrag auf
> Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Wie uns die Deutsche
> Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf nun mitteilte, hätten
> diese Ihnen im November 2021 die Antragsvordrucke zugesandt, mit der
> Bitte, diese ausgefüllt zurückzusenden. Sie hätten diesen formellen
> Rentenantrag jedoch bisher nicht zurückgesandt.
> Sie sind verpflichtet diesen Rentenantrag zu stellen, da in Höhe des
> möglichen Rentenanspruchs gem. § 24 Abs. 2 SGB XII kein Anspruch auf
> Sozialhilfe für Deutsche im Ausland besteht.
> Die wirtschaftliche Notlage ist daher weiterhin nicht nachgewiesen.
> Wie uns die deutsche Botschaft in Santiago de Chile mitteilte, hätte
> die chilenische Staatsanwaltschaft am 09.03.2022 schriftlich
> bestätigt, dass die gegen Sie verhängte Ausreisesperre am 29.12.2021
> aufgehoben worden sei. Die Ausländerbehörde und die internationale
> Polizei (Einwanderungsbehörde) des Flughafens in Santiago de Chile
> seien umgehend informiert worden.
> Der Anspruch auf Leistungen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII endet mit
> dem Tag, an dem die Ausreisesperre aufgehoben wurde.
> Nach Aufhebung der Ausreisesperre beantragen Sie die Weitergewährung
> von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 SGB
> XII, da eine Rückkehr nach Deutschland wegen Pflege u. Erziehung
> Ihres Kindes/ Kinder, das/die aus rechtlichen Gründen im Ausland
> bleiben muss/müssen, nicht möglich sei.
> Nach Auskunft der deutschen Botschaft hätte das zuständige
> Familiengericht mit Anordnung vom 03.02.2022 das auf Ihre inzwischen
> volljährige Tochter ... übertragene
> alleinige Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder ..., um ein Jahr
> verlängert. Ihre minderjährigen Kinder leben derzeit bei Ihrer
> Tochter ....
> Ferner sei das gegen Sie bestehende gerichtliche Annäherungsverbot
> von 200 m gegenüber Ihren Kindern ... um
> 180 Tage verlängert worden.
>
> Da Ihre minderjährigen Kinder bei Ihrer Tochter ... leben,
> die das alleinige Sorgerecht hat u. Sie sich Ihren Kindern auch nicht
> annähern dürfen, besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe für Deutsche
> im Ausland gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII wegen Pflege u. Erziehung
> eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss.
> Ein Hinderungsgrund für die Rückkehr nach Deutschland gem. § 24
> Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 SGB XII ist daher nicht mehr nachgewiesen.
> Mit der Rückkehr nach Deutschland kann Ihre behauptete Notlage in
> Chile sofort behoben werden.
> Nach der geltenden Rechtsprechung hat der Hilfebedürftige die
> außergewöhnliche Notlage hinreichend glaubhaft zu machen bzw.
> nachzuweisen.
> Die objektive Beweislast für die außergewöhnliche Notlage u. das
> Rückkehrhindernis liegt beim Hilfebedürftigen.
> Ihre Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 60 ff. Sozialgesetzbuch
> Erstes Buch (SGB I). Die Folgen fehlender Mitwirkung ergeben sich aus
> § 66 SGB I. § 66 Abs. 1 SGB I lautet: Kommt derjenige, der eine
> Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten
> nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die
> Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der
> Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur
> Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen,
> soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies
> gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in
> anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich
> erschwert.
> Da Sie widersprüchliche Angaben gemacht haben, ist das Bestehen einer
> außergewöhnlichen Notlage nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht,
> sodass spätestens ab 01.07.2021 kein Anspruch auf Sozialhilfe für
> Deutsche im Ausland gem. § 24 SGB XII mehr besteht.
> Über Ihren Antrag auf Akteneinsicht kann erst entschieden werden,
> wenn Sie unsere Anfrage vom 30.03.2022 beantwortet haben.
> Wir beabsichtigen daher, Ihren Antrag vom 23.05.2020 auf Gewährung
> von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr.
> 1 u. 3 SGB XII für die Zeit ab 01.07.2021 abzulehnen.
> Vor Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides erhalten Sie hiermit
> gem. § 24 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) Gelegenheit, sich bis
> spätestens 19.04.2022 zu den für die Entscheidung maßgeblichen
> Tatsachen schriftlich zu äußern.
> Mfg
> Brigitte Siegl
> Bezirk Schwaben
> Sozialverwaltung
...
 
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Schmeiss deinen Pass weg, gehe zur BRD-Botschaft, sage du wärst ein minderjähriger Syrer und brülle: Ich Asyl! Schon sitzt du im Flieger nach Buntistan.
Schlechte Witze kann ich hier nicht brauchen.
 
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Werde es mir jetzt zu Angewohnheit machen den Schriftverkehr mit der Botschaft hier zu leaken.
Meine Mail von heute 12.06:
_________________________________________________
Sehr geehrte Frau Nuss,
sehr geehrter Herr Malter,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank fuer Ihre Email vom 12.06.
Leider war ich nicht ueber die Abwesenheit von Frau Nuss informiert.
Ich nehme an, dass Sie Herr Malter die Vertretung uebernehmen, da sie mir die Email von Frau Nuss vom 2022-03-14 14:14 (Anhang) zukommen haben lassen. Aus Dieser entnehme ich aber keinen Grund, warum sie die im
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
§ 5 Hilfeleistung an einzelne
zugesicherte Hilfe nicht leisten sollten. Der einzige Grund aus Abschnitt:
7) "Die Hilfeleistung kann abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, daß der Hilfesuchende frühere Hilfen mißbraucht hat, es sei denn, daß er im Falle der Ablehnung einen ernsten Nachteil an Leib, Leben oder Gesundheit erleiden würde."
ist nicht gegeben und da ich derzeit auch ueber keinerlei Krankenversicherung noch Versorgung mit Nahrungsmittel oder wuerdigen Aufenthaltsort verfuege, was sehr ernste Nachteile an Leib, Leben und Gesundheit darstellt, muss ich auf einen Termin fuer die Zahlung der Hilfe sehr dringend bestehen.

Bitte teilen Sie mir den Termin schnesstmoeglich mit.

Mit freundlichen Gruessen
...


On 2022-06-12 20:49, .SANTI *NoReply-Adresse RK wrote:
> Sehr geehrter Herr ...,
>
> ich habe gerade gelesen, dass Sie morgen zur Botschaft kommen wollen,
> um Ihre Sozialhilfe abzuholen.
> Frau Nuss war für einige Zeit außer Landes, weshalb ich in Ihrer
> Angelegenheit nicht aktuell unterrichtet sein mag, aber gemäß meinem
> letzten Kenntnisstand (s. Anlage), erhalten Sie momentan keine
> Sozialhilfe aus Schwaben. Deshalb kann auch keine Auszahlung durch die
> Botschaft erfolgen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Atentamente
>
> York M. Malter
>
> Rechts-und Konsularreferat/ Consulado
> Deutsche Botschaft Santiago/ Embajada de Alemania
> Las Hualtatas 5677, Vitacura, Santiago de Chile
> Tel.: +56 2 - 2463 2500
> Fax.: +56 2- 2463 2555
> E-Mail: info@santi.diplo.de
> www.santiago.diplo.de
> YM
>  SAVE PAPER - THINK BEFORE YOU PRINT
>
> Hinweis: Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ...
> Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2022 16:20
> An: Siegl, Brigitte <Brigitte.Siegl@bezirk-schwaben.de>; .SANTI RK-110
> Nuss, Doris <rk-110@santi.auswaertiges-amt.de>
> Betreff: Re: Sozialhilfe für Deutsche im Ausland für ...,
> ...
>
> Sehr geehrte Frau Siegl,
> sehr geehrte Frau Nuss,
> sehr gerne koennen Sie die analogen Briefe zu der von mir in Deutschland
> gemeldeten Adresse schicken.
> Bitte schicken sie mir die digitale Kopie weiterhin an diese Email mit
> Kopie an die Botschaft.
> Naechste Woche (13.06.-) werde ich meine Hilfe bei der Botschaft abholen
> und weiterhin nichts an meinem Vorgehen aendern.
>
> ...


On 2022-03-14 14:14, .SANTI RK-110 Nuss, Doris wrote:
> Sehr geehrter Herr ...,
> ich verweise auf meine Mail vom 24.02.22 in der ich darstellt habe,
> dass wir gemäß Weisung von der Sozialverwaltung Bezirk Schwaben
> derzeit nicht befugt sind weitere Zahlungen bezüglich der Sozialhilfe
> an Sie durchzuführen.
> Mit freundlichen Grüßen
> Doris Nuss
> Deutsche Botschaft Santiago/Embajada de Alemania
> Rechts-und Konsularreferat/Consulado
> Las Hualtatas 5677, Vitacura, Santiago de Chile
> www.santiago.diplo.de
 

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